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Hi ich habe dummerweise eine falsche CPU bei Mindfactory gekauft (i5-11400F) anstatt den i5-11400. Problem ist hier die fehlende iGPU. Leider hatte ich den Prozessor schon verbaut. Meint ihr Mindfactory ist kulant genug, dass ich die CPU wieder zurückschicken kann, wenn ich die andere CPU ebenfalls bei Mindfactory kaufe?
40 Kommentare
sortiert nachWobei die Prüfung nur so wie im Laden vor Ort sein sollte. Bei ner CPU mit Wärmeleitpaste, ist das ja nicht der Fall.
Ansonsten bin ich mir ziemlich sicher, dass Mindfactory bei der Zurücknahme eine Gegenrechnung des Wertverlustes vom Rückerstattungspreis abziehen wird.
Denn du hast zwar ein Rückgaberecht, aber das beinhaltet nicht das Verbauen und dann Zurückschicken, weil man schlicht weg gepennt hat und die falsche CPU bestellt hat.
Das hätte dir vor dem Einbau einfallen müssen. Aber vllt hast du auch Glück.
Dem Rückgaberecht ist der Grund egal. Du kannst sogar widerrufen, weil Du gemerkt hast, dass Dein Geld auf dem Girokonto dann nicht mehr für die Gucci-Tasche reicht.
Lediglich die abgetragene Wärmeleitpaste könnte zu Problemen führen, ansonsten ist das weder ein Hygieneartikel, noch eine Sonderanfertigung, noch ist sie nicht mehr für den Verkauf geeignet.
Keine Beratung, ohne Gewähr. (bearbeitet)
So wie ich es verstanden habe, wurde das Widerrufsrecht eingeführt, weil man nicht wie im Laden (!) die Ware begutachten kann. Eine komplette Prüfung fällt da für mich nicht drunter. Kannst ja auch nicht im Baumarkt z.B. ne Kettensäge mal antesten oder nen Testanstrich mit Wandfarbe machen.
Kommt wohl auch darauf an, wo und was du kaufst. Wenn ich zu Stihl fahre kann ich die Geräte immer vor Kauf testen. Und mein Farbenheini gibt mir auch mehrere gemischte Farbproben mit...
Du kannst außerdem für Gebrauchsspuren oder Schäden heranzgezogen werden, welche nicht durch eine "normale" Handhabung bzw. Probe des Produktes entstanden sind, aber selbst davon sehen viele Händler ab, damit Ihnen keine weiteren Kosten entstehen. (bearbeitet)
Schlecht geschlafen? Klär uns auf. Was kann MF dafür, wenn der TE eine falsche CPU bestellt und einbaut
Wenn im Laden nur eine Sichtprüfung möglich ist, gilt diese auch bei Fernabsatz.
Und ich wette, dass du der Erste bist der reklamiert, weil es nicht mehr Original versiegelt ist.
Auch im Laden bietet Dir der Händler gewöhnlicherweise nicht die Funktionsprüfung jeder CPU an, oder? Daher ist dies bei Versand auch nicht so, dass man dies darf. Denke es kommt auf die Kulanz des Händlers an, der die CPU danche definitiv nicht als neu verkaufen kann und sie ausgiebig testen müsse, wenn er sie überhaupt noch verkaufen will/kann.
Was willst Du eigentlich genau prüfen hinsichtlich "Funktionsweise"? Sollte ein Defekt vorliegen, kann man das Teil natürlich zurücksenden und um Austausch bitten - gegen das gleich Modell.
Ihr habt Recht und ich war noch nicht ganz wach
Allein aus diesem Grund würde ich nie was bei der Hütte bestellen. Lieber 10-20% mehr Ausgeben, aber hinterher ruhig schlafen können und keine Panikmache der MD Hobbyanwälte lesen.
Das ist doch super und endlich die befreiende Aussage bei der spekulativen Diskussion hier. Dann hoffen wir mal, dass das auch zügig so durch geht.
Woher kommt eigentlich dieser Mythos mit dem Laden?
Das EuGH und BGH haben klar gemacht
"Dazu werde ihm eine angemessene Bedenkzeit eingeräumt, in der er die gekaufte Ware prüfen und ausprobieren könne, soweit dies erforderlich sei, um ihre Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise festzustellen."
Alleine klar und deutlich im noch sehr neuen Matratzen Urteil nach zu lesen wo es um eine benutze Matratze(drin geschlafen) ging. Ebenfalls in unzähligen weiteren urteilen von EuGH und BGH so nach zu lesen.
Es ist also vom widerrufsrecht gedeckt eine CPU auch zu benutzen. (bearbeitet)
Jo, da hast du recht. Und ja, er hat ein Widerrufsrecht. Allerdings finde ich den Hinweis mit dem Laden schon sinnvoll. Es erlischt zwar nicht das Widerrufsrecht aber im schlimmsten Fall muss er halt Wertersatz leisten. Und die EuGH oder BGH zeigen ja, dass es eben nicht so glas klarist. In der Praxis muss der Händler zwar auch immer beweisen, dass der Umgang mit der Ware über das notwendige Maß der Warenprüfung hinausgeht aber ich finde es teilweise schon richtig assig (ich meine jetzt nicht den Threadersteller), wie sich manche käufer verhalten. Ich hab mal für ein großen versender gearbeitet und da schlackerst du mit den ohren was manche im Rahmen eines Widerrufsretournieren.
Es geht aber auch um die Prüfung der Funktionsweise. Wenn der Laden nicht genau diese CPU zur Vorführung hat, wie soll man dann prüfen? Links und rechts den Daumen an die CPU halten?
Das war ja jetzt mal ein Beitrag mit richtig viel Inhalt und Bezug zur Frage.
Also 10-20% mehr ausgeben und man hat ein Rückgaberecht?
Übrigens, die "Hütte" hatte noch nicht Gelegenheit, zu der Angelegenheit Stellung zu nehmen. (bearbeitet)
Warum sollten sie auch. Es ist ein Verlust von ca. 50 Euro. Vielleicht bestellt der TE dort jährlich für über 1.000 Euro, dann ist die Wahrscheinlichkeit höher.
Der F ist ja deutlich günstiger. Vielleicht kann er den Prozessor bei Kleinanzeigen, Hardwareluxx o.ä. Verkaufen. Der Erlös müsste dann für den F reichen
Dein Posting macht Null Sinn. Entweder es ist Panikmache von MD Hobbyanwälten und er kann die CPU einfach zurück senden oder nicht. Wenn du aber sagst es ist Panikmache und du würdest lieber woanders bestellen, widersprichst du dir selber Keulchen.
Er kann es auch einfach zurück zu MF schicken.
Noch weisst doch keiner was MF vom Rückversand hält, hier wird direkt so gelabert, als wäre die Rücknahme völlig ausgeschlossen.
Und ich meine nicht, das hier MF rumzicken wird. Ich wüsste auch nicht was verwerflich daran ist, wenn die CPU ordnungsgemäß von rückständen der WLP gereinigt wird und dann wieder als Neuware verkauft wird.
Reinige ihn gründlich und sende ihn zurück.
So lange keine Gebrauchsspuren vorhanden sind und du innerhalb der 14 Tage Frist liegst können die rechtlich nichts dagegen machen. Musst nicht mal mit der OVP zurücksenden.
Jo, sicherlich wäre es ein Versuch wert. Aber ich könnte mir auch vorstellen, dass manche MyDealzer nen Ragethread aufmachen, wenn sie ne CPU kaufen und da ist auf einmal noch nen bissl Wärmeleitpaste vom Vorgänger dran ^^
Denke nicht, dass die da was abziehen, erst recht, wenn die CPU keine Gebrauchsspuren hat.
Dann hast du ja Glück gehabt.
Das sollte immer Schritt Nummer 1 sein.
Du siehst doch, dass du hier so viele unterschiedliche Antworten bekommst, dass es dir letztendlich eh nix nützt.
Also ich fand die Diskussion hier ganz amüsant
Erleuchte uns doch, wenn Du nicht nur Halbwissen, sondern Ganzwissen hast
Nimm bitte meinen Beitrag auseinander: mydealz.de/com…324
Warte mal ab, bis MF dir dein Kundenkonto sperrt. Da sind sie laut den Bewertungen im Internet bei Sachmängeln (Rücksendungen) ganz schnell.
Viel Spaß und Glück.
Also ich will keine CPU als Neuware erwerben die wer schon verbaut hatte.
Komplette nicht, aber eine Funktionsprüfung.
Woher sollst du sonst wissen, ob das Produkt überhaupt funktioniert.
Aber da würde natürlich einbauen ohne Wärmeleitpaste und Kühler für ausreichen.
Aber wer will sowas wie beweisen?
Muss der stationäre Händler natürlich nicht zwangsläufig anbieten, aber dann kaufst du halt nicht.
Und ob das nun die Regel ist und somit für das Fernabsatzgesetz gilt oder nicht, muss dann ein Gericht klären. (bearbeitet)