PKV Rückerstattungen lt. BGH Urteilen, Private Krankenversicherungen und Beitragserhöhungen

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eingestellt am 16. Jan 2023
Hat schon jemand Erfahrungen gemacht mit der Rückforderungen von schlecht begründeten Beitragserhöhungen seiner privaten Krankenversicherung, zu der im Moment diverse Kanzleien oder Legaltechs auf Werbefeldzug sind?

Quellen Handelsblatt, Finanztip oder Bund der Versicherten

Mich interessieren nur selbst gemachte Erfahrungen, entweder zu Krankenversicherungen oder Kanzleien, um einschätzen zu können, ob es überhaupt erfolgversprechend ist, da mit einem der diversen Anbieter zu sprechen, oder ob man denen nur mit geringer Erfolgsaussicht deren Anwaltsgebühren Kasse füllt.
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6 Kommentare

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  1. malcomxyz's Profilbild
    Ich hatte mich da vor einiger Zeit auch mal drüber schlau gemacht und auch Kontakt mit diversen Anwäten aufgenommen. Die waren wie die Pest, sobald du dort Telefonnumer und Email angegeben hast, wurdest du bombardiert.

    Ich hatte dann tatsächlich mit einen dieser Anwälte darüber gesprochen, aber davon Abstand genommen, da es sich im Endeffekt um einen jahrelangen Rechtstreit handeln würde. Ich dachte auch, man macht den „schnellen Euro“, dem ist aber nicht so. Außerdem holen sich die Kassen das Geld von dir eh wieder zurück, in dem sie einfach wieder die Beiträge im Alter erhöhen. Ich habs dann gelassen….

    Lass dich einfach mal unverbindlich und kostenfrei von einem Anwalt beraten. Dann kannst du selbst entscheiden.
    blubdidup's Profilbild
    Den Passus "holen sich die Kassen das Geld von dir eh wieder zurück" würde ich so nicht unterschreiben.

    Am Ende handelt es sich ja um einen Formfehler und ob dieser für die Historie "heilbar" ist, ist ja die fraglichen Thematik. Mittlerweile haben alle Unternehmen nachgebessert und probiert dies auch für die Historie zu heilen. Natürlich wird der Versicherer nachher die Beitragserhöhung "nachholen". Das gilt aber nur für die Zukunft und wäre dann auf dem aktuellen Niveau (höheren Beträgen stimmt der unabhängige Treuhänder ja nicht zu). Sollten man hier recht bekommen, würde man also einen "Rabatt" für die Zeit zwischen der gültigen Beitragsanpassung und der ungültigen Beitragsanpassung erhalten.

    Ansonsten stimme ich dir zu. Es ist halt alles etwas "Goldgräberstimmung" bei den Juristen, die bisher aber noch nicht wirklich durch erfolgreiche Urteile gerechtfertigt zu sein scheint. Mal sehen, wohin sich das entwickelt und ob wirklich wir Verbraucher davon profitieren oder nur die "dazwischen" die Taschen füllen...