Viele Bausparkassen haben in den vergangenen Jahren jährliche Kontoentgelte eingeführt oder erhöht. Jetzt hat der Bundesgerichtshof entschieden (BGH-Entscheidung vom 15. November 2022), dass solche Gebühren in der Sparphase unzulässig sind. Alle Details findet ihr im Deallink der Verbraucherzentrale.
verbraucherzentrale.de/wis…855Das Wichtigste in Kürze:- Viele Bausparkassen haben nachträglich Kontogebühren für Bausparverträge in der Sparphase eingeführt. Das ist unzulässig.
- Sie sollten diesem Entgelt in jedem Fall widersprechen und Erstattung verlangen.
- Dabei hilft Ihnendieser Musterbrief.
- Am besten schicken Sie Ihr Aufforderungsschreiben per Einwurfeinschreiben oder als belegbares Fax.
Wann verjährt Ihre Erstattungsforderung?Nach unserer Auffassung ist Ihr Anspruch auf Erstattung aller von Ihnen in der Ansparphase gezahlten Kontoentgelte noch nicht verjährt. Zwar verweisen Banken und Bausparkassen oft auf eine allgemeine 3-jährige Verjährungsfrist. Allerdings steht dem die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes entgegen. Dieser urteilte bereits mehrfach: Die Forderung auf Erstattung aufgrund missbräuchlicher Klauseln gezahlter Entgelte dürfen nicht verjährt sein, bevor Verbraucher:innen erkennen konnten, dass sie ein Recht auf Erstattung haben
(Europäischer Gerichtshof, Urteile vom 10.06.2021, Aktenzeichen: C-609/19 und C-776/19 bis C-782/19 sowie Urteile vom 08.09.2022, Aktenzeichen: C-80/21 bis C-82/21).
Erst mit der jüngsten BGH-Entscheidung vom 15. November 2022 konnten Verbraucher:innen erkennen, dass sie ein Recht auf Erstattung haben. Vorher gab es keine höchstrichterliche Rechtsprechung und auch auf Ebene der Oberlandesgerichte gab es keine gefestigte Rechtsprechung. Es gilt im Rahmen von Verträgen mit mehr als zehn Jahren Laufzeit nicht einmal die Verjährungshöchstfrist von 10 Jahren, wie sie der § 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB kennt.
Fordern Sie Ihre Bausparkasse schnellstmöglich zur Zahlung auf.Hintergrund dieser Empfehlung ist: Geht man aus Vorsichtsgründen von einer 3-jährigen Verjährung aus, ist Eile geboten. Mit Ablauf des Jahres 2022 könnten die Entgelte aus 2019 nach dieser strengen Sichtweise nicht mehr verlangt werden.
wuestenrot.de/kon…ehr