Gepostet 4 Dezember 2021

Mobilcom Debitel lässt mich nicht aus dem Vertrag | TKG Novelle umgangen?

Moin Leute, bin etwas Ratlos.
Folgender Fall:
Habe vor zwei Jahren bei MD einen Vertrag abgeschlossen, Mindestlaufzeit bis zum 03.12.21.
Da ich es verpasst habe vor 3 Monaten zu kündigen, verlängert sich der Vertrag automatisch um 12 Monate.
Laut der TKG-Novelle, welche seit dem 01.12.21 gilt, sind Vertragsverlängerung allerdings Monatlich kündbar. Und die Novelle gilt auch für bereits laufende Verträge
Somit sollte ich doch aus dem Vertrag doch noch kommen, wenn ich das richtig verstanden habe, oder? Verlängerung begann am 03.12.21, also nach Inkrafttreten der Novelle.

Zack bei der Hotline angerufen, um Kündigung gebeten und anschließend die Bestätigung erhalten per Mail...
"[...] mit großem Bedauern habe ich Ihre Kündigung vermerkt. Gemäß den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen endet Ihr Vertrag am 02.12.2022."

denen ist sicher ein Fehler unterlaufen, dachte ich mir. Also angerufen und um Aufklärung gebeten. Jetzt kommt der Hammer:
Da ich es vor dem 01.12.21 versäumt hätte zu kündigen, stand schon vorher fest, dass meine Vertragslaufzeit sich um 12 Monate verlängert. Die Verlängerung begann also schon vorher.

Ich war Baff. Was haltet ihr von der Sache? Täusche ich mich und habe nen Denkfehler?

Ps: Deal-Link zu ner guten Rechtsschutzversicherung pls
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47 Kommentare

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  1. Milkalover's Profilbild
    Autor*in
    Um weitere Diskussionen an der Hotline zu vermeiden bin ich heute zu nem MD Standort gegangen und habe mir da bestätigen lassen, dass mein Vertrag innerhalb von nem Monat kündbar ist (steht auch so in deren System). Der Mitarbeiter hat dann für mich angerufen und keine 5min später bekam ich die kündigungsbestätigung. Bin in nem Monat raus (bearbeitet)
  2. Diavel's Profilbild
    Für mich ist die Sache ziemlich eindeutig:
    Du kannst Deinen Vertrag mit Monatsfrist nach § 56 Abs. 3 S. 1 TKG kündigen. Der gilt nämlich für alle Verträge, weil in den Übergangsvorschriften des Gesetzes nichts anderes bestimmt wurde. Es gibt deshalb keine Verträge nach altem und neuem Recht, sondern das neue Recht ist auf alle Verträge anzuwenden.

    Die Aussage der Verbraucherzentrale bezieht sich auf Kündigungen die vor dem 1.12 ohne Nennung eines genauen Kündigungsdatums ausgesprochen worden sind. Nach der alten Rechtslage wäre die Kündigung dann wirksam so auszulegen gewesen (wenn man die 3 Monatsfrist versäumt hat), dass der Vertrag ein Jahr später beendet worden wäre. Deshalb rät die Verbraucherzentrale ja auch zu einem Ausspruch einer neuen Kündigung.

    Was Mobilcom Debitel da schreibt ist Blödsinn. 56 TKG ist auch Anwendbar auf Verträge die sich vor einer Woche, einem Monat oder 6 Monaten verlängert haben, weil das Gesetz den alten verträglichen Regelungen vorgeht
  3. Muhdimaeh's Profilbild
    Die Rechtsschutzversicherung bringt dir zumindest für diesen Fall aber nichts mehr. Gibt kaum welche mit rückwirkender Geltung und diese sind zudem recht teuer.

    im Zweifelsfall mit Nachweis (am einfachsten per Mail) die Kündigung wiederholen mit Hinweis, wie von den Vorrednern bereits erwähnt, auf die neue Gesetzesänderung und der Forderung widersprechen. Zeitgleich ELV Ermächtigung widerrufen und zurücklehnen. Ggf. unberechtigte Einzüge nach dem 1 Monat der ihnen noch zusteht, zurück buchen. Mahnungen brav widersprechen. Wenn sie dann immer noch penetrant sind, Landmann sich auch an die Bundesnetzagentur wenden, das bewirkt manchmal Wunder.
  4. regepower's Profilbild
    quellcode04.12.2021 20:05

    Mobilcom Debitel - das sagt mir alles[Bild]


    Knick knack
  5. quellcode's Profilbild
    Mobilcom Debitel - das sagt mir alles


    34369788-005VU.jpg
  6. GelöschterUser1790901's Profilbild
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    Im Moment würde ich sowieso von Mobcom abraten, weil rein vom Preis her sind die doch irgendwie etwas teurer geworden als die Konkurrenz. Man ist fast schon geneigt zu sagen Mobcom ist mittlerweile konkurrenzlos teuer! Jedenfalls ist mir aktuell kein anderer Anbieter bekannt, der 10.000 Euro Einmalzahlung verlangt bei Vertragsabschluß. Ich meine gut, ok, vielleicht ist das, weil die Verträge nun nach 24 Monaten auf unbestimmte Zeit weiterlaufen und man hat berechnet, daß wenn jemand über 1000 Jahre alt würde (biotech booster und so wahrscheinlich), dann müßte so eine Einmalzahlung um die 10.000 Euro kosten. Oder aber man weiß bei Mobcom schon mehr, was die grassierende Inflation angeht und das ist der neue inflationsbereinigte Anschlusspreis.
    Ich werds mir jedenfalls nochmal überlegen und mit anderen Preisen vergleichen, bevor ich bestelle.
  7. Barney's Profilbild
    Mogelcom is gonna mogel.
  8. karlfeuerwehrmann's Profilbild
    Ich habe in einem anderen Fall, bei dem Mobilcom-Debi. uns bezüglich eines rechtzeitig gekündigten (!) Vertrags Probleme zu machen versuchte, Erfolg mit einer Beschwerde bei der Bundesnetzagentur gehabt. bundesnetzagentur.de/DE/…tml
    Wir wurden zurückgerufen: man sei "sehr interessiert an derartigen Fällen", da diese sich bei der genannten Firma "häuften".
  9. sin4711's Profilbild
    Nur hat der TE nicht gekündigt.
    Mogelcom hält.
  10. KartoffFail's Profilbild
    Diavel04.12.2021 20:30

    Für mich ist die Sache ziemlich eindeutig:Du kannst Deinen Vertrag mit …Für mich ist die Sache ziemlich eindeutig:Du kannst Deinen Vertrag mit Monatsfrist nach § 56 Abs. 3 S. 1 TKG kündigen. Der gilt nämlich für alle Verträge, weil in den Übergangsvorschriften des Gesetzes nichts anderes bestimmt wurde. Es gibt deshalb keine Verträge nach altem und neuem Recht, sondern das neue Recht ist auf alle Verträge anzuwenden.Die Aussage der Verbraucherzentrale bezieht sich auf Kündigungen die vor dem 1.12 ohne Nennung eines genauen Kündigungsdatums ausgesprochen worden sind. Nach der alten Rechtslage wäre die Kündigung dann wirksam so auszulegen gewesen (wenn man die 3 Monatsfrist versäumt hat), dass der Vertrag ein Jahr später beendet worden wäre. Deshalb rät die Verbraucherzentrale ja auch zu einem Ausspruch einer neuen Kündigung.Was Mobilcom Debitel da schreibt ist Blödsinn. 56 TKG ist auch Anwendbar auf Verträge die sich vor einer Woche, einem Monat oder 6 Monaten verlängert haben, weil das Gesetz den alten verträglichen Regelungen vorgeht


    Sehe ich genauso
  11. Victor_Schulz's Profilbild
    Würde dann jetzt mal einen Brief hinschicken und mit Verweis auf die entsprechenden Paragraphen kündigen (wurden ja oben schon erwähnt). Und es nicht über irgendwelche Buttons und per Telefon machen.
  12. Cindy1911's Profilbild
    Reich die Kündigung nochmal ein und dann kommst du nach 1 Monat aus dem Vertrag.
  13. Tinacolada's Profilbild
    Hallo,
    bei mir war das allergleiche....
    Habe sogar gesagt, dass ich mir einen Anwalt nehme, da es rechtswidrig ist. Keine Chance....

    Ich bin dann zu Media Markt gefahren.... Sie haben gesagt sie müssen mich raus lassen. U d sie haben erneut eine Kündigung für mich geschrieben.... Dann kam die gleiche Mail wie bei dir... Sie Bedauern usw. Und der vertrag isst nun zum 24.12.22 gekündigt.

    Dann bin ich wieder zu Media Markt.... Er hat angerufen. Daraufhin haben sie sich rausgeredet, dass sich das System noch umstellen muss und das dauert.
    Er hat dann auf eine Kündigungsbestätigung bestanden.
    Nächster Tag kam dann endlich die Bestätigung dass der Vertrag zum 24.1.22 gekündigt ist.
  14. AndreasZierk's Profilbild
    Hab am 1.12. bei der Telekom angerufen und die bereits eingetragene Kündigung vom 6.5.22 löschen lassen. Ohne Diskussion wurde sie neu zum 1.1.22 hinterlegt (1 Monat ab Kündigung) (bearbeitet)
  15. quellcode's Profilbild
    AndreasZierk05.12.2021 09:30

    Hab am 1.12. bei der Telekom angerufen und die bereits eingetragene …Hab am 1.12. bei der Telekom angerufen und die bereits eingetragene Kündigung vom 6.5.22 löschen lassen. Ohne Diskussion wurde sie neu zum 1.1.22 hinterlegt (1 Monat ab Kündigung)


    Das ist eben der Unterschied zwischen Telekom und Mobilcom.
  16. GelöschterUser602764's Profilbild
    GelöschterUser179090106.12.2021 14:15

    Es wurde sogar das Gesetz geändert wegen Mobcom und Vodafone …Es wurde sogar das Gesetz geändert wegen Mobcom und Vodafone hauptsächlich. Mal sehen was die jetzt machen. Vielleicht gehen sie ja pleite weil ohne ihre Gängelverträge niemand mehr bleibt und 1 & 1 kann dann Vodafone Deutschland/ deren Sendemasten aufkaufen, so wie damals E-Plus von O2 aufgekauft wurde. Wär doch HAMMER!


    Macht überhaupt kein Sinn was du da schreibst. 1&1 ist nichts im Gegensatz zu Vodafone und wenn Vodafone Unitymedia schlucken kann dann kann 1&1 auch von denen aufgekauft werden. Sendemasten abkaufen und pleite gehen sind zwei verschiedene Baustellen
  17. LenyKarl's Profilbild
    Einschreiben mit Rückschein nicht vergessen... Das alleine be wirkt schon wunder.
  18. karlfeuerwehrmann's Profilbild
    Zomby9006.12.2021 08:04

    Das(s) bei dem Laden nicht iwann der Verbraucherschutz eingreift?


    Doch, tut er ja (siehe mein Posting mit link oben). Man muss aber schon selbst aktiv werden und ihn (den Verbraucherschutz) einschalten.
  19. Its_Me95k's Profilbild
    Hab' mir bei mobilcom jetzt den o2 Free unlimited Max geholt. 30€ im Monat, alles unbegrenzt, monatlich kündbar 👌🏽
    War vorher bei Funk (auch von mobilcom/freenet), hatte nie Probleme, gutes Netz in 'ner ländlichen Kleinstadt, kann verzögerungsfrei CoDm auf'm Tablet zocken, das per Hotspot mit'm Handy verbunden ist...
    Auch 4K Streaming läuft ohne Wartezeiten.
    Kann ich beides jedem empfehlen.
    Mobiler Datendurchsatz sind etwa 400-500GB im Monat...
  20. GelöschterUser1790901's Profilbild
    Its_Me95k06.12.2021 20:24

    Hab' mir bei mobilcom jetzt den o2 Free unlimited Max geholt. 30€ im M …Hab' mir bei mobilcom jetzt den o2 Free unlimited Max geholt. 30€ im Monat, alles unbegrenzt, monatlich kündbar 👌🏽War vorher bei Funk (auch von mobilcom/freenet), hatte nie Probleme, gutes Netz in 'ner ländlichen Kleinstadt, kann verzögerungsfrei CoDm auf'm Tablet zocken, das per Hotspot mit'm Handy verbunden ist...Auch 4K Streaming läuft ohne Wartezeiten.Kann ich beides jedem empfehlen. Mobiler Datendurchsatz sind etwa 400-500GB im Monat...


    Gute Wahl. Vielerorts ist O2 mittlerweile besser als Telekom.
  21. JeffHengst's Profilbild
    Kleiner Tipp von mir: hartnäckig bleiben! Meine Kündigung ging bei denen auch im Oktober ein. Mehrere Mitarbeiter haben darauf beharrt, dass somit noch das alte Recht gilt. Habe dann vorhin dem letzten Mitarbeiter im Prinzip genau das von geschildert, dass es keine neuen und alten Rechte gibt, usw... Und siehe da plötzlich ging das ganze problemlos. Vertrag ist somit zum 8.1.22 gekündigt. Die ganzen Unwahrheiten von mobilcom debitel hinterlassen bei mir dennoch einen extrem faden Beigeschmack. Mich wird dieser Verbrecherverein nie wieder als Kunde sehen.
  22. therealpink's Profilbild
    Wann genau hast du denn gekündigt?
  23. Punxsutawney_Phil's Profilbild
    Es kommt darauf an, ob/wann Du gekündigt hast. Wenn es vor dem 01.12. war, dann gilt altes Recht und somit 1 Jahr Verlängerung, hier kannst Du nachlesen:

    verbraucherzentrale.nrw/akt…879

    "Wenn Sie vor dem 1. Dezember bereits gekündigt haben, wird es komplizierter. Die Rücknahme der alten Kündigung ist nicht möglich. Doch Sie können versuchen, eine erneute Kündigung mit kürzerer Frist und Hinweis auf § 56 Absatz 3 TKG-neu auszusprechen. Aufpassen sollten Sie darauf, dass der Anbieter die vermeintliche "Rücknahme" dann nicht als Vertragsverlängerung ansieht. Das kann sein, wenn Sie mit dem Anbieter über andere Tarife oder Konditionen verhandeln." (bearbeitet)
  24. Turaluraluralu's Profilbild
    Die versuchen wieder zu tricksen. Seit 1.12. gibt es keine automatische Verlängerung um 12 Monate mehr, sondern nur noch Verlängerungen um jeweils einen Monat. Und natürlich muss dafür nicht vor dem 1.12. gekündigt haben. Dann wäre es ja auch nur eine einmalige Aktion und hätte schon jetzt keine praktische Bedeutung mehr. Aber unbedingt schriftlich kündigen, also Email oder Kontaktformular. Mündliche/telefonische Kündigung taugt nichts, wenn der andere dagegenhält. (bearbeitet)
  25. Punxsutawney_Phil's Profilbild
    sin471104.12.2021 20:23

    Nur hat der TE nicht gekündigt. Mogelcom hält.


    Das geht doch aus seiner Schilderung nicht hervor. Wann hat er denn angerufen (vor dem 01.12.) und dabei mündlich gekündigt? Hat er vor dem 01.12. schon ne Kündigung per Mail/Fax/Brief geschrieben? Diese Infos fehlen. Wenn da nix war, dann ab zum Anwalt, wenn doch dann ist MD im Recht.
  26. Milkalover's Profilbild
    Autor*in
    Hatte Ende November angerufen mit der Bitte der Kündigung zum nächsten Zeitpunkt. Email kam, hab mich an der Hotline aufgeregt, auf die TKG Novelle verwiesen und nach langer Diskussion meinte der Mitarbeiter, er versuche mal meine Kündigung zurückzuziehen. Was auch erfolgreich war, sehe ich Online unter "Meine Aufträge: Kündigungsrücknahme Auftrag erfolgreich".

    Aktuell ist der Vertrag also ungekündigt
  27. Punxsutawney_Phil's Profilbild
    Milkalover04.12.2021 22:31

    Hatte Ende November angerufen mit der Bitte der Kündigung zum nächsten Z …Hatte Ende November angerufen mit der Bitte der Kündigung zum nächsten Zeitpunkt. Email kam, hab mich an der Hotline aufgeregt, auf die TKG Novelle verwiesen und nach langer Diskussion meinte der Mitarbeiter, er versuche mal meine Kündigung zurückzuziehen. Was auch erfolgreich war, sehe ich Online unter "Meine Aufträge: Kündigungsrücknahme Auftrag erfolgreich".Aktuell ist der Vertrag also ungekündigt

    Dann ist doch alles klar, Deine Kündigung war vor dem 01.12., daher vor der Novelle und MD war im Recht, wenn die Kündigungsrücknahme akzeptiert wurde (wie Du schreibst), kannst Du jetzt nach neuem Recht kündigen. (bearbeitet)
  28. Gordon_SirRobert's Profilbild
    Wenn man eine vorzeitige Vertragsverlängerung macht. Beginnt die VVL erst wenn die 24 Monate Rum sind. Z.B. nach einen Jahr Vertragslaufzeit eine VVL machen dann sind es noch 3 Jahre. Also Mal schauen wann der Vertragsbeginn war.
  29. VaSchlOs's Profilbild
    Freunde der Nacht, die Kündigungsmöglichkeit gilt erst ab März 22. Ab dann kann man monatlich raus, ohne Veto etc. des Anbieters.

    "Die Kündigung vergessen – und schon ist man an einen unliebsamen Vertrag weiter gebunden. Das soll künftig nicht mehr so einfach passieren. Zum Schutz der Verbraucher werden daher auch strengere Regelungen für die Kündigung im Falle einer automatischen Vertragsverlängerung auf unbestimmte Zeit getroffen. Kunden können in einem solchen Fall ab März 2022 monatlich kündigen."

    bundesregierung.de/bre…172
  30. Ezekiel's Profilbild
    VaSchlOs05.12.2021 10:28

    Freunde der Nacht, die Kündigungsmöglichkeit gilt erst ab März 22. Ab dann …Freunde der Nacht, die Kündigungsmöglichkeit gilt erst ab März 22. Ab dann kann man monatlich raus, ohne Veto etc. des Anbieters."Die Kündigung vergessen – und schon ist man an einen unliebsamen Vertrag weiter gebunden. Das soll künftig nicht mehr so einfach passieren. Zum Schutz der Verbraucher werden daher auch strengere Regelungen für die Kündigung im Falle einer automatischen Vertragsverlängerung auf unbestimmte Zeit getroffen. Kunden können in einem solchen Fall ab März 2022 monatlich kündigen."https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/faire-verbrauchervertraege-1829172


    Diggi, dann rechne mal März minus drei Monate Kündigungsfrist.
  31. VaSchlOs's Profilbild
    Diggi, wenn du monatlich raus kannst brauchst du keine 3-Monatsfrist. Und die AGB sind eben erst ab März unwirksam, daher aktuell keine Kündigungsmöglichkeit.
  32. Funkyfriction's Profilbild
    Hatte letzte Woche 4 Verträge gemacht monatlich kündbar. Am 3.12 und 4.12 meinem Mutter und Vater aus nem 24M Vertrag (Verlängerung 1j) rauzuholen.

    Bei meiner Mutter ging alles bei meinem Vater mit Nachdruck ihn dann rausbekommen da sich oh Wunder das System noch nicht upgedated hat.

    Tipp von mir Hartnäckig bleiben die Knicken dann mit guten Argumenten wie Paragraph etc ein.

    Viel Erfolg 🦾
  33. Ezekiel's Profilbild
    VaSchlOs05.12.2021 10:47

    Diggi, wenn du monatlich raus kannst brauchst du keine 3-Monatsfrist. Und …Diggi, wenn du monatlich raus kannst brauchst du keine 3-Monatsfrist. Und die AGB sind eben erst ab März unwirksam, daher aktuell keine Kündigungsmöglichkeit.


    Du scheinst das nicht ganz zu verstehen. Denk nochmal nach, insbesondere bzgl. der vorliegenden Vertragslaufzeit des Erstellers.
  34. lagunasecafreak's Profilbild
    "Und die Novelle gilt auch für bereits laufende Verträge"
    Ist das wirklich so? Die Verbraucherzentrale NRW (Link von Mckick) schreibt das zwar so, allerdings steht auf der normalen Seite der Verbraucherzentrale wie auch bei haufe etwas Gegenteiliges ("Achtung: Für Verträge, die vor dem 1. März 2022 abgeschlossen worden sind, gilt weiterhin die alte Regelung (automatische Vertragsverlängerungen bis zu einem Jahr). Möchten Sie also aus einem alten Vertrag raus, der sich um einen längeren Zeitraum verlängern wird, kündigen Sie rechtzeitig!"; Quelle: verbraucherzentrale.de/wis…274)
    Was gilt nun?
  35. Christoph_Schubert's Profilbild
    Ich würde es ganz einfach nach ohne großen Gesetzes Bla Bla machen: Die haben gesagt, du hast vor 1.12. gekündigt, damit altes Recht dafür? OK, klingt logisch. Aber dann Widerruf die Kündigung, und kündige einfach nochmal neu, somit zum Ende des nächsten Monats. Fertig.

    So würde ich als nächstes vorgehen. Im schlimmsten Fall lassen die sich eine neue Ausrede einfallen, es bleibt bei Dezember 22 und man muss sich andere Wege suchen 🤷
  36. Diavel's Profilbild
    VaSchlOs05.12.2021 10:28

    Freunde der Nacht, die Kündigungsmöglichkeit gilt erst ab März 22. Ab dann …Freunde der Nacht, die Kündigungsmöglichkeit gilt erst ab März 22. Ab dann kann man monatlich raus, ohne Veto etc. des Anbieters."Die Kündigung vergessen – und schon ist man an einen unliebsamen Vertrag weiter gebunden. Das soll künftig nicht mehr so einfach passieren. Zum Schutz der Verbraucher werden daher auch strengere Regelungen für die Kündigung im Falle einer automatischen Vertragsverlängerung auf unbestimmte Zeit getroffen. Kunden können in einem solchen Fall ab März 2022 monatlich kündigen."https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/faire-verbrauchervertraege-1829172


    Das sind zwei unterschiedliche Gesetze. Mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge werden die Regelungen im BGB angepasst. Mit dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz wurde hingegen eine spezialgesetzliche Regelung im TKG geschaffen
  37. Coolman1212's Profilbild
    MilkaloverDas was MC schreibt ist definitiv falsch. Sobald dein Vertrag einmal in der Verlängerung war oder aktuell ist greift das neue Telekommunikationsgesetz, und kannst monatlich kündigen. Das gilt für Bestandskunden und Neukunden .
  38. Zomby90's Profilbild
    Mir haben sie nach der Rufnummernmitnahme 2 Wochen keine neue SIM geschickt, war mir auch relativ egal, da sie nur rumgelegen wäre.
    Hab dann gesehen das der Vertrag sogar vor Vertragsende deaktiviert wurde. Aber als dann eine neue SIM-Karte mit neuem Vertrag kam und höherem Monatspreis hab ich nicht schlecht gestaunt... Hab sofort ne Mail geschrieben das ich nie ein neuen Vertrag zugestimmt habe und den sofortigen Widerruf fordere. Seit 2 Wochen ohne Antwort, aber abgebucht haben sie bisher nichts.

    Das bei dem Laden nicht iwann der Verbraucherschutz eingreift?
  39. GelöschterUser1790901's Profilbild
    Zomby9006.12.2021 08:04

    Mir haben sie nach der Rufnummernmitnahme 2 Wochen keine neue SIM …Mir haben sie nach der Rufnummernmitnahme 2 Wochen keine neue SIM geschickt, war mir auch relativ egal, da sie nur rumgelegen wäre.Hab dann gesehen das der Vertrag sogar vor Vertragsende deaktiviert wurde. Aber als dann eine neue SIM-Karte mit neuem Vertrag kam und höherem Monatspreis hab ich nicht schlecht gestaunt... Hab sofort ne Mail geschrieben das ich nie ein neuen Vertrag zugestimmt habe und den sofortigen Widerruf fordere. Seit 2 Wochen ohne Antwort, aber abgebucht haben sie bisher nichts.Das bei dem Laden nicht iwann der Verbraucherschutz eingreift?


    Es wurde sogar das Gesetz geändert wegen Mobcom und Vodafone hauptsächlich. Mal sehen was die jetzt machen. Vielleicht gehen sie ja pleite weil ohne ihre Gängelverträge niemand mehr bleibt und 1 & 1 kann dann Vodafone Deutschland/ deren Sendemasten aufkaufen, so wie damals E-Plus von O2 aufgekauft wurde. Wär doch HAMMER!
  40. GelöschterUser1790901's Profilbild
    GelöschterUser60276406.12.2021 14:48

    Macht überhaupt kein Sinn was du da schreibst. 1&1 ist nichts im Gegensatz …Macht überhaupt kein Sinn was du da schreibst. 1&1 ist nichts im Gegensatz zu Vodafone und wenn Vodafone Unitymedia schlucken kann dann kann 1&1 auch von denen aufgekauft werden. Sendemasten abkaufen und pleite gehen sind zwei verschiedene Baustellen


    Vodafone musste die Sendemasten bereits an eine Holding oder so etwas verkaufen. Vodafone Indien ist ein Milliarden Loch und droht den ganzen Konzern absaufen zu lassen. Du solltest nicht nach grossen Namen gehen, sondern wirtschaftlichen Kennzahlen. Glaub mir in der Finanzwirtschaft wird ernsthaft spekuliert, daß Vodafone sich verhoben haben könnte. 1 & 1 ist dagegen gesund und aufstrebend.
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