Hey Leute,
meine Frage steht eigentlich schon im Titel. Ich bin ein bisschen unsicher, ob man bei online gekauften Elektrogeräten (Kamera, Handy o.Ä.) das Siegel auf der Verpackung zum öffnen beschädigen darf, wenn man evtl. noch vor hat, dass Gerät zurück zu senden?
Ich bin halt relativ verunsichert, weil mir mal bei Media Markt gesagt wurde, dass das nicht erlaubt ist und die Ware dann nicht zurück genommen wird.
Im Internet finde ich da immer nur etwas über die Siegel von Datenträgern. Aber das interessiert doch heute kaum noch einen
Schon einmal vielen Dank für eure Antworten. Diese Frage macht mich echt wahnsinnig!
Also sorry, wenn du ein neues Produkt retounierst, gehört natürlich die OVP dazu... welcher Kunde will denn bitte ein Produkt wo die OVP beklebt oder zerdellt ist? Also manche haben hier Ansichten...
Ich verstehe schon, was Du meinst, auch für mich gehört die OVP dazu, und natürlich ist es schwer, dass noch als "neu" zu verkaufen, wenn die OVP fehlt oder beschädigt ist (wobei es u.U. durchaus zulässig sein kann, dass so anzubieten). Aber die Rechtslage ist nun mal so, wie sie ist. Und das bedeutet eben auch, dass gewisse Risiken zugunsten des Verbrauchers auf den Händler abgewälzt werden. Das kann man natürlich gut oder schlecht finden und entsprechend diskutieren und auch kritisieren. Das ändert aber so erstmal nichts.
Es hat ja niemand gesagt, dass das nicht korrekt sei. Aber erlebt habe ich das noch nicht. Und das wäre wohl auch das letzte Mal, dass ich dort etwas kaufe, so leid es mir tut. Das ist m.E. ein Risiko, was ich als Händler bereit sein muss, einzugehen.
Auf den ersten Blick vielleicht, aber ich habe ein den Jahren diverse Urteile und die Begründungen dazu gelesen, und regelmäßig haben Beschädigungen an der Verpackung nicht dazu geführt, dass die Händler einen Wertverlust gelten machen konnten. Du bist als Verbraucher noch nicht mal verpflichtet, das Gerät in der OVP zurück zu senden - wobei ich selbst kein Problem damit hätte, wenn es so wäre, aber ich hebe die Verpackungen von Elektrogeräten grundsätzlich auf, meist auch mit Umverpackung.
Wie du in den vorherigen Kommentaren sehen kannst, hängt das eben immer vom Händler, vom Produkt und vom Kunden ab. Viele Hersteller sichern inzwischen besser ab, um Händler eben auch vor Kunden zu schützen, die einfach aus Spaß, Langeweile oder für ein Unboxingvideo bestellen.
Smartphones: Der Händler kann schwer etwas sagen, wenn man die Verpackung nur aufmacht und sich das Gerät anschaut (mal in der Hand halten oder auch mal anschalten und schauen, ob mit dem Display alles in Ordnung ist). Wer aber gleich alle Schutzfolien abmacht, alle Kabel aupackt, das Gerät voll einrichtet und sich auch mit seinem eigenen Account anmeldet, sollte sich eben auf eine Wertminderung gefasst machen. Das kann man z.B. bei Apple sehr gut nachvollziehen, weil die Garantie anfängt zu laufen und weil auch Freimonate für Apple TV Plus dann weg sind.
Kamera: Normalerweise kann man die Anzahl der Auflösungen auslesen. Wenn jemand eine Kamera bestellt, zwei Wochen in den Urlaub mitnimmt und dann mit 5000 Auslösungen zurückschickt, ist das fernab von einem kurzen Funktionstest. Genauso wenig halte ich es für einen normalen Test, dass jemand ohne Fotografieerfahrung eine teure Kamera bestellt, zehn Fotos macht und dann feststellt, dass die Automatik seines Smartphones für ihn besser ist. Da geht man besser in ein Fachgeschäft und lässt sich erst mal ein wenig erklären.
Konsolen: Hier haben z.B. Media Markt und Saturn zusätzliche Siegel bei Bundles. Die Rücknahme wird ausgeschlossen, sobald die geöffnet sind. Auch eine Pappkarte mit einem Key ist ein Datenträger. Da man ohne Hilfe es Herstellers nur schwer nachvollziehen kann, wann und von wem der Key eingelöst wurde, finde ich das absolut fair.
Ich habe schon öfters mal B-Ware, Warehousedeals und sowas bestellt. Wenn man da sieht, in welchem unterschiedlichen Zustand die Artikel zurückgeschickt werden (und das sind nur die Artikel, die nach Rücksendung noch verkaufsfähig sind), finde ich die Bestellmoral einiger Kunden wirklich bedenklich. Von daher sehe ich Wertminderung selbst als Kunde als fair an, weil ich keine Lust habe, das Testen ohne Kaufwillen oder mutwillige Ausnutzen des Widerrufs einiger anderer Kunden mittragen zu müssen.
Es ist erlaubt das Gerät so zu testen, wie es im Geschäft möglich gewesen wäre.
Und selbst wenn man deutlich mehr macht, kann einem das Widerrufsrecht nicht verwehrt werden. Aber der Händler kann dann natürlich Wertersatz verlangen.
Njein, die Aussage ist so nicht korrekt. Bei iPhones z.B. startet die Garantie bei Apple mit dem Aktivieren... im Laden hast du aktivierte Geräte. Händler können gerade bei hochpreisigen Artikeln dann Wertverlust anmelden. Bei hochpreisigen Kameras ähnlich...
Das ein auch nur halbwegs seriöser Händler deswegen einen Wertverlust geltend macht, halte ich für eher theoretisch. Erlebt habe ich sowas jedenfalls noch nicht.
Geht schneller, als man denkt.. Mir hat Caseking mal 15% abgezogen, weil ich keine Umverpackung mehr hatte und das Label dann auf die OVP geklebt habe. Man könnte es jetzt nicht mehr als neu verkaufen.. Hab da mein Konto direkt löschen lassen..
Ich kann den Händler zwar verstehen, aber rechtmäßig war das nicht. Aber gut, passiert ... und beim nächsten Mal eben die Umverpackung aufheben - das halte ich ganz generell für eine gute Idee.
Ist ein paar Jahre her, weiß nicht mehr, wie damals die Gesetzeslage war.. Hab ein paar Mal mit denen hin und her geschrieben, hatte dann aber keinen Bock mehr.. War zum Glück nix Hochpreisiges..
Das war auch schon vor vielen Jahren nicht in Ordnung ... aber am Ende muss man abwägen, ob man dagegen angehen möchte. Das ist ja schon immer mit Aufwand verbunden. Also, passt schon.
Hatten wir bei iPhones hier schon mehrmals. Und ist auch richtig so... Kein Mensch will das Gerät dann noch als Neu kaufen.
Warum soll das nicht in Ordnung sein? Das ist vom Gesetz gedeckt. Die Alternative ist es auf alle Kunden umzulegen. Und ich seh garnicht ein für andere Leute mitzuzahlen. Wir sind hier schliesslich auch MyDealz!
Aufwand und Ergebnis sollten halt in nem Verhältnis stehen, wie du sagst.
Beispiel bei der Arbeit gibt es ein Radio.
Da war jetzt das Netzteil Kaputt. Der Hersteller (SilverCast) möchte das Gerät in Warenwert von 25 Euro für die Reperatur zurück geschickt haben.
Ich war verwundert, dass es bei einem so günstigen Gerät gefordert wurde.
Hätte sich nicht gelohnt.. Hab mein Konto löschen lassen und fertig.. Seit dem haben die keinen Cent mehr von mir gesehen und werden es auch nicht mehr..
Ob die sich ohne Anwalt/Klage/Verbraucherschutz/Generve gefügt hätten, weiß man natürlich nicht. Aber die Produktverpackung gehört weder bezüglich Zustand, noch Vorhandensein wesentlich zu einem Produkt. Und nartürlich muss sie verbraucherseitig auch nicht aufbewahrt werden.
Das mit der Aufbewahrung war damals glaube ich noch nicht.. Wie gesagt, ist schon ein paar Jährchen her..
Also sorry, wenn du ein neues Produkt retounierst, gehört natürlich die OVP dazu... welcher Kunde will denn bitte ein Produkt wo die OVP beklebt oder zerdellt ist? Also manche haben hier Ansichten...
Hast Du ein Urteil oder ähnlches, auf das ich mich das nächste Mal berufen kann, falls ich ein Produkt nach Fernabsatzgesetz retournieren möchte und die Verpackung nicht mehr habe.
Es hat ja niemand gesagt, dass das nicht korrekt sei. Aber erlebt habe ich das noch nicht. Und das wäre wohl auch das letzte Mal, dass ich dort etwas kaufe, so leid es mir tut. Das ist m.E. ein Risiko, was ich als Händler bereit sein muss, einzugehen.
Auf den ersten Blick vielleicht, aber ich habe ein den Jahren diverse Urteile und die Begründungen dazu gelesen, und regelmäßig haben Beschädigungen an der Verpackung nicht dazu geführt, dass die Händler einen Wertverlust gelten machen konnten. Du bist als Verbraucher noch nicht mal verpflichtet, das Gerät in der OVP zurück zu senden - wobei ich selbst kein Problem damit hätte, wenn es so wäre, aber ich hebe die Verpackungen von Elektrogeräten grundsätzlich auf, meist auch mit Umverpackung.
Na dann mal her mit einem Deiner diversen Urteile, dass ich Geräte innerhalb von 14 Tagen ohne Verpackung und ohne Wertausgleich zurückgeben kann.
Ich verstehe schon, was Du meinst, auch für mich gehört die OVP dazu, und natürlich ist es schwer, dass noch als "neu" zu verkaufen, wenn die OVP fehlt oder beschädigt ist (wobei es u.U. durchaus zulässig sein kann, dass so anzubieten). Aber die Rechtslage ist nun mal so, wie sie ist. Und das bedeutet eben auch, dass gewisse Risiken zugunsten des Verbrauchers auf den Händler abgewälzt werden. Das kann man natürlich gut oder schlecht finden und entsprechend diskutieren und auch kritisieren. Das ändert aber so erstmal nichts.
Gibt doch genug Händler die Geräte mit Versandaufkleber direkt auf der OVP versenden. Kenne ich z.B. von Notebooksbilliger bei teuren Monitoren. Bei Amazon habe ich das auch mehrfach bereits erlebt.
Fand ich auch nicht wirklich schön aber kommt eben auch mal direkt von Händlern so. Amazon weist da aber zumindest auch drauf hin, weiß aber auch nicht ob das immer der Fall ist.
Also ich weiss jetzt nicht wann die letzte Gesetzesänderung in dem Bereich war, aber so locker seh ich die Regelung nicht. Gerade bei E-Geräten ist ja die Testmöglichkeit recht eingeschränkt vor Retouren...
Wenn der Händler das macht ist das sein Problem... wenn der Händler es aber ordentlich verpackt find ich es schon frech, wenn man es so retouniert. V.a. wo man ja eh nur 2 Wochen Frist hat allgemein... da finde ich es zumutbar die Versandverpackung aufzuheben...
Urteil hab' ich nicht zur Hand. Vielleicht erging auch bislang keins. Ist aber einhellige Aussage bei Verbraucherzentrale, Die Zeit, Anwaltsblogs, pipapo. Auch für den vierzehntägigen Zeitraum des gesetzliches Rückgaberechtes muss die Verpackung nicht aufbewahrt werden.
Die Verwertbarkeit durch den Händler ist seine Sache. Wie schon erwähnt hast du auch als Käufer keinen Anspruch auf eine zusätzliche Umverpackung oder eine Mackenfreiheit der Originalverpackung oder auch nur eine bestimmte Verpackung an und für sich. Zählt auch nicht als zum Artikel gehöriges Zubehör. Steht ja auch eher selten auf der Herstellerliste des Produktumfangs.
Der OVP-Hype dürfte im Wesentlichen durch den direkten Weiterverkauf von Vertagshandys entstanden sein. Wir erinnern uns ja alle gut an die Iphone-OVPs auf Ebay, für die tatsächlich gezahlt wurde und der Käufer in Erwartung eines Gerätes war.
Ansichten gibt's doch sowieso allerlei. Mir persönlich bedeutet OVP auch als Käufer nichts.
Wie kommt ihr denn auf diese Aussagen das es nicht rechtens sei?
Die EU hat ja das Gesetz 2018 präzisiert und da ist m.E. explizit geregelt das man für gebrauchte Ware einen Wertersatz berechnen darf. Davor haben viele Händler die Rücknahme in diesem Fall generell verweigert, was man damals verhindern wollte.
Die OVP ist kein Produktbestandteil. Die generelle Schwierigkeit des angemessenen Wertersatzes würde sich bei der OVP noch vervielfachen. Beim Wertersatz kann der Händler ja auch nicht einfach einsetzen, was er auf die ein oder andere Weise tatsächlich für das Retourengerät bekommt.
Natürlich ist das Rücksenden in der OVP einfacher und man muss sich um die hinreichend sichere Versandverpackung keine Gedanken machen. Spricht ja auch nichts dagegen, die nicht gleich bei Ankunft zu entsorgen.
So ist es. Wertersatz für unzureichende Ware hätte ihm konkret garnicht zugestanden. Die einmalige Nutzung/Probe ist ja zwingend notwendig, um die Funktion überhaupt überprüfen zu können. Bei monatelanger Nutzung kann er ja was ansetzen und irgendwas akzeptiert man dann letztlich. Wie du schon sagst, willigt man meist irgendwann ein, um sich nicht weiter damit beschäftigen zu müssen.
Es kommt darauf an.
Es gibt Produkte mit aufwändiger OVP, die die Wertigkeit des Produktes in der Verbraucherwahrnehmung steigert und als Produktbestandteil zu werten ist.
Ein Fehlen oder eine Beschädigung dieser Verpackung stellt dann einen Mangel dar.
"Nutzung/Probe ist ja zwingend notwendig", ist das so? Das ist in vielen Köpfen mittlerweile einprogrammiert. In den meisten Fällen stimmt das Kosten/Nutzungsverhältnis nicht, ergo ich sehe es nicht ein für diesen Artikel diesen Preis zu zahlen, da ich Ihn ja nicht so dringend benötige. Im Laden hast du diesen Luxus nicht und bist gezwungen das Gerät zu behalten. Folgend muss deine Entscheidung gut überlegt sein. Das ist das Problem von Vielen. Sie kaufen nicht weil Sie etwas wirklich brauchen, sondern weil Sie es können und keine Entscheidung direkt treffen müssen. Ich muss nichts testen, sofern ich etwas wirklich brauche. Bewertungen von den Geräten gibt es zu Hauf im Internet und bei höheren Preisen schaue ich, ob das Gerät für meine Bedürfnisse in Frage kommt, mache ich schließlich auch, wenn ich Lokal etwas kaufe, da ich dort eben nicht das Ganze zurück geben kann. Genau das verlernen Viele und sehen den Widerruf als Freifahrtschein.
Diese Einstellung unterstützen halt nicht alle Händler. Geräte kann man zudem auch ohne Gebrauchsspuren zu hinterlassen prüfen. Man sollte nicht vergessen was für ein Luxus wir hier in Deutschland haben, in anderen Ländern kannst du mal nicht eben ein 3000€ Notebook wieder zurückschicken, weil du die Leistung doch nicht brauchst.
Ich sehe das deswegen als vollkommen legitim, wenn ein Händler Wertersatz verlangt, da es mein Fehler ist. Ich habe allerdings noch nie Produkte derartig getestet, dass dies je in Erwägung gezogen wurde. Um einen Staubsauger auf Eignung für die persönliche Zufriedenheit zu prüfen braucht es kein Saugen des kompletten Hauses, das kannst du im Laden auch nicht.
Dieses rücksichtlose Anspruchsdenken sollten Viele mal ablegen.
Eigentlich ging es mir wirklich nur um das Öffnen des Siegels. Ich selbst gehöre zu dem Team, was selbst die Umkartons am Anfang behält.
Habe ich es jetzt richtig verstanden, dass es in der Regel erlaubt ist, das Siegel an einem Karton zu öffnen und es so eigentlich zu keiner Wertminderung kommen kann?
Wie du in den vorherigen Kommentaren sehen kannst, hängt das eben immer vom Händler, vom Produkt und vom Kunden ab. Viele Hersteller sichern inzwischen besser ab, um Händler eben auch vor Kunden zu schützen, die einfach aus Spaß, Langeweile oder für ein Unboxingvideo bestellen.
Smartphones: Der Händler kann schwer etwas sagen, wenn man die Verpackung nur aufmacht und sich das Gerät anschaut (mal in der Hand halten oder auch mal anschalten und schauen, ob mit dem Display alles in Ordnung ist). Wer aber gleich alle Schutzfolien abmacht, alle Kabel aupackt, das Gerät voll einrichtet und sich auch mit seinem eigenen Account anmeldet, sollte sich eben auf eine Wertminderung gefasst machen. Das kann man z.B. bei Apple sehr gut nachvollziehen, weil die Garantie anfängt zu laufen und weil auch Freimonate für Apple TV Plus dann weg sind.
Kamera: Normalerweise kann man die Anzahl der Auflösungen auslesen. Wenn jemand eine Kamera bestellt, zwei Wochen in den Urlaub mitnimmt und dann mit 5000 Auslösungen zurückschickt, ist das fernab von einem kurzen Funktionstest. Genauso wenig halte ich es für einen normalen Test, dass jemand ohne Fotografieerfahrung eine teure Kamera bestellt, zehn Fotos macht und dann feststellt, dass die Automatik seines Smartphones für ihn besser ist. Da geht man besser in ein Fachgeschäft und lässt sich erst mal ein wenig erklären.
Konsolen: Hier haben z.B. Media Markt und Saturn zusätzliche Siegel bei Bundles. Die Rücknahme wird ausgeschlossen, sobald die geöffnet sind. Auch eine Pappkarte mit einem Key ist ein Datenträger. Da man ohne Hilfe es Herstellers nur schwer nachvollziehen kann, wann und von wem der Key eingelöst wurde, finde ich das absolut fair.
Ich habe schon öfters mal B-Ware, Warehousedeals und sowas bestellt. Wenn man da sieht, in welchem unterschiedlichen Zustand die Artikel zurückgeschickt werden (und das sind nur die Artikel, die nach Rücksendung noch verkaufsfähig sind), finde ich die Bestellmoral einiger Kunden wirklich bedenklich. Von daher sehe ich Wertminderung selbst als Kunde als fair an, weil ich keine Lust habe, das Testen ohne Kaufwillen oder mutwillige Ausnutzen des Widerrufs einiger anderer Kunden mittragen zu müssen.
Ja, aber zahl per PP, oder kauf bei Shops die bei Trusted Shops gelistet sind, bzw. bei Amazon. Dann hast du weniger Stress, wenn ein Händler grundlos rummault.
Was genau hilft es denn mit "in der Regel"?
Würdest Du denn ein geöffnetes Gerät mit kaputten Siegel als "neu" zufrieden behalten? Oder würdest Du Dich beim Shop beschweren? Kann schon sein, dass hier ein Händler Wertminderung geltend macht. Nachvollziehbar.
Wenn dir nun Mediamarkt sagt, sie nehmen nichts mit kaputten Siegel zurück, dann würde ich das mal so auch hinnehmen. Und nicht bestellen und dann davon ausgehen, dass der Marktleiter sich beeindrucken lässt mit einem "Doch! User XYZ bei Mydealz meinte, das geht immer!"
Nebenbei ist im Laden ja nun eh kein Rückgaberecht von 2 Wochen. Ist Kulanz.
"Diese Frage macht mich echt wahnsinnig!"
Ist der Wahnsinn damit ein wenig gemildert?
Manche Händler sind kulant, andere halt nicht happy, dass sie nun Ware haben die eben nicht mehr so als neu verkauft werden kann. Weil dann von Kunden Gezicke kommt wie "Händler XYZ betrügt! Geöffnetes als Neuware?!"
Auch hier der Tipp. Bewusst entscheiden. Und einfach behalten.
Was mache sich so alles durch die Welt senden lassen, probieren und zurücksenden.... auch seltsamer Trend.
Ich denke, das ist oftmals so, auch wenn die Verpackung nicht besonders aufwändig gestaltet ist. Zumindest meiner Erfahrung nach lassen sich Geräte besser und auch zu einem höheren Preis verkaufen, wenn sie in der OVP angeboten werden, denn es spricht insgesamt eher für einen ordentlichen und gewissenhaften Umgang mit dem Artikel durch den bisherigen Nutzer. Ich selbst achte da auch drauf, auch wenn es vielleicht nicht den absoluten Ausschlag bei der Kaufentscheidung gibt. Aber wenn ich mich zwischen zwei Angeboten zum gleichen oder wenigstens ähnlichen Preis entscheiden muss, ziehe ich in aller Regel das Angebot mit der OVP vor.
Das sehe ich auch so, man sollte sich darauf einstellen - aber eben auch nicht deswegen, weil beim Hersteller der Garantielauf beginnt mit der Aktivierung. Das ist sicher ein Problem, aber nicht das des Kunden, denn ohne Aktivierung kannst Du das Gerät eben nicht so in Augenschein nehmen, wie es im Ladengeschäft möglich wäre, sondern nur einschalten und vielleicht ein wenig durch das Setup navigieren. Und das wiederum ginge nicht weit genug.
Sowas habe ich auch schon mehrfach erlebt. Ich bin durchaus Fan des Widerrufsrechtes, aber ich habe schon B-Ware bekommen in einem Zustand, wo selbst ich mich nicht getraut hätte, das so wieder zurück zu senden. Auf der anderen Seite weiß man natürlich auch nicht so genau, ob der Kunde seinerzeit nicht vielleicht doch einen Wertersatz geleistet hat.
Das ist wohl so, wobei es zumindest formal nicht unbedingt unzulässig ist, geöffnete Produkte auch als "neu" zu verkaufen. Aber für den Käufer ist sowas natürlich erstmal zumindest unschön, und das wird wohl den meisten so gehen.
Was hier wieder für ein Unsinn geschrieben wird .... besonders bei Amazon ist das Risiko auf Stress in den letzten Jahren massiv gestiegen.
Mich irritiert immer der Brustton der Überzeugung, in dem hier Leute rechtlichen Totalaussagen posten, natürlich ohne auf konkrete Quellen verweisen zu können und dabei völlig unterschiedliche Sachverhalte (Sachmangelhaftung vs Rückgaberecht Fernabsatzgesetz) vermischen.
In Augenschein nehmen bedeutet übrigens nicht zwangsweise, dass man das Bestellte bestimmungsgemäß nutzen kann, bevor man es zurück schickt.
Aber man hat ja schon tausende Urteile gelesen (oder Überschriften in der Bunten)...
So ein Blödsinn.
Jetzt mal nicht frech werden - und einfach hier bei Diverses mal einlesen
Also bestellst du abgekürzt trotzdem Sachen die du nicht wirklich brauchst. Danke für deinen Beitrag.
Oh, also hier gab es einiges "unterhaltsames" über Apple-Hardware zu lesen
Also Amazon verhält sich wohl teils recht abenteuerlich
Schön nicht unverständlich vorsichtig formuliert
Jupps. Aber hast recht. Neu wäre es wohl auch noch immer, wenn es mal ausgepackt wurde, soweit aber unbenutzt ist. Aber im Shitstorm-Zeitalter wird aus einer zerdellten Verpackung schon ein Totalschaden gemacht.
Ich hätte auch nicht das beste Gefühl/Eindruck, wenn ich nun einen Vollpreis zahle, aber ein Siegel beschädigt ist. Aber das würde wohl keiner wirklich toll finden, sondern sich eher als B-Kunde sehen.