Damit schon Erfahrungen gesammelt? Anschließend bekommt man sicher tolle Bewertungen auf ebay
Hatte ich auch schonmal. Du musst ihm auf jeden Fall eine Frist setzen (z.b. 10 Tage) und mit reinschreiben, dass du danach vom Kaufvertrag zurücktrittst. Parallel eröffnest du bei Ebay einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels um deine Verkaufsgebühr zurück zu bekommen.
Eine Frist setzen ist immer wichtig. Nach der Frist bist du dann raus aus dem Kaufvertrag und kannst den Artikel wieder verkaufen
Das ist inzwischen nicht mehr nötig, nach 4 Tagen wird automatisch ein Artikel als nicht bezahlt markiert, man erhält eine Provisionsgutschrift des variablen Anteils, der Käufer einen internen Vermerk, und das wars. Man kann natürlich versuchen dagegen vorzugehen, aber ich hätte besseres zu tun... Inwiefern man aus dem theoretisch geschlossenen KV als Verkäufer wirklich raus ist, kann ich nicht sagen, aber nach neuen eBay-Regularien verflichtet sich der Käufer auch, innerhalb von 4 Tagen (früher waren es 8 ) zu zahlen.
Ja kannst du. Nur ob es erfolgt hat, ist fraglich.
Ohne Anwalt kommst du aus der Nummer nicht mehr raus.
Hast er denn was gekauft oder ersteigert? Was ist ein Ebay "Käufer" in diesem Fall?
14 Kommentare
sortiert nachAnschließend bekommt man sicher tolle Bewertungen auf ebay
Eine Frist setzen ist immer wichtig. Nach der Frist bist du dann raus aus dem Kaufvertrag und kannst den Artikel wieder verkaufen
Inwiefern man aus dem theoretisch geschlossenen KV als Verkäufer wirklich raus ist, kann ich nicht sagen, aber nach neuen eBay-Regularien verflichtet sich der Käufer auch, innerhalb von 4 Tagen (früher waren es 8 ) zu zahlen.
Was ist ein Ebay "Käufer" in diesem Fall?