eingestellt am 17. Nov 2014
Hi,
habe das Problem, dass ich bei einem Onlineshop Ware bestellt habe. Diese Ware wurde nie verschickt (Lieferprobleme des Händlers). Bin dann nach einiger Zeit (ca. 2 Monate) schriftlich vom Vertrag zurückgertreten, Zusage der Rückzahlung des bereits überwiesenem Geldes wurde zugesichert. Nach Fälligkeit der Zahlungsfrist von 30 Tagen habe ich immer noch kein Geld erhalten (zwischenzeitlich wurde Ratenzahlung vereinbar, da der Shop wohl allgemeine Zahlungsprobleme hat). Die Zahlung der ersten Rate sollte zum 1.11 erfolgen, tat sie aber nicht. Danach - also nach erneuter Fristsetzung zum Begleichen der ersten Rate kam immer noch keine Rückmeldung.
Nun kann ich ja Verzugszinsen geltend machen (sind zwar nur paar Cent, aber trotzdem.) Seit dem 28.07.14 kann neuerdings eine Optionale Verzugspauschale in H.v. 40€ geltend gemacht werden § 288 (Absatz 5):
"Der Gläubiger einer Entgeltforderung hat bei Verzug des Schuldners, wenn dieser kein Verbraucher ist, außerdem einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro."
Kann ich diese 40€ als Verbraucher geltend machen? Laut Definition verstehe ich es als ja - es ginge nur nicht andersrum (also dass die 40€ mir als Verbraucher in Rechnung gestellt würden).
Kann jemand meine Annahme bestätigen/widerlegen?
Danke im Voraus.
habe das Problem, dass ich bei einem Onlineshop Ware bestellt habe. Diese Ware wurde nie verschickt (Lieferprobleme des Händlers). Bin dann nach einiger Zeit (ca. 2 Monate) schriftlich vom Vertrag zurückgertreten, Zusage der Rückzahlung des bereits überwiesenem Geldes wurde zugesichert. Nach Fälligkeit der Zahlungsfrist von 30 Tagen habe ich immer noch kein Geld erhalten (zwischenzeitlich wurde Ratenzahlung vereinbar, da der Shop wohl allgemeine Zahlungsprobleme hat). Die Zahlung der ersten Rate sollte zum 1.11 erfolgen, tat sie aber nicht. Danach - also nach erneuter Fristsetzung zum Begleichen der ersten Rate kam immer noch keine Rückmeldung.
Nun kann ich ja Verzugszinsen geltend machen (sind zwar nur paar Cent, aber trotzdem.) Seit dem 28.07.14 kann neuerdings eine Optionale Verzugspauschale in H.v. 40€ geltend gemacht werden § 288 (Absatz 5):
"Der Gläubiger einer Entgeltforderung hat bei Verzug des Schuldners, wenn dieser kein Verbraucher ist, außerdem einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro."
Kann ich diese 40€ als Verbraucher geltend machen? Laut Definition verstehe ich es als ja - es ginge nur nicht andersrum (also dass die 40€ mir als Verbraucher in Rechnung gestellt würden).
Kann jemand meine Annahme bestätigen/widerlegen?
Danke im Voraus.
Zusätzliche Info
Diskussionen
11 Kommentare