Liebe Community,
kennt sich jemand buchhalterisch und vor allem steuerlich mit der Nutzung eines Geschäftswagens auf 1%-Regelung und der Vergütung von PayBack-Punkten aus?
Vereinbart wurde, dass das Auto für private und geschäftliche Zwecke frei genutzt werden kann. Somit wird auf dem Lohnzettel die 1%-Regelung, sowie der geldwerte Vorteil versteuert (Anfahrt Arbeitsstelle, etc.).
Sämtliche Tankkosten übernimmt daher der Arbeitgeber und wird über eine DKV-Karte abgerechnet.
Gibt es nun die Möglichkeit bei einer Bezahlung mit der DKV-Karte bei z.B. Aral PayBack-Punkte zu sammeln?
Dies ist ja eigentlich ein weiterer geldwerter Vorteil oder ist dies bereits durch die gegebene Versteuerung beglichen?
Der Arbeitgeber hat dadurch ja keine Nachteile, jedoch befürchte ich, dass das Finanzamt sich über diese Methode nicht so freut.
Kennt sich da jemand aus?
4 Kommentare
sortiert nacharal.de/de/…tml mit einer Aral/BP Tankkarte geht das wenn mans frei schalten lässt. Payback versteuert die Punkte dann pauschal.
Danke. Die Abrechnung erfolgt ja aber über DKV und nicht über eine "Aral / BP"-Karte.
Klare Aussage. Danke dir!