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eingestellt am 9. Jun 2023
Beim Teltarif gerade drüber gestolpert, bringe ich doch glatt gern mal ein.
Den Kündigungsbutton für eine einfache rechtswirksame Kündigung gibt es bereits. Doch der gesetzlich verbriefte Vertrags-Widerruf muss weiterhin umständlich versandt werden. Jetzt soll ein Widerrufs-Button kommen.
[...]
Was bislang allerdings vergessen wurde, war der für den Kunden einfache Widerruf eines Vertrags innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen. Ein Hinweis auf die Widerrufsmöglichkeit auf der Homepage und bei Vertragsabschluss ist zwar schon seit längerer Zeit Pflicht. Bislang mussten Verbraucher dafür aber mühsam manuell eine E-Mail schreiben oder ein Widerrufsformular ausfüllen.
[...]
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Beste Grüße von der Weserkante und ein schönes Wochenende gewünscht.
Den Kündigungsbutton für eine einfache rechtswirksame Kündigung gibt es bereits. Doch der gesetzlich verbriefte Vertrags-Widerruf muss weiterhin umständlich versandt werden. Jetzt soll ein Widerrufs-Button kommen.
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Was bislang allerdings vergessen wurde, war der für den Kunden einfache Widerruf eines Vertrags innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen. Ein Hinweis auf die Widerrufsmöglichkeit auf der Homepage und bei Vertragsabschluss ist zwar schon seit längerer Zeit Pflicht. Bislang mussten Verbraucher dafür aber mühsam manuell eine E-Mail schreiben oder ein Widerrufsformular ausfüllen.
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Beste Grüße von der Weserkante und ein schönes Wochenende gewünscht.
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26 Kommentare
sortiert nachBeispielsweise Energieversorger: In Den AGB steht häufig, dass der Vertrag mit der Vertragsbestätigung beginnt. Da ist aber i.d.R. nur der "voraussichtliche Lieferbeginn" eingetragen und nicht der tatsächlich mit dem Netzbetreiber abgeklärte Lieferbeginn. Jetzt kommt der Energieversorger nach 15 Tagen und sagt "Ääätsch, ich beliefere dich erst ab 01.01.2024 " - Widerrufsfrist wäre dann entsprechend schon abgelaufen, ich würde aber gerne widerrufen, weil ich nicht so lange warten will.
Selbiges bei ISP und Mobilfunkanbietern. Gilt die Widerrufsfrist ab Vertragsschluss oder ab Vertragsbeginn? Das ist meiner Ansicht auch durch die Vielfalt an AGB sehr undurchsichtig geregelt. (bearbeitet)
Warum gelten bspw. für Altverträge noch die Kündigungsfristen und Verlängerungen von 1 Jahr? Da hätte man eine 2 jährige Übergangsfrist machen können, damit es dann auch für Altverträge gilt.
Und wer meint, wir wären mit Gewährleistung und Beweislastumkehr gut bedient in Deutschland, der werfe mal einen Blick nach Spanien.
- Gewährleistung: 3 Jahre (in D 2 Jahre)
- Beweislastumkehr: 2 Jahre (in D 1 Jahr)