Hallo,
mich beschäftigt das neue Gesetz zur Meldung von Umsätzen.
Stehe da etwas auf dem Schlauch, da man viele Meinungen dazu hört.
Ist es richtig das normale Kleinanzeigen Verkäufe ohne die Bezahlfunktion von Ebay nun nicht erfasst werden?!
So habe ich das nämlich verstanden ?!
Eine Meinung eines Users hierzu:
"Leute, keine Panik! eBay Kleinanzeigen hat doch schon im Dezember vorgesorgt um uns private Verkäufer zu schützen! Denn nun kann man einen verkauften Artikel nur noch LÖSCHEN und nicht mehr als "VERKAUFT" beenden bzw. markieren! D.h. , und das ist doch völlig offensichtlich: Artikel werden nicht mehr verkauft sondern die betreffenden Anzeigen werden gelöscht. Somit ist der Artikel also offiziell nicht mehr verfügbar, jedoch offiziell nicht verkauft welches dann als Erlös zu bewerten wäre! Merke: ein verkaufter Artikel muss gemeldet werden, ein gelöschter Artikel nicht! Alles klar?So einfach ist das! Da hat eBay KA mal clever Voraus gedacht"
Laut ebay Kleinanzeigen Faq:
"Das Wichtigste zuerst
Es geht ausschließlich um Verkäufe. Außerdem: Die Zahl der von dir aufgegebenen Anzeigen spielt keine Rolle. In der Regel wissen wir nicht, ob ihr euch einig geworden seid, es also tatsächlich zu einem Verkauf gekommen ist.
Wir übermitteln ausschließlich Informationen zu Transaktionen an die Finanzbehörden, bei denen wir mit Sicherheit wissen, dass es sich um eine erfolgreiche Transaktion (also einen abgeschlossenen Verkauf) handelt. Eine Übersicht deiner erfolgreichen Transaktionen findest du bei unserem Partner OPP (siehe Frage Wo finde ich Informationen zur Zahl und dem Wert meiner Transaktionen?). Du musst aktuell nichts tun."
Heisst das für mich, wenn ich den eBay Kleinanzeigen Bezahldienst nicht anbiete, dass ich soviel verkaufen kann wie ich will ?!
Bin mir da aktuell noch unsicher... Was sagt ihr dazu?
lg
41 Kommentare
sortiert nachAußerdem scheint ebay Kleinanzeigen "Sicher Bezahlen" seit letzter Woche abgeschafft zu haben, um nicht als Plattform zu gelten. Mir wurde das zumindest nicht mehr angezeigt, als ich im Browser einen Artikel eingestellt habe.
Aber an der Steuerpflicht oder dem möglichen Vorwurf des gewerblichen Handelns hat sich absolut nichts geändert. Heißt also:
- Die Finanzbehörden überwachen natürlich auch ebay Kleinanzeigen mit Tools und versuchen auffällige Verkäufer zu finden.
- Gewerbliche Händler, deren Geschäft durch die "Privatverkäufer" geschädigt wird, können auch Daten sammeln und abmahnen.
Dass hier seitens des Finanzamtes versucht wird strenger zu kontrollieren, sollte im Interesse aller ehrlichen Bürger sein. Pseudo-Privatverkäufer schaden den Bürgern gleich mehrfach:
- Künstliche Verknappung von Waren (Grafikkarten, Corona-Masken etc.) und Preistreiberei
- Steuerhinterziehung, wodurch dem Staat und damit uns allen weniger Mittel zur Verfügung stehen
- für den Käufer entfallen sämtliche Gewährleistungs- und Widerrufsrechte, die eigentlich bei einem gewerblichen Verkäufer gelten würden
Also: Wenn euch verdächtige Verkäufer unterkommen, ruhig auch privat dem Finanzamt mal einen Tipp zukommen lassen. Gibt in vielen Bundesländern entsprechende Formulare.
Habe mich auch schon damit beschäftigt und war mir nicht sicher, wie das getracked werden soll, da vor Ort ja einiges schief gehen kann. Einzig über die Chatfunktion mache ich mir noch Gedanken, weshalb ich das Gespräch mit potenziellen Käufern nach Möglichkeit telefonisch abschließe.
Oder was ich mir überlegt habe, Artikel nicht mehr zu löschen,sondern immer zu bearbeiten damit man keinen Verkauf hat ...
Aber sollte es dann so sein wie ich es verstanden habe, wäre das ja super und man muss sich keinen Kopf mehr machen
Ich würde nur gerne wissen wo man die Umsätze einsehen kann, Ebay Kleinanzeigen schreibt ja, das die registrierten verkäufe bei dem Partner Gemeldet werden. Hier habe ich noch keinen Link gesehen ... Dann kann man das immerhin überprüfen was dann gemeldet wird .
Konnte dann mein Konto verknüpfen und kann dort nun meine Verkäufe die ich über den Zahlungsdienstleister gemacht habe einsehen ... wenn dann nur diese Beträge gemeldet werden ist ja alles super:)
Und das Chat-Protokoll sagt mal rein gar nichts aus. Wie oft habe ich mich schon mit einem Abholer geeinigt und letztlich erschien er nicht.
* Gilt natürlich nur, wenn man nicht per eBay Kleinanzeigen direkt bezahlen lässt.
Auch bei Ebay kleinanzeigen wird abgemahnt, wenn man es als privater Verkäufer übertreibt und eindeutig gewerblich handelt. Musst nur einem gewerblichen Händler auffallen, dem das stinkt.
"Soviel verkaufen wie ich will" galt auch bisher bereits dort nur eingeschränkt.
Unbeschadet der Sätze 1 und 2 handelt es sich unter anderem nicht um eine Plattform, wenn die Software ausschließlich ermöglicht:
1.die Verarbeitung von Zahlungen, die im Zusammenhang mit einer relevanten Tätigkeit erfolgen;
2.das Auflisten einer relevanten Tätigkeit oder die Werbung für eine relevante Tätigkeit durch Nutzer oder
3.die Umleitung oder Weiterleitung von Nutzern auf eine Plattform.
gesetze-im-internet.de/pst…tml
business-leaders.net/pla…et/
Hier der Link zum FAQ:
bit.ly/3QN…cYW (bearbeitet)
Ich kriege es auch nicht hin bei dem Zahlungsdienstleister ein Konto zu eröffnen um meine bestätigten Verkäufe einzusehen ... hat jemand Tipps für mich?!