BEV - Insolvenz: Musterklage gegen Insolvenzverwalter

eingestellt am 5. Jul 2020Bearbeitet von:"Cisy"
Ich bin den Artikel kurz durchgeflogen. So wie ich das verstehe, könnt Ihr euch der Musterklage anschließen, wenn
  • Euer Vertrag vorzeitig durch die Insolvenz beendet wurde,
  • Euch bei Vertragsabschluss ein Neukundenbonus zugesichert, aber nicht auf der Abschlussrechnung berücksichtigt wurde,
  • Euer Vertrag auf eine Privatperson läuft.

Über den Klage-Check könnt Ihr prüfen, ob Ihr für diese Musterfeststellungsklage in Frage kommt.

Mehr Informationen erhaltet Ihr bei der Verbraucherzentrale NRW.
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19 Kommentare

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    Anonymer Benutzer
    Gibt doch dort eh nix zu holen. Stichwort nachrangige Forderungen. Schade um die Zeit
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    Cisy05.07.2020 12:38

    Es geht generell darum: "Der Insolvenzverwalter der BEV verweigert …Es geht generell darum: "Der Insolvenzverwalter der BEV verweigert ehemaligen Strom- und Gaskunden des Versorgers den Neukundenbonus, [...]"Das wirkt sich also nicht nur auf Forderungen BEV vs. Kunde aus, sondern auch auf Kunde vs. BEV.


    Aber für den Fall isses egal. Wird eh ne 0er-Quote.
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    Ergänzend:
    es geht in der Musterklage um versprochene und nicht gezahlte Neukundenboni dessen Auszahlung durch den Insolvenzverwalter verweigert wurde
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    Autor*in
    Ryker05.07.2020 12:32

    https://www.mydealz.de/search/diskussion?q=BEV



    Toller Link.
    Sämtliche Beiträge sind vor dem 03.06.2020 entstanden. Das ist das Veröffentlichungsdatum des Verbraucherzentrale-Artikels.
    Die Musterfeststellungsklage wurde am 11. Dezember 2019 eingereicht. Die beiden Diskussionen nach diesem Datum gehen inhaltlich um andere Fragestellungen. (bearbeitet)
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    Cisy05.07.2020 12:38

    Es geht generell darum: "Der Insolvenzverwalter der BEV verweigert …Es geht generell darum: "Der Insolvenzverwalter der BEV verweigert ehemaligen Strom- und Gaskunden des Versorgers den Neukundenbonus, [...]"Das wirkt sich also nicht nur auf Forderungen BEV vs. Kunde aus, sondern auch auf Kunde vs. BEV.


    Klar. Aber in einem Fall geht es darum, ob man noch ordentlich was zahlen darf, im anderen darum, ob man eventuell ein paar Cent aus der Insolvenzmasse bekommt.
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    Tam_TamTam05.07.2020 10:27

    dessen Auszahlung durch den Insolvenzverwalter verweigert wurde



    So ist es etwas unglücklich ausgedrückt. Besser wäre "der Bonus nicht auf der Abschlussrechnung berücksichtigt wurde"

    Ausgezahlt wurde nämlich noch gar nichts und ob und wie viel überhaupt steht ja auch in den Sternen. Habe auch noch eine Forderung von knapp 400€ aber ich rechne nicht mit viel am Ende
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    Autor*in
    Hammett05.07.2020 11:11

    So ist es etwas unglücklich ausgedrückt. Besser wäre "der Bonus nicht auf d …So ist es etwas unglücklich ausgedrückt. Besser wäre "der Bonus nicht auf der Abschlussrechnung berücksichtigt wurde"Ausgezahlt wurde nämlich noch gar nichts und ob und wie viel überhaupt steht ja auch in den Sternen. Habe auch noch eine Forderung von knapp 400€ aber ich rechne nicht mit viel am Ende



    Danke für den Hinweis. Habe es oben auch mal ein wenig umformuliert.

    Wenn ich mir so anschaue, dass ich von Air Berlin, bzw. deren Bonusprogramm noch immer keinen Cent bekommen habe, kann das durchaus noch einige Jahre dauern. (bearbeitet)
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    Autor*in
    GelöschterUser161266305.07.2020 10:44

    Gibt doch dort eh nix zu holen. Stichwort nachrangige Forderungen. Schade …Gibt doch dort eh nix zu holen. Stichwort nachrangige Forderungen. Schade um die Zeit



    Da bin ich mir unsicher, ob das nicht als gewöhnliche Forderungen anzusehen ist:

    "Der zuständige Senat teilte mit, er neige nach dem Ergebnis der Vorberatungen der Auffassung zu, dass es sich bei dem Neukundenbonus um einen unselbständigen Rechnungsposten handelt, der zu Gunsten der Verbraucher anzurechnen ist." (bearbeitet)
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    Ich habe noch nicht einmal eine Schlussrechnung...
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    gibt schon einen ausführlichen Thread
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    GelöschterUser161266305.07.2020 10:44

    Gibt doch dort eh nix zu holen. Stichwort nachrangige Forderungen. Schade …Gibt doch dort eh nix zu holen. Stichwort nachrangige Forderungen. Schade um die Zeit


    es geht eher um die Fälle, wo zu klären ist, ob der IV bei uns noch was holen darf
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    Autor*in
    Ryker05.07.2020 12:20

    gibt schon einen ausführlichen Thread



    Link?
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    Autor*in
    Ryker05.07.2020 12:21

    es geht eher um die Fälle, wo zu klären ist, ob der IV bei uns noch was h …es geht eher um die Fälle, wo zu klären ist, ob der IV bei uns noch was holen darf



    Es geht generell darum: "Der Insolvenzverwalter der BEV verweigert ehemaligen Strom- und Gaskunden des Versorgers den Neukundenbonus, [...]"

    Das wirkt sich also nicht nur auf Forderungen BEV vs. Kunde aus, sondern auch auf Kunde vs. BEV. (bearbeitet)
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    Cisy05.07.2020 12:34

    Toller Link.Sämtliche Beiträge sind vor dem 03.06.2020 entstanden. Das ist …Toller Link.Sämtliche Beiträge sind vor dem 03.06.2020 entstanden. Das ist das Veröffentlichungsdatum des Verbraucherzentrale-Artikels.Die Musterfeststellungsklage wurde am 11. Dezember 2019 eingereicht. Die beiden Diskussionen nach diesem Datum gehen inhaltlich um andere Fragestellungen.



    Kommentare
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    Autor*in
    CrowleyX105.07.2020 12:46

    Klar. Aber in einem Fall geht es darum, ob man noch ordentlich was zahlen …Klar. Aber in einem Fall geht es darum, ob man noch ordentlich was zahlen darf, im anderen darum, ob man eventuell ein paar Cent aus der Insolvenzmasse bekommt.



    Richtig. Es geht um beide Fälle.
    In Fall A mindert man seine "Schulden" gegenüber BEV.
    In Fall B erhöht man seine "Forderungen" gegenüber BEV. (bearbeitet)
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    Also ich habe meine 4€ Guthaben von der BEV erhalten. Seltsam oder Glück?
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    Thread ist zwar von 2020 aber gibt kein neueren
    Heute früh hab ich per Post Vorankündigung bescheid bekommen, dass ein Brief der Creditreform wieder reinflattert !
    Hat den noch wer von euch bekommen?
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