Doppelte Erstattung Versicherung erhalten... was nun
eingestellt am 27. Feb 2018Bearbeitet von:"Darkblue7"
Der böse Sturm Herwart hat im November einen maroden Zaun auf mein Auto gedrückt. Also der KFZ Versicherung gemeldet mit dem Hinweis, dass der Zaun marode war und ich eine Regulierung über den Vermieter (Hausversicherung) anstrebe, da dieser a) mir den Stellplatz vermietet hat und b) ich keine Selbstbeteiligung bezahlen möchte - da ich nicht Schuld war.
Die KFZ Versicherung hat einen Gutachter auf Ihre Kosten geschickt.
Anschließend lange gekämpft mit der Hausversicherung des Vermieters und nach zähem Kampf den Betrag ausgezahlt bekommen. Das Ganze war damit im Dezember abgeschlossen für mich.
Nun staun ich nicht schlecht... habe von der KFZ Versicherung den Betrag heute auch nochmal auf meinem Konto - diesmal allerdings abzüglich der Selbstbeteiligung.
Ich habe der KFZ Versicherung damals explizit gesagt, dass ich mich melde falls ich keine Regulierung über die Hausversicherung des Vermieters erhalten. Ich habe keine Zahlung angefordert, nun vorsichtshalber für den Fall dass die Hausversicherung nicht zahlt - den Schaden angezeigt...
Was nun, hab doppelt Geld bekommen ohne dass ich was dafür kann. Darf ich das jetzt behalten? Geht um 2000 Euro x 2
Die KFZ Versicherung hat einen Gutachter auf Ihre Kosten geschickt.
Anschließend lange gekämpft mit der Hausversicherung des Vermieters und nach zähem Kampf den Betrag ausgezahlt bekommen. Das Ganze war damit im Dezember abgeschlossen für mich.
Nun staun ich nicht schlecht... habe von der KFZ Versicherung den Betrag heute auch nochmal auf meinem Konto - diesmal allerdings abzüglich der Selbstbeteiligung.
Ich habe der KFZ Versicherung damals explizit gesagt, dass ich mich melde falls ich keine Regulierung über die Hausversicherung des Vermieters erhalten. Ich habe keine Zahlung angefordert, nun vorsichtshalber für den Fall dass die Hausversicherung nicht zahlt - den Schaden angezeigt...
Was nun, hab doppelt Geld bekommen ohne dass ich was dafür kann. Darf ich das jetzt behalten? Geht um 2000 Euro x 2
Ok, ernsthaft: Nein, das Geld darfst du nicht behalten.
Die Frage ist was für eine Antwort du jetzt hier erwartest. Wie du dich richtig zu verhalten hast, ist dir doch bereits klar. Und wenn du dich anders entscheiden solltest, kannst du später auch nicht sagen die Mydealzer haben gesagt
Die Frage ist was für eine Antwort du jetzt hier erwartest. Wie du dich richtig zu verhalten hast, ist dir doch bereits klar. Und wenn du dich anders entscheiden solltest, kannst du später auch nicht sagen die Mydealzer haben gesagt
Ok, ernsthaft: Nein, das Geld darfst du nicht behalten.
1. Teil hat mir gefallen... das mit dem Gästeklo... Rest nicht
10/90 wir sind hier bei Mydealz...
machs für 9,9/90,1
Sofern er den Irrtum nicht hervorgerufen hat -sondern lediglich ausnutzt ist es kein Betrug.
Zurückfordern kann das Geld die Versicherung dennoch...
Ich würde die Versicherung auch darauf hinweisen, ist moralisch sinnvoll, zudem kann sowas einem später immer auf die Füße fallen.
Leg das Geld geistig zur Seite, wenn sich bis Ende 2021 keiner meldet ist es deines.
Eher nicht
Wieso bekommt so ein Beitrag ein „Like“?
Sturmschäden an geparkten Autos (und auf Basis des Postings des TE gehe ich davon aus, dass der Wagen auf seinem angemieteten Parkplatz stand) werden über die Teilkasko reguliert. Und bei der TK gibt es bekanntlich keine Schadenfreiheitsklasse und somit keine Hochstufung!
Das Ausnutzen eines Irrtums ist aber durchaus von den Tatbeständen des Betrugs abgedeckt:
263 StGB (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Bitte trink weniger
Danke!
Nein ist es nicht. Das ist Jura zweites Semester....
Wo werden Tatsachen unterdrückt? Wie wird ein Irrtum aufrecht erhalten? -wenn man schlicht untätig ist und diesen nur ausnutzt?
Ein Unterlassen besteht auch nicht, folglich auch keine Pflicht zum Handeln.
Daher straflos.
Wie sich das im Fall des TE gestaltet hängt natürlich davon ab, ob er tatsächlich den Irrtum nur ausnutzt.
Wie gesagt ich rate ihm dazu trotzdem nicht!
alter habe ich gelacht
Richtig. Das ganze hier ist ein Musterbeispiel für die sog. "ungerechtfertigte Bereicherung"
Ich mein was erwartest du denn von uns? Oh seht mal die Versicherung hat mir auch Geld erstattet, das poste ich doch sofort bei Mydealz. Ist bestimmt für alle sehr interessant. Warum auch immer. Und natürlich weiß ich, dass ich das Geld nicht behalten darf aber egal ich frage trotzdem nach, weil keine Ahnung, warum nicht. Und das ist für alle dann super lustig und überhaupt nicht nervig, weil ich es bin und meine Story so ungewöhnlich und spannend ist.
NEIN IST SIE NICHT!
Wenn das sonst irgendwann mal raus kommt wird’s ungemütlich denn Versicherungen verstehen bei Geld leider absolut keinen Spaß.
Und für 2000€ würde ich den Stress nicht riskieren.
Ps: Da hier ja soviele Jura studieren wer muss denn jetzt aufkommen die Versicherung vom Vermieter oder die KFZ-Versicherung? Finde die Frage erstmal wichtiger.
Meiner Meinung nach die KFZ und das Geld von der Hausrat muss zurückgehen. Falls der Gutachter von der KFZ Fremdeinwirkung festgestellt hätte, dann hätte die KFZ nicht ausgezahlt oder wird sich an den Vermieter wenden um das Geld zurück zu erhalten. Also ist doch der Ärger von der Hausrat wegen dem Geld zu erwarten.
Auf das schmale Brett würde ich nicht gehen. Lies dich bitte mal ein, wie niedrig die Schwelle für das Tatbestandsmerkmal "Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält" ist.....
Für den TE heißt das: beide Versicherungen informieren. Die sollen sich absprechen, wer den Schaden zahlen will.
Urgs, das wird ja immer wilder: nur als Protip für deine nächsten Jura-Semester: Begehen durch Unterlassen
Absolut, da bin ganz bei dir!
Ähm wenn ich mich nicht täusche habe ich das geschrieben? Vielleicht als Tipp für dein Leben, erst einmal gründlich lesen (hilft auch im Studium). Zudem interessiert mich worin die Garantenstellung begründet sein soll?
Nun. Anscheinend ist die Geschichte ja doch recht interessant, sonst hättest du, die anderen hier und ich nicht auf dieses Thema geklickt. Also scheint es dich ja doch zu interessieren.