[eBay] Ware kommt defekt beim Käufer an
Guten Morgen ihr angehende Rechtsexperten
ich habe aktuell ein Problem mit einemeBay verkauf. Es ist der Klassiker – Ich habe einen CD Player von Bose bei eBay verkauft 190€. Vor dem Versand wurde der Player
nochmals unter Zeugen auf Funktion getestet – hat auch alles funktioniert.
Also ab zu Post, am nächsten Tag ist
das Paket beim Käufer angekommen. Der Meldet sich, der CD Player
funktioniert nicht – schick mir dann per Whatsapp ein Video, wo
auch der CD Player eindeutigen anhand einer Markierung zu
identifizieren ist.
So jetzt was komisch ist –
Der Käufer (Privatperson) handelt nur mit Bose Ware auch viele von diesen
Modellen (defekt/Teildefekt)
Ich hab das Angebot eingestellt mit Preisvorschlag 30 Tage und nach nicht einmal 4h war das CD/Radio verkauft. Obwohl das Teil von ca. 2005-2008 ist.
Auf Youtube habe ich nach Videos gesucht, wo man schauen kann wie schnell das CD Laufwerk gewechselt ist – und siehe da es sind 3 Schrauben die nicht verdeckt sind und das Teil ist offen. Also wirklich kein Problem.
Der Käufer hat mir auch sofort angeboten, wenn ich ihm 100€ zurück übweise wäre alles Ok
So natürlich kommt er mit Anwalt etc.... Schlechte Bewertung habe ich natürlich schon bekommen.
Für mich gibt es genau zwei Szenarien:
Er behauptet ich wäre ein Betrüger, ich halte dagegen es hat funktioniert.
Was soll ich jetzt tun ?
PS: Bezahlt wurde per Überweisung
PPS: Sorry für die Formatierung - irgendwie springt die hier wild hin und her.
ich habe aktuell ein Problem mit einemeBay verkauf. Es ist der Klassiker – Ich habe einen CD Player von Bose bei eBay verkauft 190€. Vor dem Versand wurde der Player
nochmals unter Zeugen auf Funktion getestet – hat auch alles funktioniert.
Also ab zu Post, am nächsten Tag ist
das Paket beim Käufer angekommen. Der Meldet sich, der CD Player
funktioniert nicht – schick mir dann per Whatsapp ein Video, wo
auch der CD Player eindeutigen anhand einer Markierung zu
identifizieren ist.
So jetzt was komisch ist –
Der Käufer (Privatperson) handelt nur mit Bose Ware auch viele von diesen
Modellen (defekt/Teildefekt)
Ich hab das Angebot eingestellt mit Preisvorschlag 30 Tage und nach nicht einmal 4h war das CD/Radio verkauft. Obwohl das Teil von ca. 2005-2008 ist.
Auf Youtube habe ich nach Videos gesucht, wo man schauen kann wie schnell das CD Laufwerk gewechselt ist – und siehe da es sind 3 Schrauben die nicht verdeckt sind und das Teil ist offen. Also wirklich kein Problem.
Der Käufer hat mir auch sofort angeboten, wenn ich ihm 100€ zurück übweise wäre alles Ok
So natürlich kommt er mit Anwalt etc.... Schlechte Bewertung habe ich natürlich schon bekommen.
Für mich gibt es genau zwei Szenarien:
- Das Teil durch den Versand was abgekommen
- Er hat das Laufwerk manipuliert.
Er behauptet ich wäre ein Betrüger, ich halte dagegen es hat funktioniert.
Was soll ich jetzt tun ?
PS: Bezahlt wurde per Überweisung
PPS: Sorry für die Formatierung - irgendwie springt die hier wild hin und her.
Zeugen bezeugen Funktion vor Versand = kein Problem
kein Paypal = kein Problem
Schön freundlich bleiben, zurückweisen und als abgeschlossen betrachten. Was soll er denn selbst mit Anwalt machen..
So sehe ich das auch.
Schlechte Bewertung zurück und die Sache ist gelaufen.
Normales Risiko heutzutage bei Ebay.
Klingt alles schon seeeeehr merkwürdig von dem.
Dürfte schon alles sagen...
Unabhängig davon: Ich nehme mal an das Teil war gebraucht!? Jeder, der gebraucht Elektronik kauft muss sich bewusst sein, dass diese plötzlich kaputt gehen kann. Ich kann dir einen gebrauchten Fernseher verkaufen, du testest ihn sogar bei mir und alles funktioniert, daheim steckst Stecker in Steckdose und der Fernseher geht plötzlich kaputt...
Allein sein Anwalt wird in auslachen, selbst bei Rechtsschutz ist der Betrag zu gering dass hier einen etwas unternehmen wird. Da müsste er schon selbst in Vorkasse bei RA leisten.
Zeugen bezeugen Funktion vor Versand = kein Problem
kein Paypal = kein Problem
Schön freundlich bleiben, zurückweisen und als abgeschlossen betrachten. Was soll er denn selbst mit Anwalt machen..
Ja das Gerät war gebraucht - und wie schon geschrieben - von ca. 2005-2008. Auf die 100€ ist so gekommen, dass er wohl bei Bose angefragt hätte, was das Laufwerk kostet.
Ich hab dann auch bei Bose angerufen und die meinten 1. Sie verkaufen keine Ersatzteile, wenn dann nur die komplette Reparatur. 2. Das Gerät ist schon so alt - das reparieren Sie nicht mal mehr.
Fall hat er bei eBay eröffnet - kurze Kommunikation in etwa so: So habe Video das Beweist Ware ist defekt, schicke ebay und Anwalt.
Meine Antworten waren meinst so. "Ware war vor dem Versand voll Funktionsfähig" Wurde unter Zeugen getestet. In der Auktionsbeschreibung wurde Rücknahme und Garantie ausgeschlossen.
Den würde ich ihn per WhatsApp schicken, dann ist die Sache geritzt
Kein Ausschluss der Gewährleistung = rechtlich ist er volkommen im Recht. Du müsstest den Schaden reparieren, wenn er nachweisen kann, dass das Gerät defekt bei ihm angekommen ist. So die Theorie, natürlich kannst du dich jetzt einfach quer stellen, aber gemäß dem Fall er klagt und es kommt heraus, dass er nicht manipuliert hat, muss du zahlen.
In Zukunst solltest du die Sachmängelhaftung wirksam ausschließen, dafür muss man kein Jura studieren, aber die Grundbegriffe sollte man schon kennen, wenn man bei ebay verkauft. Und da ist es eben nicht damit getan zu schreiben: "Keine Rücknahme, keine Garantie" das kann man auch getrost weg lassen. Keine Ahnung wie sich dieser Humbug überhaupt so durchgängig verbreitet hat.
Daran wird es hängen, es braucht einen wirksamen Gewährleistungsausschluss. Wenn der TE aber ggf. einmalig was verkauft, stellt sich die Frage, ob es überhaupt AGB sind.
Super Idee, DHL&Co regulieren nicht, da verdeckter Schaden und unzureichende Verpackung. Gibt dem Käufer direkt Munition bzgl. Nebenpflichtsverletzung durch Verkäufer.
Inzwischen -anscheinend- so:
Ja, ungefähr so. Bringt dir aber jetzt nichts mehr, da der Kaufvertrag schon geschlossen ist.
Ich bin natürlich Privatverkäufer - ich habe im Jahr so ca. 15 - 20 Verkäufe meistens so um den dreh 20-70€ also nichts großes. Natürlich 100% Positive Bewertungen.
Ich hätte den CD Player auch zurück genommen. Bis ich bei dem Käufer seine Bewertungen gesehen habe bzw. gesehen habe mit was er handelt.
Was würde den im Dümmsten Fall passieren ? E
Ist eine Masche die viele "Gewerbliche" auf eBay abziehen. Insbes. bei Wiederverkäufern oft anzutreffen.
Mach dir keinen Kopf. Schreib ihm, dass das Gerät funktioniert hat und er unter Ausschluss der Haftung für Sachmängel gekauft hat ( das hast du hoffentlich in der Anzeige stehen) . Damit ist die Angelegenheit für dich erledigt. Er muss dir nachweisen dass der Defekt bereits vorlag. Kann er garantiert nicht. Mit dem Anwalt drohen sie immer. Also kein Stress - einfach ignorieren.
Hatte unlängst auch so einen Typen. Der kauft mit geschlossen Profil Notebooks und Smartphones an und stellt das in seinem Shop wieder ein. Verkauft habe ich ihm ein neuwertiges Lenovo ohne Gebrauchsspuren - der wollte glatt 25% des Kaufpreis zurück weil er mit der Lupe Microkratzer entdeckt hat....
Im dümmsten Fall kommt er vorbei und haut dir auf die Fresse
Der Satz reicht nicht. Diese Klausel ist ein typisches Beispiel für Klauseln, die iRd AGB-Kontrolle kassiert werden - bei AGB gibt es keine geltungserhaltende Reduktion.
Folgender Absatz steht immer unter meinen Artikeln:
Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Eigentlich müsste @Quaschi die Sache aussitzen können – so lange wie der Käufer ihm keine Frist zur Nacherfüllung, Rücknahme etc. setzt oder greift das hier nicht?
Also das sehe ich nicht so
Wenn die Ware als "gebraucht" und nicht Defekt verkauft wird, erwarte ich auch wenn sie bei mir ankommt das Sie dann auch funktioniert
Nochmals lesen was ich geschrieben habe, nachdenken und versuchen es zu verstehen, dann irgendwas dazu schreiben...
Jetzt zum zweiten Mal komplett durchgelesen
Hat das, was man regelmäßig unter seine Auktionen schreibt nicht eh erst bei mehr als 3 pro Jahr, den status von Geschäftsbedingungen?
Dann solltest du verstanden haben, dass folgendes vermutet wird:
- Käufer tauscht Laufwerk A, gegen ein defektes B, aus
- Käufer reklamiert ein defektes Laufwerk A, welches aber Laufwerk B ist
- Käufer verkauft ein anderes Gerät mit Laufwerk A weiter
Ist es nun verständlich?
Hier ist es gut beschrieben: test.de/Ver…-0/
Bemerkenswert ist doch, wie armselig mittlerweile auf vielen Portalen agiert wird. Das ist zwar nur ein kleiner Prozentsatz - aber für Betroffene ein Ärgernis.
Das interessiert sicherlich dessen Finanzamt, ruf doch dort mal an oder schreib dem Amt einen Brief. Nur Bose An und Verkauf ist sowas von privat
Lass einen freund so ein teil bei ihm kaufen und ab geht der gaudi
Dann bist du eben schlauer als die Rechtsanwälte des von mir verlinkten Textes.
Du solltest aber wirklich immer nur kurz und präzise schreiben, gar nicht auf Diskussionen eingehen, um so mehr du ihm schreibst um so mehr könnte er oder ein Anwalt in deinen Aussagen finden, aber ich denke nicht das er vor Gericht geht wo dann eventuell dann auch sein ebay-Profil Gespräch sein könnte. Schaden hat er ja z.B. schon mit 100 Euro beziffert, alleine das war ja schon ein Fehler von Ihm wenn er wirklich vor Gericht gehen wollte.
Mal ganz ehrlich wäre er ein ganz normaler sorgloser Käufer, der wirklich betrogen wurde, würde er das Ding komplett zurücksenden wollen und das ganze Geld zurück haben wollen und nicht so rumdiskutieren.
Er hat vielleicht auch einfach nur den Artikel vollständig oder – wie ich ja ein paar Beiträge weiter oben schon darauf hingewiesen hatte – das Update ganz unten im Artikel von Stiftung Warentest gelesen. Denn in diesem Update wird auf ein neuerliches Urteil des BGH hingewiesen. Womit die einfache (von dir genannte Klausel) wirklich nicht ausreicht.
Als Poewerseller solltest du aber wissen das nur der Hersteller die Freiwillige Garantie anbietet.
Immer wieder Lustig wenn die Garantie erwähnt wird