Update:
Vielen Dank für die Hinweise etc.!
Hab auf jeden Fall gelernt, dass ich bei Ebay in Zukunft nur versicherten Versand anbieten werde um solche Situationen zu vermeiden.
(An sich ist man ja als Verkäufer im Recht, aber bei Ebay&Paypal Käuferschutz nicht.)
Der Käufer hatte sich nun heute gemeldet, dass die BüWa beim Nachbarn gelandet ist, welcher bis gestern im Urlaub war. Also Problem gelöst!
Hey Leute,
ich hab am 13.07. nen Switch Spiel bei Ebay verkauft und am 14.07. als Büwa versendet. Die Rechnung der Briefmarke von der Postfiliale habe ich noch. In der Beschreibung habe ich erwähnt, dass das Verschicken auch als Paket möglich ist.
Heute hat sich nun der Käufer gemeldet, dass die Sendung bisher nicht angekommen sei.
Hab ich irgendeine Chance als Verkäufer den Streitfall zu gewinnen? Gibt es Strafgebühren von Ebay, wenn der Fall zugunsten des Käufers entschieden wurde?
93 Kommentare
sortiert nachKannst doch verpacken, Foto machen, am besten noch wo es halb aus dem Briefkasten schaut…. Und dann NICHT versenden
Fazit: Keine Chance seitens eBay, dein Geld wiederzusehen. (bearbeitet)
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Ich befürchte hier nun: Du wurdest hier abgezockt. Hast mMn auch keine Chance Dich zu wehren. Abhaken.
Was mir einfallen wurde:
"Ärgerlich, dass ich mich auf den Wunsch nach BüWa Sendung eingelassen haben.Sofort versendet, nichts zurück gekommen. Mit so auch noch nie passiert. Dann muss ich wohl zurückzahlen. Es wäre fein wenn Sie so EHRLICH wären und sich melden, wenn es nun doch ankommt. Ich haben gelesen, dass diese Sendungen vereinzeln auch Wochen unterwegs sind."
...und dann abhaken.
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Bei Ebay: nur versichert!
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Dann hast du die Sendungsverfolgung.
Verschicke ich immer so
B) Wenn es nicht ankommt dann wirst du dafür haften müssen
C) Warensendungen können gerne mal bis 2 Wochen unterwegs sein
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Sobald ein Fall über PayPal oder eBay aufgemacht wird, musst du eine Sendungsnummer angeben. Da kannst du nicht sagen "Verkäufer hat Weg A gewählt, statt Weg B"..
Laut der Seite hätte ja ich eher Pech gehabt. (bearbeitet)
schreib ihn nochmal an, BüWas sind gerne mal 2 WOchen und länger unterwegs, ich habe mal eine erst nach einem Monat bekommen.
Er möge sich bitte noch etwas gedulden.
Kommt bestimmt noch an.
Also könntest du dich nur an den Käufer direkt wenden und ihn zur Zahlung auffordern. Da wärst du wahrscheinlich im Recht, aber der Aufwand des Rechtsweges in keinem Verhältnis zu den von dir auszulegenden Kosten.
Nächstes Mal an die Bedingungen halten. Es gibt viele, die weiterhin bei Ebay verkaufen und unversichert verschicken. Die müssen dann halt auf die harte Tour lernen, dass sie gegen die AGBs verstoßen und es doof laufen kann. Seit es keine Überweisung mehr gibt, bin ich als Verkäufer raus. Als Privat.-Verkäufer bist du immer der Dumme!
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Rein rechtlich ist der TE aus dem Schneider, aber u. U. muss er per Mahnbescheid seinem Geld hinterherlaufen?
Ansonsten hat der Käufer Pech gehabt.
Vielleicht ist das ja ein guter Anlaß sich in Zukunft solidarisch zu zeigen
Tipp: verwende beim nächsten Mal eine Briefmarke mit Barcode, da kannst Du den Brief verfolgen, wo er gerade ist. Ist zwar nicht so, wie bei einem Paket, aber immerhin.
Das ist mittlerweile standart und Pflicht seitens Ebay soweit mir bekannt ist, denn sonnst konnte man nichts mehr verkaufen. Wie genau weißt du also das er mit PayPal bezahlt hatte?
Ausserdem trägt das Risiko bei Privat Personen beim Versand der Käufer nicht der Verkäufer.
Am ende steht dann halt aussage gegen aussage, den er kann die Ware ja auch erhalten haben und will jetzt noch das Geld wieder haben. Genau so gut kannst du auch behaupten die Ware versendet zu haben und es nicht getan haben. Wenn man auf diese Spielchen keine lust hat Verschickt man am besten immer Mit Nachweis :-).
Oder Du hast es Verschickt die Ware ist bei Ihm nicht eingetroffen weil die Post es verschlampt hat oder es von jemand 3ten aus dem Briefkasten geklaut wurde. (bearbeitet)
Ist doch alles klar, teils nebensächlich und eh schon alle schonmal gesagt.
Rechtlich: Bei als solchem rechtlich korrekt gekennzeichnetem Privatverkauf liegt das Versandrisiko beim Käufer und TE ist aus dem Schneider.
Wenn Paypal genutzt: TE hat Pech gehabt, weil er Paypal gegenüber keinen Beleg hat.
Wenn TE hier noch irgendwas will, muss er vermutlich klagen, weil der Käufer beim für den TE kostenbehaftetenMahnbescheid voraussichtlich das Kreuz an der für ihn passenden Stelle setzt.
§ 446 Gefahr- und Lastenübergang
Mit der Übergabe der verkauften Sache geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Von der Übergabe an gebühren dem Käufer die Nutzungen und trägt er die Lasten der Sache. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.