Erfahrungen gesucht - BAFA für gebrauchte E-Fahrzeuge (Herstelleranteil)

eingestellt am 3. Nov 2021
Hallo zusammen,

vorweg: Bitte keine Ratschläge a la "Frag doch bei der BAFA", das versuche ich seit einer Woche erfolglos. Deshalb hoffe ich, dass es hier unter über 1,5 Mio Menschen jemanden gibt, der mir helfen kann

Kurz und bündig: gebrauchten e-Gold gekauft, ehemaliger WA-Leasing und noch nciht gefördert, erfüllt alle Kriterien für Gebrauchtwagenförderung (unter 1J Zulassung, unter 15000km). War auch entsprechend vom Autohaus inseriert.
Die notwendigen Gutachten haben wir auch bereits geholt.
Jetzt stolpere ich über einen Satz bei der Beantragung: "Bitte achten Sie darauf, dass mit Antragstellung ab 01.06.2021 keine Rechnungskorrekturen mehr möglich sind. Ihr Antrag kann nur dann bewilligt werden, wenn aus der mit dem Antrag eingereichten Rechnung das Basismodell und der Herstelleranteil am Umweltbonus eindeutig hervorgehen."

Meine Frage ist daher: Wie weise ich bei einem Gebrauchtfahrzeug den Umweltbonus nach? Der Verkauf erfolgt ja über ein Autohaus, das logischerweise keinen Herstelleranteil ausweist, weil es nicht der Hersteller ist. Die Erstrechnung haben wir nicht, dafür gibt es ja extra das Gutachten zum Neupreis.

Heißt das, dass der Herstelleranteil rein über den (Gebraucht-)Kaufpreis nachgewiesen wird? Also wenn der Wertverlust (die 80%) und die 3000€ Herstelleranteil vom UVP abgezogen werden und der Kaufpreis des Gebrauchten darunter liegt, ist der Herstelleranteil rechnerisch ja abgezogen und somit nachgewiesen? Oder wie funktioniert der Nachweis?

Vielleicht hat das ja schon jemand erfolgreich beantragt, Google konnte mir leider nicht helfen.

Herzlichen Dank
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