Gepostet 26 Oktober 2015

[Gelöst] Artikel verschicken über eBay Kleinanzeigen - was ist zu beachten?

Hallo, ich habe bei eBay Kleinanzeigen einen Router eingestellt und habe nun einen Interessenten am Wickel, der den Artikel nicht abholen kann, sondern mich bittet den Artikel zu versenden.
Was ist zu beachten? Bezahlung per Vorkasse ist laut ihm unproblematisch. Oder sollte ich das ganze lieber per Nachname verschicken?
Würde mich freuen, wenn ihr uns Eure Erfahrungen teilen würdet, denn ich weiß nicht, ob bei diesem Prozedere etwas für mich gefährlich sein könnte.

Viele Grüße und besten Dank vorab!
Zusätzliche Info
mydealz_meister-yoda's Profilbild
Wollt Ihr als Verkäufer/-in Waren versenden, die Ihr über eBay Kleinanzeigen verkauft habt, solltet Ihr ein paar Dinge beachten:

  • Löscht Eure Anzeige nicht, bevor die Waren angekommen sind, deaktiviert die Anzeige besser. Sollte es Beanstandungen geben, könnt Ihr auf den Angebotstext verweisen und belegen, dass keine Änderungen vorgenommen wurden.
  • Teilt dem/r Käufer/-in vor dem Versand die genauen Kosten für die Ware und den Versand mit. Dann vermeidet Ihr im Nachhinein Diskussionen.
  • Versendet die Ware erst nach Zahlungseingang und versichert den Versand mit einer Sendungsverfolgungsnummer. So könnt Ihr sicher sein, dass Ihr eine Bezahlung erhaltet und könnt nachweisen, dass der Käufer das Paket erhalten hat.
  • Bewahrt jeweils die Quitting des Paketversands auf, bis der/die Käufer/-in das Paket erhalten hat. Bei Problemen könnt Ihr den Versand nachweisen.
  • Lasst Euch den Eingang des Paketes und den Zustand der Waren vom Verkäufer/von der Verkäuferin bestätigen.
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35 Kommentare

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's Profilbild
  1. GIZMO99's Profilbild
    DA_HP

    Ein kurzes Telefonat mit dem Käufer räumt oft sehr viele Zweifel aus.


    mein Gott, warum muss man jemanden telefonisch belästigen, der per Vorkasse zahlt?! Mir würde das gar nicht gefallen!
    Wenn ich z.B. in Vorleistung trete, dann muss man nicht mich, sondern eher den Verkäufer überprüfen.
  2. silencer2006's Profilbild

    Er soll per Banküberweisung zahlen und nach Zahlungseingang je nachdem wieviel Euro Wert der Router ist (oder Du verkaufst hast), als unversichert / versichert schicken, kannst ja beide Möglichkeiten anbieten. Ich denke die Versandkosten hast Du auch im Preis mitgerechnet.

  3. update2.0's Profilbild

    bei kleinanzeigen immer per vorkasse und nur per überweisung

  4. Niyololz's Profilbild
    khaledonline

    bei kleinanzeigen immer per vorkasse und nur per überweisung


    und auch erst versenden, wenn das Geld wirklich auf deinem Konto angekommen ist

    Habe schon schlechte Erfahrungen gemacht, mit jemandem der einen gefakten Screenshot gesendet hat...Geld kam nie an
  5. research's Profilbild

    Auf keinen Fall per Nachnahme verschicken! Wenn das Paket nicht zugstellt wird, weil z.B. der Empfänger die Annahme verweigert (warum auch immer) geht das Paket an Dich zurück und Du bleibst auf den Versandkosten sitzen.
    Telefonat zum Vertragsabschluss ist eigentlich ein Muss.

  6. moritz100's Profilbild

    Adresse in dem Überweisungszweck um Dreiecksbetrung auszuschließen.

  7. noahhhh's Profilbild
    totmacher

    Mir ist schon Bewusst was ein Dreiecksbetrug ist. Wenn jedoch Zugriff auf … Mir ist schon Bewusst was ein Dreiecksbetrug ist. Wenn jedoch Zugriff auf das Konto eines Getäuschten besteht, kann ja trotzdem in den Betreff rein was will.


    beim Dreiecksbetrug besteht ja kein Zugriff auf das Konto des Dritten, der Dritte denkt ja nur, dass er ein Produkt für sich bezahlt und begleicht dadurch den Kaufpreis für den Täuschenden. Daher ist das Angeben eines eindeutigen Inhalts sicherlich eine gute Idee. Der Empfänger des Geldes sieht dann, dass da etwas nicht übereinstimmt.
  8. entorator's Profilbild
    drvsouth

    Kann man so natürlich auch nicht sagen. Wenn der Verkäufer den G … Kann man so natürlich auch nicht sagen. Wenn der Verkäufer den Gegenstand nicht ordnungsgemäß verpackt und der Artikel beschädigt wird, dann ist das wohl das Risiko des Verkäufers. Zudem ist der Verkäufer Vertragspartner gegenüber dem Versender, daher muss er sich auch im Verlustfall um den Nachforschungsantrag oder die Versandversicherung kümmern. Ob sich das so einfach auf den Käufer übertragen lässt, bin ich nicht so sicher.



    Beim Thema ordnungsgemäße Verpackung stimme ich dir zu. Der zweite Punkt ist nonsens...
    "Kauf von Privat

    Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hält klare Regeln für den sogenannten Versendungskauf bereit: Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache, geht das Versandrisiko auf den Käufer über, sobald der Verkäufer dem Kurierdienst/der Post die Sache übergeben hat (§ 447 BGB). Mit anderen Worten: Soll der Verkäufer - wie bei eBay - den Artikel versenden, trägt der Käufer das Versandrisiko."
    Quelle
  9. beneschuetz's Profilbild
    smensc

    Besten Dank für Eure Antworten! Folgendes Vorgehen plane ich: 1. Ich … Besten Dank für Eure Antworten! Folgendes Vorgehen plane ich: 1. Ich lasse mir Name und Adresse geben. 2. Anschließend gebe ich ihm meine IBAN. Im gleichen Zuge lasse ich ihn, wie 4naloCannibalo schrieb, die Trackingnummer zukommen. Ob versichert oder nicht entscheidet er. 3. Auf das Geld warten. 4. Verpacken und abschicken. Oder vergesse ich einen Punkt? Abermals vielen Dank! <3



    Punkt 2 ist falsch. Immer versichert senden. Die Leute fangen Kleinkrieg an, wenn die behaupten, dass nichts ankam.
  10. smensc's Profilbild
    Autor*in

    Das dachte ich auch.. Paypal Friends wäre hingegen sicher? Also da könnte ich er sich nicht das Geld "einfach so" zurück holen?

  11. Spannungstensor's Profilbild

    Noch was. Ich mache keine Geschäfte mehr mit muslimischen Mitbürgern, da ich zu viele negative Erfahrungen gemacht habe. Bei persönlicher Abholung sind die direkt mit der kompletten Familie und der Verwandtschaft angerückt und bei Versandverkäufen wird dann eine Woche später noch versucht nachzuhandeln und man wird am Telefon belästigt. Daher gebe ich Käufern auch nur noch eine Weg-werf Handynummer.

  12. DA_HP's Profilbild

    Ein kurzes Telefonat mit dem Käufer räumt oft sehr viele Zweifel aus.

  13. GelöschterUser209974's Profilbild

    Schließe mich an, nur Vorkasse oder aber PayPal Family/Friends. Sollte eine Überweisung per PayPal (mit Käuferschutz) kommen, würde ich es zurückbuchen lassen.
    Und bei etwas teureren Sachen *immer* als Paket mit Sendungsverfolgung... Auch wenn es ein, zwei Euro teurer ist, am Ende ist man auf der sicheren Seite, dass es auch angekommen ist (oder aber beim Anbieter reklamieren und Geld zurückfordern).

  14. smensc's Profilbild
    Autor*in

    Preis wäre 47€ inkl. Versand. Sendungsverfolgung wäre wohl sinnvoll. Telefonat klingt natürlich auch nicht schlecht! Mal schauen, ob er dem zusagt. Er schrieb auch, dass Vorkasse selbstverständlich sei.

    Hätte er denn die Möglichkeit den Artikel bei eBay zu reklamieren? Nicht dass er behaupten, dass Gerät würde nicht funktionieren würde. Möchte ja nicht auf einen Betrüger reinfallen. (_;)

  15. GelöschterUser103500's Profilbild

    Und wenn der Käufer selbst zweifelt, einfach per Nachnahme (Käufer übernimmt Mehrkosten) anbieten.
    Edit: Die Versand kosten habe ich mir immer vorher bezahlen lassen; siehe Kommentar von research

  16. GelöschterUser103500's Profilbild
    research

    Auf keinen Fall per Nachnahme verschicken!



    Hupps, da habe ich einen nicht vollständigen Ratschlag gegeben.
    Die Kosten für den Versand habe ich mir immer vorher bezahlen lassen und zwar genau aus dem Grund den research genannt hat.
  17. entorator's Profilbild

    wie oben schon geschrieben definitiv vorkasse / überweisung.
    beim privatverkauf liegt das versandrisiko beim käufer. d.h., dass der käufer dir vorschreiben kann wie er den router gesendet haben möchte (versichert, päckchen...) allerdings dein risiko bei der post endet.
    wenn du auf nummer sicher gehen willst nimmst du dir jemand neutralen mit der bescheinigen kann das du den router in das an den käufer adressierte paket gesteckt hast. ansonsten könnten ganz gewitzte käufer den inhalt entnehmen und reklamieren womit die nachweispflicht wiederum bei dir liegt.

  18. marckbln's Profilbild

    Telefonat hab ich noch nie gemacht zwecks Versand, am besten per Überweisung bezahlen lassen je nach Wert & Käuferwunsch versichert oder unversichert verschicken

  19. Glückswurst's Profilbild
    moritz100

    Adresse in dem Überweisungszweck um Dreiecksbetrung auszuschließen.


    Versandadresse? Welche Absicherung bringt das?
  20. moritz100's Profilbild
    moritz100

    Adresse in dem Überweisungszweck um Dreiecksbetrung auszuschließen.




    Du weißt schon wie Dreiecksbetrung funktioniert? Dann macht das Sinn. Rein logisch.
  21. Glückswurst's Profilbild

    Mir ist schon Bewusst was ein Dreiecksbetrug ist. Wenn jedoch Zugriff auf das Konto eines Getäuschten besteht, kann ja trotzdem in den Betreff rein was will.

  22. drvsouth's Profilbild
    entorator

    beim privatverkauf liegt das versandrisiko beim käufer. d.h., dass der … beim privatverkauf liegt das versandrisiko beim käufer. d.h., dass der käufer dir vorschreiben kann wie er den router gesendet haben möchte (versichert, päckchen...) allerdings dein risiko bei der post endet.



    Kann man so natürlich auch nicht sagen. Wenn der Verkäufer den Gegenstand nicht ordnungsgemäß verpackt und der Artikel beschädigt wird, dann ist das wohl das Risiko des Verkäufers.
    Zudem ist der Verkäufer Vertragspartner gegenüber dem Versender, daher muss er sich auch im Verlustfall um den Nachforschungsantrag oder die Versandversicherung kümmern. Ob sich das so einfach auf den Käufer übertragen lässt, bin ich nicht so sicher.
  23. GelöschterUser103875's Profilbild
    DA_HP

    Ein kurzes Telefonat mit dem Käufer räumt oft sehr viele Zweifel aus.



    Weil nur bei einem Telefonat sichergestellt ist, dass der Käufer es auch 100% ernst meint. (Quelle: Meine Erfahrungen aus mehreren 100 Verkäufen in den letzten 10 Jahren).
    ALLE Anrufer haben bezahlt/abgeholt. Die Schreiberlinge dagegen, erscheinen/bezahlen nur in den wenigstens Fällen.
    Du könntest bei mir also nichts kaufen
  24. 4naloCannibalo's Profilbild

    Wo hängts? Ich lass per Vorkasse bezahlen und mir die Adresse senden. So kann ich bereits eine Paketmarke ausdrucken und dem Kunden einen Trackingsnummer geben. Kommt die Kohle gehts weg. Kommt sie nicht wird die Marke storniert

  25. drvsouth's Profilbild
    entorator

    Beim Thema ordnungsgemäße Verpackung stimme ich dir zu. Der zweite Punkt … Beim Thema ordnungsgemäße Verpackung stimme ich dir zu. Der zweite Punkt ist nonsens... "Kauf von Privat ... Soll der Verkäufer - wie bei eBay - den Artikel versenden, trägt der Käufer das Versandrisiko." Quelle



    Das mag ja sein. Allerdings ist der Käufer nicht Vertragspartner des Versandunternehmens. Im Verlustfall hat der Käufer also gar keine Handhabe gegen das Versandunternehmen. Das fängt schon damit an, daß der Käufer gar keinen Einlieferungsbeleg hat.
    Der Verkäufer wird sich kaum mit deinem BGB Paragraphen rausreden und eine Mitarbeit verweigern können, falls das Paket beschädigt wird oder verloren geht. Der Stress, sich mit dem Versandunternehmen auseinander zu setzen, bleibt also auch trotz deines tollem BGB Paragraphen beim Verkäufer. Dagegen würde nur helfen, daß der Käufer dem Verkäufer eine bezahlte DHL Marke zukommen lässt und der Verkäufer dem Käufer dann den Einlieferungsbeleg zu schickt. Aber wer macht das schon.
    Dein Paragraph ist doch eigentlich nur für Päckchen interessant, die nicht versichert sind. Da hat der Käufer dann Pech gehabt, wenn das Päckchen verloren geht.
  26. smensc's Profilbild
    Autor*in

    Besten Dank für Eure Antworten!
    Folgendes Vorgehen plane ich:
    1. Ich lasse mir Name und Adresse geben.
    2. Anschließend gebe ich ihm meine IBAN. Im gleichen Zuge lasse ich ihn, wie 4naloCannibalo schrieb, die Trackingnummer zukommen. Ob versichert oder nicht entscheidet er.
    3. Auf das Geld warten.
    4. Verpacken und abschicken.
    Oder vergesse ich einen Punkt?

    Abermals vielen Dank!

  27. entorator's Profilbild

    drvsouth



    wer Vertragspartner ist spielt in diesem Fall keine Rolle. Der Käufer wählt frei welche Versandart er gern hätte. Möchte der Käufer das Paket als versichertes Paket oder als unversichertes Päckchen gesendet haben so ist der Verkäufer natürlich verpflichtet im Bedarfsfall den Nachweis sowie ggfs. Trackingnr... deutlich zu machen.
    Bsp: du verkaufst privat an privat Tickets. Der Käufer deiner Tickets verlangt diese per Brief (einfach, kein Einschreiben o.ä.) zu senden (siehe §447 BGB). Das Versandrisiko geht hier bei Übergabe des Briefes an die Post bzw. Einwurf in den Briefkasten über.
    Kommen die Tickets nicht beim Käufer an bist du lediglich dazu verpflichtet nachzuweisen, dass du 1. die Tickets in den Umschlag gesteckt hast und 2. den Brief an den Empfänger in der Post eingewurfen hast. Alles andere liegt nicht in deiner Verantwortung.
    Es gibt mehr als genug Urteile dazu, belese dich einfach mal dazu. Und es spielt keine Rolle ob Brief, Einschreiben, Päckchen, Paket, Drohne, Brieftaube ....
    Bsp 1
    Bsp 2
    Bsp 3
  28. satosato's Profilbild
    smensc

    Besten Dank für Eure Antworten! Folgendes Vorgehen plane ich: 1. Ich … Besten Dank für Eure Antworten! Folgendes Vorgehen plane ich: 1. Ich lasse mir Name und Adresse geben. 2. Anschließend gebe ich ihm meine IBAN. Im gleichen Zuge lasse ich ihn, wie 4naloCannibalo schrieb, die Trackingnummer zukommen. Ob versichert oder nicht entscheidet er. 3. Auf das Geld warten. 4. Verpacken und abschicken. Oder vergesse ich einen Punkt? Abermals vielen Dank! <3



    Wer einen Kleinkrieg anzetteln will, wird einfach ignoriert. Problem gelöst
  29. smensc's Profilbild
    Autor*in

    Hoppla, die Formalien waren soweit geklärt und plötzlich fragt er nach Paypal - das wird doch nichts..
    Aber dennoch besten Dank für die ganzen Ratschläge; die werden mit wann anders gewiß mal nützen.

  30. puzzle123's Profilbild

    Ich denke Überweisung ist kein Problem???

    PayPal Friends geht allerdings!

  31. kein_Schweigekanzler's Profilbild
    smensc

    Das dachte ich auch.. Paypal Friends wäre hingegen sicher? Also da könnte … Das dachte ich auch.. Paypal Friends wäre hingegen sicher? Also da könnte ich er sich nicht das Geld "einfach so" zurück holen?


    er sagt einfach konto gehackt und schon wird das Geld zurück gebucht
  32. 33333344366hhhh's Profilbild

    Ich habe da mal ne Frage, was macht Paypal mit den Leuten die zB ebay Accounts hacken oder bei kleinanzeigen Leute abzocken? Bei der Rückerstattung bleibt ja PP auf den Kosten sitzen. Wird der Verursacher überhaupt ermittelt oder verläuft das meist im Sand weil der Betrag den Aufwand nicht lohnt/ins Ausland geht?
    Was ich fragen will, werden solche Typen wenigstens vom der Staatsmacht drangsaliert oder machen die das teilweise "Hauptberuflich"? Unsere Justiz mahlt ja bekanntlich sehr langsam, dazu hier die Geschichten mit dem Spirituosen-Händler, der dauernd neue Websiten erstellt und unbehelligt weiter betrügt.

  33. drvsouth's Profilbild

    drvsouth



    Seufts, ich hab nirgendwo was anderes behauptet. Eine generelle finanzielle Haftung des Verkäufers gibt es nicht. Hab ich auch nicht geschrieben. Der Verkäufer hat trotzdem Ärger am Hals, wenn er sich mit DHL rumschlagen darf. Nachforschungsauftrag stellen, Nachweise liefern, usw.
    Deine Links sind allgemeines BlaBla zum §447 (1) BGB.
    Wenn der Verkäufer z.B. einen TV in der Originalverpackung verschickt, der dann verloren geht, kann DHL den Schadensersatz ablehnen, da die Verpackung Rückschlüsse auf den Inhalt geliefert hat. Da ist dann der Verkäufer ganz schnell wieder in der Schadensersatzpflicht nach §447 (2) BGB. Eine "besondere Anweisung über die Art der Versendung" dürfte schon dadurch gegeben sein, daß der Verkäufer einen versicherten Versand verlangt und bezahlt.

    Bei deinem Ticketbeispiel per Brief greift dein §447 (1) BGB. Beim Paketversand kann man aber ganz schnell über die Fallstricke aus den DHL AGBs stolpern und sich der Käufer dann auf §447 (2) BGB berufen.
  34. smensc's Profilbild
    Autor*in

    Um das ganze abzuschließen:
    Das Geld kam dann doch per Überweisung und das Paket ist nun auch schon auf dem Weg. Vielen Dank für Eure ganzen hilfreichen Tipps.

  35. dealsforsteals's Profilbild
    Arschgeile nummer heute: Der Käufer sagt: Familie und Freunde, damit keine Gebühren entstehen. Ich: Bei Überweisung doch auch nicht? Käufer: Ich zahle pro Überweisung 20 cent.
    Alles klar, willkommen in 1960...
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