Gepostet 7 Dezember 2022

Mehrmals Benutzung von Neukunde Gutscheine

Moin Zusammen,

Ist die Mehrmals Benutzung von Neukunde Gutschein mit neue Registrierung und neu Email strafbar ?
Die Gutscheinbedienung sagte, dass es nur für Neukunde und ein Haushalt gültig ist.
Und in der Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Gutscheine, dürfen nicht von Neukunden eingelöst werden, die mit einem anderen bereits bestehenden Kunden oder einem ehemaligen Kunden in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Was meinen Sie mit nicht dürfen? Ist strafbar oder wird der Gutschein nicht gültig?

Auf eure Antworten freu ich mich:)
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15 Kommentare

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  1. TanteHilde's Profilbild
    Strafgesetzbuch sagt nein.
    dont_Care00's Profilbild
    Autor*in
    Qelle ?
  2. Tobias's Profilbild
    Ist da jemandem heute irgendwie langweilig? Erst vorhin das gleiche Thema: mydealz.de/dis…297
  3. levces's Profilbild
    Strafbar nach dem Hamsterparagraphen
  4. Li-La-Launebär's Profilbild
    Deine Grammatik ist strafbar
  5. jamann's Profilbild
    Ja ist strafbar. Meistens gibt es allerdings nur eine Strafe auf Bewährung (solange du vorher noch nicht auffällig warst).
  6. Drizzt's Profilbild
    Ja, es ist strafbar. Allein der Versuch ist es. Verjährung nach 5 Jahren.
  7. marckbln's Profilbild
    Gier frisst Hirn (wenn welches vorhanden ist)
  8. memmoo's Profilbild
    Der Text klingt nach Hellofresh, was ist vorgefallen? (bearbeitet)
    daniel11609's Profilbild
    Die schicken mir mittlerweile schon Briefe, ganz dubios.
  9. GelöschterUser2110752's Profilbild
    Ich glaube Strafbar nicht aber die Firmen haben trotzdem Handhabe in ihrer eigenen Machart, bei einem meiner Accounts von Otto haben sie mir beispielsweise die Erstbestellung während dem Versand selbstständig ohne Infos retourniert (airtags waren das damals), das Geld behalten und gesagt ich solle einen Personalausweis schicken das meine Person verifiziert werden kann.
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