Erfahrung easycosmetic

GelöschterUser52935
eingestellt am 2. Jan 2015
Mal etwas neues von easycosmetic und ich muss leider die schlechten Erfahrungen von User Nwoe bestätigen. Ich bin kein Rechtsexperte und will hiermit nur meine persönlichen Erfahrungen mitteilen. Der Support von easycosmetic war bis dato sehr freundlich und zuvorkommend, wenn auch meiner Meinung nach die Argumentation keinen Bestand hat. Im Netz finden sich noch andere, ähnliche Erfahrungen mit dem Shop. Jeder sollte sich am besten selbst ein Bild davon machen und neutral mit den Informationen umgehen.

Ursprünglicher Thread:
mydealz.de/div…632

Meine Situation:
Ich habe Parfüms bestellt, diese aus der Folie entnommen und daraufhin widerrufen. Die Artikel daraufhin wieder zurückgesendet. Mir hat der Duft bereits da nicht gefallen und die Packung nicht weiter geöffnet.

Vorab wird mir der Widerruf verweigert, da bei Hygieneartikeln das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Außerdem bezieht sich easycosmetic auf eine Verbraucherrichtlinie und schließt daher das Widerrufsrecht aus:

„Gemäß Artikel 16 Absatz 1 der Verbraucherrechterichtlinie besteht ein Widerrufsrecht nicht, wenn versiegelte Waren geliefert werden, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde"
Zunächst kann ich der Argumentation eines Hygieneartikels nicht folgen. Easycosmetic hat mir auf Nachfragen keine Grundlage hierfür nennen können und die Einstufung nicht begründet. Ich sehe ein Parfüm nicht als Hygieneartikel, da es bei Verwendung nur mit der Hand des Verbrauchers in Berührung kommt.

Interessant dazu das Urteil vom OLG Köln bezüglich des Widerrufsrechts bei geöffneter Kosmetik:

„Kernpunkt der Begründung des Senates des OLG Köln ist, dass der Verbraucher bei einem Kauf über das Internet keine Prüfungsmöglichkeit hat, wie bspw. im Rahmen der Nutzung eines Testers im Laden. Zudem sind auch geöffnete oder benutzte Kosmetikprodukte "auf Grund ihrer Beschaffenheit" zur Rücksendung geeignet. Diese Klausel gilt nach Ansicht der Richter nur für Produkte, die tatsächlich nicht einfach zurückgegeben werden können, wie bspw. im Wege des Downloads vertriebene Dateien oder schüttbare Güter wie Heizöl.“

Danach wurde argumentiert mit der Folie hätte ich quasi ein Siegel geöffnet und der Widerruf wäre nicht mehr möglich. An den Produkten gab es kein Siegel sondern lediglich eine einfache Folie, ohne weiteren Hinweis.

Auch hierzu ein Urteil vom OLG Hamm bezüglich der Gültigkeit von Folie als Siegel:

„Zum einen ist die wörtliche Wiederholung des Entsiegelungs-Tatbestandes des § 312 d Abs. 4 Nr. 2 BGB unproblematisch. Zum anderen sollte ein Siegel auch als solches bezeichnet werden bzw. dem Käufer deutlich gemacht werden, was an der Verpackung eigentlich das Siegel ist.“

Außerdem finde ich es seltsam, dass man sich auf eine Richtlinie und eben nicht auf gültige Gesetze bezieht. Gerade beim Widerrufsrecht gibt es wirklich extrem wenige Fälle, die einen Ausschluss überhaupt ermöglichen. Aus meiner Sicht steht mir der Widerruf nach wie vor zu und ich werde auf keine Forderungen seitens easycosmetic reagieren. Auch wenn bereits vor Jahren andere Kunden ähnliche Erfahrungen gemacht haben, will ich keinen Betrug oder böse Absicht unterstellen. Ich denke, dass sich die Sache in Wohlgefallen auflösen wird.

Trotzdem finde ich das alles sehr seltsam und alarmierend.
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