Preiserhöhungen von ExtraEnergie (Marken u.a. ExtraGrün, prioenergie sowie HitEnergie) unzulässig!!

eingestellt am 30. Aug 2022
Gute Nachrichten für Kunden der oben genannten Energielieranten. Die angekündigten Preiserhöhungen wegen gestiegener Beschaffungskosten sind unwirksam für ALLE, die Preisgarantien in ihren Verträgen haben!!! Ausgenommen sind Steuern.

Da Aktenzeichen vom Landgericht Düsseldorf lautet: Az. 12 O 247/22

Hier noch der Artikel zu diesem Thema

verbraucherzentrale.nrw/wis…345

und im zweiten Link das Musterwiderspruchsschreiben

verbraucherzentrale.nrw/sit…pdf
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25 Kommentare

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    Finde ich nicht gut.

    Jetzt darf der Staat helfen und der Verbrauch sinkt nicht, da es keinen Preiseffekt gibt.
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    Leute, es geht doch darum, dass Betroffene sich gegen die unberechtigte Preiserhöhung wehren sollen. Nicht mehr und nicht weniger.
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    Gut so, zumal der Geschäftsführer wohl in der Vergangenheit schon negativ aufgefallen ist. Wenn ich mich recht entsinne, darf er bspw. im britischen Strommarkt nicht (mehr) aktiv sein.
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    Ich hätte lieber ein Urteil gegen die zweigeteilten Tarife in der Grundversorgung, die es seit Dezember letzten Jahres gibt. Im Februar vom Sondertarif in die Grundversorgung gewechselt, wohl gemerkt beim örtlichen Versorger NEW,wurden wir als Neukunde behandelt und durften die höheren Tarife zahlen.
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    Tarifwechsel ist die eine Sache, je nach Tarifausrichtung nachvollziehbar, aber getrennte Neu-/Bestandstarife sind positiv (fair). Auch wenn betroffene das wohl anders sehen. (bearbeitet)
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    Wenn ich Kunde bei denen wäre würde ich jetzt schon schauen ob ich im Plus oder Minus mit der Vorrauszahlung bin. Ggf. würde ich den Abschlag für September dann schon nicht mehr zahlen. Ich gebe Mal einen Tipp ab und sage spätestens im Oktober melden die Insolvenz an.
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    Jau das Spiel kennt man ja von BEV.
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    Was bringt das, wenn der Anbieter insolvent geht? Dann rutschen die Kunden in die Grundversorgung.

    Im übrigen ändern sich die Regeln hinsichtlich der Garantien zum 01.10.22 per Gesetzeskraft zum Schlechteren, es sei denn, die Ampel kommt endlich in Fahrt und regelt das nochmals neu.
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    Dann musst du trotzdem nicht Rückwirkend die Preiserhöhung zahlen. Und in der Grundversorgung bist du erst ab dem Tag der Insolvenzerklärung (bzw. wenn der Netzbetreiber ihm die Lieferung einstellt).

    Und als ob einen ins Straucheln geratenen Stromanbieter so eine geringe Preiserhöhung noch rettet. Das hat man doch bei der BEV gesehen.
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    Wann hat das LG für mich entschieden oder seit wann ist ein Urteil eines LG für ganz Deutschland bindend?
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    Gilt für alle Kunden der o. g. Lieferanten - bundesweit!
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    Extragrün hat gekonnt die Wechselanfrage zu eprimo ignoriert, so dass der Auftrag nach drei Wochen seitens eprimo storniert wurde. Unfassbar, solche Machenschaften sollten gesetzlich mit Bußgelder geahndet werden.
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    Autor*in
    Verfasse online eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur.
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