Ich habe letztes Jahr im März einen O2 Mobilfunkvertrag abgeschlossen. Nun kam seitens O2 folgende Information per Mail:
Unsere Analyse vom 31.12.2021 hat gezeigt, dass Sie sich mit Ihrer aktuellen Wahl o2 Free L Boost (LTE/5G) mit der Rufnummer 0173-**** bereits im für Sie besten Tarif befinden.
Damit Sie jederzeit den Überblick behalten, haben wir hier die Eckdaten Ihres aktuellen Tarifs einschließlich der Kündigungsfristen und einer möglichen Vertragsverlängerung für Sie zusammengestellt: • Vertragsbeginn: 21.03.2021 • Ende Mindestvertragslaufzeit: 20.03.2023 • Ihre Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. • Spätester Kündigungseingang: 20.02.2023 •Bei Nichtkündigung verlängert sich Ihr Vertrag automatisch und kann jederzeit mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden.
Ich hatte es so verstanden, dass ich den Vertrag entsprechend des neuen TKG nun bereits zum 20.3.2022 kündigen kann. Habt Ihr diesbezüglich Erfahrungen?
Unsere Analyse vom 31.12.2021 hat gezeigt, dass Sie sich mit Ihrer aktuellen Wahl o2 Free L Boost (LTE/5G) mit der Rufnummer 0173-**** bereits im für Sie besten Tarif befinden.
Damit Sie jederzeit den Überblick behalten, haben wir hier die Eckdaten Ihres aktuellen Tarifs einschließlich der Kündigungsfristen und einer möglichen Vertragsverlängerung für Sie zusammengestellt: • Vertragsbeginn: 21.03.2021 • Ende Mindestvertragslaufzeit: 20.03.2023 • Ihre Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. • Spätester Kündigungseingang: 20.02.2023 •Bei Nichtkündigung verlängert sich Ihr Vertrag automatisch und kann jederzeit mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden.
Ich hatte es so verstanden, dass ich den Vertrag entsprechend des neuen TKG nun bereits zum 20.3.2022 kündigen kann. Habt Ihr diesbezüglich Erfahrungen?
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Wenn Sie vor dem 1. Dezember bereits gekündigt haben, wird es komplizierter. Die Rücknahme der alten Kündigung ist nicht möglich. Doch Sie können versuchen, eine erneute Kündigung mit kürzerer Frist und Hinweis auf § 56 Absatz 3 TKG-neu auszusprechen. Aufpassen sollten Sie darauf, dass der Anbieter die vermeintliche "Rücknahme" dann nicht als Vertragsverlängerung ansieht. Das kann sein, wenn Sie mit dem Anbieter über andere Tarife oder Konditionen verhandeln.
verbraucherzentrale.de/akt…879