Gute Nachrichten für Kunden der oben genannten Energielieranten. Die angekündigten Preiserhöhungen wegen gestiegener Beschaffungskosten sind unwirksam für ALLE, die Preisgarantien in ihren Verträgen haben!!! Ausgenommen sind Steuern.
Da Aktenzeichen vom Landgericht Düsseldorf lautet: Az. 12 O 247/22
Hier noch der Artikel zu diesem Thema
verbraucherzentrale.nrw/wis…345und im zweiten Link das Musterwiderspruchsschreiben
verbraucherzentrale.nrw/sit…pdf
25 Kommentare
sortiert nachJetzt darf der Staat helfen und der Verbrauch sinkt nicht, da es keinen Preiseffekt gibt.
Im übrigen ändern sich die Regeln hinsichtlich der Garantien zum 01.10.22 per Gesetzeskraft zum Schlechteren, es sei denn, die Ampel kommt endlich in Fahrt und regelt das nochmals neu.
Und als ob einen ins Straucheln geratenen Stromanbieter so eine geringe Preiserhöhung noch rettet. Das hat man doch bei der BEV gesehen.