eingestellt am 7. Jul 2022 (eingestellt vor 19 h, 51 m)
Hab einen Geschenkgutschein bekommen der sich unendlich oft einlösen lässt. Was meint ihr passiert wenn die Sache auffliegt? Rede mir ein, dass ich es nur zurückschicken muss
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23 Kommentare

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    Community fragen aber nicht teilen bei welchem Händler der Glitch ist (bearbeitet)
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    Versuchter Troll
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    Das sind Gutscheine für den Zirkel. Kommt eben auch mal vor, dass ein Normalbürger so einen bekommt.
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    Ja, rede es dir nur ein.

    § 263a StGB wird's regeln.
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    Inkl. Vorsatz.
    Kann lustig werden…
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    Ich habe mal 2 Jahre wegen einem Gutschein-Glitch von pizza.de nahezu gratis gelebt. Keine Reue
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    Antworten auf

    Ich bereue nichts Hab mir teilweise Abends 2x was bestellt um es am nächsten Tag zur Arbeit mitzunehmen und nochmal warm zu machen.
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    Würde ihn immer wieder nutzen, aber überlegen ob ich die Sachen nicht quasi unter falschem Namen bestellen kann. Ist der Gutschein auf irgendwen zurückverfolgbar?
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    Also von einer Situation aus der man sich ggf. noch herausreden kann zu vorsätzlichem und nachweisbarem Betrug.
    Läuft bei Dir.
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    Bestellen bis der Gutschein brennt
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    Wenn das wirklich so ist,kannst du mir gerne auch den Gutschein zukommen lassen helfe dir sehr gerne mit dem Bestellen 😄
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    36746228-ps74r.jpg
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    Boah... ist das vielleicht assi... (bearbeitet)
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    gesetze-im-internet.de/stg…tml

    Ist jetzt die Tatsache ob man da wirklich falsche Angaben macht. Beim Bestellen auf falsche Namen auf jeden Fall.

    Dann eher noch
    gesetze-im-internet.de/stg…tml

    Inwieweit dann die mehrmalige Nutzung "unbefugte Verwendung von Daten" müsste ein gericht klären. Aber sobald das irgendwo in den Nutzungsbedingungen des Gutscheins steht (aka. nur einmal einlösbar) sieht es da schon besser aus als für 263.


    Aber Anzeigen kann die Firma vieles, obs dann durchkommt ist eine andere Frage.


    Zivilrechtlich würde ich sagen, da klar vorsatz erkennbar ist, dass Neben dem Zurücksenden auch Schadensersatz für Wertverlust und angefallene Verpackungs und Versandkosten geltend gemacht werden kann.


    Wenn Du da öfter mit Gutscheinen bestellst und da ab und zu mal einer "ausversehen" doppelt oder dreifach eingelöst wird kann man sich vermutlich mit schlechtem Gutscheinmanagment und dem Vertrauen in die Kontrolle des Anbieters herausreden.
    Wenn Du jetzt mit einem 10€ Gutschein den Laden bei denen leerkäufst würde ich da defintiv ne Chance auf zivilrechtlich oder sogar strafrechtlich sehen.

    Aber bin kein Anwalt und das ist keine Rechtsbratung.
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    Hatte ich auch schon mal. Das waren noch Zeiten. Hundertfach bestellt …
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    Was für ein Gutschein?
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    Gebe dir 2,50€
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    Plot-Twist: Es ist ein 1 € Gutschein mit 50 € MBW.
    Beim Bauernhofladen Hintertupfing.
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    Kaufe einfach nur Sachen, die du sowieso kaufen würdest. Wenn dann Nachforderungen kommen, hast du nichts verloren.
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    Ehrlich ? Wenn es ein kleiner Laden ist, freuen dass man eine Lücke aufgetan hat und benachrichtigen.

    Bei einem großen Laden könnte ich schwach werden. Würde es aber nicht ausnutzen. Ich hätte Schiss dass mir jemand auf die Schliche kommt
    Karma is a bitch!
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    Würde mir da noch paar offizielle kaufen und jeden 2 oder 3 mal einlösen.
    Muss doch die Firma dafür sorgen und gute Mitarbeiter einstellen, die das unterbunden.

    Kannst dich dann ja immer noch rausreden, da du ja mehrere Gutscheine hast. Aber öfter als 3 mal würde ich es nicht machen.
    Das mit fremden/erfundenen Namen würde ich nicht machen.

    Hatte auch schon mal so nen Fall und eines meiner Pakete ist aus Versehen bei der Post gelandet. Konnte ich ja dann schlecht abholen.
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