Rückgabe bei Mediamarkt von zur Abholung bestellte Artikel
eingestellt am 16. Feb 2022
Hallo,
wie verhält es sich bei Artikeln, die man online zur Abholung in einer mediamarkt Filiale bestellt mit der Rückgabe? Ist es auch so einfach, als ob man die Bestellung nach Hause liefern lassen würde? Wo bekomme ich den Rücksendeschein her?
Du kannst es sogar Online Bestellen, im Markt Abholen, Bezahlen und hast …Du kannst es sogar Online Bestellen, im Markt Abholen, Bezahlen und hast ganz Regulär deine 14 Tage Widerrufsrecht. Bei MM und Saturn kannst du sogar auch bei Abholung im Markt, es anschließend Kostenlos Retour schicken per DHL:https://www.mediamarkt.de/webapp/wcs/stores/servlet/MultiChannelMAReturnOrderForGuestUserhttps://www.saturn.de/webapp/wcs/stores/servlet/MultiChannelMAReturnOrderForGuestUserDie Bezahlung wird nie eine rolle Spielen für das Widerrufsrecht, weil das Gesetz es bereits bei Vertragsschluss regelt und sobald man den Vertrag mit Fernkommunikationsmitteln abschließt, so gilt das Fernabsatz.https://www.teltarif.de/online-bestelt-im-shop-abgeholt-welches-recht-gilt/news/83174.htmlhttps://www.it-recht-kanzlei.de/widerrufsrecht-abholung-laden.htmlDas Bezahlen Spielt also keinerlei rolle, da können die sich auf den Kopf stellen wie Sie wollen.
Ich glaube, dass Du „Bestellung“ mit „Reservierung“ gleichsetzt. Bitte studiere deine Quellen, bevor Du sie postest:
Fällt die endgültige Kaufentscheidung allerdings erst bei der Abholung, besteht kein Widerrufsrecht. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Ware über die Internetseite ausdrücklich nur reserviert worden ist, führen die Verbraucherschützer aus.(bearbeitet)
Du kannst es sogar Online Bestellen, im Markt Abholen, Bezahlen und hast ganz Regulär deine 14 Tage Widerrufsrecht.
Bei MM und Saturn kannst du sogar auch bei Abholung im Markt, es anschließend Kostenlos Retour schicken per DHL: mediamarkt.de/web…ser
Sollte. Ich kenne aber auch Geschichten, in denen Mediamarkt meinte das …Sollte. Ich kenne aber auch Geschichten, in denen Mediamarkt meinte das wäre kein Fernabsatz, wenn im Markt gezahlt wurde.Steht rechtlich zwar auf wackeligen Füßen, aber wer klagt da schon... Vorher bezahlen und im Markt abholen gibt anscheinend keine Probleme!
Fernabsatz ist er nur dann, wenn schon online bezahlt wurde und man dann …Fernabsatz ist er nur dann, wenn schon online bezahlt wurde und man dann den Artikel abholt. Habe mal ein iPhone online im Markt reserviert, im Laden bezahlt und hatte dann bei der Rückgabe ein kleines Diskussiönchen.
Die Bezahlung wird nie eine rolle Spielen für das Widerrufsrecht, weil das Gesetz es bereits bei Vertragsschluss regelt und sobald man den Vertrag mit Fernkommunikationsmitteln abschließt, so gilt das Fernabsatz. teltarif.de/onl…tml
Das Bezahlen Spielt also keinerlei rolle, da können die sich auf den Kopf stellen wie Sie wollen.
Ja, es sollte das 14-tägige Widerrufsrecht greifen - allerdings gehe ich davon aus, dass Du den Artikel in der Filiale zurückgeben musst, wo Du ihn auch abgeholt hast. (bearbeitet)
Ja, es sollte das 14-tägige Widerrufsrecht greifen - allerdings gehe ich …Ja, es sollte das 14-tägige Widerrufsrecht greifen - allerdings gehe ich davon aus, dass Du den Artikel in der Filiale zurückgeben musst, wo Du ihn auch abgeholt hast.
Sollte. Ich kenne aber auch Geschichten, in denen Mediamarkt meinte das wäre kein Fernabsatz, wenn im Markt gezahlt wurde.
Steht rechtlich zwar auf wackeligen Füßen, aber wer klagt da schon...
Vorher bezahlen und im Markt abholen gibt anscheinend keine Probleme!
Autor*in
Ja, würde per Kreditkarte oder Paypal zahlen. Also das würde sich dann wie ein echter "Online-Kauf" verhalten, oder?
Fernabsatz ist er nur dann, wenn schon online bezahlt wurde und man dann den Artikel abholt. Habe mal ein iPhone online im Markt reserviert, im Laden bezahlt und hatte dann bei der Rückgabe ein kleines Diskussiönchen.
Ja, würde per Kreditkarte oder Paypal zahlen. Also das würde sich dann wie …Ja, würde per Kreditkarte oder Paypal zahlen. Also das würde sich dann wie ein echter "Online-Kauf" verhalten, oder?
Ja, würde per Kreditkarte oder Paypal zahlen. Also das würde sich dann wie …Ja, würde per Kreditkarte oder Paypal zahlen. Also das würde sich dann wie ein echter "Online-Kauf" verhalten, oder?
Dann passt es und gibt's nichts am 14-Tage Fernabsatz zu rütteln.
Nur bei Abholung und Bezahlung im Markt gibt's kein Retourenlabel und niemand möchte für die Rücksendekosten aufkommen... Obwohl die Widerrufsbelehrung das anders sieht
Das Bezahlen Spielt also keinerlei rolle, da können die sich auf den Kopf …Das Bezahlen Spielt also keinerlei rolle, da können die sich auf den Kopf stellen wie Sie wollen.
Ja, wie gesagt, theoretisch vollkommen klar. Nur ob man Bock hat sich mit denen rumzuschlagen für ggf. ein paar Euro ist die Frage
Fällt die endgültige Kaufentscheidung allerdings erst bei der Abhol …Fällt die endgültige Kaufentscheidung allerdings erst bei der Abholung, besteht kein Widerrufsrecht. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Ware über die Internetseite ausdrücklich nur reserviert worden ist, führen die Verbraucherschützer aus.
Das ist irrelevant. Die hier im Forum aktiven und auf Retourenrecht spezialisierten (Regal)Fach-Anwälte wissen sowieso alles besser
Ich glaube, dass Du „Bestellung“ mit „Reservierung“ gleichsetzt. Bitte stud …Ich glaube, dass Du „Bestellung“ mit „Reservierung“ gleichsetzt. Bitte studiere deine Quellen, bevor Du sie postest:Fällt die endgültige Kaufentscheidung allerdings erst bei der Abholung, besteht kein Widerrufsrecht. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Ware über die Internetseite ausdrücklich nur reserviert worden ist, führen die Verbraucherschützer aus.
Brauch ich gar nicht, denn ich weiß schon was ich Poste.
Für eine Ausdrückliche Reservierung muss es auch da stehen wie es in dem Zitierten Text steht, tut es das bei MM, nein, es handelt es sich um eine Reguläre Kauf einer Ware über Fernkommunikationsmittel. Das wird auch klar gemacht mit dem "Jetzt Kaufen" bzw. "Zahlungspflichtig Bestellen" Button, dadurch gibt man die Vertragserklärung Online ab und der Händler nimmt sie Online an.
Das Reservieren nennt sich Click & Reserve wie es z.B. Depot anbietet und es muss vor dem eigentlichen Reservieren auch ausdrücklich dem Kunden klar machen, das die Ware nur Reserviert und nicht gekauft wird und entsprechend beim Button auch ganz klar "Jetzt Reservieren" oder "Jetzt Reservierung Abschließen" stehen muss.
Mal davon ab das es sowieso im BGB ganz klar drin steht und das selbst schon damals das Urteil vom SG Scharlottenburg Az. 211 C 213/15 klar gemacht hat.
Es geht am ende also weder darum ob man es Geliefert bekommt, im Laden abholt und oder wie man Bezahlt, sondern wie der Vertrag am ende zustande kommt, so schwer ist das echt nicht.
deswegen bekommt man bei MM auch eine Widerrufsbelehrung wenn man Collect & Buy bei denen nutzt.
Bei Depot bekommt man es nicht, weil es eine Reservierung ist.
Letztlich ist die Angabe vor Abschluss des Vorgangs ob nun kauften, oder Reserviert wird verpflichtend, von daher kann jeder Verbraucher den Unterschied sofort aus machen. (bearbeitet)
Wenn ich zur Marktabholung bestellt hatte und mit PayPal bezahlt habe... den Artikel dann im Markt (gegen Bargeld?) zurück geben möchte, geht das efahrungsgemäß?
Nein, du bekommst die Kohle via PayPal zurück.
Hintergrund ist zB dass du ansonsten Artikel mit Fake-Namen/Kreditkarte bestellst und dann zurückbringst und dir die Kohle auszahlen lässt.
Außerdem möchte MediaMarkt bei Rückgabe auch seine Kreditkartenhebühren usw zurück, weshalb das Geld auf die ursprüngliche Zahlungsmethode gebucht wird.
20 Kommentare
sortiert nachIch glaube, dass Du „Bestellung“ mit „Reservierung“ gleichsetzt. Bitte studiere deine Quellen, bevor Du sie postest:
Fällt die endgültige Kaufentscheidung allerdings erst bei der Abholung, besteht kein Widerrufsrecht. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Ware über die Internetseite ausdrücklich nur reserviert worden ist, führen die Verbraucherschützer aus. (bearbeitet)
Bei MM und Saturn kannst du sogar auch bei Abholung im Markt, es anschließend Kostenlos Retour schicken per DHL:
mediamarkt.de/web…ser
saturn.de/web…ser
Die Bezahlung wird nie eine rolle Spielen für das Widerrufsrecht, weil das Gesetz es bereits bei Vertragsschluss regelt und sobald man den Vertrag mit Fernkommunikationsmitteln abschließt, so gilt das Fernabsatz.
teltarif.de/onl…tml
it-recht-kanzlei.de/wid…tml
Das Bezahlen Spielt also keinerlei rolle, da können die sich auf den Kopf stellen wie Sie wollen.
Sollte. Ich kenne aber auch Geschichten, in denen Mediamarkt meinte das wäre kein Fernabsatz, wenn im Markt gezahlt wurde.
Steht rechtlich zwar auf wackeligen Füßen, aber wer klagt da schon...
Vorher bezahlen und im Markt abholen gibt anscheinend keine Probleme!
Ja, sollte so passen!
Nicht unbedingt. Per Telefon, Mail oder Fax bestellen wäre auch ein Fernabsatzgeschäft (zumindest bei b2c).
Dann passt es und gibt's nichts am 14-Tage Fernabsatz zu rütteln.
Ja, wie gesagt, theoretisch vollkommen klar. Nur ob man Bock hat sich mit denen rumzuschlagen für ggf. ein paar Euro ist die Frage
Das ist irrelevant. Die hier im Forum aktiven und auf Retourenrecht spezialisierten (Regal)Fach-Anwälte wissen sowieso alles besser
Brauch ich gar nicht, denn ich weiß schon was ich Poste.
Für eine Ausdrückliche Reservierung muss es auch da stehen wie es in dem Zitierten Text steht, tut es das bei MM, nein, es handelt es sich um eine Reguläre Kauf einer Ware über Fernkommunikationsmittel. Das wird auch klar gemacht mit dem "Jetzt Kaufen" bzw. "Zahlungspflichtig Bestellen" Button, dadurch gibt man die Vertragserklärung Online ab und der Händler nimmt sie Online an.
Das Reservieren nennt sich Click & Reserve wie es z.B. Depot anbietet und es muss vor dem eigentlichen Reservieren auch ausdrücklich dem Kunden klar machen, das die Ware nur Reserviert und nicht gekauft wird und entsprechend beim Button auch ganz klar "Jetzt Reservieren" oder "Jetzt Reservierung Abschließen" stehen muss.
verbraucherzentrale.de/wis…117
verbraucherzentrale-niedersachsen.de/the…eht
Mal davon ab das es sowieso im BGB ganz klar drin steht und das selbst schon damals das Urteil vom SG Scharlottenburg Az. 211 C 213/15 klar gemacht hat.
Es geht am ende also weder darum ob man es Geliefert bekommt, im Laden abholt und oder wie man Bezahlt, sondern wie der Vertrag am ende zustande kommt, so schwer ist das echt nicht.
deswegen bekommt man bei MM auch eine Widerrufsbelehrung wenn man Collect & Buy bei denen nutzt.
Bei Depot bekommt man es nicht, weil es eine Reservierung ist.
Letztlich ist die Angabe vor Abschluss des Vorgangs ob nun kauften, oder Reserviert wird verpflichtend, von daher kann jeder Verbraucher den Unterschied sofort aus machen. (bearbeitet)
Hintergrund ist zB dass du ansonsten Artikel mit Fake-Namen/Kreditkarte bestellst und dann zurückbringst und dir die Kohle auszahlen lässt.
Außerdem möchte MediaMarkt bei Rückgabe auch seine Kreditkartenhebühren usw zurück, weshalb das Geld auf die ursprüngliche Zahlungsmethode gebucht wird.