eingestellt am 11. Dez 2022
Hi,
ich hoffe hier auf die Schwarmintelligenz kann mir helfen.
Ich habe vor weniger als 6 Monaten einen SoFlow SO4 Pro Gen2 E-Scooter von Galaxus gekauft.
Der Roller besitzt einen wechselbaren Akku!
Vor n paar Tagen:
Habe den Akku zum Laden nach der Nachtschicht in den Flur gepackt und bin schlafen gegangen. (Andere Leute waren da und wach)
Der Akku hat voll geladen,jedoch ist irgendwann die Sicherung im Flur rausgeflogen.
Ladegerät rausgenommen,Akku hat Problemlos funktioniert.
Sicherung rein,alles wieder gut.
Das Ladegerät tut jetzt jedoch nichts mehr,Akku laden unmöglich.
Der Händler (Galaxus) meinte jetzt,ich müsse den kompletten Scooter einsenden zwecks Reparatur.
Jedoch ist ein Teil defekt,welches nur neu geliefert werden müsste.
Den Tipp,mich an den Hersteller zu wenden und auf ggf. auf Kulanz ein neues Ladegerät zu bekommen,gabs noch umsonst.
Einen Scooter kann man nur mit Aufwand versenden,wenn man den Karton noch hat etc.
Ich habe jetzt ein neues Ladegerät auf eigene Kosten bestellt.
Wie ist da die Rechtslage?
Kann der Hersteller das komplette einsenden Verlangen,was viel Aufwand bedeutet + Nutzungsausfall. (Ich fahre damit zur Arbeit,habe kein Auto)
Ich kenne da keinen Paragraphen zu,
aber find das ganze Service Technisch echt Mist. (Und das ganze nachdem der erste Scooter schon bei DHL verloren gegangen ist)
ich hoffe hier auf die Schwarmintelligenz kann mir helfen.
Ich habe vor weniger als 6 Monaten einen SoFlow SO4 Pro Gen2 E-Scooter von Galaxus gekauft.
Der Roller besitzt einen wechselbaren Akku!
Vor n paar Tagen:
Habe den Akku zum Laden nach der Nachtschicht in den Flur gepackt und bin schlafen gegangen. (Andere Leute waren da und wach)
Der Akku hat voll geladen,jedoch ist irgendwann die Sicherung im Flur rausgeflogen.
Ladegerät rausgenommen,Akku hat Problemlos funktioniert.
Sicherung rein,alles wieder gut.
Das Ladegerät tut jetzt jedoch nichts mehr,Akku laden unmöglich.
Der Händler (Galaxus) meinte jetzt,ich müsse den kompletten Scooter einsenden zwecks Reparatur.
Jedoch ist ein Teil defekt,welches nur neu geliefert werden müsste.
Den Tipp,mich an den Hersteller zu wenden und auf ggf. auf Kulanz ein neues Ladegerät zu bekommen,gabs noch umsonst.
Einen Scooter kann man nur mit Aufwand versenden,wenn man den Karton noch hat etc.
Ich habe jetzt ein neues Ladegerät auf eigene Kosten bestellt.
Wie ist da die Rechtslage?
Kann der Hersteller das komplette einsenden Verlangen,was viel Aufwand bedeutet + Nutzungsausfall. (Ich fahre damit zur Arbeit,habe kein Auto)
Ich kenne da keinen Paragraphen zu,
aber find das ganze Service Technisch echt Mist. (Und das ganze nachdem der erste Scooter schon bei DHL verloren gegangen ist)
Zusätzliche Info
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13 Kommentare
sortiert nachWenn du besonderen Service für dein Gerät willst (und Austausch von Einzelteilen ist ein besonderer Service), dann musst du im Fachhandel vor Ort kaufen, dann hättest du vermutlich auch keinen Nutzungsausfall, oder dich eben dich mit dem Hersteller selbst in Verbindung setzten. Je nach Hersteller helfen die dir dann oder eben nicht. Wobei in deinem Fall es auch schwierig ist aus der Ferne zu beurteilen was da wirklich schief gegangen ist, ist ja nur eine Vermutung von dir was da passiert ist. (bearbeitet)
§ 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Hat der Käufer die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, bevor der Mangel offenbar wurde, ist der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, dem Käufer die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen.
(4) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(5) Der Käufer hat dem Verkäufer die Sache zum Zweck der Nacherfüllung zur Verfügung zu stellen.
(6) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen. Der Verkäufer hat die ersetzte Sache auf seine Kosten zurückzunehmen.
Fazit: Du musst den Scooter einschicken, die Kosten die du dafür hast, muss jedoch der Verkäufer (bei dir also Galaxus) tragen.
Sagt das nicht aus:
Wenn es eine für den Käufer mit weniger Nachteilen verbundene Option der Nacherfüllung gibt,kann diese genutzt werden?
Hatte dem Hersteller (SoFlow) ne Mail mit allen Daten geschickt und der Info, dass das Kontaktformular nicht funktioniert.
Soll jetzt per Post n neues Ladegerät bekommen.
Zusätzlich sollte ich erklären, was genau beim Kontaktformular nicht funktioniert hat etc., was schon mal positiv ist.
Das ist dann auch der Nachteil von Discountversender ggü Fachgeschäft. (bearbeitet)