eingestellt am 14. Dez 2020
Hallo.
Habe im Januar ein Key bei G2a gekauft ( PSN Guthaben )
Heute hab ich einen Brief erhalten vom Kriminalfachdezernat .
"Computerbetrug" Dieser Gutscheincode wurde mittels widerrechtlich erlangter Kreditkartendaten erworben.
Meinen Psn Nicknamen haben sie auch angegeben.
Was komisch ist, da steht :
Computerbetrug ua vom 12.01 22:42 bis 13.01 00:11
Aber am 14.01 soll ich es eingelöst haben. Und es ist auch nur immer die Rede von einem Gutscheincode.
Ja, ich hab wohl 5 Codes mir gekauft gehabt in diesem Zeitraum.
Bisschen kompliziert.
Meint ihr ich kann mit etwas schlimmen rechnen?
soll mich schriftlich dazu äußern ob es mein PSN Account ist, ich es erworben habe und woher ich den Code hab. Gerne auch die Rechnungen im Anhang.
Nun ist die Frage aber, ob es mich schlimmer erwischen könnte wenn ich alle Rechnungen mitgebe? Wären ja dann 5 .. oder nur einen? Da sie von einem Gutscheincode schreiben.. Aber die Uhrzeiten die sie angegeben haben passen auch nicht ganz, da sind einige Stunden Abweichungen
Habe im Januar ein Key bei G2a gekauft ( PSN Guthaben )
Heute hab ich einen Brief erhalten vom Kriminalfachdezernat .
"Computerbetrug" Dieser Gutscheincode wurde mittels widerrechtlich erlangter Kreditkartendaten erworben.
Meinen Psn Nicknamen haben sie auch angegeben.
Was komisch ist, da steht :
Computerbetrug ua vom 12.01 22:42 bis 13.01 00:11
Aber am 14.01 soll ich es eingelöst haben. Und es ist auch nur immer die Rede von einem Gutscheincode.
Ja, ich hab wohl 5 Codes mir gekauft gehabt in diesem Zeitraum.
Bisschen kompliziert.
Meint ihr ich kann mit etwas schlimmen rechnen?
soll mich schriftlich dazu äußern ob es mein PSN Account ist, ich es erworben habe und woher ich den Code hab. Gerne auch die Rechnungen im Anhang.
Nun ist die Frage aber, ob es mich schlimmer erwischen könnte wenn ich alle Rechnungen mitgebe? Wären ja dann 5 .. oder nur einen? Da sie von einem Gutscheincode schreiben.. Aber die Uhrzeiten die sie angegeben haben passen auch nicht ganz, da sind einige Stunden Abweichungen
Zusätzliche Info
Diskussionen
Ein schriftlicher Antrag ist nicht nötig , die Rechtspflegerin beim Amtsgericht bearbeitet den Fall sofort und prüft auch sofort ob Anspruch besteht.
Das einmal prüfen zu lassen lohnt sich auf jeden Fall immer, da die meisten Anwälte auch immer noch so fair sind und Schriftverkehr führen (was sie aber nicht müssen).