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Ihr führt Vergleiche (z.B. einen Strompreisvergleich) durch, schließt ab und bekommt zusätzlich die Punkte. Es gibt 5€ Startgutschrift (50 Punkte), alle möglichen Punkte findet Ihr im ersten Kommentar.
Hier die wichtigste Bestimmungen:
Mit dem CHECK24 Punkte Programm können Sie bei erfolgreicher Vermittlung eines Vertrages durch eines der CHECK24 Tochterunternehmen (nachfolgend „Tochterunternehmen“) über die Internetseite "CHECK24.de" (nachfolgend „Website“) CHECK24 Punkte erwerben und sich diese in Geld auszahlen lassen.
[...]
1.1 Teilnehmen kann jeder Verbraucher, der das 18. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Die Teilnahme ist kostenlos.
1.2 Für die Teilnahme ist eine erfolgreiche Registrierung über die Website erforderlich.
1.3 Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht. CHECK24 kann ohne Angabe von Gründen die Teilnahme am CHECK24 Punkte Programm verweigern.
Sammeln von Punkten
2.1 Bei erfolgreicher Vermittlung von Verträgen über die Website können Sie von den jeweiligen Tochterunternehmen Gutschriften in Form von CHECK24 Punkten erhalten.
2.2 Die Höhe der CHECK24 Punkte hängt vom vermittelten Vertrag ab und wird von den Tochterunternehmen im Einzelfall festgelegt.
2.3 Ein CHECK24 Punkt hat einen Gegenwert von zehn (10) Eurocent.
2.4 Die Gutschrift der CHECK24 Punkte erfolgt, sobald für den betreffenden Vertrag kein gesetzliches Widerrufsrecht mehr besteht, oder, sofern kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, innerhalb eines Monats nach Bestätigung des jeweiligen Abschlusses durch den Anbieter.
2.5 Bei Rückgängigmachung (z.B. Vertragsaufhebung, Anfechtung, Rücktritt, Umtausch etc.) eines Vertrages, für den Ihnen CHECK24 Punkte gutgeschrieben hat, sowie bei Fehlbuchungen und Missbrauch (z.B. Vertragsschlüsse zum Schein) behalten sich CHECK24 und die Tochterunternehmen das Recht zur Stornierung der entsprechenden Punktegutschrift vor.
2.6 Die CHECK24 Punkte und das Punktekonto sind weder übertragbar noch vererbbar.
Punktestand
3.1 Ihre CHECK24 Punkte werden bei CHECK24 unter Ihren jeweiligen Zugangsdaten in Ihrem Teilnehmerkonto gespeichert. Sie können Ihren aktuellen Punktestand dort jederzeit abrufen. Zusätzlich erhalten Sie in regelmäßigen Abständen per E-Mail eine Mitteilung über Ihren Punktestand.
3.2 Einwendungen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Punktestandsmitteilung müssen Sie spätestens innerhalb eines Monats nach deren Zugang durch Vorlage geeigneter Nachweise schriftlich (E-Mail genügt nicht) bei der in der Mitteilung angegebenen Stelle geltend machen. Das Unterlassen rechtzeitiger Geltendmachung gilt als Genehmigung des Punktestands. Auf diese Rechtsfolge werden wir Sie bei Übersendung der Punktestandsmitteilung nochmals ausdrücklich hinweisen.
Punkteauszahlung
4.1 Eine Auszahlung der CHECK24 Punkte ist erst ab einem Mindestpunkteguthaben von 200 CHECK24 Punkten (entspricht EUR 20,00) möglich.
4.2 Die Auszahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung auf ein deutsches Konto an die im Teilnehmerkonto hinterlegte Bankverbindung. Ist uns Ihre Bankverbindung nicht bekannt, wird diese automatisiert per E-Mail angefordert.
4.3 Den Auszahlungsauftrag erteilen Sie am schnellsten über Ihr CHECK24 Teilnehmerkonto.
Punkteverfall
CHECK24 Punkte verfallen mit Ablauf des 31.03. eines jeden Kalenderjahres, frühestens jedoch mit Ablauf von 24 Monaten ab dem Datum der Bestätigung der jeweiligen Punktegutschrift.
Informationspflicht des Teilnehmers
Sie sind verpflichtet, CHECK24 unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Dritter Kenntnis von Ihren CHECK24 Zugangsdaten erlangt hat.
Verstoß gegen Teilnahmebedingungen, Sperrung des Teilnehmerkontos und Ausschluss von der Teilnahme
7.1 Bei einem schwerwiegenden Verstoß des Teilnehmers gegen die Teilnahmebedingungen und im Falle wesentlicher Falschangaben hat CHECK24 die Befugnis, das Teilnehmerkonto zu sperren. Gleichzeitig liegt in diesen Fällen ein wichtiger Grund im Sinne von Ziffer 9.2 vor.
7.2 Die Befugnis zur Sperrung besteht auch bei objektiven Verdachtsmomenten für das Vorliegen eines schwerwiegenden Verstoßes und zwar für einen Zeitraum, der zur angemessenen Prüfung des Sachverhalts erforderlich ist. Ansprüche des Teilnehmers wegen einer solchen Sperrung bestehen nicht.
7.3 Weitergehende Ansprüche von CHECK24 (insbesondere Schadensersatzansprüche) bleiben unberührt.
[...]
9.1 Sie können die Teilnahme am CHECK24 Punkte Programm jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich oder durch E-Mail an CHECK24 kündigen.
9.2 Eine Kündigung durch CHECK24 ist nur unter Einhaltung einer Zwei-Wochen-Frist möglich, es sei denn, die Kündigung erfolgt aus wichtigem Grund. Die Kündigung erfolgt schriftlich oder per E-Mail.
9.3 CHECK24 behält sich vor, das CHECK24 Punkte Programm unter Einhaltung einer angemessenen Frist, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne Einhaltung einer solchen Frist, unter angemessener Wahrung Ihrer Belange einzustellen, zu ergänzen oder zu verändern.
9.4 Bei Kündigung und Einstellung des CHECK24 Punkte Programms werden die zur Auszahlung möglichen Punkte gem. Ziffer 4.1 und 4.2 dieser Teilnahmebedingungen ausgezahlt. Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund durch CHECK24 entfallen die CHECK24 Punkte ersatzlos.
9.5 CHECK24 behält sich ferner vor, diese allgemeinen Teilnahmebedingungen zu ändern oder zu ergänzen, insbesondere soweit dies im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung und zur Verhinderung von Missbräuchen erforderlich ist. Änderungen werden Ihnen vorab per E-Mail unter Ihrer zuletzt bekannten E-Mail-Adresse mitgeteilt. Eine Änderung gilt als genehmigt, wenn Sie nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der E-Mail der Änderung schriftlich widersprechen oder wenn Sie nach Ablauf dieser Frist Ihren CHECK24 Kundenbereich zur Erlangung einer Punktegutschrift nutzen. Hierauf werden Sie in der Mitteilung noch einmal gesondert ausdrücklich hingewiesen. Widersprechen Sie der Änderung, so kann CHECK24 Ihre Teilnahme durch ordentliche Kündigung gem. Ziffer 9.2 beenden.[...]
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