Ich habe zwei identische Produkte von Sony bei einem großen Elektronikfachmarkt gekauft. Das zweite Produkt sollte ein Geschenk sein, ist aber leider nicht so gut angekommen. Da die Rückgabefrist bereits abgelaufen ist, will ich es nun bei ebay verkaufen.
Das Produkt hat noch ca. 22 Monate Garantie weshalb ich natürlich auch eine Kopie der Rechnung an den Käufer mitschicken würde.
Ich frage mich jetzt ob man mit der Rechnung irgendwas anstellen könnte, schließlich weißt diese private Daten von mir auf? Außerdem frage ich mich ob es irgendwie problematisch ist, dass auf der Rechnung das Produkt einfach nur mit der Menge 2 aufgeführt wird? Könnte es irgendwie Probleme geben wenn ich und der Käufer beide einen Garantiefall haben sollten?
Ich freue mich über alle Antworten. Danke
Das Produkt hat noch ca. 22 Monate Garantie weshalb ich natürlich auch eine Kopie der Rechnung an den Käufer mitschicken würde.
Ich frage mich jetzt ob man mit der Rechnung irgendwas anstellen könnte, schließlich weißt diese private Daten von mir auf? Außerdem frage ich mich ob es irgendwie problematisch ist, dass auf der Rechnung das Produkt einfach nur mit der Menge 2 aufgeführt wird? Könnte es irgendwie Probleme geben wenn ich und der Käufer beide einen Garantiefall haben sollten?
Ich freue mich über alle Antworten. Danke
34 Kommentare
sortiert nachDer Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist mir durchaus bewusst.
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung und bei Sony beispielsweise an die Bedingung geknüpft, dass die Originalrechnung vorgelegt wird. Von daher ist es fraglich, ob der Käufer was mit einer Kopie anfangen kann.
Ich verkaufe privat nur ohne Rechnung und schließe die Gewährleistung aus. Aber es soll ja auch private Verkäufer geben, die PayPal anbieten...
Garantie ist nicht gleich Gewährleistung.
Viele Hersteller machen keinen Unterschied ob man Erstkäufer ist oder Zweit, Dritt, etc. Käufer
Nö, und keine Pflicht dann einen vernünftigen Preis zu bieten.
Der Käufer kann aber Garantieleistungen der Hersteller mit einer Rechnungskopie in Anspruch nehmen, da hab ich noch nie Probleme gehabt, wenn ich ne Rechnung mit nem anderen Namen eingereicht hatte.
Ich zumindest kaufe nichts, was mir als "quasi neu" verkauft wird, ohne Kaufnachweis. Ich kläre das aber auch vor der verbindlichen Gebotsabgabe per Rückfrage ab. Muß der Verkäufer vielleicht nicht machen, aber ich muß es dann auch nicht kaufen.
Ich denke mal HouseMD meinte damit die Attraktivität des Angebots, welche durch die Erwähnung der Beilegung einer Rechnungskopie natürlich steigt und somit ein "vernünftiger Preis" erzielt werden kann.
@noname951 hat Recht. Es besteht ein gravierender Unterschied zwischen Gewährleistung (gesetzlich) und Garantie (freiwillig und ggf an Bedingungen geknüpft)
Einfach mal danach googeln. (bearbeitet)
Dazu hat er kein Recht.
Da muss ich immer an diesen Herren denken:
Ich vermute mal, dass der Hersteller mit Blick auf die Rechnung einfach davon ausgeht, dass diese auch echt ist. Da wird auch nicht rumtelefoniert und um Bestätigung seitens des Händlers gebeten.
In deinem Fall könnte es aber abgelehnt werden, blöd für den Käufer und danach streß für dich.
Hast du auch mal teuere Waren mit so einer Rechnung verkauft bekommen?
Ich würde mir veräppelt vorkommen, wenn da nur das Logo des Händlers, Artikelname und Seriennummer drauf stünde.
Auch wenn vieles mittlerweile über die Seriennummer abgeglichen wird. Oft hat man dadurch aber einen Nachteil, da diese nicht am Tag des Verkaufs "draufgedruckt/generiert" wird.
Bei einem Artikel hatte ich über das Online-Panel des Herstellers, unter Eingabe der Seriennummer, 6 Monate weniger Garantie. Bei einem Problem nach dieser Garantiezeit wollte man von mir die Rechnung haben. (bearbeitet)
47 mit extra scharf.
Nur so zum Verständnis: Die Rechnungen, die ich vom Einkauf beim "großen Elektronikfachmarkt" habe, haben einen angetackerten Kassenbon. Von daher könnte es da mit einem einfachen Ausdruck schon Unterschiede geben. Da habe ich natürlich viel spekuliert, da oben gar nicht erwähnt ist, wie die Rechnung denn aussieht und ob man der Kopie das Kopiertsein ansieht.
Wenn er die Rechnung natürlich nur digital vorliegen hat, spricht rein technisch nichts gegen den Ausdruck.
Ach so und der Backofen ist von Bauknecht, aber die leckere Pizza liegt wohl vor allem am guten Teig und dem Pizzastein.
Recht hast du. Das habe ich nicht bedacht.
Edit: ich Depp, du schreibst ja Kopie... ich nehme alles zurück (bearbeitet)
frag-einen-anwalt.de/Gew…tml
Das war mir gar nicht klar. Ich habe immer das Gefühl es ist gang und gebe bei neuen Produkten ein Rechnung (oder zumindest eine Kopie) mitzuschicken. Ich habe auch das Gefühl, dass das dem Angebot auch eine gewisse Seriosität gibt?!
Jetzt wo ich drüber nachdenke stimmt das eigentlich. Die meisten Daten hat er eh durch ebay. Was ist mit der Kundennummer auf der Rechnung?
Und wie verhält es sich damit dass beide Produkte auf einer Rechnung sind? Könnte das ein Problem werden, weil der Händler das Produkt nicht eindeutig zuordnen kann? Es handelt sich hier um Bluetoothlautsprecher und die sind nicht mit einer individuellen Produktnummer aufgeführt.
Das ist genau wie dieser Paypal-Wahn, der die letzten Jahre ausgebrochen ist, sowas ist weder zwingend erforderlich noch ist es bei Privatverkäufen ratsam. Es kann dir sogar zum Nachteil werden, siehe die vielen Rückmeldungen hier auf Mydealz und im Netz generell. (bearbeitet)
Wer nicht mitbietet, ist doch sowieso uninteressant. Und die die bieten, müssen den Angebotstext lesen. Wenn da keine Rechnung zum Angebot gehört, müssen sie trotzdem zahlen. Das etwas nicht dabei ist, was nicht zum Angebot gehört, berechtigt nicht zum Rücktritt vom Kauf.
Rufst du denn dann auch bei dem betreffenden Unternehmen an, ob die Rechnung, die du bekommen hast, auch echt ist? Weil in Zeiten von Bildbearbeitung bringt einem der Wisch nun wirklich nichts. Sollte die Ware geklaut sein, musst du sie im Zweifel sowieso zurückgeben, egal ob man dir eine Rechnung gezeigt hat, oder nicht.
Mein Drucker zumindest druckt kein Wasserzeichen mit der Aufschrift "Kopie" drauf.
Beide Rechnungen sehen am Ende identisch aus.
Mag hier vielleicht noch jemand den Vortrag Posten, in dem von Kopierern berichtet wurde, die einfach Zahlen vertauscht haben?
Da Freitag ist und der Thread bereits eine Qualität erreicht hat, die mich befürchten läßt, eine rhetorische Frage wird als solche nicht erkannt: hier
Es bleibt jedem unbenommen, sich in Abhängigkeit von Preis, Käufer/Verkäufer, Verkaufsumständen etc. so zu verhalten, wie er es für sich richtig hält, somal es immer einen Zweiten gibt, mit dem er sich einig werden muß. Wie ich es halte steht zusammen mit der Begründung oben.
Herzlichen Glückwunsch.
Mein Backofen backt Pizza, die sieht sogar besser aus als bei manchem Italiener.
Modellnummer?
Das stimmt so nicht. Wenn man nur Paypal anbietet, dann wird die IBAN meiner Kenntnis nach nicht angezeigt. Ich habe neulich erst was bei Ebay gekauft und da wurde mir nichtmals die Adresse vom Verkäufer angezeigt. Diese wird wohl nur angezeigt, wenn auch eine Abholung angeboten wird.
Aus diesen Gründen verkaufe ich nur mit Paypal & ohne Abholung. Paypal bei teuren Sachen ist natürlich riskant, falls der Käuferschutz misbraucht wird. Ich habe jedoch auch keine Lust ein extra Bankkonto nur für Ebay zu führen, obwohl es ggf ratsam wäre. Kostet aber...^^ Hatte da aber bisher keine Probleme. (bearbeitet)
Das erinnert mich an den Taxifahrer, der die Dose mit dem Pfefferspray in der Mittelkonsole liegen hatte...
Eine Kopie weiterzugeben wie oben genannt sehe ich als unproblematisch, solange man die eigene Gewährleistung wirksam ausschließt. Ob der Käufer dann im Einzelfall vom Hersteller mit der "Rechnungskopie" (sollte idealerweise auch so vereinbart sein!) Anspruch gelten machen kann oder nicht spielt dann für den Verkäufer auch keine Rolle.
Da muss sich der Käufer vorher informieren ob es bei dem jeweiligen Produkt / Hersteller funktioniert.
Einen "Anschein" zu erwecken das ein auf Anspruch zur Herstellergarantie besteht sollte man aber tunlichst vermeiden...