Manufactured Spending Strafbarkeit, Schadenersatz und Kündigung durch Online Banken (wie etwa Revulut)

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eingestellt am 10. Apr 2022
Guten Tag in die Runde,

ich schreibe gerade einen Artikel über das so genannte Manufactured Spending (MS) und bin dort an einigen Stellen etwas unsicher. Immer wieder lese ich in diversen Foren das MS verboten ist.

Was genau MS ist, lässt sich eigentlich relativ einfach erklären, wenn man Geld über eine Kreditkarte nur ausgibt um Meilen oder Benefits zu erhalten. Soweit so gut. Mindestens das so genannte Meilenkarussell, überweisen von Geld vom Girokonto A auf Kredikarte A von dort auf das Konto der Onlinebank (z.B. Revulut oder N26) und dann von dort wieder auf das Girokonto A oder im etwas intelligenteren Fall auf das Girokonto B und von dort wieder auf das Girokonto A dürfte diesen Tatbestand erfüllen.

Aber, oftmals lese ich den Foren auch von Usern die pro Monat hohe Ausgaben über Ihr Onlinekonto tätigen und dann von den Banken gekündigt werden unter Verweis auf einen AGB Verstoß bzw. eben MS. Natürlich legen diese Leute wohl nur das Onlinekonto an, um dann darüber die KK zu belasten und dann das Geld auszugeben. Aber wo liegt denn hier der Verstoß gegen die AGB´s? Die Bank selbst offeriert die Möglichkeit die KK für Gutschriften auf das Konto zu nutzen. Wer sich so letztlich (ich weiß ist etwas theoretisch) etwas Liquidität über die KK erhalten möchte, verstößt wohl kaum gegen die AGB´s. Die Grenze wird sich an dieser Stelle wohl kaum trennscharf definieren lassen. Wer ausschließlich seine KK nutzt um das Konto aufzuladen verstößt nicht automatisch gegen die AGBs. Hier sehe ich kaum einen Verstoß gegen die AGBs.

Natürlich bleibt das Recht der Bank den Girokontovertrag zu kündigen unberührt. Kündigen kann sie jederzeit, wenn der Kunde ihr nicht mehr gefällt.

Wo soll dieses Verhalten, selbst wenn der Kunde tatsächlich die nötige Liquidität hat denn einen Schadenersatzanspruch der Bank rechtfertigen oder sogar strafbar sein? Man liest auch oft in den Foren von irgendwelchen ominösen Strafanzeigen. So schreibt etwa hier im Forum Alt F4:

Alt-F4 22.02.2022 22:07Ermittlunge seitens der StA veranlassen oder einen Verstoß gegen die AGB rügen und ggf. Schadensersatz oder Vertragsstrafen einfordern. Schau mal im VT oder FT vorbei, da gibt es zig User, bei den die Kripo angefangen hat zu ermitteln und auch die Bank Schadensersatz bzw. Wertausgleich haben wollten.Was zumindest auch nicht unstrittig ist, denn die Banken haben schon einen massiven Nachteil, die betroffenen Meilen/Punktegeber im Übrigen auch, da es immer geldwerte Vorteile sind.Ich habe auf sowas keine Bock, spätestens nachdem N26 hunderte von usern an Messer geliefert hat, war das Meilenoptimieren de facto in Deutschland am Ende Ich habe genug Meilen auf legalem Wege gemacht; wenn du erstmal genug hast, kommen Unmengen dazu; so ist das System einfach.

Ich sehe hier weder den Straftatbestand der Geldwäsche noch der so genannten Scheckreiterei, § 266b StGB erfüllt. § 266 StGB scheitert an diversen Voraussetzungen, wie etwa dem Mißbrauch oder eben der Schädigung des Ausstellers. Die Onlinebank ist ja gerade nicht der Aussteller. Sie kann folglich auch keinen Strafantrag bzgl. § 266b StGB stellen. Geldwäsche scheidet ja schon denklogisch aus, da eben kein illegal erlangtes Geld wieder in den Verkehr gebracht werden soll.

Daher meine erste Frage, außer diesen ominösen "N 26 hat da schon ganz schlimme Dinge gemacht" Sätzen, hat jemand hier konkrete Kenntnisse welche Straftagen damals angeblich die Staatsanwaltschaft als verletzt angesehen hat?

Meine zweite Frage geht in Richtung Schadenersatz. Die Onlinebank mag möglicherweise Gebühren an das KK Unternehmen zahlen müssen, aber sie selbst bietet diesen Service gerade an. Wie oben dargestellt ist kaum eine trennscharfe Abgrenzung möglich. Der Kunde wird faktisch immer begründen können, warum er gerade oder sogar immer die Kreditkarte genutzt hat. Sinn und Zweck der Kreditkarte ist ja, heute etwas zu bekommen und morgen erst zu bezahlen, da wird man kaum einen Schadenersatzanspruch herleiten können. Bei N26 ist soweit ich weiß auch eine kostenlose Aufladung über die KK gar nicht mehr möglich sondern kostet nun 1,5%?, was relativ viel ist. Auch hier weiß jemand konkret inwiefern diese Schadensersatzansprüche wirklich erfolgreich waren?

Vielen Dank im voraus an alle die nicht nur trollen :).
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