eingestellt am 27. Nov 2019
Hallo Community,

Ich habe die Tage eine Bestellung bei Otto.de getätigt. Mittlerweile ist auch die Ware angekommen und in meinem Kunden-Konto eine Online-Rechnung (ohne ausgewiesener MwSt. einzusehen.
Weiß jemand zufällig, ob die Möglichkeit besteht, dass ich irgendwie an eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. komme? Man kann sich ja denken wieso

Danke vorab und besten Gruß !
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24 Kommentare

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    Was sagt denn Otto dazu?
    Du hast ja bestimmt schon angerufen oder im Chat nachgefragt.
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    Anonymer Benutzer
    flofree27.11.2019 17:21

    Was sagt denn Otto dazu?Du hast ja bestimmt schon angerufen oder im Chat …Was sagt denn Otto dazu?Du hast ja bestimmt schon angerufen oder im Chat nachgefragt.


    Die haben gerade Urlaub und sind erst wieder am 32.11 erreichbar. Alle Nachrichten werden automatisch an MyDealz Diverses weitergeleitet.
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    Nur für Neukunden.
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    Wenn Du Otto Deine USt.ID mitteilst, bekommst Du auch eine Rechnung mit ausgewiesener MWSt.
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    stadtrix4627.11.2019 17:47

    Vielen Dank für diesen konstruktiven Beitrag! Das hat geholfen


    Es gehen immer mehr Unternehmen dazu über an Privatpersonen nur Rechnungen mit dem Vermerk enthält die gesetzliche MWSt. auszustellen. Wenn Du sicher gehen willst, eine Rechnung mit ausgewiesener MWSt. Zu bekommen, oute Dich als Unternehmen. Dann klappt es.
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    ikb97927.11.2019 19:52

    Ähhh? Nö!§ 14 UStG4) Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:1.den vo …Ähhh? Nö!§ 14 UStG4) Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:1.den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,2.die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,3.das Ausstellungsdatum,4.eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer),5.die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung,6.den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung; in den Fällen des Absatzes 5 Satz 1 den Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts, sofern der Zeitpunkt der Vereinnahmung feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung übereinstimmt,7.das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (§ 10) sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist,8.den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt,9.in den Fällen des § 14b Abs. 1 Satz 5 einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers und10.in den Fällen der Ausstellung der Rechnung durch den Leistungsempfänger oder durch einen von ihm beauftragten Dritten gemäß Absatz 2 Satz 2 die Angabe „Gutschrift”.



    § 14 Abs. 2 Nr. 2 UStG auch gelesen?
    Ist immer sinnvoll, nicht nur eine Aussage isoliert zu betrachten. Gerade bei Gesetzen.
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    CMDR24.09.2020 18:14

    Ich hänge mich mal hier ran.Otto stellt "Rechnungen" aus, die weder den …Ich hänge mich mal hier ran.Otto stellt "Rechnungen" aus, die weder den auf den Gesamt(brutto)betrag geltenden Steuersatz (16% bzw. 5%), noch einen Hinweis auf Steuerfreiheit, geschweige denn den errechneten Steuerbetrag ausweisen. Letzteres müssen sie bei Kleinbeträgen nicht, aber der Steuersatz (16% / 5%) muß drauf sein. Auch ein Hinweis "inkl. derzeit gültiger MWSt." o. ä. genügt nicht (aber selbst der ist nicht auf der Rechnung zu finden).Wieso können die millionenfach Bruttorechnungen ohne jegliche Steuerangaben ausstellen? Mich würde wirklich interessieren, welche Lücke da genutzt wird. Oder sind die Rechungen allesamt falsch?Dies ist insbesondere deswegen erstaunlich, weil auf der Produktsseite (bevor der Artikel in den Warenkorb gelegt wird) und auch in der Bestellzusammenfassung noch auf die Mehrwertsteuer hingewiesen wird.


    Sie müssen keine Rechnungen an Privatpersonen erstellen. Daher müssen die als Rechnung bezeichneten Dokumente auch nicht den Anforderungen der §§ 14, 14a UStG entsprechen, sprich: Das was du beschreibst, ist rein (umsatzsteuer)rechtlich vollkommen okay.
    Das hat mehrere Vorteile, die allesamt für Verbraucher irrelevant sind (geht um wegfallende Korrekturpflichten bei fehlerhaften Beurteilen und sowas, falls von Interesse, hol ich da gerne weiter aus).
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    Mico.Dreiheer07.10.2020 15:26

    Wie ist denn jetzt der Sachstand?Bekommt man Rechnungen im nachhinein mit …Wie ist denn jetzt der Sachstand?Bekommt man Rechnungen im nachhinein mit ausgewiesener Mehrwertsteuer oder nicht?Falls ja, wie sollte man vorgehen??


    Schreibst einfach an service@otto.de mit allen Bestelldetails oder rufst bei der Hotline an. Per Mail kriegst nen PDF, per Hotline schicken sie es per Post.
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    Wollte gerne von A..... zu Otto wechseln, da dies ein deutsches Unternehmen ist aber bin über dieses Vorgehen auch etwas überrascht!! Jedes mal Kontakt aufzunehmen ist nicht state of the art und die Lösung mit der Angabe der UsSt. ID wurde uns vom Servicemitarbeiter/in leider nicht zugetragen! Ala hop, bei A..... und allen anderen Elektronikversendern funktioniert das mit den Rechnungen top ,) Falls Otto sich hier umorientiert, werden wir gerne wieder bei Otto bestellen!
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    Nein wir können Ihnen leider keine Rechnung mit MwSt. ausstellen. Mit freundlichen Grüßen Ihr Otto
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    4181227.11.2019 17:50

    Es gehen immer mehr Unternehmen dazu über an Privatpersonen nur Rechnungen …Es gehen immer mehr Unternehmen dazu über an Privatpersonen nur Rechnungen mit dem Vermerk enthält die gesetzliche MWSt. auszustellen. Wenn Du sicher gehen willst, eine Rechnung mit ausgewiesener MWSt. Zu bekommen, oute Dich als Unternehmen. Dann klappt es.


    Ähhh? Nö!

    § 14 UStG

    4) Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
    1.
    den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,
    2.
    die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
    3.
    das Ausstellungsdatum,
    4.
    eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer),
    5.
    die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung,
    6.
    den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung; in den Fällen des Absatzes 5 Satz 1 den Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts, sofern der Zeitpunkt der Vereinnahmung feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung übereinstimmt,
    7.
    das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (§ 10) sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist,
    8.
    den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt,
    9.
    in den Fällen des § 14b Abs. 1 Satz 5 einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers und
    10.
    in den Fällen der Ausstellung der Rechnung durch den Leistungsempfänger oder durch einen von ihm beauftragten Dritten gemäß Absatz 2 Satz 2 die Angabe „Gutschrift”.
  12. Avatar
    Piid27.11.2019 21:26

    § 14 Abs. 2 Nr. 2 UStG auch gelesen? ;)Ist immer sinnvoll, nicht nur eine …§ 14 Abs. 2 Nr. 2 UStG auch gelesen? ;)Ist immer sinnvoll, nicht nur eine Aussage isoliert zu betrachten. Gerade bei Gesetzen.


    Na dann erklär doch mal, wie das der oben aufgestellten Behauptung zuträgt.
  13. Avatar
    Piid27.11.2019 21:26

    § 14 Abs. 2 Nr. 2 UStG auch gelesen? ;)Ist immer sinnvoll, nicht nur eine …§ 14 Abs. 2 Nr. 2 UStG auch gelesen? ;)Ist immer sinnvoll, nicht nur eine Aussage isoliert zu betrachten. Gerade bei Gesetzen.



    ikb97928.11.2019 04:43

    Na dann erklär doch mal, wie das der oben aufgestellten Behauptung zuträgt.



    Ich hänge mich mal hier ran.

    Otto stellt "Rechnungen" aus, die weder den auf den Gesamt(brutto)betrag geltenden Steuersatz (16% bzw. 5%), noch einen Hinweis auf Steuerfreiheit, geschweige denn den errechneten Steuerbetrag ausweisen. Letzteres müssen sie bei Kleinbeträgen nicht, aber der Steuersatz (16% / 5%) muß drauf sein. Auch ein Hinweis "inkl. derzeit gültiger MWSt." o. ä. genügt nicht (aber selbst der ist nicht auf der Rechnung zu finden).

    Wieso können die millionenfach Bruttorechnungen ohne jegliche Steuerangaben ausstellen? Mich würde wirklich interessieren, welche Lücke da genutzt wird. Oder sind die Rechungen allesamt falsch?


    Dies ist insbesondere deswegen erstaunlich, weil auf der Produktsseite (bevor der Artikel in den Warenkorb gelegt wird) und auch in der Bestellzusammenfassung noch auf die Mehrwertsteuer hingewiesen wird.
  14. Avatar
    fixundfoxi17.12.2020 11:49

    Wollte gerne von A..... zu Otto wechseln, da dies ein deutsches …Wollte gerne von A..... zu Otto wechseln, da dies ein deutsches Unternehmen ist aber bin über dieses Vorgehen auch etwas überrascht!! Jedes mal Kontakt aufzunehmen ist nicht state of the art und die Lösung mit der Angabe der UsSt. ID wurde uns vom Servicemitarbeiter/in leider nicht zugetragen! Ala hop, bei A..... und allen anderen Elektronikversendern funktioniert das mit den Rechnungen top ,) Falls Otto sich hier umorientiert, werden wir gerne wieder bei Otto bestellen!


    Sehe ich genauso. Habe Otto mal eine E-Mail geschrieben und schaue, ob ich eine korrekte Rechnung erhalte. Falls nicht fliegt Otto für gewerbliche Käufe von meiner Liste.
  15. Avatar
    Da eine kaufmännische Rechnung im Onlineverkehr im Moment zu 90% absolut üblich ist.. können wir die Argumentation von Otto nicht wirklich nachvollziehen. Anscheinend sind Otto die gewerblichen Käufer nicht so wichtig.. Bei A..... gibt es mitlerweile sogar schon spezielle Businesskonten! Wer schläft da eigentlich bei Otto.. das ist echt schade???

    Hier die Antwort auf unsere Nachfrage:

    Hallo Herr Müller,

    Da beim Otto-Versand nur für Privatkunden Konten errichtet werden und diese in den seltensten Fällen eine Mehrwertsteuerauflistung benötigen, werden die entsprechenden Rechnungen systemseitig ohne diese an Sie verschickt. Aus diesem Grund können wir Ihrem Wunsch auf Ausstellung der zukünftigen Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer leider nicht im Konto hinterlegen.

    Eine ordnungsgemäße Rechnung kann jeder Zeit gesondert angefordert werden.

    Die MWST-Rechnung für die Rechnung 12.12.2020 wurde per 14.12.2020 geschrieben und befindet sich somit auf den Weg zu Ihnen.

    Viele Grüße
    Mandy Röder

    aus Ihrem OTTO-ServiceCenter-Team
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    Die Mail von Mandy erklärt aber nicht, WARUM Otto das so macht. Dass also irgendwelche Vorteile überwiegen, diese "Rechnungen" derart zu erstellen und den Aufwand betreibt einzeln auf Anfrage korrekte Rechnungen zu erstellen. Im Gegensatz dazu, dass wenn man von vornherein nur korrekte Rechnungen erstellt.

    Ich frag mich das schon lange und finde keine wirkliche Antwort.
  16. Avatar
    Autor*in
    4181227.11.2019 17:40

    Wenn Du Otto Deine USt.ID mitteilst, bekommst Du auch eine Rechnung mit …Wenn Du Otto Deine USt.ID mitteilst, bekommst Du auch eine Rechnung mit ausgewiesener MWSt.


    Vielen Dank für diesen konstruktiven Beitrag! Das hat geholfen
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    Anonymer Benutzer
    War der Verkäufer denn überhaupt Otto selbst? Da können doch mittlerweile auch Drittanbieter verkaufen. Zumindest steht das bei den Gutscheinbedingungen drin.
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    Und vielleicht noch 33 UStDV dazu. Dann hat man einen groben Überblick.
  19. Avatar
    ikb97928.11.2019 04:43

    Na dann erklär doch mal, wie das der oben aufgestellten Behauptung zuträgt.


    Nochmal auf deutsch, bitte.
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    Hatte ich mich vor nen halben Jahr gefragt. Im Nachhinein ist man schlauer...
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    Wie ist denn jetzt der Sachstand?
    Bekommt man Rechnungen im nachhinein mit ausgewiesener Mehrwertsteuer oder nicht?
    Falls ja, wie sollte man vorgehen??
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    Ich stehe grade vor dem gleichen Problem. Kann mir jemand kurz erklären, warum Otto die MwSt. nicht einfach ausweist? Die Rechnungen sind doch eh automatisch generiert. Wieso kann deren Wirtschaftssystem die MwSt. dann nicht einfach drauf schreiben?!
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    SmartHomeFan15.11.2021 11:16

    Ich stehe grade vor dem gleichen Problem. Kann mir jemand kurz erklären, …Ich stehe grade vor dem gleichen Problem. Kann mir jemand kurz erklären, warum Otto die MwSt. nicht einfach ausweist? Die Rechnungen sind doch eh automatisch generiert. Wieso kann deren Wirtschaftssystem die MwSt. dann nicht einfach drauf schreiben?!


    Weil sie das offensichtlich anders entschieden haben.
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