Hallo,
es wird vieles dummes Zeug im Internet geredet. Nichts neues, aber bei der Photovoltaik gibt es kein Bürokratiemonster oder dergleichen.
Im Gegenteil, Dank EEG Gesetz ist es super einfach!gesetze-im-internet.de/eeg…014Für Einspeiseanlagen bis 25 kWp Generatorleistung (PV Module) muss der zukünftige Anlagenbetreiber bei seinen Verteilnetzbetreiber (VNB) im Vorfeld nur ein Netzanschlussbegehren (NAB) stellen, formlos!
z.B. Neuanlagen:(Email Betreff) Netzanschlussbegehren
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich begehre den Anschluss einer geplanten PV-Anlage mit maximal 25 kWp mit Einspeisevergütung nach § 21 Absatz 1 und 2 EEG 2021 an u.g. Adresse.
MfG,
Mr X
Adresse: xyz 123, 12345 yxz
Zählernummer: 123456xyz
Gemarkung/Grundbuch: yxz, Blatt 123, Flur 12, Flurstück 12/34 z.B. Erweiterung:(Email Betreff) Netzanschlussbegehren
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich begehre den Anschluss einer zusätzlichen PV-Anlage mit maximal 25 kWp mit Einspeisevergütung nach § 21 Absatz 1 und 2 EEG 2021 an u.g. Adresse.
MfG,
Mr X
Adresse: xyz 123, 12345 yxz
Zählernummer: 123456xyz
Gemarkung/Grundbuch: yxz, Blatt 123, Flur 12, Flurstück 12/34 (Email mit Sendungsprotokoll ausdrucken und zu den Akten legen!)Der VNB hat dann vier Wochen Zeit (acht Wochen bei Anlagen über 10,8kWp ) dieses Begehren zu prüfen.
In dieser Frist kann er dem Vorhaben zustimmen oder ablehnen.
Lehnt er ab, muss er die Gründe darstellen und einen Zeitplan vorlegen wann die gewünschte Anlage in Betrieb genommen werden kann.
Lässt der VNB das Begehren unbeantwortet, so gilt eine Einspeisezusage gemäß EEG nach Ablauf der Frist als erteilt!
Zum Thema PV.
1. Generell gilt das EEG!
2. Die NAV (Niederspannungsanschlußverordnung) zählt nicht für den Anschluß von Erzeugungsanlagen!
3. Eine Inbetriebnahme im Beisein des VNB ist nicht erforderlich!
4. Zählergebühren werden vom Messtellenbetreiber erhoben und sind auf 20€/Jahr gedeckelt. Oft bezahlt mit der Grundgebühr vom Energieversorger.
Alle Kosten einer PV Installation sind Abzugs/Abschreibungsfähig wenn nicht die Vereinfachungsregel beim FA gewählt.
Eingespeister Strom muss dann versteuert werden. Durch Gewerbeanmeldung weitere Vorteile möglich (Abschreibung Leasinggebühren PKW uvm.).
Vom Anlagenerrichter ist ein Inbetriebsetzungprotokoll (IBN) gemäß VDE AR-N-4105 "Formular E.8" auszufüllen und ist durch einen eingetragenen Elektriker zu unterschreiben.
IBN wird zusammen mit den Datenblättern und Zertifikaten zur PV Anlage den VNB zugesendet.
Die PV Anlage muss im Markstammdatenregister angemeldet werden!
(
marktstammdatenregister.de/MaStR )
Gemäß Clearingstelle muss der VNB formlos nochmals auf eine Stromeinspeisung hingewiesen werden, denn die PV Anlage kann nach der erfolgreichen Inbetriebsetzung sofort in Betrieb gehen und Strom einspeisen!
Bei alten Ferraris Zähler, wird per Ersatzwerbildung abgerechnet.
VDE Formulare:
vde.com/res…pdfNAB:
clearingstelle-eeg-kwkg.de/hae…146Messkonzept Kaskade
Wie immer, bei Steuer oder Rechtsfragen an entsprechende Personen wenden.
13 Kommentare
sortiert nach- bei Wärmepumpe Messkonzept mit Kaskadenschaltung nicht vergessen polarstern-energie.de/mag…ng/
dies ermöglicht den Haushaltsstromanteil zu erhöhen, damit der Netzbezug stärker den günstigeren Wärmestromtarif betrifft
- bei Anlagen größer 10kw, wird die Einspeisevergütung (weitere Erhöhung möglich 2023, noch offen) als Mischkalkulation je nach Anlagengröße gerechnet.
a = Anlagengröße in kw
E1 = Einspeisevergütung bis 10kw: aktuell 8,6
E2 = Einspeisevergütung über 10kw - 40kw: aktuell 7,5
-> zB 15kw: 10 * E1 + 5* E2 = Summe / a
10*8,6 + 5 * 7,5 = 123,5 / 15 = 8,233... ct.
(hiervon zieht der Netzanbieter noch eine Pauschale 0,4c für Verwaltung etc. ab)
- es kann jährlich zwischen Volleinspeisung (höhere Vergütung) und Teileinspeisung mit Eigenverbrauch gewechselt werden
Das gleiche mit dem Inbetriebnahmeprotokol, nimm das von Netzbetreiber und nicht irgendeins aus dem Netz, da du dich an die Tab des Netzbetreibers halten musst verzögert es sonst alles. Normalerweise werden die Zertifikate vom Wechselrichter usw. Noch benötigt die du auch nicht aufgezählt hast. Dazu muss noch der Zählerschrank usw. Passen und für die Anmeldung benötigt man einen eingetragenen Elektriker und viele nehmen verpfuschte Selbstbauanlagen nicht ab.
Das Gesetz sieht KEIN Formschreiben vor, auch nicht die Nutzung eines Onlineportals!
IBN Protokolle immer von der VDE verwenden, der VNB dichtet oft noch versteckte Aufträge und Kosten in ihre Formulare hinzu.
Datenblätter und Zertifkate habe ich erwähnt und müssen zusammen mit den E.8 dem VNB zugesendet werden.
IBN muss von einen eingetragene Elektriker unterschrieben werden, der kennt die TAB des örtlichen VNB und weiß, ob Zählerschrank etc. ertüchtigt werden muss. (bearbeitet)
In der Theorie klingt das also alles ganz nett, was du schreibst, in der Praxis ist es aber bei weitem nicht so easy.
Unser ortsansässiger Elektriker macht da ohne Probleme mit. Ich habe bzw. Setze seine Pflichtvorgaben um. Er ist halt nur stark ausgebucht. (bearbeitet)
Gibt es denn dafür auch schon eine Vergütung? Ich habe zwar oft bis 10kW gelesen. Aber auch auf der Seite von der BNetzA habe ich nichts gefunden.
Auf ein paar Seiten ist von 3-10kW die rede, bin jetzt etwas verwirrt.
Bei 1,5kW würde ich ungern den Zähler in die andere Richtung drehen lassen.
Der Elektriker hat ja da auch nichts groß abbzu nehmen, wichtig ist das die Anlage über eine eigene Sicherung läuft (wie bei jedem BKW)
Gruß
Rede mit deinen Eli was gemacht werden muss. Ohne seine Unterschrift keine IBN nach VDE 4105 Formular E.8 (siehe Link oben).
Unabhängig davon, stell jetzt ein NAB an deinen Netzbetreiber. Dann laufen schon einmal die Fristen. (bearbeitet)