Erinnert mich an die "10 SmartFriday Heizkörper-Paket (3 zum Preis von 1) …Erinnert mich an die "10 SmartFriday Heizkörper-Paket (3 zum Preis von 1) 10188919 49,95 EUR 499,50 EUR" vor Ewigkeiten. Gab es je zum Blackfriday und brachten pro Verkauf im Dreierback ~35€ Plus. Nur theoretisch natürlich.
Erinnert mich an den Pfannenfail 2019
Richtiger Investor so ein Aufriss wegen potenziell 50-60€ gewinn
Es gibt hierzu ein EuGH Urteil (Urt. v. 04.10.2018, Az. C-105/17) dass die Menge der verkauften Güter nicht automatisch begründet, dass es gewerblich ist. Allerdings ist das im Einzelfall zu prüfen.
Ein Anwalt berät dich sicherlich gerne dazu.
Anonymer Benutzer
Sollche spinner Ignoriere ich immer bzw. auf blockieren setzen. Assipack (bearbeitet)
Viel lustiger ist, dass die Käufer sogar Gewährleistungsrechte gegen dich geltend machen können und ein Widerrufsrecht haben (über das du nicht belehrst, daher umso länger), wenn ein Gericht zu dem Ergebnis kommst, dass du als Unternehmer handelst.
Die Leute scheinen wegen Corona Langeweile zu haben.
Letztens hat mir auch einer mit Finanzamt, Abmahnung, Anwälten, Richtern usw alles auf einen Schlag gedroht.
Fand ich ehrlich gesagt ganz nett, hab mich schon auf ne HD vorbereitet und alles gesichert.
Aber wie gesagt, das sind 99% nur Spinner, die ihr Zeug selber nicht loswerden und am Rad drehen. (gleich werden einige davon auch hier loslegen)
Vor Jahren hatte ich auch mal Philips LED Lampen eingestellt, da ich mir ca 60-70 stück für das ganze Haus gekauft hatte, dann aber von der Qualität nicht überzeugt war und sie loswerden wollte.
Da kam auch ein angeblicher Anwalt von Philips, ich würde abgemahnt blablabla alles rausnehmen usw. Da ich solche Menschen und insbesondere Anwälte mag (sorry aber sind meist selbstgerechtesten Ar.... auf der Welt, und wie sie enden hat man ja beim Grafen gesehen) Jedenfalls habe ich ihm gesagt er könne machen was er wolle und auch noch zusätzlich meinen Ar...... dann habe ich schön alles verkauft, wie es sich gehört.
Und es hat sich nie jemand gemeldet.
Dann sollen die halt gleich Ebay dichtmachen >50% ist da eh im Graubereich. Und wenn man es da unterbindet verkaufen die Leute eben woanders.
Achja, Abmahnungen kommen meist unangekündigt, frei nach dem Motto bellende Hunde beißen nicht. Traurig, dass scheinbar viele nichts zu tun haben.
Aber: Natürlich kann man trotzdem eine Abmahnung bekommen.
Jeder kann beliebig Abmahnungen verschicken. Heißt nicht, dass man was zahlen oder machen muss.
Legal ist es das nicht. Der Händler ist auf jeden Fall im Recht.
PS: Bei Repeatern für den Preis sollte dass jedoch kein großes Problem werden, da sie dir schwer nachweisen können das du diese nicht zuerst privat nutzen wolltest / zu viel bestellt hast und dann aus privaten Gründen doch verkaufst weil sie bei dir nur rum liegen. Handelt sich ja um eine für Privathäuser durchaus noch vertretbare Anzahl. Trotzdem würde ich aufpassen, einmal wird das sicher keinen interessieren - solltest du aber ab jetzt jede Woche größere Mengen von einem Artikel einstellen wird dies mit Sicherheit Konsequenzen haben.
Richtiger Investor so ein Aufriss wegen potenziell 50-60€ gewinn
Ich bin jetzt zu faul bei ebay zu suchen, ob ich seine Angebote finde, aber ich vermute es ist die dumme Art von Weiterverkäufern, die denkt, dass sie den Artikel 5 Euro unter Idealo-Preis verkaufen kann. Hat sich vermutlich 90-100 EUro erhofft.
Natürlich musst du kein Gewerbe anmelden für 50€ Gewinn, wenn du das nicht …Natürlich musst du kein Gewerbe anmelden für 50€ Gewinn, wenn du das nicht regelmäßig machst. Da kostet ja die Anmeldung schon mehr.
Aber: Natürlich kann man trotzdem eine Abmahnung bekommen.
Glaub das geht nicht auf EbayJa eben ich bin Privatperson kein gewerbe hab …Glaub das geht nicht auf EbayJa eben ich bin Privatperson kein gewerbe hab mir auch gedacht was will der von mir.Habt ihr Tips mit was ich mehr verdienen kann???
Du musst schauen das du in den „MyDealz Zirkel“ kommst. Da werden exklusiv die richtig guten Preisfehler geteilt.
Auch Einkünfte die unter dem Freibetrag bleiben müssen in der S …Auch Einkünfte die unter dem Freibetrag bleiben müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Und mit dem ersten Verkauf mit Gewinnabsicht ist man eben verpflichtet eine Steuererklärung zu erstellen. Was ein echt hoher Aufwand ist, wenn man das nicht sowieso tun würde...
Nee, sind die Einkünfte (=Gewinn) unter 410 Euro und liegen keine anderen Einkünfte vor (außer nichtselbstständige Tätigkeit mit Steuerklasse I), besteht keine Steuererklärungspflicht (56 S. 1 Nr. 2 EStDV, 46 II Nr. 1 EStG).
Ein Gewerbetreibender, der dich als Konkurrent sieht, kann dich abmahnen. Macht er das selbst, ist es kostengünstig. Macht er das über einen RA, wird es teurer. Mit einer Abmahnung, der eine Kostennote beiliegt, wirst du dich dann auseinandersetzen müssen. Du kannst dich dann entscheiden, genau das zu tun, was man von dir will, etwas abzuändern versuchen (Unterlassungserklärung), einen RA zu suchen oder es auszusitzen. Wenn du es aussitzt, kann es sein, dass man dich verklagt oder eben auch nicht, dass man dir Inkasso auf den Hals hetzt oder auch nicht. Wie ein Gericht dann deine Verkaufstätigkeit einschätzt, wird man sehen. Ich lese jedenfalls immer wieder von scheinprivaten Verkäufern, die total überrascht tun, wenn ihr Handel auf Ebay als gewerblich eingestuft wird. Habe doch nur fünf neue xyz angeboten. Ja, ja. Die 12 neuen Hosen, die 25 Akkus, die 18 Akkus.... Seit Jahren.,, Kein Wunder, es geht so lange gut und Ebay lockt auch noch mit 300 kostenlosen Einstellmöglichkeiten. (bearbeitet)
Natürlich musst du kein Gewerbe anmelden für 50€ Gewinn, wenn du das nicht regelmäßig machst. Da kostet ja die Anmeldung schon mehr.
"Du bist ne Privatperson und verkaufst mit Gewinnabsicht mehrere Stück …"Du bist ne Privatperson und verkaufst mit Gewinnabsicht mehrere Stück Neuware.."
Ja eben ich bin Privatperson kein gewerbe hab mir auch gedacht was will der von mir.
Und deshalb DARFST Du nicht mit einer Gewinnabsicht so verkaufen. Und er kann Dich dafür abmahnen. Was dabei rauskommt, wie Du Dich erklären musst.... andere Geschichte.
Naja, aber ich bin raus. Trollnadel schlägt aus und bald Feierabend.
Auch Einkünfte die unter dem Freibetrag bleiben müssen in der S …Auch Einkünfte die unter dem Freibetrag bleiben müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Und mit dem ersten Verkauf mit Gewinnabsicht ist man eben verpflichtet eine Steuererklärung zu erstellen. Was ein echt hoher Aufwand ist, wenn man das nicht sowieso tun würde...
Dann müssten ja auch die 50€ von Oma und die 50 Cent von der Straße da rein. Muss aber alles drei nicht. Zudem sind ja wohl "Sonstige Einnahmen" gemeint, und die sind eben kein Freibetrag (= bei Überschreitung verbleibt das Drunterliegende frei), sondern eine Freigrenze (= bei Überschreiten/Erreichen wird der Gesamtbetrag steuerwirksam).
Danke für die Unterhaltung. Wann kommt der nächste Beitrag?
Ich habe ja den leisen Verdacht, dass die Redaktion solche Diskussion …Ich habe ja den leisen Verdacht, dass die Redaktion solche Diskussion heimlich zu Unterhaltungszwecken featured😁
Und ich denke dass die Dummheit der Menscheit nachwievor unendlich ist ...
Ich denke aber immer an die Leute, die nur ein Ding gebraucht hätten ... …Ich denke aber immer an die Leute, die nur ein Ding gebraucht hätten ... Und wenn jemand alles leerkauft nur um es wegen paar € (vielleicht 10%) Gewinn wieder zu verkaufen ... Dann sollen die sich schämen ... Hauptsache hier auf MyDealz alles vorgelegt bekommen
10% bei irgendwelchen teuren Dingen wäre ja super. Aber wenn du dir anschaust, was da teilweise für 10 Euro "Gewinn" für ein Aufwand getrieben wird, ist schon fraglich, ob die Menschen rechnen können. Und meistens sind die auch noch so dumm, dass sie Urheberrecht verletzen (aus Faulheit Fotos aus dem Internet für ihr Angebot nutzen), wie hier gleich massenweise Artikel anbieten oder sogar fremde Identitäten klauen (wie neulich bei Otto mydealz.de/dis…926).
Für Mydealz selbst ist Weiterverkauf sicher auch ein großes Problem. Die Verkäufer werden ihr Zeug oft nicht innerhalb weniger Tage los und schicken es dem Händler zurück. Der Händler bleibt auf seiner Ware sitzen, hat Kosten für die unnötigen Retouren und Mydealz verliert Provision für geplatzte Verkäufe, die normale Kunden vielleicht behalten hätten.
Spannend, seit wann ist der EuGH für die Auslegung des deutschen …Spannend, seit wann ist der EuGH für die Auslegung des deutschen Unternehmerbegriffs aus dem BGB zuständig?Hast du dir das Urteil überhaupt mal angeguckt?
Es geht hier um die Richtlinie 2005/29/EG die in nationales Recht (z.B. ins BGB) übertragen werden muss. Es geht hie Rauch nicht wie du beschrieben hast um den Begriff des Unternehmers um die Definition der Gewerblichkeit bei online Verkäufen und den damit Verbundenen Käuferschutz.
Es gibt hierzu ein EuGH Urteil (Urt. v. 04.10.2018, Az. C-105/17) dass die …Es gibt hierzu ein EuGH Urteil (Urt. v. 04.10.2018, Az. C-105/17) dass die Menge der verkauften Güter nicht automatisch begründet, dass es gewerblich ist. Allerdings ist das im Einzelfall zu prüfen. Ein Anwalt berät dich sicherlich gerne dazu.
Ich bin jetzt zu faul bei ebay zu suchen, ob ich seine Angebote finde, …Ich bin jetzt zu faul bei ebay zu suchen, ob ich seine Angebote finde, aber ich vermute es ist die dumme Art von Weiterverkäufern, die denkt, dass sie den Artikel 5 Euro unter Idealo-Preis verkaufen kann. Hat sich vermutlich 90-100 EUro erhofft.
Erinnert mich an die "10 SmartFriday Heizkörper-Paket (3 zum Preis von 1) 10188919 49,95 EUR 499,50 EUR" vor Ewigkeiten. Gab es je zum Blackfriday und brachten pro Verkauf im Dreierback ~35€ Plus. Nur theoretisch natürlich.
65 Kommentare
sortiert nachArbeiten gehen.
Was denkst du?
Oder: "ich verkaufe 5 neue TP LINK RE450"?
Klar kann er dich abmahnen. Nett, dass er vorwarnt!
Du bist ne Privatperson und verkaufst mit Gewinnabsicht mehrere Stück Neuware.
Übrigens ist dein Nickname nicht zutreffend.
Weder wurdest Du abgemahnt. Noch bist Du ein Opfer. Eher ertappt...
Komm in die Whatsapp Gruppe! PORSCHE CAYMAN S JUNGS!!!!!
Erinnert mich an den Pfannenfail 2019
Ein Anwalt berät dich sicherlich gerne dazu.
Assipack (bearbeitet)
Letztens hat mir auch einer mit Finanzamt, Abmahnung, Anwälten, Richtern usw alles auf einen Schlag gedroht.
Fand ich ehrlich gesagt ganz nett, hab mich schon auf ne HD vorbereitet und alles gesichert.
Aber wie gesagt, das sind 99% nur Spinner, die ihr Zeug selber nicht loswerden und am Rad drehen. (gleich werden einige davon auch hier loslegen)
Vor Jahren hatte ich auch mal Philips LED Lampen eingestellt, da ich mir ca 60-70 stück für das ganze Haus gekauft hatte, dann aber von der Qualität nicht überzeugt war und sie loswerden wollte.
Da kam auch ein angeblicher Anwalt von Philips, ich würde abgemahnt blablabla alles rausnehmen usw.
Da ich solche Menschen und insbesondere Anwälte mag (sorry aber sind meist selbstgerechtesten Ar.... auf der Welt, und wie sie enden hat man ja beim Grafen gesehen)
Jedenfalls habe ich ihm gesagt er könne machen was er wolle und auch noch zusätzlich meinen Ar......
dann habe ich schön alles verkauft, wie es sich gehört.
Und es hat sich nie jemand gemeldet.
Dann sollen die halt gleich Ebay dichtmachen >50% ist da eh im Graubereich. Und wenn man es da unterbindet verkaufen die Leute eben woanders.
Achja, Abmahnungen kommen meist unangekündigt, frei nach dem Motto bellende Hunde beißen nicht. Traurig, dass scheinbar viele nichts zu tun haben.
Jeder kann beliebig Abmahnungen verschicken. Heißt nicht, dass man was zahlen oder machen muss.
PS: Bei Repeatern für den Preis sollte dass jedoch kein großes Problem werden, da sie dir schwer nachweisen können das du diese nicht zuerst privat nutzen wolltest / zu viel bestellt hast und dann aus privaten Gründen doch verkaufst weil sie bei dir nur rum liegen. Handelt sich ja um eine für Privathäuser durchaus noch vertretbare Anzahl.
Trotzdem würde ich aufpassen, einmal wird das sicher keinen interessieren - solltest du aber ab jetzt jede Woche größere Mengen von einem Artikel einstellen wird dies mit Sicherheit Konsequenzen haben.
Wäre jetzt vorsichtig wenn der Händler dich schon auf dem Radar hat. (bearbeitet)
Ich bin jetzt zu faul bei ebay zu suchen, ob ich seine Angebote finde, aber ich vermute es ist die dumme Art von Weiterverkäufern, die denkt, dass sie den Artikel 5 Euro unter Idealo-Preis verkaufen kann. Hat sich vermutlich 90-100 EUro erhofft.
Aber: Natürlich kann man trotzdem eine Abmahnung bekommen.
Du musst schauen das du in den „MyDealz Zirkel“ kommst. Da werden exklusiv die richtig guten Preisfehler geteilt.
Nee, sind die Einkünfte (=Gewinn) unter 410 Euro und liegen keine anderen Einkünfte vor (außer nichtselbstständige Tätigkeit mit Steuerklasse I), besteht keine Steuererklärungspflicht (56 S. 1 Nr. 2 EStDV, 46 II Nr. 1 EStG).
Ein Gewerbetreibender, der dich als Konkurrent sieht, kann dich abmahnen. Macht er das selbst, ist es kostengünstig. Macht er das über einen RA, wird es teurer. Mit einer Abmahnung, der eine Kostennote beiliegt, wirst du dich dann auseinandersetzen müssen. Du kannst dich dann entscheiden, genau das zu tun, was man von dir will, etwas abzuändern versuchen (Unterlassungserklärung), einen RA zu suchen oder es auszusitzen.
Wenn du es aussitzt, kann es sein, dass man dich verklagt oder eben auch nicht, dass man dir Inkasso auf den Hals hetzt oder auch nicht.
Wie ein Gericht dann deine Verkaufstätigkeit einschätzt, wird man sehen. Ich lese jedenfalls immer wieder von scheinprivaten Verkäufern, die total überrascht tun, wenn ihr Handel auf Ebay als gewerblich eingestuft wird. Habe doch nur fünf neue xyz angeboten. Ja, ja. Die 12 neuen Hosen, die 25 Akkus, die 18 Akkus.... Seit Jahren.,, Kein Wunder, es geht so lange gut und Ebay lockt auch noch mit 300 kostenlosen Einstellmöglichkeiten. (bearbeitet)
Der war doch eh fake.
Glaub das geht nicht auf Ebay
Ja eben ich bin Privatperson kein gewerbe hab mir auch gedacht was will der von mir.
Habt ihr Tips mit was ich mehr verdienen kann???
Und deshalb DARFST Du nicht mit einer Gewinnabsicht so verkaufen.
Und er kann Dich dafür abmahnen. Was dabei rauskommt, wie Du Dich erklären musst.... andere Geschichte.
Naja, aber ich bin raus. Trollnadel schlägt aus und bald Feierabend.
Welchen jetzt?
Dann müssten ja auch die 50€ von Oma und die 50 Cent von der Straße da rein. Muss aber alles drei nicht. Zudem sind ja wohl "Sonstige Einnahmen" gemeint, und die sind eben kein Freibetrag (= bei Überschreitung verbleibt das Drunterliegende frei), sondern eine Freigrenze (= bei Überschreiten/Erreichen wird der Gesamtbetrag steuerwirksam).
Und ich denke dass die Dummheit der Menscheit nachwievor unendlich ist ...
10% bei irgendwelchen teuren Dingen wäre ja super. Aber wenn du dir anschaust, was da teilweise für 10 Euro "Gewinn" für ein Aufwand getrieben wird, ist schon fraglich, ob die Menschen rechnen können. Und meistens sind die auch noch so dumm, dass sie Urheberrecht verletzen (aus Faulheit Fotos aus dem Internet für ihr Angebot nutzen), wie hier gleich massenweise Artikel anbieten oder sogar fremde Identitäten klauen (wie neulich bei Otto mydealz.de/dis…926).
Für Mydealz selbst ist Weiterverkauf sicher auch ein großes Problem. Die Verkäufer werden ihr Zeug oft nicht innerhalb weniger Tage los und schicken es dem Händler zurück. Der Händler bleibt auf seiner Ware sitzen, hat Kosten für die unnötigen Retouren und Mydealz verliert Provision für geplatzte Verkäufe, die normale Kunden vielleicht behalten hätten.
Es geht hier um die Richtlinie 2005/29/EG die in nationales Recht (z.B. ins BGB) übertragen werden muss.
Es geht hie Rauch nicht wie du beschrieben hast um den Begriff des Unternehmers um die Definition der Gewerblichkeit bei online Verkäufen und den damit Verbundenen Käuferschutz.
Gewinnabsicht = Gewerblich
Erinnert mich an die "10 SmartFriday Heizkörper-Paket (3 zum Preis von 1) 10188919 49,95 EUR 499,50 EUR" vor Ewigkeiten. Gab es je zum Blackfriday und brachten pro Verkauf im Dreierback ~35€ Plus. Nur theoretisch natürlich.