Geld zurück für viele mit Bausparvertrag - Entgelte unzulässig -> zurück fordern

eingestellt am 20. Dez 2022
Viele Bausparkassen haben in den vergangenen Jahren jährliche Kontoentgelte eingeführt oder erhöht. Jetzt hat der Bundesgerichtshof entschieden (BGH-Entscheidung vom 15. November 2022), dass solche Gebühren in der Sparphase unzulässig sind. Alle Details findet ihr im Deallink der Verbraucherzentrale.

verbraucherzentrale.de/wis…855

Das Wichtigste in Kürze:
  • Viele Bausparkassen haben nachträglich Kontogebühren für Bausparverträge in der Sparphase eingeführt. Das ist unzulässig.
  • Sie sollten diesem Entgelt in jedem Fall widersprechen und Erstattung verlangen.
  • Dabei hilft Ihnendieser Musterbrief.
  • Am besten schicken Sie Ihr Aufforderungsschreiben per Einwurfeinschreiben oder als belegbares Fax.

Wann verjährt Ihre Erstattungsforderung?

Nach unserer Auffassung ist Ihr Anspruch auf Erstattung aller von Ihnen in der Ansparphase gezahlten Kontoentgelte noch nicht verjährt. Zwar verweisen Banken und Bausparkassen oft auf eine allgemeine 3-jährige Verjährungsfrist. Allerdings steht dem die Rechtsprechung des Europäischen Gerichts­hofes entgegen. Dieser urteilte bereits mehrfach: Die Forderung auf Erstattung aufgrund miss­bräuchlicher Klauseln gezahlter Entgelte dürfen nicht verjährt sein, bevor Verbraucher:innen erkennen konnten, dass sie ein Recht auf Erstattung haben (Europäischer Gerichts­hof, Urteile vom 10.06.2021, Aktenzeichen: C-609/19 und C-776/19 bis C-782/19 sowie Urteile vom 08.09.2022, Aktenzeichen: C-80/21 bis C-82/21).

Erst mit der jüngsten BGH-Entscheidung vom 15. November 2022 konnten Verbraucher:innen erkennen, dass sie ein Recht auf Erstattung haben. Vorher gab es keine höchstrichterliche Rechtsprechung und auch auf Ebene der Oberlandesgerichte gab es keine gefestigte Rechtsprechung. Es gilt im Rahmen von Verträgen mit mehr als zehn Jahren Laufzeit nicht einmal die Verjährungshöchstfrist von 10 Jahren, wie sie der § 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB kennt.

Fordern Sie Ihre Bausparkasse schnellstmöglich zur Zahlung auf.

Hintergrund dieser Empfehlung ist: Geht man aus Vorsichtsgründen von einer 3-jährigen Verjährung aus, ist Eile geboten. Mit Ablauf des Jahres 2022 könnten die Entgelte aus 2019 nach dieser strengen Sichtweise nicht mehr verlangt werden.
Zusätzliche Info
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Für Wüstenrot:

wuestenrot.de/kon…ehr
Sonstiges
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76 Kommentare

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    Ich frage mich eher ob es sinnvoll ist, sich wegen ein paar Euro vielleicht einen imaginären Minuspunkt abzuholen, wenn man irgendwann eventuell auf das Wohlwollen des Kreditinstituts angewiesen ist. 
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    @mydealz_Helfer @mydealz_KingBoo 
    warum kein Deal? eine Neue Erkenntnis (seit 15.11.22) und kostenloses Geld für alle mit Bausparvertrag. Viele haben einen Bausparvertrag und bei Diverses geht es unter  
     
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    Die exakt gleiche Frage nun zum dritten Mal zu stellen macht es auch nicht sinnvoller.
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    Ich habe deinen Beitrag als Info in die Diskussionen geschoben.
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    Autor*in
    warum kein Deal? eine Neue Erkenntnis (seit 15.11.22) und kostenloses Geld für alle mit Bausparvertrag. Viele haben einen Bausparvertrag und bei Diverses geht es unter
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    Nette Info, aber m.E. kein Deal.
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    Hier wurde schon so einiges als „Deal“ zugelassen. Warum dann nicht auch diese äußerst wichtige Information? Ist doch gut, dass es dadurch viele Leute mitbekommen.

    Diesen einen Beitrag kann man ja auch einfach ignorieren, wenn es einen nicht betrifft etc. (bearbeitet)
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    Wie viel euro sind das ca. ?
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    10-15 Euro pro Jahr typischerweise
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    Danke! Das schaue ich mir mal genauer an.
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    Die Schwäbisch-Hall hat bei mir meine Gebühren zurückerstattet.
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    Krass, dass das ganze überhaupt verjährt, wenn man sich überlegt, dass die unzulässige Erhöhung natürlich direkt den Kund:innen weitergegeben wurde. Um die Rückerstattung soll man sich dann natürlich selbst kümmern.

    Sehr hot da die Info zu teilen!
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    Nur mal zur Klarstellung: Diese Gebühren wurden in den meisten Fällen nachträglich, d.h. nach Vertragsabschluss eingeführt. Informiert wurde man darüber mit der Jahresabrechnung in einem kleinen Passus auf der vorletzten Seite von gefühlt 30 Seiten. Man hätte Widerspruch einlegen können, dann hätte man nicht zahlen müssen. Wir sind vor Jahren über einen Zeitschriftenartikel darauf aufmerksam geworden und haben direkt Widerspruch eingelegt (Debeka), obwohl die Frist eigentlich schon um war. Antwort war sinnbildlich, wir sollen uns nicht so haben, es geht um das Solidaritätsprinzip. Beim dritten Widerspruch unsererseits forderte ich die Debeka auf, mir nachzuweisen, wann ich das Schreiben erhalten habe. Der Brief mit der untergeschobenen Gebühreneinführung war nicht datiert und so konnte uns nicht nachgewiesen werden, dass die Widerspruchsfrist schon abgelaufen war. Hat geklappt! Es geht also nicht darum, dass man irgendwelche bekannten Gebühren nicht zahlen möchte, sondern nachträglich einseitige und versteckte Gebühren.
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    Sogut wie alle BSP weigern sich bisher die Rückzahlung zu veranlassen (ich glaube weil das Urteil noch nichts rechtskräftig ist bzw. die Revisionsmöglichkeit noch gegeben ist oder die Entscheidung nur für eine bestimmte BSP getroffen wurde ... bin mir gerade nicht sicher).
    In jedem Fall den Anspruch anmelden und ein Zahlungsziel setzten. Anschließend abwarten was zurück kommt und wie sich das ganze entwickelt. Früher oder später wird man aus meiner Sicht zu seinem Geld kommen.

    PS: Ich finde die Entscheidung prinzipiell toll, da über die Jahre mit mehreren Verträgen eine relevante Summe zusammengekommen ist. Andererseits verstehe ich das Urteil nicht. Jeder kannte die Bedingungen vor Vertragsabschluss und hat diese akzeptiert. Wäre ich die Bank, würde ich die Entscheidung auch mehr als fragwürdig finden. (bearbeitet)
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    Urteile gabs auch scho 2017/2018 dazu. Bei mir weigern sie sich einfach. Und nur weil du es akzeptiert hast, heißt es nicht das es im Rahmen des Rechts ist. Sterbehilfe ist auch nicht erlaubt, auch wenn du einwilligst (mal ein etwas extremes Beispiel).
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    Autor*in
    @admin @David

    warum kein Deal? eine Neue Erkenntnis (seit 15.11.22) und kostenloses Geld für alle mit Bausparvertrag. Viele haben einen Bausparvertrag und bei Diverses geht es unter (bearbeitet)
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    Weil es eine Info und kein Deal ist. Ist jetzt eigentlich nicht so schwer
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    Danke. Megahot
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    Die BHW, die ursprünglich verklagt wurde hat sich Zeit bis Juni 2023 erbeten. Bis dahin verfallen keine Ansprüche.

    Die LBS weigert sich mit der Begründung, dass das Urteil nur gegen eine andere Bausparkasse getroffen wurde. --> Habe den Ombudsmann eingeschalten.
    Die Schwäbisch Hall hat noch nicht mal geantwortet.
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    Als ich die BHW 2020 schonmal wegen ähnlicher Urteile anschrieb kamen nur Ausreden. Vorher haben sie sich aber noch drauf berufen, dass es ja gar keine Kontoentgelte seien sondern ein pauschales Entgelt. Haben mir dann erstmal die 50 Seiten dazu geschickt. Blöd nur das in meinen Vertrag aber genau davon geredet wird (ist einer aus den frühen 90ern). Ich zahl auch nicht die 12€, sondern 7.67€ und dies ist auf dem Auszug auch als Kontogebühr ausgewiesen. (bearbeitet)
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    Habe jetzt mal meiner Wüstenrot geschrieben. Seit 2009 haben die mir jährlich 9,20€ abgezwackt.
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    Du wirst keine Antwort erhalten (sagt man dir auch am Telefon) ... am besten noch in diesem Jahr das Schlichtungsverfahren einleiten um eine mögliche Verjährung zu vermeiden.
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    WIe sieht es mit ausgezahlten Verträgen aus? Geht da auch was rückwirkend?
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    Ist davon auch ein Wohnriestervertrag betroffen, weiß das einer?

    Das wäre nämlich einiges.
    39252105-UJQm6.jpg

    Hier gibts von der Verbraucherzentrale Infos zu Riester (Wohnriester sollte ja gleich behandelt werden) -> verbraucherzentrale-bawue.de/wis…492 (bearbeitet)
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    Ist nicht abschließend geklärt, aktuell wohl eher nicht. Verbraucherschützen meinen aber ja.
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    Bausparkasse Schwäbisch Hall weigert sich bei mir bisher.
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    Wie genau? Hab dort nun auch mal gestern was hingeschickt. Mal sehen, ansonsten werde ich mich an die Schlichtungsstelle wenden.
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    Jetzt ehrlich.
    mit habe sie geschrieben das trifft auf sie nicht zu und ich hätte Pech gehabt. 

    hast du ein Schreiben bekommen?
    wie heißt dein Bausparvertrag und von wann ist der? (bearbeitet)
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    Tarif: FuchsStart
    Vertragsbeginn: 17.09.2018

    Hier mein erhaltenes Schreiben:
    39780621-kNmi2.jpg (bearbeitet)
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    Gibt es Erfahrungen mit Badenia?
    Ich habe meins gekündigt und wird zum März dieses Jahres ausgezahlt. Könnte man probieren.... (bearbeitet)
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    Bei dem BGH Urteil sind die generellen Gebühren als unlauter deklariert worden.
    Mit der Abschlussgebühr sind alle Gebühren während der Laufzeit bereits abgegolten.
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    bereits bekannt
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    Die LBS wird mir aus Kulanzgründen die Gebühren der letzten 3 Jahre erstatten und danach keine weiteren mehr verlangen. So steht es in einem Schreiben. Auf den Verträgen ist noch keine Erstattung angekommen, denke das wird aber bald der Fall sein.
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    Und rein! Streuselkuchen vs Wüstenrot
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    Update: bis heute keinerlei Reaktion auf das Fax
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    Die Erstattung der BHW ist heute angekommen, leider aber nur von 2022 bis 2019. Auf die restlichen Jahre wollen sie sich nicht einlassen, da angeblich verjährt.
    Wie geht ihr vor? Nochmals Widerspruch dagegen einlegen?
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    Ist leider so geregelt. Verjährungsfrist ist bei 3 Jahren.
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    Hatte Jemand bei der LBS Südwest Erfolg?
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