HP Notebook: Dritter Defekt innerhalb der Garantie -> Geld zurück/Teilerstattung ?

eingestellt am 21. Jun 2022
Guten Tag,
ich besitze folgenden Laptop:
HP ENVY x360 Laptop - 13-ay0779ng
4 verbleibende Monate Garantie
Der Spaß ging am Anfang los:
Ich habe das Gerät im HP Online Shop (DE) gekauft.
Gerät wurde versendet (deutlich schneller als angegeben).
Ausgepackt und ein grüner Pixelfehler mitten im Bildschirm war zusehen.
Zudem wirkte das Scharnier schief eingebaut und es machte bereits komische Geräusche.

Zurückgesendet mit der Bitte einen neuen Laptop zu senden.

Das ist auch passiert und um dieses Gerät handelt es sich jetzt. Das Gerät hatte auch zum Kaufzeitpunkt kein schiefes Scharnier usw.

1. Reparatur: Jul 16, 2021
Scharnier gebrochen also zur Reparatur eingesendet.
Nach dem Urlaub kam der Laptop unrepariert wieder zurück.
Grund: Falsche Seriennummer (Die hatten im System noch die vom alten Gerät hinterlegt.).
HP kontaktiert, Situation erklärt und wieder eingesendet. Ca. am 6. August kam das Gerät dann endlich repariert zurück.

2. Reparatur: Feb 09, 2022
Dieses Mal hatte das Gerät einen Streifen im Bildschirm, welcher einen Grünstich verursachte.
Reparatur ging dieses Mal zum Glück schnell und nach wenigen Tagen hatte ich mein Gerät repariert wieder.

3. Reparatur: heute
Nun hat der Laptop seit einigen Tagen diverse Pixelfehler.
Habe bereits mit dem Whatsapp Support geschrieben und dieser hat mich auf dieses Dokument verwiesen:
support.hp.com/de-…302
"Zum Glück" hat mein Gerät genügend Pixelfehler und daher ist eine Reparatur erlaubt.
Aber allein die Tatsache, dass ein Defekt wie ein dauerhaft grün leuchtender (Sub-) Pixel kein Grund für eine Reparatur wäre finde ich schon frech.

Nun besteht die Frage ob ich nun Anspruch auf eine Geld-Erstattung bei Rücksendung oder Teilerstattung (oder Ähnliches?) habe. Es ist in Theorie sogar das selbe Bauteil zum dritten Mal betroffen, da mir der HP Support bei der ersten und zweiten Reparatur gesagt hat, dass das komplette Display mit Scharnier etc. als eine Einheit ausgewechselt wird.

Könnt ihr mir diesbezüglich weiterhelfen?
Danke im Voraus
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20 Kommentare
  1. Avatar
    garantie != gewährleistung, wenn garantie kann gewährleistung verweigert werden
  2. Avatar
    Autor*in
    Multion21.06.2022 17:59

    garantie != gewährleistung, wenn garantie kann gewährleistung verweigert w …garantie != gewährleistung, wenn garantie kann gewährleistung verweigert werden


    Habe noch 4 Monate Garantie. So steht es in meinem HP Dashboard.
    Das Gerät ist daher 1 Jahr und 8 Monate alt.
  3. Avatar
    Deal-Nager21.06.2022 18:02

    Habe noch 4 Monate Garantie. So steht es in meinem HP Dashboard.Das Gerät …Habe noch 4 Monate Garantie. So steht es in meinem HP Dashboard.Das Gerät ist daher 1 Jahr und 8 Monate alt.


    Steht in den Garantiebedingungen etwas zu Geld zurück für dich?
  4. Avatar
    Deal-Nager21.06.2022 18:06

    Nicht wirklich. Aber soweit ich das weiß, ist das doch eigentlich …Nicht wirklich. Aber soweit ich das weiß, ist das doch eigentlich gesetzlich geklärt:https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/alles-zu-gewaehrleistung-und-schadenersatz-5057[Bild]


    Lese noch mal bitte meinen ersten Kommentar
  5. Avatar
    Autor*in
    Multion21.06.2022 18:09

    Lese noch mal bitte meinen ersten Kommentar


    Ja, aber 2 Jahre Gewährleistung habe ich ja gesetzlich immer.
    Die 2 Jahre Garantie von HP sind ja nur teilweise eine freiwillige Zusatzleistung.
    Oder vertausch ich hier etwas?
  6. Avatar
    Multion21.06.2022 17:59

    garantie != gewährleistung, wenn garantie kann gewährleistung verweigert w …garantie != gewährleistung, wenn garantie kann gewährleistung verweigert werden


    Oje. Da muss ich dich korrigieren. Gewährleistung ist völlig unabhängig von der Garantie. Gewährleistung wird gegenüber dem Händler geltend gemacht. Solange man da nicht in der Beweispflicht ist (seit dem ersten Januar ist das im ersten Jahr der Fall, für Verträge davor 6 Monate) kann man ganz easy über die Gewährleistung Mängel beim Händler geltend machen. Dieser muss dann sogar theoretisch Fahrtkosten zum Händler erstatten. Schlagen mehrere Nachbesserungen Fehl stehen dann sogar der Rücktritt vom Kaufvertrag oder sogar Entschädigungen im Raum wenn man ein vergleichbares Produkt woanders kaufen muss. Aber das ist alles nochmal ein Thema für sich. In jedem Falle ist die Gewährleistung in den ersten 6 bzw seit Januar 12 Monaten das deutlich bessere Recht, das man als Verbraucher hat als die Garantie. Btw: der Händler kann dann auf Garantie verweisen wie er will. Er MUSS gewährleisten und fertig.

    Garantie ist eine freiwillige Sache von Händler oder zumeist eher Hersteller. Die starken Rechte vom gesetzlichen Gewährleistungsrecht bestehen nicht.

    die einzige Chance auf Geld zurück (abgesehen von Kulanz) ist hier der Nachweis, dass ein seit Anfang an bestehender Fehler bis heute nicht behoben wurde. Dann kannst du über Gewährleistung gehen. Das ganze, weil der Kauf vor Januar war und die 6 Monate rum sind. Die Garantie wird dir hier „nur“ eine weitere Reparatur einbringen.

    Edit: sorry für den miesen Ausdruck und Rechtschreibung. Am Handy schreiben suckt.
    Bearbeitet von: "dyna" 21. Jun
  7. Avatar
    Autor*in
    dyna21.06.2022 18:12

    Oje. Da muss ich dich korrigieren. Gewährleistung ist völlig unabhängig vo …Oje. Da muss ich dich korrigieren. Gewährleistung ist völlig unabhängig von der Garantie. Gewährleistung wird gegenüber dem Händler geltend gemacht. Solange man da nicht in der Beweispflicht ist (seit dem ersten Januar ist das im ersten Jahr der Fall, für Verträge davor 6 Monate) kann man ganz easy über die Gewährleistung Mängel beim Händler geltend machen. Dieser muss dann sogar theoretisch Fahrtkosten zum Händler erstatten. Schlagen mehrere Nachbesserungen Fehl stehen dann sogar der Rücktritt vom Kaufvertrag oder sogar Entschädigungen im Raum wenn man ein vergleichbares Produkt woanders kaufen muss. Aber das ist alles nochmal ein Thema für sich. In jedem Falle ist die Gewährleistung in den ersten 6 bzw seit Januar 12 Monaten das deutlich bessere Recht, das man als Verbraucher hat als die Garantie. Btw: der Händler kann dann auf Garantie verweisen wie er will. Er MUSS gewährleisten und fertig.Garantie ist eine freiwillige Sache von Händler oder zumeist eher Hersteller. Die starken Rechte vom gesetzlichen Gewährleistungsrecht bestehen nicht.die einzige Chance auf Geld zurück (abgesehen von Kulanz) ist hier der Nachweis, dass ein seit Anfang an bestehender Fehler bis heute nicht behoben wurde. Dann kannst du über Gewährleistung gehen. Das ganze, weil der Kauf vor Januar war und die 6 Monate rum sind. Die Garantie wird dir hier „nur“ eine weitere Reparatur einbringen.


    Könnte man evtl. so argumentieren, dass das Bauteil an sich keine 6 Monate / 1 Jahr alt ist ?
  8. Avatar
    Deal-Nager21.06.2022 18:15

    Könnte man evtl. so argumentieren, dass das Bauteil an sich keine 6 Monate …Könnte man evtl. so argumentieren, dass das Bauteil an sich keine 6 Monate / 1 Jahr alt ist ?


    Du kannst alles argumentieren. Und der Händler es dann aber auch einfach ablehnen. Willst du es dann versuchen im Zweifel einzuklagen mit ungewissem Ausgang.

    Wenn ich dich recht verstanden habe, hast du bislang alles über Garantie abgewickelt. Somit hast du ggf. den Händler ja nie mitgeteilt, dass ein Mangel vorliegt. Geld zurück gibts frühestens nach dem dritten gescheiterten Reparatur, der über den Händler geht.

    nochmal der Hinweis an alle: bei Mängeln in den ersten 12 Monaten nach Kauf (seit 01.01.2022, vorher 6 Monate) immer über den Händler gehen und Gewährleistung geltend machen - nicht Garantie.
  9. Avatar
    Autor*in
    dyna21.06.2022 18:22

    Du kannst alles argumentieren. Und der Händler es dann aber auch einfach …Du kannst alles argumentieren. Und der Händler es dann aber auch einfach ablehnen. Willst du es dann versuchen im Zweifel einzuklagen mit ungewissem Ausgang.Wenn ich dich recht verstanden habe, hast du bislang alles über Garantie abgewickelt. Somit hast du ggf. den Händler ja nie mitgeteilt, dass ein Mangel vorliegt. Geld zurück gibts frühestens nach dem dritten gescheiterten Reparatur, der über den Händler geht.nochmal der Hinweis an alle: bei Mängeln in den ersten 12 Monaten nach Kauf (seit 01.01.2022, vorher 6 Monate) immer über den Händler gehen und Gewährleistung geltend machen - nicht Garantie.


    HP ist hier sowohl Händler als auch der Hersteller.
    Ich habe das Gerät im HP Online Shop (DE) gekauft.
    Hätte ich vermutlich dazu schreiben sollen,
    Bearbeitet von: "Deal-Nager" 21. Jun
  10. Avatar
    Sei froh, dass die das überhaupt auf Garantie machen. Hier wurde seitens des Saftladens HP mitgeteilt, dass ein Scharnierbruch nach ca. 1 Jahr nicht von der Garantie (Restlaufzeit 2 Jahre) abgedeckt ist. Warum das der Fall ist, konnten die auch nicht mitteilen...
  11. Avatar
    Autor*in
    Kroko_Dok21.06.2022 18:24

    Sei froh, dass die das überhaupt auf Garantie machen. Hier wurde seitens …Sei froh, dass die das überhaupt auf Garantie machen. Hier wurde seitens des Saftladens HP mitgeteilt, dass ein Scharnierbruch nach ca. 1 Jahr nicht von der Garantie (Restlaufzeit 2 Jahre) abgedeckt ist. Warum das der Fall ist, konnten die auch nicht mitteilen...


    Das ist doch mal definitv ein Fall für die Verbraucherzentrale oder nicht?

    PS: War auch definitiv mein letztes HP Gerät.
    Bearbeitet von: "Deal-Nager" 21. Jun
  12. Avatar
    Deal-Nager21.06.2022 18:25

    Das ist doch mal definitv ein Fall für die Verbraucherzentrale oder nicht?


    Noch gar nicht dran gedacht... Kann man das einfach online bei denen melden?
  13. Avatar
    Autor*in
    Kroko_Dok21.06.2022 18:31

    Noch gar nicht dran gedacht... Kann man das einfach online bei denen …Noch gar nicht dran gedacht... Kann man das einfach online bei denen melden?


    Ja.
    verbraucherzentrale.de/
    Oben rechts.
  14. Avatar
    Deal-Nager21.06.2022 18:32

    Ja.https://www.verbraucherzentrale.de/Oben rechts.


    Dann mache ich das mal...
  15. Avatar
    Deal-Nager21.06.2022 18:23

    HP ist hier sowohl Händler als auch der Hersteller.Ich habe das Gerät im H …HP ist hier sowohl Händler als auch der Hersteller.Ich habe das Gerät im HP Online Shop (DE) gekauft.Hätte ich vermutlich dazu schreiben sollen,


    Du kannst dich natürlich an den HP support wenden und argumentieren, dass es sich sich noch immer um den Fehler vom Anfang handelt bzw. die Mängel jetzt darauf zurück zuführen sind. Dann musst du HP eine angemessene Frist zur finalen Mängelbeseitigung setzten, sonst wirst du vom Kaufvertrag zurück treten. Wenn HP das dann allerdings an die Rechtsabteilung weitergibt, wird es ohne Anwalt schwer durchsetzbar sein. Sollte sich HP auf den Rücktritt einlassen, dann können sie auch immer noch Nutzungsentschädigung geltend machen und dir Geld abziehen. Schließlich hast du das Gerät ja auch benutzt.

    du kannst es versuchen, aber keine Ahnung ob die das mit sich machen lassen. Im Zweifel wirst du dein Recht ggf. auch nur schwer und teuer durchsetzen können
  16. Avatar
    Rechtlich hast du 0 Chance.... aus meiner Sicht zwar ziemlich deutlich ein Fehler in der Konstruktion, aber wird faktisch nicht nachweisbar sein mit vertretbarem Aufwand.
  17. Avatar
    Autor*in
    dyna21.06.2022 18:12

    Oje. Da muss ich dich korrigieren. Gewährleistung ist völlig unabhängig vo …Oje. Da muss ich dich korrigieren. Gewährleistung ist völlig unabhängig von der Garantie. Gewährleistung wird gegenüber dem Händler geltend gemacht. Solange man da nicht in der Beweispflicht ist (seit dem ersten Januar ist das im ersten Jahr der Fall, für Verträge davor 6 Monate) kann man ganz easy über die Gewährleistung Mängel beim Händler geltend machen. Dieser muss dann sogar theoretisch Fahrtkosten zum Händler erstatten. Schlagen mehrere Nachbesserungen Fehl stehen dann sogar der Rücktritt vom Kaufvertrag oder sogar Entschädigungen im Raum wenn man ein vergleichbares Produkt woanders kaufen muss. Aber das ist alles nochmal ein Thema für sich. In jedem Falle ist die Gewährleistung in den ersten 6 bzw seit Januar 12 Monaten das deutlich bessere Recht, das man als Verbraucher hat als die Garantie. Btw: der Händler kann dann auf Garantie verweisen wie er will. Er MUSS gewährleisten und fertig.Garantie ist eine freiwillige Sache von Händler oder zumeist eher Hersteller. Die starken Rechte vom gesetzlichen Gewährleistungsrecht bestehen nicht.die einzige Chance auf Geld zurück (abgesehen von Kulanz) ist hier der Nachweis, dass ein seit Anfang an bestehender Fehler bis heute nicht behoben wurde. Dann kannst du über Gewährleistung gehen. Das ganze, weil der Kauf vor Januar war und die 6 Monate rum sind. Die Garantie wird dir hier „nur“ eine weitere Reparatur einbringen.Edit: sorry für den miesen Ausdruck und Rechtschreibung. Am Handy schreiben suckt.



    Dodgerone21.06.2022 23:33

    Rechtlich hast du 0 Chance.... aus meiner Sicht zwar ziemlich deutlich ein …Rechtlich hast du 0 Chance.... aus meiner Sicht zwar ziemlich deutlich ein Fehler in der Konstruktion, aber wird faktisch nicht nachweisbar sein mit vertretbarem Aufwand.



    Kroko_Dok21.06.2022 18:24

    Sei froh, dass die das überhaupt auf Garantie machen. Hier wurde seitens …Sei froh, dass die das überhaupt auf Garantie machen. Hier wurde seitens des Saftladens HP mitgeteilt, dass ein Scharnierbruch nach ca. 1 Jahr nicht von der Garantie (Restlaufzeit 2 Jahre) abgedeckt ist. Warum das der Fall ist, konnten die auch nicht mitteilen...


    Heute hat HP angerufen.
    Ihr dürft 3 mal raten.
    Angeblich ist der Schaden nur durch äußere Einwirkung möglich und daher kein Garantiefall und nur kostenpflichtig reparierbar.

  18. Avatar
    Deal-Nager28.06.2022 16:18

    Heute hat HP angerufen.Ihr dürft 3 mal raten.Angeblich ist der Schaden nur …Heute hat HP angerufen.Ihr dürft 3 mal raten.Angeblich ist der Schaden nur durch äußere Einwirkung möglich und daher kein Garantiefall und nur kostenpflichtig reparierbar.


    Hahahahaha
    Die sind doch einfach ein Drecksladen...
  19. Avatar
    Deal-Nager28.06.2022 16:18

    Heute hat HP angerufen.Ihr dürft 3 mal raten.Angeblich ist der Schaden nur …Heute hat HP angerufen.Ihr dürft 3 mal raten.Angeblich ist der Schaden nur durch äußere Einwirkung möglich und daher kein Garantiefall und nur kostenpflichtig reparierbar.


    Lass doch mal alle HP Follower auf Facebook abstimmen, ob das normale Pixelfehler sind oder doch eine Gewalteinwirkung


    Aber allein die Tatsache, dass ein Defekt wie ein dauerhaft grün leuchtender (Sub-) Pixel kein Grund für eine Reparatur wäre finde ich schon frech.
    Das gilt für alle Display aller Hersteller und ist kein Sonderfall. Deswegen kauft man sowas auch gar nicht, ohne Rücktrittsrecht.
    Dell hat aber zumindest für manche Displays eine strengere Grenze und tauscht früher aus.
    Bearbeitet von: "M4exxx" vor 1 m
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