eingestellt am 30. Nov 2021
Hallo Community,
Ich hatte mir bei einer Onlinebank ein Konto eröffnet und völlig übersehen, dass die Kontoführungsgebühren verlangen. Habe die Eröffnung dann einen Tag später widerrufen, damit ja völlig innerhalb der zweiwöchigen Widerrufsfrist.
Nun wurden direkt die ersten 5 Euro Kontoführungsgebühren dort abgezogen, womit ich natürlich auch noch im Minus lande. Ist das rechtens, wenn ich widerrufen habe? Soll ich die 5 Euro lieber noch ausgleichen? Oder ist das sowieso nicht rechtens, weil ich innerhalb der Frist widerrufen habe? Danke!
Ich hatte mir bei einer Onlinebank ein Konto eröffnet und völlig übersehen, dass die Kontoführungsgebühren verlangen. Habe die Eröffnung dann einen Tag später widerrufen, damit ja völlig innerhalb der zweiwöchigen Widerrufsfrist.
Nun wurden direkt die ersten 5 Euro Kontoführungsgebühren dort abgezogen, womit ich natürlich auch noch im Minus lande. Ist das rechtens, wenn ich widerrufen habe? Soll ich die 5 Euro lieber noch ausgleichen? Oder ist das sowieso nicht rechtens, weil ich innerhalb der Frist widerrufen habe? Danke!
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