Hallo Community,
Ich habe die Tage eine Bestellung bei
Otto.de getätigt. Mittlerweile ist auch die Ware angekommen und in meinem Kunden-Konto eine Online-Rechnung (ohne ausgewiesener MwSt. einzusehen.
Weiß jemand zufällig, ob die Möglichkeit besteht, dass ich irgendwie an eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. komme? Man kann sich ja denken wieso
Danke vorab und besten Gruß !
24 Kommentare
sortiert nachDu hast ja bestimmt schon angerufen oder im Chat nachgefragt.
Die haben gerade Urlaub und sind erst wieder am 32.11 erreichbar. Alle Nachrichten werden automatisch an MyDealz Diverses weitergeleitet.
Es gehen immer mehr Unternehmen dazu über an Privatpersonen nur Rechnungen mit dem Vermerk enthält die gesetzliche MWSt. auszustellen. Wenn Du sicher gehen willst, eine Rechnung mit ausgewiesener MWSt. Zu bekommen, oute Dich als Unternehmen. Dann klappt es.
§ 14 Abs. 2 Nr. 2 UStG auch gelesen?
Ist immer sinnvoll, nicht nur eine Aussage isoliert zu betrachten. Gerade bei Gesetzen.
Sie müssen keine Rechnungen an Privatpersonen erstellen. Daher müssen die als Rechnung bezeichneten Dokumente auch nicht den Anforderungen der §§ 14, 14a UStG entsprechen, sprich: Das was du beschreibst, ist rein (umsatzsteuer)rechtlich vollkommen okay.
Das hat mehrere Vorteile, die allesamt für Verbraucher irrelevant sind (geht um wegfallende Korrekturpflichten bei fehlerhaften Beurteilen und sowas, falls von Interesse, hol ich da gerne weiter aus).
Schreibst einfach an service@otto.de mit allen Bestelldetails oder rufst bei der Hotline an. Per Mail kriegst nen PDF, per Hotline schicken sie es per Post.
Ähhh? Nö!
§ 14 UStG
4) Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
1.
den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,
2.
die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
3.
das Ausstellungsdatum,
4.
eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer),
5.
die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung,
6.
den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung; in den Fällen des Absatzes 5 Satz 1 den Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts, sofern der Zeitpunkt der Vereinnahmung feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung übereinstimmt,
7.
das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (§ 10) sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist,
8.
den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt,
9.
in den Fällen des § 14b Abs. 1 Satz 5 einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers und
10.
in den Fällen der Ausstellung der Rechnung durch den Leistungsempfänger oder durch einen von ihm beauftragten Dritten gemäß Absatz 2 Satz 2 die Angabe „Gutschrift”.
Na dann erklär doch mal, wie das der oben aufgestellten Behauptung zuträgt.
Ich hänge mich mal hier ran.
Otto stellt "Rechnungen" aus, die weder den auf den Gesamt(brutto)betrag geltenden Steuersatz (16% bzw. 5%), noch einen Hinweis auf Steuerfreiheit, geschweige denn den errechneten Steuerbetrag ausweisen. Letzteres müssen sie bei Kleinbeträgen nicht, aber der Steuersatz (16% / 5%) muß drauf sein. Auch ein Hinweis "inkl. derzeit gültiger MWSt." o. ä. genügt nicht (aber selbst der ist nicht auf der Rechnung zu finden).
Wieso können die millionenfach Bruttorechnungen ohne jegliche Steuerangaben ausstellen? Mich würde wirklich interessieren, welche Lücke da genutzt wird. Oder sind die Rechungen allesamt falsch?
Dies ist insbesondere deswegen erstaunlich, weil auf der Produktsseite (bevor der Artikel in den Warenkorb gelegt wird) und auch in der Bestellzusammenfassung noch auf die Mehrwertsteuer hingewiesen wird.
Sehe ich genauso. Habe Otto mal eine E-Mail geschrieben und schaue, ob ich eine korrekte Rechnung erhalte. Falls nicht fliegt Otto für gewerbliche Käufe von meiner Liste.
Hier die Antwort auf unsere Nachfrage:
Hallo Herr Müller,
Da beim Otto-Versand nur für Privatkunden Konten errichtet werden und diese in den seltensten Fällen eine Mehrwertsteuerauflistung benötigen, werden die entsprechenden Rechnungen systemseitig ohne diese an Sie verschickt. Aus diesem Grund können wir Ihrem Wunsch auf Ausstellung der zukünftigen Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer leider nicht im Konto hinterlegen.
Eine ordnungsgemäße Rechnung kann jeder Zeit gesondert angefordert werden.
Die MWST-Rechnung für die Rechnung 12.12.2020 wurde per 14.12.2020 geschrieben und befindet sich somit auf den Weg zu Ihnen.
Viele Grüße
Mandy Röder
aus Ihrem OTTO-ServiceCenter-Team
Ich frag mich das schon lange und finde keine wirkliche Antwort.
Vielen Dank für diesen konstruktiven Beitrag! Das hat geholfen
Nochmal auf deutsch, bitte.
Bekommt man Rechnungen im nachhinein mit ausgewiesener Mehrwertsteuer oder nicht?
Falls ja, wie sollte man vorgehen??
Weil sie das offensichtlich anders entschieden haben.