1. Alle Produkte, die in
Deutschland gehandelt und produziert werden, müssen grundsätzlich
reparaturfähig sein. Das Produkt muss deshalb so gestaltet sein, dass es
mit handelsüblichen Werkzeugen zerstörungsfrei geöffnet und wieder
verschlossen werden kann und alle Komponenten einfach entnommen werden
können.
2. Hersteller bzw. Importeure müssen allen Nutzern und
allen Reparaturbetrieben alle für die Reparatur erforderlichen
Ersatzteile zu Preisen zu Verfügung stellen, die eine Reparatur nicht
verhindern (nicht-prohibitive Preise). So darf der Preis des teuersten
Ersatzteils etwa nicht höher sein als 30% des Neupreises eines
entsprechenden Produktes.
3. Die Ersatzteile müssen über die
gesamte Nutzungsdauer, mindestens jedoch für 5 Jahre verfügbar sein.
Hersteller bzw. Importeure, die innerhalb dieses Zeitraums keine
Ersatzteile mehr anbieten, müssen die Konstruktionsinformationen
gemeinfrei öffentlich machen, sodass diese von Dritten nachgebaut werden
können.
4. Die Hersteller müssen allen Nutzern und allen
Reparaturbetrieben einen kostenfreien Zugang zu allen für die Reparatur
erforderlichen Informationen (Dokumentationen, Reparaturanleitungen,
Zeichnungen, Fehler-Codes, Analyse-Software) auf eine allgemein
zugängliche Art bereitstellen.
1. Alle Produkte, die in Deutschland gehandelt und produziert werden, müssen grundsätzlich reparaturfähig sein. Das Produkt muss deshalb so gestaltet sein, dass es mit handelsüblichen Werkzeugen zerstörungsfrei geöffnet und wieder verschlossen werden kann und alle Komponenten einfach entnommen werden können.
2. Hersteller bzw. Importeure müssen allen Nutzern und allen Reparaturbetrieben alle für die Reparatur erforderlichen Ersatzteile zu Preisen zu Verfügung stellen, die eine Reparatur nicht verhindern (nicht-prohibitive Preise). So darf der Preis des teuersten Ersatzteils etwa nicht höher sein als 30% des Neupreises eines entsprechenden Produktes.
3. Die Ersatzteile müssen über die gesamte Nutzungsdauer, mindestens jedoch für 5 Jahre verfügbar sein. Hersteller bzw. Importeure, die innerhalb dieses Zeitraums keine Ersatzteile mehr anbieten, müssen die Konstruktionsinformationen gemeinfrei öffentlich machen, sodass diese von Dritten nachgebaut werden können.
4. Die Hersteller müssen allen Nutzern und allen Reparaturbetrieben einen kostenfreien Zugang zu allen für die Reparatur erforderlichen Informationen (Dokumentationen, Reparaturanleitungen, Zeichnungen, Fehler-Codes, Analyse-Software) auf eine allgemein zugängliche Art bereitstellen.