Gepostet 10 April 2022

Manufactured Spending Strafbarkeit, Schadenersatz und Kündigung durch Online Banken (wie etwa Revulut)

Guten Tag in die Runde,

ich schreibe gerade einen Artikel über das so genannte Manufactured Spending (MS) und bin dort an einigen Stellen etwas unsicher. Immer wieder lese ich in diversen Foren das MS verboten ist.

Was genau MS ist, lässt sich eigentlich relativ einfach erklären, wenn man Geld über eine Kreditkarte nur ausgibt um Meilen oder Benefits zu erhalten. Soweit so gut. Mindestens das so genannte Meilenkarussell, überweisen von Geld vom Girokonto A auf Kredikarte A von dort auf das Konto der Onlinebank (z.B. Revulut oder N26) und dann von dort wieder auf das Girokonto A oder im etwas intelligenteren Fall auf das Girokonto B und von dort wieder auf das Girokonto A dürfte diesen Tatbestand erfüllen.

Aber, oftmals lese ich den Foren auch von Usern die pro Monat hohe Ausgaben über Ihr Onlinekonto tätigen und dann von den Banken gekündigt werden unter Verweis auf einen AGB Verstoß bzw. eben MS. Natürlich legen diese Leute wohl nur das Onlinekonto an, um dann darüber die KK zu belasten und dann das Geld auszugeben. Aber wo liegt denn hier der Verstoß gegen die AGB´s? Die Bank selbst offeriert die Möglichkeit die KK für Gutschriften auf das Konto zu nutzen. Wer sich so letztlich (ich weiß ist etwas theoretisch) etwas Liquidität über die KK erhalten möchte, verstößt wohl kaum gegen die AGB´s. Die Grenze wird sich an dieser Stelle wohl kaum trennscharf definieren lassen. Wer ausschließlich seine KK nutzt um das Konto aufzuladen verstößt nicht automatisch gegen die AGBs. Hier sehe ich kaum einen Verstoß gegen die AGBs.

Natürlich bleibt das Recht der Bank den Girokontovertrag zu kündigen unberührt. Kündigen kann sie jederzeit, wenn der Kunde ihr nicht mehr gefällt.

Wo soll dieses Verhalten, selbst wenn der Kunde tatsächlich die nötige Liquidität hat denn einen Schadenersatzanspruch der Bank rechtfertigen oder sogar strafbar sein? Man liest auch oft in den Foren von irgendwelchen ominösen Strafanzeigen. So schreibt etwa hier im Forum Alt F4:

Alt-F4 22.02.2022 22:07Ermittlunge seitens der StA veranlassen oder einen Verstoß gegen die AGB rügen und ggf. Schadensersatz oder Vertragsstrafen einfordern. Schau mal im VT oder FT vorbei, da gibt es zig User, bei den die Kripo angefangen hat zu ermitteln und auch die Bank Schadensersatz bzw. Wertausgleich haben wollten.Was zumindest auch nicht unstrittig ist, denn die Banken haben schon einen massiven Nachteil, die betroffenen Meilen/Punktegeber im Übrigen auch, da es immer geldwerte Vorteile sind.Ich habe auf sowas keine Bock, spätestens nachdem N26 hunderte von usern an Messer geliefert hat, war das Meilenoptimieren de facto in Deutschland am Ende Ich habe genug Meilen auf legalem Wege gemacht; wenn du erstmal genug hast, kommen Unmengen dazu; so ist das System einfach.

Ich sehe hier weder den Straftatbestand der Geldwäsche noch der so genannten Scheckreiterei, § 266b StGB erfüllt. § 266 StGB scheitert an diversen Voraussetzungen, wie etwa dem Mißbrauch oder eben der Schädigung des Ausstellers. Die Onlinebank ist ja gerade nicht der Aussteller. Sie kann folglich auch keinen Strafantrag bzgl. § 266b StGB stellen. Geldwäsche scheidet ja schon denklogisch aus, da eben kein illegal erlangtes Geld wieder in den Verkehr gebracht werden soll.

Daher meine erste Frage, außer diesen ominösen "N 26 hat da schon ganz schlimme Dinge gemacht" Sätzen, hat jemand hier konkrete Kenntnisse welche Straftagen damals angeblich die Staatsanwaltschaft als verletzt angesehen hat?

Meine zweite Frage geht in Richtung Schadenersatz. Die Onlinebank mag möglicherweise Gebühren an das KK Unternehmen zahlen müssen, aber sie selbst bietet diesen Service gerade an. Wie oben dargestellt ist kaum eine trennscharfe Abgrenzung möglich. Der Kunde wird faktisch immer begründen können, warum er gerade oder sogar immer die Kreditkarte genutzt hat. Sinn und Zweck der Kreditkarte ist ja, heute etwas zu bekommen und morgen erst zu bezahlen, da wird man kaum einen Schadenersatzanspruch herleiten können. Bei N26 ist soweit ich weiß auch eine kostenlose Aufladung über die KK gar nicht mehr möglich sondern kostet nun 1,5%?, was relativ viel ist. Auch hier weiß jemand konkret inwiefern diese Schadensersatzansprüche wirklich erfolgreich waren?

Vielen Dank im voraus an alle die nicht nur trollen :).
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23 Kommentare

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  1. GelöschterUser2106306's Profilbild
    Cratter1310.04.2022 19:09

    Wieviel hast du denn bei Revolut aufgeladen, dass es zu der angedrohten …Wieviel hast du denn bei Revolut aufgeladen, dass es zu der angedrohten Kündigung kam? Ich nutze auch hin und wieder die Möglichkeit mit Aufladung durch eine andere KK. Wenn das nicht gewünscht ist, sollen sie es begrenzen.


    Innerhalb von nicht ganz zwei Monaten etwa 15k. Habe aber Revolut nie genutzt, daher wahrscheinlich sehr schnell als unwirtschaftlicher Kunde aufgefallen.
  2. Elija123's Profilbild
    Hier die qualifizierte Antwort vom Anwalt.
  3. Tonschi2's Profilbild
    Top 1: "Ich frage für einen Freund"
    Top 2: "Ich schreibe gerade einen Artikel"

  4. Slowman's Profilbild
    Danke, dass du dich dafür extra angemeldet hast. Nicht geben, sondern nur nehmen.
  5. Amboss78's Profilbild
    Lass es bleiben.... auch den angeblichen Artikel zu schreiben...Es heißt AGB, immer ohne s
  6. GelöschterUser2106306's Profilbild
    Amboss7810.04.2022 18:00

    Lass es bleiben.... auch den angeblichen Artikel zu …Lass es bleiben.... auch den angeblichen Artikel zu schreiben...Es heißt AGB, immer ohne s



    cibFel10.04.2022 18:05

    Schau in den Duden. Auch mit s ok.


    Ich wusste, dass dieser Beef beginnt.
  7. El_Pato's Profilbild
    cibFel10.04.2022 18:05

    Schau in den Duden. Auch mit s ok.


    Nö. Dudin ist keine grammatische Instanz.

    Tldr, wenn du einen Artikel schreibst recherchiere bitte selber. Wenn nicht dann trage die Konsequenzen deines Handelns wie ein Erwachsener.
  8. GelöschterUser2106306's Profilbild
    Das ist alles schön und gut. Einen Straftatbestand wird das sehr wahrscheinlich nicht erfüllen. In Betracht käme ein Betrug. Man täuscht Ausgaben vor, die man nicht hat, um dann an die Meilen - einen Vermögensvorteil - zu gelangen. Bei wem hier ein Schaden entsteht oder ob überhaupt ein Schaden entsteht, kann ich nicht beurteilen. Dazu müsste man sich die ganzen Strukturen anschauen.
    Sofern man aber bspw. Revolut mit einer KK auflädt, ist das für einen selbst zwar kostenlos, doch kostet es Revolut einiges.

    Wenn man ganz normal, das Geld auf sein Konto per Kreditkarte auflädt, um damit die Miete zu zahlen wird das keine Straftat erfüllen. Unabhängig von den AGB.

    Eine Straftat gar eine Menschenrechtsverletzung stellen die Preissteigerungen im Lebensmitteleinzelhandel dar. (bearbeitet)
  9. ddeeff's Profilbild
    cibFel10.04.2022 18:05

    Schau in den Duden. Auch mit s ok.


    Aber wenn dann auch dort sicher nicht mit Deppen-Apostroph, das in diesem Fall nicht mal n Apostroph ist. (bearbeitet)
  10. axelchen01's Profilbild
    GelöschterUser210630610.04.2022 18:19

    Apropro, ich habe letztens eine Warnung von Revolut erhalten. Mir wurde die …Apropro, ich habe letztens eine Warnung von Revolut erhalten. Mir wurde die Kündigung des Kontos angedroht.Soweit ich weiß liegt in Litauen auch ein haftbefehl gegen mich vor.


    Das nix gut
  11. GelöschterUser2106306's Profilbild
    Elija12326.05.2022 15:51

    Hier die qualifizierte Antwort vom Anwalt.


    Das ist wirklich sehr gut aufgedröselt.
  12. 777's Profilbild
    cibFel10.04.2022 18:05

    Schau in den Duden. Auch mit s ok.


    Man könnte ja ausdrücken wollen, dass es mehrere AGB gibt.
    Will man das nicht, sieht es trotzdem dümmlich aus die Mehrzahl in die Mehrzahl zu setzen.

    Was gar nicht geht ist der Deppenapostroph. Der es nicht mal zu einen Apostroph geschafft hat, sondern nur zu einem Akzent.
  13. cibFel's Profilbild
    Amboss7810.04.2022 18:00

    Lass es bleiben.... auch den angeblichen Artikel zu …Lass es bleiben.... auch den angeblichen Artikel zu schreiben...Es heißt AGB, immer ohne s



    Schau in den Duden. Auch mit s ok.
  14. El_Pato's Profilbild
    ddeeff10.04.2022 18:16

    Aber wenn dann auch dort sicher nicht mit Deppen-Apostroph, das in diesem …Aber wenn dann auch dort sicher nicht mit Deppen-Apostroph, das in diesem Fall nicht mal n Apostroph ist.


    Voll geil das die Diskussion ums deppenapostroph dafür gesorgt hat dass ich es garnicht mehr nutze, aus Angst als depp dazustehen obwohl es ja in richtigen Fall genutzt werden darf.
  15. GelöschterUser2106306's Profilbild
    Apropro, ich habe letztens eine Warnung von Revolut erhalten. Mir wurde die Kündigung des Kontos angedroht.

    Soweit ich weiß liegt in Litauen auch ein haftbefehl gegen mich vor.
  16. Cratter13's Profilbild
    GelöschterUser210630610.04.2022 18:19

    Apropro, ich habe letztens eine Warnung von Revolut erhalten. Mir wurde die …Apropro, ich habe letztens eine Warnung von Revolut erhalten. Mir wurde die Kündigung des Kontos angedroht.Soweit ich weiß liegt in Litauen auch ein haftbefehl gegen mich vor.


    Wieviel hast du denn bei Revolut aufgeladen, dass es zu der angedrohten Kündigung kam? Ich nutze auch hin und wieder die Möglichkeit mit Aufladung durch eine andere KK. Wenn das nicht gewünscht ist, sollen sie es begrenzen.
  17. GelöschterUser2106306's Profilbild
    GelöschterUser154010811.04.2022 00:08

    Wie bekommt man denn davon Wind?


    Ich hatte einen Brief aus Litauen bekommen, worauf ich reagieren sollte, andernfalls werde ich zur Fahndung ausgeschrieben. Habe darauf nicht reagiert. Der Brief war aber echt von der Polizei. Habe nämlich dort mit unterdrückter Rufnummer angerufen, um eine Anzeige zu erstatten, natürlich war das die falsche Stelle dafür und mir wurde erklärt, dass man dort nur grenzüberschreitenden Finanzbetrug, Geldwäsche etc. bearbeitet. Das stand auch so im Internet auf deren Seite.
  18. Elija123's Profilbild
    GelöschterUser210630611.04.2022 00:14

    Ich hatte einen Brief aus Litauen bekommen, worauf ich reagieren sollte, an …Ich hatte einen Brief aus Litauen bekommen, worauf ich reagieren sollte, andernfalls werde ich zur Fahndung ausgeschrieben. Habe darauf nicht reagiert. Der Brief war aber echt von der Polizei. Habe nämlich dort mit unterdrückter Rufnummer angerufen, um eine Anzeige zu erstatten, natürlich war das die falsche Stelle dafür und mir wurde erklärt, dass man dort nur grenzüberschreitenden Finanzbetrug, Geldwäsche etc. bearbeitet. Das stand auch so im Internet auf deren Seite.



    Sofern das kein Nonsense ist, was man aufgrund deiner sonstigen Kommentare leider nicht so genau weiß: Alter Schwede! Nur fürs Hin-und her Schieben von 15k ein Haftbefehl? fällt mir schwer zu glauben. Und selbst wenn du damit Cashback abgegriffen hast: ja und? Was geht das irgendwen an, wohin du deine eigene Kohle schiebst? Dann sollen die halt ihre Systeme optimieren, dass es für den gesendeten MCC kein Cashback mehr gibt und fertig. Dürfte so schwer nicht sein. Kriegt selbst ein Newcomer wie W1TTY hin. Sachen gibts…
  19. Elija123's Profilbild
    GelöschterUser210630626.05.2022 16:01

    Das ist wirklich sehr gut aufgedröselt.


    Korrekt. Fazit: So generierte Einkünfte ab 256€ zu versteuern UND das KK Unternehmen kann wegen Verstoß gegen die AGB die Kohle/Meilen von dir zurückverlangen.

    Was tun als MyDealzer? Kohle so umsetzen, dass sie Cashbackberechtigt ist.
  20. GelöschterUser2106306's Profilbild
    Elija12326.05.2022 16:08

    Korrekt. Fazit: So generierte Einkünfte ab 256€ zu versteuern UND das KK Un …Korrekt. Fazit: So generierte Einkünfte ab 256€ zu versteuern UND das KK Unternehmen kann wegen Verstoß gegen die AGB die Kohle/Meilen von dir zurückverlangen. Was tun als MyDealzer? Kohle so umsetzen, dass sie Cashbackberechtigt ist.


    Da ziehst du aber die falschen Schlüsse. Ich werde dir eine Postkarte schicken.
  21. Elija123's Profilbild
    GelöschterUser210630626.05.2022 16:11

    Da ziehst du aber die falschen Schlüsse. Ich werde dir eine Postkarte schi … Da ziehst du aber die falschen Schlüsse. Ich werde dir eine Postkarte schicken.


    Aus einem Gefängnis in Litauen wenn es stimmen sollte, was du erzählst, verstehe ich dennoch nicht, warum gegen dich ein Haftbefehl vorliegt. Eine Begründung muss drin stehen. Und die hast du uns bisher ja eher vorenthalten. Insofern gehe ich davon aus, dass die Geschichte nicht stimmt.
  22. Elija123's Profilbild
    BTW: Bargeldeinzahlungen und dazu zählen auch Einzahlungen via Kreditkarte müssen ja ab einem Betrag von 10.000 € in Sachen Herkunft nachgewiesen werden in Deutschland. Für Geschäftskunden gilt das jedoch nicht. Man stelle sich vor, Oma Hildegards Fußpflege, die jeden Tag 800 € zur Bank bringt, muss nach zwei Wochen zur Kripo. Sofern man die durch Cashback generierten Einnahmen beim Finanzamt als sonstige Einnahmen also ordentlich versteuert und deren Herkunft nachweisen kann was zum Beispiel im Falle so einer MeilenGeschichte ja der Fall ist, sollte man sowohl mit dem Finanzamt als auch mit der Bank sofern man die Geschichte über ein Geschäftskonto laufen lässt gut Freund sein. Oder?

    lediglich der KreditkartenHerausgeber könnte dann etwas zu meckern haben. Wobei ich mir auch das nicht vorstellen kann, da der ja ebenfalls verdient durch die Umsätze, die man im Einzelhandel erzielt. Zumindest offiziell.
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