eingestellt am 6. Jan 2023 (eingestellt vor 1 h, 55 m)
Ich hatte ein Macbook inseriert und verkauft. Ich hatte den Interessenten ausdrücklich beim Kauf darauf hingewiesen, dass er sich den Macbook genau angucken soll, damit er alles genau sieht. Im Nachhinein, also heute, beschwert er sich, dass der 10 Jahre alte Macbook eine Beule hat, welche man bei der Inspektion auch sehen konnte. Es handelt sich um einen Privatverkauf. Nun möchte er wohl einen Anwalt einschalten. Wie soll ich diese Situation nun verstehen?
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41 Kommentare

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    Hat er es persönlich abgeholt, bar bezahlt?

    Um was für einen Betrag handelt es sich.


    Denke er bellt nur, lass ihn ruhig mal machen.
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    Abgeholt und Barzahlung. Ich habe keine Beule erwähnt, habe bei der Abholung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er den Macbook sich angucken kann, da diese Beulen offensichtlich sind. 300 Euro war der Kaufpreis und das Geschäft wurde vor knapp einer Woche abgewickelt.

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    Hast du in der Anzeige wirksam eine Rücknahme und Garantie ausgeschlossen, da es sich um einen Privatverkauf handelt?

    m.E.n. ist das die einzig relevante Frage.

    Wenn ja, darauf hinweisen und den Nutzer blockieren.
    Wenn nein, Rücknahme und was gelernt.

    Für die Zukunft ist das empfehlenswert. Ebenso Seriennummer fotografieren, damit es nicht zu einem Austausch kommt.
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    So ein Quatsch

    Garantie gibt es bei Privatkäufen nicht. Und es geht um die Sachmangelhaftung die in § 437 BGB geregelt ist. Man darf Mängel nicht verschweigen, was doch eigentlich eine wunderbare Sache ist. (bearbeitet)
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    Das Gerät ist 10 Jahre alt, gekauft wie gesehen. Da kommt nix von einem Anwalt, einfach abwarten.
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    Sehe ich auch so. Ist nur Säbelrasseln.
    Der Käufer muss auch nachweisen, dass der Mangel (sofern er überhaupt einer ist), schon beim Kauf bestanden hat.
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    Versendet oder abgeholt? Welche Zahlungsart? Stand die Beule im Inserat? War sie (deutlich!) auf den Fotos hervorgehoben? Wie hoch war der Kaufpreis? Wann wurde das Geschäft abgewickelt? (bearbeitet)
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    Autor*in
    Abgeholt und Barzahlung. Ich habe keine Beule erwähnt, habe bei der Abholung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er den Macbook sich angucken kann, da diese Beulen offensichtlich sind. 300 Euro war der Kaufpreis und das Geschäft wurde vor knapp einer Woche abgewickelt.
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    Ich bin grad in einer ähnlichen Situation, bei weniger Wert.
    Ich lasse es drauf ankommen.
    Manche suchen einfach nur nach Mängeln, in der Hoffnung, dass man einknickt.

    Selbst wenn du nicht die Beule angegeben hast, sagt der gesunde Menschenverstand, dass bei einem gebrauchten Gegenstand Gebrauchsspuren zu finden sind.

    Eine Funktionseinschränkung hat er deshalb ja nicht.
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    Autor*in
    Wie gesagt, ich habe vorher mehrmals gesagt, er könne sich den Macbook angucken, damit so etwas nicht passier. Ich verstehe diese Leute nicht, der Macbook ist 10 Jahre alt.
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    Im optimal Fall hättest du die Mängel etwas konkreter beschrieben und bebildert.
    Ivh würde nicht weiter auf ihn eingehen. Kannst dich noch genug mit ihm rumschlagen falls tatsächlich Anzeige erhoben wird. In der Regel verläuft sowas nach meiner Erfahrung im Sande.
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    Nix zahlen, das motiviert solche nur.
    rechtlich bist du sicher, nur leider wissen die ja, wo du wohnst. Daher Übergabe nie zuhause durchführen, außer es geht gar nicht anders (Schrank, Sofa)
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    zurückholen und erneut verkaufen. unabhängig davon ob du im recht bist oder nicht sparst du dir damit unnötigen stress und als Mehrwert installieren noch mit dem opencore Catcher ventura oder Monterey drauf vielleicht hat es dann mehr wert für den nächsten käufer (bearbeitet)
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    Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen?

    Etwas kritisch, dass du es in deiner Anzeige nicht erwähnst. Andererseits ist es ein gebrauchtes Gerät und man kann von Gebrauchsspuren ausgehen. Wenn er es sich nicht anguckt, selbst schuld. Ist auch die Frage, warum er damit nach einer Woche kommt? Ist es ihm vielleicht runtergefallen und er hat neue Schäden verursacht?

    Würde erstmal abwarten, ob da wirklich was kommt.
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    Einfach aussitzen. Dem ist das Ding zu alt und er dachte das er damit zurecht kommt. Eigentlich nur dreist sowas….

    Da kommt auch nix von Anwalt…. Er hätte das Gerät nicht nehmen dürfen. Und das bei 10 Jahren kein Neugeräte zu erwarten ist sollte klar sein
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