Frage bzgl. Rechnung mitschicken bei ebay Privatverkauf

eingestellt am 7. Feb 2019
Ich habe zwei identische Produkte von Sony bei einem großen Elektronikfachmarkt gekauft. Das zweite Produkt sollte ein Geschenk sein, ist aber leider nicht so gut angekommen. Da die Rückgabefrist bereits abgelaufen ist, will ich es nun bei ebay verkaufen.
Das Produkt hat noch ca. 22 Monate Garantie weshalb ich natürlich auch eine Kopie der Rechnung an den Käufer mitschicken würde.

Ich frage mich jetzt ob man mit der Rechnung irgendwas anstellen könnte, schließlich weißt diese private Daten von mir auf? Außerdem frage ich mich ob es irgendwie problematisch ist, dass auf der Rechnung das Produkt einfach nur mit der Menge 2 aufgeführt wird? Könnte es irgendwie Probleme geben wenn ich und der Käufer beide einen Garantiefall haben sollten?

Ich freue mich über alle Antworten. Danke
Zusätzliche Info
Sonstiges
Sag was dazu

34 Kommentare

sortiert nach
's Profilbild
  1. Angelpimper's Profilbild
    Ich schwärze bei einer Rechnungskopie als Garantiebeleg im Verkaufsfall alles, was nicht zwingend für einen Kaufnachweis notwendig ist: Kundennummer, Bestellnummer, Lieferanschrift, Menge, Preis,Umsatzsteuer, Zahlungsart, sonstige Artikel auf der Rechnung. (bearbeitet)
    Crocodile86's Profilbild
    Das ist ein guter Tipp!
  2. DanBurg's Profilbild
    XX1507.02.2019 22:19

    @noname951 hat Recht. Es besteht ein gravierender Unterschied zwischen …@noname951 hat Recht. Es besteht ein gravierender Unterschied zwischen Gewährleistung (gesetzlich) und Garantie (freiwillig und ggf an Bedingungen geknüpft) Einfach mal danach googeln.


    Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist mir durchaus bewusst.
    Die Garantie ist eine freiwillige Leistung und bei Sony beispielsweise an die Bedingung geknüpft, dass die Originalrechnung vorgelegt wird. Von daher ist es fraglich, ob der Käufer was mit einer Kopie anfangen kann.
    Ich verkaufe privat nur ohne Rechnung und schließe die Gewährleistung aus. Aber es soll ja auch private Verkäufer geben, die PayPal anbieten...
  3. paul_neumanndG5's Profilbild
    Habe eure Beträge sehr aufmerksam gelesen.ich verkaufe gerade ein teil bei ebay mit Restgarantie.Eurer Meinung nach kann ich auf der Rechnung meinen Namen usw.ruhig weitergeben,ich verschicke das Paket mit DHL da steht ja der Absender auch drauf. Vielen Dank für eure Hilfe.
    Crocodile86's Profilbild
    Wie hast du es gemacht?
  4. oberon's Profilbild
    ich sehe auch kein Problem die Rechnungskopie weiterzugeben ... was steht denn da drauf, was ein Käufer nicht durch das Ebaysystem eh erfährt ? Name ? Adresse ? Bei Ebay bekommt er sogar Deine IBAN... ich würde mir da keine Sorgen machen, sonst solltest Du Ebay ganz meiden
  5. noname951's Profilbild
    DanBurg07.02.2019 21:32

    Der Käufer kann mit der Rechnung gar nichts anstellen. Deswegen würde ich d …Der Käufer kann mit der Rechnung gar nichts anstellen. Deswegen würde ich die auch nicht mitschicken.www.frag-einen-anwalt.de/Gewaehrleistung-bei-Weiterverkauf--f80378.html


    Garantie ist nicht gleich Gewährleistung.
    Viele Hersteller machen keinen Unterschied ob man Erstkäufer ist oder Zweit, Dritt, etc. Käufer
  6. Christopher.Belmont's Profilbild
    DanBurgvor 5 m

    Der Käufer kann mit der Rechnung gar nichts anstellen. Deswegen würde ich d …Der Käufer kann mit der Rechnung gar nichts anstellen. Deswegen würde ich die auch nicht mitschicken.www.frag-einen-anwalt.de/Gewaehrleistung-bei-Weiterverkauf--f80378.html



    Der Käufer kann aber Garantieleistungen der Hersteller mit einer Rechnungskopie in Anspruch nehmen, da hab ich noch nie Probleme gehabt, wenn ich ne Rechnung mit nem anderen Namen eingereicht hatte.
  7. GelöschterUser250970's Profilbild
    Anonymer Benutzer
    GelöschterUser78192407.02.2019 23:52

    Dazu hat er kein Recht.


    Ich zumindest kaufe nichts, was mir als "quasi neu" verkauft wird, ohne Kaufnachweis. Ich kläre das aber auch vor der verbindlichen Gebotsabgabe per Rückfrage ab. Muß der Verkäufer vielleicht nicht machen, aber ich muß es dann auch nicht kaufen.
  8. KleeBR's Profilbild
    GelöschterUser78192407.02.2019 23:59

    Wer nicht mitbietet, ist doch sowieso uninteressant. Und die die bieten, …Wer nicht mitbietet, ist doch sowieso uninteressant. Und die die bieten, müssen den Angebotstext lesen. Wenn da keine Rechnung zum Angebot gehört, müssen sie trotzdem zahlen. Das etwas nicht dabei ist, was nicht zum Angebot gehört, berechtigt nicht zum Rücktritt vom Kauf.



    Ich denke mal HouseMD meinte damit die Attraktivität des Angebots, welche durch die Erwähnung der Beilegung einer Rechnungskopie natürlich steigt und somit ein "vernünftiger Preis" erzielt werden kann.
  9. XX15's Profilbild
    noname95107.02.2019 21:37

    Garantie ist nicht gleich Gewährleistung.Viele Hersteller machen keinen …Garantie ist nicht gleich Gewährleistung.Viele Hersteller machen keinen Unterschied ob man Erstkäufer ist oder Zweit, Dritt, etc. Käufer



    DanBurg07.02.2019 21:32

    Der Käufer kann mit der Rechnung gar nichts anstellen. Deswegen würde ich d …Der Käufer kann mit der Rechnung gar nichts anstellen. Deswegen würde ich die auch nicht mitschicken.www.frag-einen-anwalt.de/Gewaehrleistung-bei-Weiterverkauf--f80378.html


    @noname951 hat Recht. Es besteht ein gravierender Unterschied zwischen Gewährleistung (gesetzlich) und Garantie (freiwillig und ggf an Bedingungen geknüpft)

    Einfach mal danach googeln. (bearbeitet)
  10. GelöschterUser250970's Profilbild
    Anonymer Benutzer
    Es kann auch gut sein, daß der Käufer auf die Rechnungskopie besteht, damit er sicher sein kann, keine Hehlerware zu erwerben.
  11. GelöschterUser781924's Profilbild
    Anonymer Benutzer
    GelöschterUser25097007.02.2019 23:33

    Es kann auch gut sein, daß der Käufer auf die Rechnungskopie besteht, d …Es kann auch gut sein, daß der Käufer auf die Rechnungskopie besteht, damit er sicher sein kann, keine Hehlerware zu erwerben.


    Dazu hat er kein Recht.
  12. hallo.welt's Profilbild
    Angelpimper07.02.2019 23:57

    Ich schwärze bei einer Rechnungskopie als Garantiebeleg im Verkaufsfall …Ich schwärze bei einer Rechnungskopie als Garantiebeleg im Verkaufsfall alles, was nicht zwingend für einen Kaufnachweis notwendig ist: Kundennummer, Bestellnummer, Lieferanschrift, Menge, Preis,Umsatzsteuer, Zahlungsart, sonstige Artikel auf der Rechnung.


    Da muss ich immer an diesen Herren denken:

    20718382-uYa1e.jpg

    Ich vermute mal, dass der Hersteller mit Blick auf die Rechnung einfach davon ausgeht, dass diese auch echt ist. Da wird auch nicht rumtelefoniert und um Bestätigung seitens des Händlers gebeten.

    In deinem Fall könnte es aber abgelehnt werden, blöd für den Käufer und danach streß für dich.

    Hast du auch mal teuere Waren mit so einer Rechnung verkauft bekommen?
    Ich würde mir veräppelt vorkommen, wenn da nur das Logo des Händlers, Artikelname und Seriennummer drauf stünde.

    Auch wenn vieles mittlerweile über die Seriennummer abgeglichen wird. Oft hat man dadurch aber einen Nachteil, da diese nicht am Tag des Verkaufs "draufgedruckt/generiert" wird.
    Bei einem Artikel hatte ich über das Online-Panel des Herstellers, unter Eingabe der Seriennummer, 6 Monate weniger Garantie. Bei einem Problem nach dieser Garantiezeit wollte man von mir die Rechnung haben. (bearbeitet)
  13. DanBurg's Profilbild
    hallo.welt08.02.2019 08:54

    Modellnummer?


    47 mit extra scharf.

    Nur so zum Verständnis: Die Rechnungen, die ich vom Einkauf beim "großen Elektronikfachmarkt" habe, haben einen angetackerten Kassenbon. Von daher könnte es da mit einem einfachen Ausdruck schon Unterschiede geben. Da habe ich natürlich viel spekuliert, da oben gar nicht erwähnt ist, wie die Rechnung denn aussieht und ob man der Kopie das Kopiertsein ansieht.
    Wenn er die Rechnung natürlich nur digital vorliegen hat, spricht rein technisch nichts gegen den Ausdruck.

    Ach so und der Backofen ist von Bauknecht, aber die leckere Pizza liegt wohl vor allem am guten Teig und dem Pizzastein.
  14. hallo.welt's Profilbild
    DanBurgvor 1 h, 56 m

    47 mit extra scharf. :pNur so zum Verständnis: Die Rechnungen, die ich …47 mit extra scharf. :pNur so zum Verständnis: Die Rechnungen, die ich vom Einkauf beim "großen Elektronikfachmarkt" habe, haben einen angetackerten Kassenbon. Von daher könnte es da mit einem einfachen Ausdruck schon Unterschiede geben. Da habe ich natürlich viel spekuliert, da oben gar nicht erwähnt ist, wie die Rechnung denn aussieht und ob man der Kopie das Kopiertsein ansieht.Wenn er die Rechnung natürlich nur digital vorliegen hat, spricht rein technisch nichts gegen den Ausdruck. Ach so und der Backofen ist von Bauknecht, aber die leckere Pizza liegt wohl vor allem am guten Teig und dem Pizzastein.


    Recht hast du. Das habe ich nicht bedacht.
  15. FlazYo1's Profilbild
    Wie willst du denn dann einen Garantiefall anmelden, wenn du keine Rechnung mehr hast?

    Edit: ich Depp, du schreibst ja Kopie... ich nehme alles zurück (bearbeitet)
  16. DanBurg's Profilbild
    Der Käufer kann mit der Rechnung gar nichts anstellen. Deswegen würde ich die auch nicht mitschicken.
    frag-einen-anwalt.de/Gew…tml
  17. CheZero's Profilbild
    Autor*in
    DanBurgvor 3 m

    Der Käufer kann mit der Rechnung gar nichts anstellen. Deswegen würde ich d …Der Käufer kann mit der Rechnung gar nichts anstellen. Deswegen würde ich die auch nicht mitschicken.www.frag-einen-anwalt.de/Gewaehrleistung-bei-Weiterverkauf--f80378.html


    Das war mir gar nicht klar. Ich habe immer das Gefühl es ist gang und gebe bei neuen Produkten ein Rechnung (oder zumindest eine Kopie) mitzuschicken. Ich habe auch das Gefühl, dass das dem Angebot auch eine gewisse Seriosität gibt?!
  18. Krummi's Profilbild
    Bei Sony besteht die Möglichkeit die Garantie auch ohne Rechnung in Anspruch zu nehmen, hatte ich schon mehrfach bei meinem Sony Smartphone wegen Wasserschaden in Anspruch nehmen müssen und keine Rechnung angeben müssen. (bearbeitet)
  19. CheZero's Profilbild
    Autor*in
    oberonvor 12 m

    ich sehe auch kein Problem die Rechnungskopie weiterzugeben ... was steht …ich sehe auch kein Problem die Rechnungskopie weiterzugeben ... was steht denn da drauf, was ein Käufer nicht durch das Ebaysystem eh erfährt ? Name ? Adresse ? Bei Ebay bekommt er sogar Deine IBAN... ich würde mir da keine Sorgen machen, sonst solltest Du Ebay ganz meiden


    Jetzt wo ich drüber nachdenke stimmt das eigentlich. Die meisten Daten hat er eh durch ebay. Was ist mit der Kundennummer auf der Rechnung?

    Und wie verhält es sich damit dass beide Produkte auf einer Rechnung sind? Könnte das ein Problem werden, weil der Händler das Produkt nicht eindeutig zuordnen kann? Es handelt sich hier um Bluetoothlautsprecher und die sind nicht mit einer individuellen Produktnummer aufgeführt.
  20. iSunrise's Profilbild
    Bei sehr vielen Händlern/Herstellern benötigst du keine Rechnung, da wiederverfolgbar anhand Seriennummer (Originalprodukt). Es macht überhaupt keinen Unterschied, ob jetzt eine Rechnung dabei ist.

    Das ist genau wie dieser Paypal-Wahn, der die letzten Jahre ausgebrochen ist, sowas ist weder zwingend erforderlich noch ist es bei Privatverkäufen ratsam. Es kann dir sogar zum Nachteil werden, siehe die vielen Rückmeldungen hier auf Mydealz und im Netz generell. (bearbeitet)
    Crocodile86's Profilbild
    Welche Nachteile meinst Du? Wäre es ein Unterschied, die Rechnung zu schwärzen?
  21. GelöschterUser1097495's Profilbild
    Anonymer Benutzer
    Schick die Rechnung einfach mit und Scherze vor deinen Taten. Ich denke nicht dass es zu einem Problem kommt wenn ihr beide ein Garantiefall haben solltet.
  22. GelöschterUser781924's Profilbild
    Anonymer Benutzer
    HouseMD07.02.2019 23:54

    Nö, und keine Pflicht dann einen vernünftigen Preis zu bieten.



    Wer nicht mitbietet, ist doch sowieso uninteressant. Und die die bieten, müssen den Angebotstext lesen. Wenn da keine Rechnung zum Angebot gehört, müssen sie trotzdem zahlen. Das etwas nicht dabei ist, was nicht zum Angebot gehört, berechtigt nicht zum Rücktritt vom Kauf.
  23. GelöschterUser781924's Profilbild
    Anonymer Benutzer
    GelöschterUser25097008.02.2019 00:12

    Ich zumindest kaufe nichts, was mir als "quasi neu" verkauft wird, ohne …Ich zumindest kaufe nichts, was mir als "quasi neu" verkauft wird, ohne Kaufnachweis. Ich kläre das aber auch vor der verbindlichen Gebotsabgabe per Rückfrage ab. Muß der Verkäufer vielleicht nicht machen, aber ich muß es dann auch nicht kaufen.


    Rufst du denn dann auch bei dem betreffenden Unternehmen an, ob die Rechnung, die du bekommen hast, auch echt ist? Weil in Zeiten von Bildbearbeitung bringt einem der Wisch nun wirklich nichts. Sollte die Ware geklaut sein, musst du sie im Zweifel sowieso zurückgeben, egal ob man dir eine Rechnung gezeigt hat, oder nicht.
  24. hallo.welt's Profilbild
    DanBurg07.02.2019 22:55

    Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist mir durchaus …Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist mir durchaus bewusst.Die Garantie ist eine freiwillige Leistung und bei Sony beispielsweise an die Bedingung geknüpft, dass die Originalrechnung vorgelegt wird. Von daher ist es fraglich, ob der Käufer was mit einer Kopie anfangen kann.Ich verkaufe privat nur ohne Rechnung und schließe die Gewährleistung aus. Aber es soll ja auch private Verkäufer geben, die PayPal anbieten...


    Mein Drucker zumindest druckt kein Wasserzeichen mit der Aufschrift "Kopie" drauf.
    Beide Rechnungen sehen am Ende identisch aus.
  25. GelöschterUser250970's Profilbild
    Anonymer Benutzer
    GelöschterUser78192408.02.2019 00:24

    Rufst du denn dann auch bei dem betreffenden Unternehmen an, ob die …Rufst du denn dann auch bei dem betreffenden Unternehmen an, ob die Rechnung, die du bekommen hast, auch echt ist?


    Mag hier vielleicht noch jemand den Vortrag Posten, in dem von Kopierern berichtet wurde, die einfach Zahlen vertauscht haben?
    Da Freitag ist und der Thread bereits eine Qualität erreicht hat, die mich befürchten läßt, eine rhetorische Frage wird als solche nicht erkannt: hier

    Es bleibt jedem unbenommen, sich in Abhängigkeit von Preis, Käufer/Verkäufer, Verkaufsumständen etc. so zu verhalten, wie er es für sich richtig hält, somal es immer einen Zweiten gibt, mit dem er sich einig werden muß. Wie ich es halte steht zusammen mit der Begründung oben.
  26. DanBurg's Profilbild
    hallo.welt08.02.2019 01:37

    Mein Drucker zumindest druckt kein Wasserzeichen mit der Aufschrift …Mein Drucker zumindest druckt kein Wasserzeichen mit der Aufschrift "Kopie" drauf.Beide Rechnungen sehen am Ende identisch aus.


    Herzlichen Glückwunsch.
    Mein Backofen backt Pizza, die sieht sogar besser aus als bei manchem Italiener.
  27. hallo.welt's Profilbild
    DanBurg08.02.2019 08:40

    Herzlichen Glückwunsch. Mein Backofen backt Pizza, die sieht sogar …Herzlichen Glückwunsch. Mein Backofen backt Pizza, die sieht sogar besser aus als bei manchem Italiener.


    Modellnummer?
  28. GelöschterUser124557's Profilbild
    Anonymer Benutzer
    oberonvor 19 h, 12 m

    ich sehe auch kein Problem die Rechnungskopie weiterzugeben ... was steht …ich sehe auch kein Problem die Rechnungskopie weiterzugeben ... was steht denn da drauf, was ein Käufer nicht durch das Ebaysystem eh erfährt ? Name ? Adresse ? Bei Ebay bekommt er sogar Deine IBAN... ich würde mir da keine Sorgen machen, sonst solltest Du Ebay ganz meiden



    Das stimmt so nicht. Wenn man nur Paypal anbietet, dann wird die IBAN meiner Kenntnis nach nicht angezeigt. Ich habe neulich erst was bei Ebay gekauft und da wurde mir nichtmals die Adresse vom Verkäufer angezeigt. Diese wird wohl nur angezeigt, wenn auch eine Abholung angeboten wird.

    Aus diesen Gründen verkaufe ich nur mit Paypal & ohne Abholung. Paypal bei teuren Sachen ist natürlich riskant, falls der Käuferschutz misbraucht wird. Ich habe jedoch auch keine Lust ein extra Bankkonto nur für Ebay zu führen, obwohl es ggf ratsam wäre. Kostet aber...^^ Hatte da aber bisher keine Probleme. (bearbeitet)
  29. HouseMD's Profilbild
    hallo.welt08.02.2019 01:23

    Da muss ich immer an diesen Herren denken:[Bild]


    Das erinnert mich an den Taxifahrer, der die Dose mit dem Pfefferspray in der Mittelkonsole liegen hatte...
  30. Moneypulatör's Profilbild
    Einige Hersteller schließen auch die Garantie bei Wiederverkäufern aus. Wenn man möchte kann man seine Ansprüche als Erstkäufer aber auch - kommt auf den Einzelfall an(!) - schriftlich an den Käufer abtreten. Gibt dazu auch entsprechendes per Google bzw. Vorlagen.

    Eine Kopie weiterzugeben wie oben genannt sehe ich als unproblematisch, solange man die eigene Gewährleistung wirksam ausschließt. Ob der Käufer dann im Einzelfall vom Hersteller mit der "Rechnungskopie" (sollte idealerweise auch so vereinbart sein!) Anspruch gelten machen kann oder nicht spielt dann für den Verkäufer auch keine Rolle.
    Da muss sich der Käufer vorher informieren ob es bei dem jeweiligen Produkt / Hersteller funktioniert.

    Einen "Anschein" zu erwecken das ein auf Anspruch zur Herstellergarantie besteht sollte man aber tunlichst vermeiden...
's Profilbild
Top-Händler