Zusätzliche Info
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Beim Einschreiben mit Rückschein bekommt ihr als Empfänger/in eure Sendung persönlich vom Zusteller nur gegen Unterschrift. Die Unterschrift kann auch von einem/r Empfangsberechtigten stammen. Als Versender bekommt ihr die Empfangsbestätigung mit dem Zustelldatum und der Originalunterschrift des Empfängers zugesendet.

Per Einschreiben werden oft wichtige Dokumente oder Unterlagen verschickt, wenn der Versand und der Empfang eindeutig nachweisbar sein sollen. Das wird nötig, wenn etwas rechtsgeschäftlich erklärt werden muss (z. B. bei Kündigungen oder Mahnungen), bei Post von Gerichten und Behörden (z. B. Erklärungen zu Rentenbescheiden oder Einspruch bei Bußgeldbescheiden) oder auch beim Versand von kleinen Waren. Wenn Fristen rechtssicher eingehalten werden sollen, kann das Einschreiben mit Rückschein verwendet werden.

Mehr darüber erfahrt ihr auch auf der in den häufigen Fragen auf den offiziellen Seite der Deutschen Post.

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