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Neues Gesetz *Plattformen Steuertransparenzgesetz* ab 01.01.2023

eingestellt am 28. Dez 2022
Vielleicht haben es noch nicht soviele mitbekommen, aber ab dem 01.01.23 tritt das sogenannte Plattformen Steuertransparenzgesetz in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind Plattformen Betreiber verpflichtet die Daten über Verkäufe an das Finanzamt automatisiert weiter zu leiten.

Das betrifft alle digitalen Plattformen die dazu geeignet sind Ware oder Dienstleistung zu vermitteln. Die großen bekannten Plattformen sind eBay, Kleinanzeigen, Amazon, Uber und Airbnb usw....

Vielleicht ist der Hinweis auf das neue Gesetz für den ein oder anderen Hilfreich.

Auf YouTube gibt es ein Interessantes Video hierzu:


Update 1: Hier noch Mal ein Video das mehr Klarheit schafft


Update 2: Ein weiteres Video eines Speerberaters


Quelle: bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw45-de-modernisierung-steuerverfahrensrecht-920050
Zusätzliche Info
GelöschterUser2220966's Profilbild
Die wichtigsten Daten fehlen aber im Dealtext.

Die automatische Weiterleitung passiert erst, wenn man über 30 Artikel pro Jahr verkauft oder mehr als 2000€ Verkaufserlöse hat.

Alles was darunter liegt wird dem Finanzamt nicht mitgeteilt
Cpt.Yesterday's Profilbild
Zusätzliche Infos:

7 Dinge die das Finanzamt JETZT mit Ihren Ebay Daten macht - YouTube

Wobei ich sagen muss, dass ich Zweifel an den Aussagen bezüglich Kleinanzeigen und Chat-Auswertung habe ...

Ja, es ist technisch möglich, aber ...

Da hätte das Finanzamt im Fall eines Verfahrens nichts in der Hand außer eines Chatverlaufs aus dem ggf. nicht hervorgeht, dass es zu einem Verkauf kann ... vor allem darüber was wirklich bezahlt wurde und ob vor der Tür nicht nochmal nachverhandelt wurde ("Letzter Preis" und so ).

Klingt alles mehr nach Panikmache und Clickbait ...

Logischer nächste Schritt aus diesem Video wäre die Besteuerung der Pfandflaschen-Sammler.


Bezüglich eBay würde ich mir weniger Sorgen machen bei der Steuererklärung für 2023, 2024 und ggf. 2025 ... aber da das Finanzamt noch nach 10 Jahren ankommen kann mit Forderungen ... wenn die in den kommenden Jahren den Prozess automatisieren und die Datensätze erneut prüfen, kann es sein, dass dann die eBay-Verkäufe 2023 noch nach 2030 nochmal zur Sprache kommen.
OttoNeukunde0815's Profilbild
Ebay Kleinanzeigen bringt endlich Licht ins Dunkle
themen.ebay-kleinanzeigen.de/hil…C7/
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1040 Kommentare

sortiert nach
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  1. nomoney's Profilbild
    Wieviel Umsatz darf man denn machen ohne Probleme mit dem FA zu bekommen. Ebay zum Beispiel
    admin's Profilbild
    Wichtig ist, dass Du es nicht mit Gewinnabsicht betreibst und beispielsweise nicht einen Artikel mehrfach verkaufst oder speziell auch Neuware. Das deutet auf gewerbliche Tätigkeit hin.


    BGH Urteil 2008:
    „Ob ein Anbieter von Waren auf einer Internetplattform im geschäftlichen Verkehr oder im privaten Bereich handelt, ist auf Grund einer Gesamtschau der relevanten Umstände zu beurteilen. Dazu können wiederholte, gleichartige Angebote gegebenenfalls auch von neuen Gegenständen, Angebote erst kurz zuvor erworbener Waren, eine ansonsten gewerbliche Tätigkeit des Anbieters, häufige sog. Feedbacks und Verkaufsaktivitäten für Dritte rechnen.“

    Hier ist ein ganz guter Artikel dazu:
    medienrecht-urheberrecht.de/abm…tml

    Sehr interessant finde ich z.B:
    (8) Angebot von neuwertigen Markenartikeln
    Der Anbieter von 10 neuen Markenartikeln (Bekleidung) wurde als Unternehmer angesehen (LG Frankfurt, Beschluss vom 08.10.2007, Az. 2/03 O 192/07).

    (3) die zum Verkauf angebotenen Waren wurden kurz zuvor selbst bei Ebay erworben
    Ein wichtiges Indiz für die Gewerblichkeit ist, dass die angebotenen Waren kurz zuvor selbst bei Ebay gekauft worden sind. Dieses zielgerichtete An- und Verkaufen von Waren sei typisch für Kaufleute und damit für Gewerbetreibende.

    Es kommt also wirklich nicht auf die Menge an (10 ist jetzt sicher nicht viel), sondern auf die Absicht - es wurde explizit gekauft, um es teurer zu verkaufen = gewerblich (bearbeitet)
  2. EL0NMUSK's Profilbild
    Gerade gefunden, die Antwort von EBay Kleinanzeigen auf die Anfrage von Stern.de

    Wie soll das praktisch funktionieren?
    Praktisch können die Plattformen nur die Verkäufe melden, über die sie auch Kenntnis haben. Das betrifft alle Portale, die eine eigene Bezahlfunktion haben, über die Transaktionen abgewickelt werden. Bei manchen Plattformen ist das der Standardweg. Bei Geschäften auf Ebay Kleinanzeigen nutzen hingegen nur die wenigsten Privatpersonen die eingebaute Bezahlfunktion "Direkt kaufen". "In der Regel erlangen wir keine Kenntnis darüber, ob sich Anbieter und Interessent einig werden, es also tatsächlich zu einem Verkauf kommt", sagt Ebay-Kleinanzeigen-Sprecher Du Bois. Was Kleinanzeigennutzer via Paypal oder bar an der Haustür abwickeln, meldet die Plattform somit auch nicht. Daher seien viele Kleinanzeigen-Nutzer von dem Gesetz auch gar nicht betroffen, sagt Du Bois. "Die Zahl der Anzeigen, die ein Nutzer aufgegeben hat, ist für die Beurteilung jedenfalls unerheblich."
  3. cashbacker94's Profilbild
    Man müsste hier eine Klage ggfs. wegen Datenschutz einreichen. Ich meine, mit Corona-Testzentren wurde so viel betrogen und gelogen und da sind Milliarden an Betrüger geflossen und die fließen immer noch, aber den Hans der 3 mal im Jahr an Cashback aktionen teilnimmt und dadurch 3 neuwertige Handys im Wert von insgesamt 3000 Euro verkauft muss man direkt die Hose ausziehen und ihn bis aufs letzte ausnehmen, krank...
    Milbi33's Profilbild
    Wurde dem Hans schon die Hose ausgezogen? Sehe keinen. Und an den Testzentren sind sie doch dran. War einfach dämlich, den Imbissbesitzer mit Testzentrum über die kassenärztliche Vereinigung zu säugen.
  4. Baseballmonkey's Profilbild
    Wunderbar, hoffentlich können jetzt die vorsätzlich gemeinschaftsschädlichen Steuerhinterzieher zur Kasse gebeten werden
    BillGeiz's Profilbild
    Autor*in
    Falls du den hier meinst muss ich dich enttäuschten.
  5. maxii's Profilbild
    Deswegen auch weiterhin nur Kleinanzeigen bei Barzahlung
    SimzalaBim's Profilbild
    Warte mal ab bis die Barzahlung auch entfällt. Schweden wird das 1. bargeldlose Land der Welt..
  6. Milbi33's Profilbild
    Tatsächlich ganz gute Sache. Was da am Fiskus vorbeigehandelt wird, würde unserem Bildungssystem sicher ganz gut tun... möglicherweise fänden die Reseller dann tatsächliche Jobs mit Wertschöpfung. 
    Finani's Profilbild
    Das Problem ist nur das die ganzen Steuergelder am ende von unseren Politikern für scheiße, "sondervermögen" etc ausgegeben werden...
    Wir Steuerzahler zahlen am ende doppelt für etwas was uns nicht zu Gute kommt.... siehe doch unser Land an... wir zahlen so viel Steuern wie keine ahnung was aber verschulden ist immernoch
  7. Overwacher's Profilbild
    Ich habe die Antworten der Ankaufportale gesammelt: mydealz.de/dis…176
    Holzregal's Profilbild
    Habt Dank
  8. _Grav1ty_'s Profilbild
    Naja. Betrifft eh v.a. irgendwelche Platformen und hat für den Normalbürger erst mal keine gravierende Auswirkung (bzw. warte ich erst mal ab, was die Neuregelung bringt, bevor man Panik schiebt). Solange dann Reseller (zu recht!) steuerlich belangt werden, soll es mir recht sein.
    Finani's Profilbild
    Ja das stimmt schon. Halt vor und Nachteile. Aber was ist mit echten Sammlern? Diese haben viele und teure Sachen über Jahre gesammelt. Manchmal muss einiges davon weg aus Platz oder Geldgründen etc... und das wäre echt mies wenn man für seine jahrelange Sammlung auf einmal steuern zahlen muss und gewerblich eingestuft wird....
    Ich finde sowas sollte einem nicht erschwert werden....
    Oder verkauf mal das Erbe/Sammlung etc.. du zahlst Erbschaftssteuer und am Ende für den Verkauf Steuer... doppelt hält anscheinend besser ;-)
  9. FLEIZER's Profilbild
    Was mich noch interessiert ist was ist mit bereits gebraucht gekauften Sachen?
    Also wenn ich keine Belege über Artikel habe diese aber im Jahr 2000,- oder 30 verkäufe locker überschreiten?
    Tobias's Profilbild
    Die Frage hierbei ist erst mal die Spekulationsfrist. Hast du den gebrauchten Artikel morgens auf dem Flohmarkt für 5 Euro gekauft und stellst ihn nachmittags bei ebay Kleinanzeigen für 50 Euro ein, dann ist da ganz klar eine Gewinnerzielungsabsicht. Bei Gegenständen, die länger (in der Regel mehr als ein Jahr) in deinem Besitz waren, ist das nicht der Fall.

    Bei schnellem Verkauf wären dann die wichtigen Fragen:
    Hast du mehr als 600 Euro Gewinn im Jahr mit solchen Verkäufen gemacht?
    Machst du das regelmäßig und man kann eine gewerbliche Tätigkeit vermuten?

    Hier ein Artikel von 2015 mit einigen Beispielen zu Privatverkäufen: finanztip.de/ste…uf/
    Hier noch ein Artikel mit einigen Begriffserklärungen: lohnsteuer-kompakt.de/tex…fte

    Es hat sich durch das neue Gesetz so gut wie nichts geändert. Der einzige Unterschied ist, dass Plattformen den Finanzbehörden die Daten automatisiert zur Verfügung stellen müssen, wenn ein Privatverkäufer eine der Grenzen überschreitet.

    Wenn bei der Auswertung der Daten z.B. rauskommt, dass du dein altes Auto für 3000 Euro verkauft hast, aber die Spekulationsfrist eingehalten wurde oder du nicht mehr als 600 Euro Gewinn gemacht hast, ist das kein Problem.

    Wenn bei der Auswertung der Daten allerdings herauskommt, dass du im Jahr 20 neue Konsolen verkauft hast und das nicht in der Steuererklärung angegeben wurde und du in so einem Fall auch kein Gewerbe angemeldet hast, dann gibt es eben Probleme. (bearbeitet)
  10. Holger_vandeLinde's Profilbild
    Leute, keine Panik! eBay Kleinanzeigen hat doch schon im Dezember vorgesorgt um uns private Verkäufer zu schützen! Denn nun kann man einen verkauften Artikel nur noch LÖSCHEN und nicht mehr als "VERKAUFT" beenden bzw. markieren! D.h. , und das ist doch völlig offensichtlich: Artikel werden nicht mehr verkauft sondern die betreffenden Anzeigen werden gelöscht. Somit ist der Artikel also offiziell nicht mehr verfügbar, jedoch offiziell nicht verkauft welches dann als Erlös zu bewerten wäre! Merke: ein verkaufter Artikel muss gemeldet werden, ein gelöschter Artikel nicht! Alles klar?So einfach ist das! Da hat eBay KA mal clever Voraus gedacht!
    AndyP1985's Profilbild
    Na hoffentlich hast du recht...
  11. McFapping's Profilbild
    Angstmacherei und quatsch...
    Das Gesetz betrifft doch in erster Linie bereits gewerblich handelende Anbieter auf solchen Plattformen. Soweit ich das verstanden habe muss zwingend die Steuer-ID hinterlegt sein, um ein Konsolidieren der Daten überhaupt möglich zu machen.

    Um Powerseller etc. zu identifizieren gibt es bereits seit 2003 XPIDER. Um man sieht ja mit welchen mäßigen Erfolg das funktioniert bei den ganzen Hardware-Scalpern...
    Finani's Profilbild
    Im Gesetz steht auch ALLE Verkäufer. Egal ob Privat oder Gewerblich. Die Verkäufer werden samt daten(Name,Adresse) weitergeleitet. Diese werden dann sortiert und dir zugeordnet. Da es den Namen unter der bestimmten Adresse sicherlich nur 1x gibt. Am Ende entscheidet das FA für dich ob du gewerblich bist oder nicht.

    Das mit der XPider darfst du nicht verwechseln!
    Dies ist bisher NUR auf einzelanfrage erlaubt gewesen.
    Heißt das FA musste speziell einen Antrag stellen um von Person X Daten zu erfragen.

    Ab jetzt aber werden alle Daten ohne zu fragen sofort übermittelt. Also weniger Arbeit für mehr erfolg und Daten. (bearbeitet)
  12. Jonsi_Maulwurf-Hansson's Profilbild
    Ich finde ja schon sehr bescheiden von der Regierung (sei es auf Ebene des Staats als auch auf EU-Ebene), das kleine Verkäufer mehr kontrolliert werden als Imbisse, Blumenstände oder andere Läden.

    Iirc wird durchschnittliche alle 10 Jahre die Kasse eines Imbisses kontrolliert, ob diese korrekte Bons erstellt und alle Eingaben auch sauber speichert.

    Verkaufe ich aber Sachen aus einer privaten Garagenauflösung, so werde ich jetzt automatisch kontrolliert.

    Aber es fehlt ja politischen Willen, den Betrug bei den Registrierkassen einen Riegel vorzuschieben. Man müsste nur Mal mehr Kontrollpersonal einstellen. Würde dem Staat einiges an Mehreinnahmen einbringen ohne die Bürger weiter zu überwachen
    The8Darkness8's Profilbild
    Hier in der Gegend gibt es sogar einige größere Geschäfte die gar keine ordnungsgemäßen Bons ausstellen. 2 schreiben dir auf Nachfrage die Preise von Hand auf ein Stück Papier und das wars. Ein anderes Geschäft hat ne Maschine und einen Bon nach mehrmaliger Anfrage ausgestellt, der aber von ner jahrzehnte alten Maschine stammt und noch die Daten vom vor-vorBesitzer von vor 10 Jahren drauf hat. Gibt sicher noch paar mehr, aber hab jetzt auch nicht alle hier besucht.

    Und das sind keine Tante Emma Läden mit ner handvoll Besucher am Tag. Die haben an schlechten Tagen mindestens 30 und an guten Tagen eher paar hundert Besucher.
  13. zeno2017's Profilbild
    Hat jetzt nicht wirklich was mit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz zu tun, könnte aber für den einen oder anderen Interessant sein:

    Ab 1.März: Ebay schafft Gebühren für Privatverkäufer in Deutschland ab

    focus.de/fin…tml
    Stivikivi's Profilbild
    Die müssen den Laden ja irgendwie attraktiv halten
  14. Brassai's Profilbild
    Was ist eigentlich mit den kleinen Handyläden in der Stadt die auch manchmal gebrauchte Smartphones ankaufen? Müssen die auch ans Finanzamt liefern?
    toastet's Profilbild
    Seit wann ist der kleine Handyladen eine Onlineplattform?
  15. Kuhliebe's Profilbild
    Grund: Mit Jahresbeginn tritt das Plattformen-Steuertransparenzgetz in Kraft. Man kann sich darüber streiten, was schlimmer ist: der ganze Name oder die Abkürzung PStTG. Das Gesetz verpflichtet Betreiber von Online-Plattformen dazu, die Daten von Verkäufern an den Fiskus zu übermitteln.
    Warum sind auch private Verkäufer betroffen?

    Im Gesetzentwurf der Bundesregierung steht, dass eine „große Anzahl von Personen und Unternehmen“ digitale Plattformen „zur Erzielung von Einkünften“ nutze. Dabei bestehe der Verdacht, dass viele die Einkünfte gar nicht an das Finanzamt melden.
    Deshalb gilt von nun an: Verkaufen Sie über 30 Artikel pro Jahr oder nehmen mehr als 2000 Euro ein, muss der Plattform-Betreiber Ihre Daten an den Fiskus weiterleiten. Die Behörde nimmt dann mitunter Ihre Steuererklärung genauer unter die Lupe.

    Alle Online-Marktplätze, auf denen Ware verkauft werden kann, müssen die Daten ans Finanzamt weitergeben. Dazu gehören zum Beispiel Amazon, Ebay, Ebay Kleinanzeigen, Etsy und Booklooker.

    Aber auch solche Plattformen, mithilfe derer man Geld durch Vermietung, Verpachtung oder Dienstleistungen machen kann, müssen die Daten melden. Dazu zählt etwa Airbnb.
    Das Gesetz gilt für alle betroffenen Unternehmen mit Sitz in Deutschland oder in der EU.
    Welche Daten werden an die Steuerbehörden weitergegeben?

    Die betroffenen Unternehmen sind verpflichtet, spätestens bis zum 31. Januar 2024 unter anderem folgende Daten des abgelaufenen Kalenderjahres 2023 an die Steuerbehörden zu übermitteln:
    Name des Verkäufers
    Steuer-Identifikationsnummer
    Postanschrift
    Bankverbindung
    betreffende Transaktionen
  16. Senshi's Profilbild
    ebay Kleinanzeigen ohne "Sicheres Bezahlen", sondern nur mit Barzahlung bei Abholung:

    Damit eine Plattform i.S.d. § 3 Abs. 1 PStTG vorliegt, muss es die Plattform ermöglichen, dass Anbieter und Nutzer bzw. Kunden auf der Plattform in Kontakt treten und [auf der Plattform] Rechtsgeschäfte abschließen können. Kann das Rechtsgeschäft nicht auf der Plattform geschlossen werden, liegt keine Plattform i.S.d. § 3 PStTG und damit keine Meldepflicht vor. Der Gesetzesentwurf (Bt-Drs. 20/3436, S. 49f) besagt zudem ausdrücklich, dass Plattformen, die lediglich eine Art digitales „schwarze Brett“ darstellen und bei denen ein Rechtsgeschäft außerhalb der Plattform zustande kommt, nicht von der Meldepflicht betroffen sein sollen.
    roter-Backstein42's Profilbild
    Bin kein Jurist, aber wird der Kaufvertrag nicht auch bei Abholung bereits auf der Plattform geschlossen?
  17. Blibberblubb's Profilbild
    Dies sind alles Schritte welche innerhalb der EU beschlossen wurden und nun in Deutschland eingeführt werden. Es gibt zuviele Schlupflöcher wo Geld an den Finanzämtern vorbeifließt, spontan fallen mir dazu noch 2 andere Maßnahmen ein:
    Kassenbonpflicht für elektronische Kassensysteme de.wikipedia.org/wik…ung
    Ausweispflicht bei Bargeldgeschäften über 2000,-€ wirtschaftsforum.de/tip…020

    Viele Leute hier beziehen die Umsetzungen erstmal auf sich persönlich, meiner Meinung nach werden die Gesetze schlecht umgesetzt und tatsächlich wird hier der normale Mydealzer eingebremst und Unternehmen welche mit Hilfe von Kanzleien ihr Geld "legal" an den Finanzämtern vorbeileiten werden dies in Zukunft auch weiterhin so machen. "Geld regiert die Welt" ist nicht nur ein Spruch, sondern wird in Deutschland und vielen anderen Ländern so gelebt.

    Um beim Thema zu bleiben, zuerst geht es hier um die Meldung bei den Finanzämtern wenn gewisse Umsätze entstanden sind, selber bin ich Sammler und bin diesen Monat bereits bei 60 Verkäufen, es sind überwiegend Sachen im einstelligen Euro-Bereich. Auch wenn ich überwiegend alles schon vor über 10 Jahren gekauft oder geschenkt bekommen habe ist auch bei mir ein mulmiges Gefühl, denn was nachher das Finanzamt dazu sagt, oder ob sie sich überhaupt melden weiß man nicht.

    Um darauf vorbereitet zu sein schreibe ich mir nun alle Verkäufe nebst Gebühren und Versandkosten auf.

    Ebay z.B. werkelt da im Hintergrund schon mit, denn Verkäufer können neuerdings ihre Verkäufe der Letzten 2 Jahre aufrufen.

    39816284-R7fij.jpg (bearbeitet)
    Cpt.Yesterday's Profilbild
    Mit dem Verkäufer-Cockpit Pro, dass jedem optional zur Verfügung steht, hatte man die Rückwirkende Übersicht auch schon vorher ... zwar ohne Details aber man weiß was, wann und für wieviel verkauft wurde. (bearbeitet)
  18. GabboTotal's Profilbild
    In Deutschland darfst du alles. Nur bei Steuern hört der Spaß auf.
    Predlex's Profilbild
    So ein Unsinn.
  19. Nervenkitzler's Profilbild
    Was ist denn mit Gebrauchtwaren? Dafür sind immerhin beim Erstkauf bereits Steuern angefallen. Falls eine Ware immer und immer wieder den Besitzer wechselt, würden ja nach Schlaumeiers Rechnung immer wieder erneut Steuern anfallen. Am Ende sind die insgesamt angefallenen Steuerbeträge höher als der ursprüngliche Warenwert. Kann ja irgendwie nicht sein.
    aterliquid's Profilbild
    Ähm, das ist doch sowieso genau so in unserem Land?! Mit dem Argument "das kann ja irgendwie nicht sein" würdest du ja auch sonst unser gieriges Steuersystem in Frage stellen. 😄
    Ein Unternehmen macht Umsatz, erzielt Gewinne und versteuert diese, man bekommt Lohn von dem wirtschaftlich arbeitenden Unternehmen, drückt 42% davon ab (mit Lohnnebenkosten nochmal mehr), kauft eine Immobilie, muss den Kauf versteuern, vererbt die Immobilie, muss das Erbe versteuern, die Kinder vermieten die Immobilie, die Einnahmen werden versteuert, die Kinder tanken mit den Einnahmen und müssen nochmal 50% an Energie- und Mehrwertsteuer abdrücken.
    Was unser Staat am Ende dieser Steuerkette für einen Anteil an der von dir geleisteten Wertschöpfung hält, will man sich gar nicht ausmalen. Und dann ist der Staat mit deiner Zwangsabgabe auch noch der schlechteste Haushalter überhaupt...
  20. Mr.Donut's Profilbild
    Typisch Deutschland. Wenn es um die Steuern geht, gibt es gleich ein KO Schlag in der 1. Runde ! Die Finanzämter lassen sich immer neue Tricks einfallen, um den Leuten das Geld aus der Taschen zu ziehen.
    Unser Geld wird ja in andere Länder locker verteilt und wir baden es jetzt wieder mal aus. Was kommt als nächstes ?
    Wird die Luft die wir einatmen bald auch versteuert ?

    PS: Aber für die ganzen PS5 Scalper freut es mich ! (bearbeitet)
    StPaulix's Profilbild
    Die Finanzämter lassen sich immer neue Tricks einfallen, um den Leuten das Geld aus der Taschen zu ziehen.
    Unser Geld wird ja in andere Länder locker verteilt und wir baden es jetzt wieder mal aus. Was kommt als nächstes ?
    Wird die Luft die wir einatmen bald auch versteuert ?
    Wat'n Geblubber..
  21. DerKuhle's Profilbild
    30 Artikel jährlich pro Account / pro Person / pro Haushalt?
    30 Artikel UND 2000 € oder 30 Artikel ODER 2000 €?
    Obiges ingesamt oder pro benutzter Plattform?

    Alles etwas schwammig, meiner Meinung nach...

    Denke mal, die "Profis" (Scalper) werden eh Wege finden, das zu umgehen.
    Tippe auf Fake-Accounts, eventuell sogar Fake-Konten.
    Potentiell Ärger bzw. Steuernachforderungen werden hautpsächliche Leute bekommen, die von dieser Regelung nichts wissen und über die "Freigrenze" kommen, weil sie 'ne Sammlung oder einen ganzen Haushalt auflösen, Erbnachlass verticken u.ä.

    Deutschland 2023. Man freut sich als einfacher Bürger jeden Tag aufs Neue.
    Nur an kriminelle Clans und große Bonzen, da traut sich kaum jemand ran...
    blazegfx's Profilbild
    Jährlich 30 Artikel oder 2000 € - das was eben eher greift. Nix schwammig - gibts sogar zum Nachlesen: gesetze-im-internet.de/pst…tml

    Weder die Haushaltsauflösung, noch das überschreiten von den genannten Grenzen resultiert gleich in einem gewerblichen Handel. Für den Erbnachlass zahlst du übrigens eh Erbschaftssteuer soweit nicht unter Freigrenze - auch in Deutschland 2023 gibt es keine Doppelbesteuerung...

    Ganz schön viel Meinung für so wenig Ahnung. Aber man kann die Chance ja mal wieder nutzen um etwas gegen das Establishment zu bashen.
  22. Bilmal's Profilbild
    Bald Komplettüberwachung in Deutschland.
    Nalar's Profilbild
    Google mal "Chatkontrolle".
  23. DaZe.8's Profilbild
    Also soll ich jetzt für Gebrauchte und alte Artikel als Privater Steuern Zahlen?
    Die korrupten EU Abgeordneten sind noch größere Lobbyisten als unsere Versager hier in Deutschland.
    BillGeiz's Profilbild
    Autor*in
    Ich kann da nur Böhmermann zustimmen.


    Lobbyismus ist nichts anderes als durch die Politik legalisierte Korruption.
    Die Politiker stehen dadurch, dass sie selbst für sich Gesetze erlassen können, über dem Gesetz. (bearbeitet)
  24. cashbacker94's Profilbild
    . (bearbeitet)
    BillGeiz's Profilbild
    Autor*in
    Zudem ist unklar, ob Kleinanzeigen z.B. direkt die SteuerID haben möchte oder erst, wenn man sich der Bagatellgrenze nährt/ diese übersteigt.

    Es müsste egal bei welcher Plattform direkt ab dem ersten Verkauf an das FA gemeldet werden. Die Bagatellgrenze von 2.000€ bzw. 30 Verkäufen ist eine Gesamtsumme und nicht pro Plattform. Sonst könnte man die Grenze nach oben verschieben indem man die unterschiedlichsten Plattformen nutzt.
  25. BillGeiz's Profilbild
    Autor*in
    Ich habe ein weiteres Video in der Diskussionsbeschreibung verlinkt.

    Scheinbar werden nur Verkäufe gemeldet, welche direkt über die Plattform abgeschlossen werden. Sprich das Rechtsgeschäft muss durch einen Klick (z.B jetzt Kaufen) über die Plattform abgeschlossen werden.

    Bei einem Bar Verkauft bei Abholung vor Ort wird das Rechtsgeschäft außerhalb der Plattform getätigt. So müsste es auch bei Versand sein. Wichtig es darf nicht über Kleinanzeigen mit dem eigenen Käuferschutz bezahlt werden. PayPal und Co. sind zu bevorzugen. (bearbeitet)
    Senshi's Profilbild
    Nicht "scheinbar", sondern "anscheinend".

    Hier noch etwas mehr Input:
    gkkpartners.de/man…tml


    Damit eine Plattform i.S.d. § 3 Abs. 1 PStTG vorliegt, muss es die Plattform ermöglichen, dass Anbieter und Nutzer bzw. Kunden auf der Plattform in Kontakt treten und [auf der Plattform] Rechtsgeschäfte abschließen können. Kann das Rechtsgeschäft nicht auf der Plattform geschlossen werden, liegt keine Plattform i.S.d. § 3 PStTG und damit keine Meldepflicht vor. Der Gesetzesentwurf (Bt-Drs. 20/3436, S. 49f) besagt zudem ausdrücklich, dass Plattformen, die lediglich eine Art digitales „schwarze Brett“ darstellen und bei denen ein Rechtsgeschäft außerhalb der Plattform zustande kommt, nicht von der Meldepflicht betroffen sein sollen.
  26. axelchen01's Profilbild
    Damit ist Ebay dann jetzt doch endlich vorbei für mich.
    Das Zahlungssystem war ja doch nicht so schlimm wie von allen prpagiert, aber das hier ist der Hammer.
    cashbacker94's Profilbild
    Abwarten, der 01.01.2023 ist ja bald. Mir ist nur aufgefallen, dass Ebay kleinanzeigen bereits die Löschfunktion geändert hat. Früher konnte ich Anzeigen löschen, indem ich verkauft bei ebay k., verkauft woanders, löschen etc. auswähle. Nun kann ich nur noch löschen. (bearbeitet)
  27. protectorx's Profilbild
    Die Verharmloser hier drin haben es noch nicht geschnallt. Es geht auch und vor allem darum, dass nun jeder der viele Artikel im Jahr verkauft ein Gewerbe anmelden müsste. Von Versteuerung ist hier noch null die Rede. Natürlich kann man Sachen ein Jahr halten und dann steuerfrei veräußern. Darum geht es nicht. Guckt euch Urteile zu gewerblichem Handeln an. Selbst ohne Gewinn zu machen muss man bei vielen Artikeln, z.b. schon gut und gerne unter 50, ein Gewerbe anmelden. Und dann kommt der ganze Rattenschwanz mit Gewährleistung und Co. Und genau das weiß das FA dann und kann euch als gewerblich einstufen, sobald sie eure Datensätze gesichtet haben. Manche hier drin machen es sich zu leicht und fliegen Mitte 2024 dann ordentlich auf die Schnauze.

    Fazit: Nein danke (bearbeitet)
    Turaluraluralu's Profilbild
    Du und die anderen Dramatisierer habt nichts geschnallt. Nicht nur die Steuerpflicht bleibt durch das Gesetz unberührt, sondern auch die Gewerbepflicht. Ihr tut so, als würde erst die Installation von Radaranlagen und Section Control das Rasen zum Verstoß machen. (bearbeitet)
  28. Herr_Kules's Profilbild
    Ich handhabe das schon seit Jahren so, dass ich bei Kleinanzeigen keine Preise mehr einstelle, sondern nur noch telefonisch oder vor Ort die Preise verhandle.

    Da ich nur noch Dinge verkaufe, die einen höheren Wert (ab 500€ aufwärts, drunter lohnt den Aufwand nicht mehr) aufweisen. hätte ich sehr warscheinlich ziemlich schnell wieder die Schluffen vom Finanzamt auf der Matte stehen.
    Coxynator's Profilbild
    Ich finde Gegenstände, die ich nicht mehr brauche, und dafür vllt. noch 50€ bekomme, lohnen auch für 15 min arbeit. Der Stundenlohn passt schon
  29. Arschkarten's Profilbild
    Wenn da nur Verkäufe steht müssten Tauschgeschäfte ja nicht darunter fallen, oder?

    Dann muss man halt den Monitor für 10€ nicht verkaufen, sondern gegen eine Bigbox Zigaretten, oder was man halt benötigt, tauschen...dann spart man sich auch endlich das nervende "Was letzte Preis?"
    Bklioo33's Profilbild
    Wie oft noch. Nur über "sicher bezahlen" ist EBK meldepflichtig, ansonste nicht.
  30. Tonyday's Profilbild
    Also Leute ich habe Antwort erhalten:

    themen.exay-kleinanzeigen.de/hil…C7/

    (Ich musste eBay zu exay ändern)

    Damit Entwarnung, wenn man nicht deren Zahlungsmöglichkeit nutzt.
    Stivikivi's Profilbild
    Lasst uns alle Kleinanzeigen zu etwas großartigen machen
  31. Ezekiel's Profilbild
    Wie soll das ohne Steuer-ID eindeutig gemeldet werden?
    Und wie soll eine Gewinnmarge bestimmt werden, auf die dann Steuern anfallen? Ohne "Rechnung", die ich als Privatperson ja nicht ausstellen muss?
    Finani's Profilbild
    Richtig... das FA sieht dein Einkommen. Wenn du nicht dir Ausgaben dagegen beweisen kannst hast du zu 100% einfach gewinn und musst voll versteuern...

    Ja dir art wie es durchgesetzt wird ist bewusst so, dass es niemand mitbekommt. 2024 bekommt einfach jeder 3. POST ;-)

    Mir tun jetzt schon alle Familien leid die am Existenzminimum leben und auf solches Geld angewiesen sind und die am Ende Ärger ohne ende kriegen weil sie ihre Kinder füttern wollen...

    Und nein es geht nicht immer das man einen super Job hat und viel Geld verdient... viele leute arbeiten hart und üben wichtige Jobs aus dir unser scheiß Sozial Staat einfach mies bezahlt!

    Aber das Schweift zu sehr aus...
    Kurz und Knapp. Wir Bürger gehen denen am arsch vorbei.... Steuereinnahmen sind das wichtigste in einem verschuldeten Staat das jederzeit jedem anderen Staat mit Millarden Aushilft. Frage mich nur warum wir nicht ein paar Milliarden kriegen
  32. Finani's Profilbild
    Am Ende ist eh egal was wir denken... das ding ist schon durch und kommt... und das darüber keiner Infos verbreitet werden ist ja auch klar.... Im Gesetz steht auch das die Plattformen die betroffenen Personen, deren Umsätze gemeldet werden, erst im Folgejahr im Januar darüber informiert werden sollen. 2024 weiß jeder ob er etwas richtig macht mit dem Verkaufen oder nicht :-)

    Ab dann gibt es sicherlich Schnäppchen für jeden und nicht mehr nur 1 Person die alles aufkauft und bei ebay verscherbelt... (bearbeitet)
  33. zeno2017's Profilbild
    Aber der Privatverkauf von (selbst) gebrauchten Artikeln gilt doch als Vermögensumwandlung und nicht als Einkommen. Ich kaufe Ware mit meinem Gehalt, auf welches ich bereits Steuern gezahlt habe, um dann
    bei Verkauf der gebrauchten Ware wieder darauf Steuern zu zahlen? Ich verstehe nicht warum jetzt auch noch private Verkäufer, die ihr Keller ausmisten herangezogen werden sollen. Hat das FA so viel Zeit? (bearbeitet)
    hycon's Profilbild
    Von Besteuerung ist doch nicht die Rede, erstmal wirst du nur gemeldet, wie es dann weitergeht mit nachweisen usw. ist noch etwas anderes. Es geht hier doch erst einmal nur um die Erfassung *möglicher* Steuerzahlungen / gewerblicher Einstufung. (bearbeitet)
  34. blazegfx's Profilbild
    Frage mich ob sich hier ein Haufen gewerblichen Händler gerade ins Hemd machen und sich aufregen weil sie bald auffliegen oder ob es einfach nur unwissende Privatverkäufer sind...

    Ihr dürfte soviel Zeug verkaufen wie ihr wollt. Es darf halt einfach nicht gewerblich sein - d.h wer keinen Gewinn mit dem Verkauf erzielen will ist nahezu raus. Wer regelmäßig etwas kauft nur um es dann teurer widerzuverkaufen ist leider gewerblich ... (bearbeitet)
    Funny77's Profilbild
    Ich habe bisher immer relativ wertlosen privaten Kram verkauft (Bücher, CDs, DVDs, etc. etc.), die oft nur für 1-5€ weggingen. Nach Gebühren, Porto, etc. blieb so gut wie nichts übrig, aber ich dachte jemand anders freut sich vielleicht drüber.
    Den ganzen Kram werde ich jetzt wohl entsorgen, denn über 30 Artikeln ist man schnell und warum sollte man eine Meldung ans FA riskieren, wenn man von den Verkäufen praktisch eh nichts hat.
  35. maxi_mahl's Profilbild
    Was zum Teufel ist das mal wieder für ein klassischer click bait Müll im Sinne von "Wir haben auch noch was dazu zu sagen", auch wenn wie gewohnt der Titel mit dem Inhalt genau NULL irgendwas zu tun hat.
  36. HarterTyp's Profilbild
    Hat das schon jmd gefragt? :

    Zoxs, Wirkaufens und Co. übermittelt dann auch die Daten? Ich mein wenn ich schon nur ein Fold dann verkaufe bin ich ja schon bei fast 2k haha
    superkuri's Profilbild
    Antwort von rebuy auf Anfrage:

    Hallo (...) ,

    ich beantworte Ihnen gerne die Frage bezüglich des neuen Gesetzes.

    Da wir keine Plattform sind, gilt die neue Verordnung nicht für rebuy.

    Ich bedanke mich für Ihr Interesse an rebuy und wünsche Ihnen einen schönen Tag.

    Viele Grüße
  37. saturnine's Profilbild
    30 Verkäufe im Jahr ist doch gar nix, wenn man Kinder hat, und den gebrauchten Trödel wenigstens etwas wieder zu Geld machen will (ohne Gewinn, da die Sache ja ursprünglich mal mehr gekostet hat). In dem Gesetz steht:

    "Ist für die Anwendung der Bagatellgrenze auf die Anzahl von Verkäufen oder auf denGesamtbetrag der Vergütung abzustellen?Es handelt sich nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 PStTG um einen freigestelltenAnbieter, sofern der Anbieter im Meldezeitraum unter Inanspruchnahme derselbenPlattform in weniger als 30 Fällen Waren verkauft und dadurch insgesamt weniger alsSeite 4 2 000 Euro als Vergütung gezahlt oder gutgeschrieben bekommen hat. Beide Grenzenmüssen kumulativ unterschritten sein.Beispiel: Der Anbieter A verkauft im Rahmen von 32 Online-Auktionen Artikel imWert von insgesamt 200 Euro. A unterschreitet damit zwar die Betragsgrenze imHinblick auf den Gesamtbetrag der Vergütungen, jedoch erfolgte ein Warenverkauf inmehr als 29 Fällen. A ist demnach kein freigestellter Anbieter."

    Wollen die jetzt ernsthaft jemanden mit 30 Verkäufen und einem Erlös von 200€ dem Finanzamt melden? Ist doch ein schlechter Scherz?!? Heißt ja dann auf gut Deutsch, wenn man 29 Verkäufe im laufenden Jahr bei ebay hat, kann man seinen Account bis zum 1.1. des nächsten Jahres auf Urlaub/pausiert stellen.

    Kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass das FA solche Fälle verfolgt, aber ich frage mich, auf welcher Basis diese bescheuerte Grenze von 30 Auktionen erstellt wurde.
    RoteRose's Profilbild
    Bestimmt Politisch… aber so wie die Finanzämter jetzt schon überlastet sind glaub ich kaum dass da was kommen wird..

    Vl in 10 Jahren wenn KI und Digitalisierung läuft…
  38. Xyttas's Profilbild
    Nur noch Flohmärkte besuchen
    Finani's Profilbild
    Bald läuft das Finanzamt auch dort rum
    In 5 Jahren heißt es nicht mehr flohmarkt sondern Schwarzmarkt...
    Ach ne... schwarz ist ja verboten also Dunkelheit? (bearbeitet)
  39. Holzregal's Profilbild
    Wenn die selbst bei Kleinanzeigen so radikal durchgreifen wollen, hoffe ich dass sich eine Alternative auf tut, sowas wie ein Kleinanzeigen-Portal, welches über amerikanische, russische oder afrikanische Server läuft.
    Nervenkitzler's Profilbild
    Vor allem russische.
  40. Sieben_Frank's Profilbild
    Das Gesetz. Betrieft. Nur platformen die auch relevante Tätigkeit ausführen und dafür vergütet werden ( also Verkaufs provision und sonstige Gelder bekommen für einen Verkauf.... Einstellungs gebühren , extra gebühren. Für Bilder. Usw sind keine vergüten für den Verkauf ..

    Somit gilt das Gesetz nicht für Kleinanzeigen Portale oder Foren...
    BillGeiz's Profilbild
    Autor*in
    § 3 Abs. 1 Nr. 1 und 2

    (1) Eine Plattform ist jedes auf digitalen Technologien beruhende System, das es Nutzern ermöglicht, über

    das Internet mittels einer Software miteinander in Kontakt zu treten und Rechtsgeschäfte abzuschließen, die ge-

    richtet sind auf

    1. die Erbringung relevanter Tätigkeiten (§ 5) durch Anbieter für andere Nutzer oder

    2. die Erhebung und Zahlung einer mit einer relevanten Tätigkeit zusammenhängenden Vergütung.

    Bei Nr.1 ist Kleinanzeigen mit dabei und bei Nr. 2 z.B. eBay und Amazon.
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