Verkaufe gerade meine Restbestände an alten Legos bei eBay Kleinanzeigen. Bisher keine Beschwerden. Legos wurden alle zusammen im Keller gelagert. Jetzt gab es erstmalig eine Beschwerde wegen "Kellergeruch". Bin Privatverkäufer und habe die Gewährleistung entsprechend ausgeschlossen. Muss ich die Steine trotzdem zurücknehmen? Falls ja, wer trägt die Rücksendekosten? Kann ich die ursprünglichen Versandkosten einbehalten?
Wie ist fas Thema grundsätzlich zu behandeln?
35 Kommentare
sortiert nachEigentlich ist man mit dem Satz " Rücknahme ausgeschlossen , da Privatverkauf " doch abgesichert? Stand es so beim Verkauf? Dann hat sich das meiner Meinung nach erledigt.
Und wenn man klötzchen Steine gebraucht kauft wo eindeutig beschrieben wurde " Lagerung im Keller" , der sollte sich über Kellergeruch auch nicht aufregen oder?
Ich hab nen bisschen das Gefühl bei Ebay Kleinanzeigen sind zu viele ****** unterwegs. Wer kauf den gebraucht Legos und regt sich dann auf das sie stinken, mein Kind hätte besseres verdient. Naja Mahlzeit (bearbeitet)
Man kann nicht einfach Mängel verschweigen (auch unbewusst) und sich dadurch rausreden.
Sonst wäre Betrug sehr einfach.
Es ist Weihnachten, das Fest der Liebe. Sie können mit sehr einfachen Mitteln den Geruch beseitigen (siehe unten). Der Käufer ist zur Mitwirkung verpflichtet, solange dies zumutbar ist. Aktuelle Gerichtsurteile belegen dies. Grundsätzlich ist ein Kellergeruch kein Mangel, wenn es sich um ein Produkt älteren Baujahrs handelt und der Käufer daher davon ausgehen konnte, dass solche Sachen i.d.R. längere Zeit im Keller oder Bühne gelagert wurden. Probieren Sie daher bitte folgendes:
Man nimmt eine Doppelseite Zeitungspapier und befeuchtet sie (am besten mit etwas Backpulver) - nass soll sie nicht sein. Dann wird sie zusammengeknüllt und auf eine Plastiktüte in den Koffer oder Behälter gelegt, der dann geschlossen wird (darin die Legos). Das Zeitungspapier absorbiert Gerüche. Dieses Vorgehen wiederholt man eine Woche lang, immer mit frischen Zeitungen. Danach kann man noch folgendes tun: Legos in einer Tüte über Nacht im Gefrierschrank lagern. Spätestens dann sind alle Gerüche beseitigt.
Wenn man darunter so einen feucht modrigen Geruch fasst, und man diesen nicht einfach entfernen kann (z.B. innen Eimer mit Spüli packen), ist das schon ein Mangel.
Mal ehrlich, wer will mit so muffenden Steinen spielen und ggf. noch seine Kinder in die Nähe lassen? Niemand...
Ist vergleichbar zu dem Geruch von Rauchern der Sachen anhaftet und ggf. vergilbt.
Wenn es aber einfach nur ein etwas anderer Geruch ist, halb so wild und da kann man dann diskutieren.
Wie Du damit umgehst, ist deine Sache.
Ggf. macht es Sinn erstmal mit vergleichbaren Steinen zu prüfen, d.h. hol n Paket außem Keller und halt die Freunden unter die Nase
Wenn die sagen "passt", dann gegenüber dem Käufer garnix machen oder wenn Du in Geberlaune bist paa Euro anbieten als Entschädigung fürs nicht vorgenommene Waschen...
Wenn die Dinger aber wirklich stinken, dann würde ich versuchen mich irgendwie zu einigen, denn das wäre dann ein Mangel, den Du nicht angegeben hast und da hilft auch der Gewährleistungsausschluss nix.
Bleibt er Käufer stur, dann wirst Du wohl oder Übel alles erstatten müssen, Kaufpreis, Versand hin und Versand zurück.
Es handelt sich um einen Mangel, nicht einen Widerruf.
Die Steine können gar nicht so stark Geruch angenommen haben.
Die lagen im Keller und nicht in einer Leichenhalle.
Kellergeruch ist kein Problem denke ich, die Steine können im Netz in der Spülmaschine gewaschen werden
Wenn du die Steine entsprechend beschrieben hast sehe ich keine Rücknahmepflicht. Sollte dem nicht so sein, könnte das passen. Versandkosten musst du nicht übernehmen.
wie wurde denn gezahlt?
die ursprünglichen Versandkosten kannst du behalten. Rücksendekosten trägt der Käufer! (bearbeitet)
Daher wird es hier im Einzelfall davon abhängen, wie der Sachverhalt genau ist.
waren das verpackte Modelle für ggf Sammler ? Dann würde ich das zurück nehmen .
Eigentlich bist du raus. Zwar bist du natürlich auch als Privatverkäufer eigentlich zur Nacherfüllung iSv Nachbesserung nach § 439 I BGB verpflichtet. Bei stinkenden Steinen kann man von einer Abweichung von der üblichen Beschaffenheit von gebrauchten Steinen ausgehen (zumindest habe ich sowas noch nie gehört, dass Legosteine stinken).
Aber wenn du einen wirksamen Gewährleistungsausschluss vereinbart hast, bist du grds. raus (wirksam meint, dass man v.a. Schadensersatz ausgenommen hast. Ab der (beabsichtigten) dreimaligen Verwendung der Floskel "Gewährleistung ist ausgenommen" liefe man in die AGB-Kontrolle und somit v.a. § 309 Nr. 7 hinein).
Einzige, was wir jetzt nicht beurteilen können, ist ob die Steine wirklich erkennbar so gestunken haben. Sonst könnte arglistige Täuschung über den Mangel und somit § 444 BGB vorliegen. Dann wäre der Haftungsausschluss doch unwirksam. Aber immerhin haben die anderen sich nicht beschwert.
Einfach mal das BGH Boot Urteil Lesen, da hat er auch wirksam das Widerrufsrecht ausgeschlossen gehabt, musste aber wegen Fahruntüchtigkeit des Bootes das Boot Zurücknehmen, die Kosten der Rücknahme tragen sowie natürlich die Volle summe Rückzahlen.
Damit hat das BGH bewusst eine Lücke offen gelassen, damit der Ausschluss des Widerrufsrechts nicht scharmlos ausgenutzt werden kann.
Am ende um das aber umsetzten zu können, muss man das entsprechend Juristisch auch durchkauen, denn die Fälle sind sehr Unterschiedlich.
Wenn das zu viel ist von Menge, Umfang, Zeitraum, dann würde ich die Steine zurücknehmen, bevor die Sache unangenehm wird.