eingestellt am 24. Dez 2022
Verkaufe gerade meine Restbestände an alten Legos bei eBay Kleinanzeigen. Bisher keine Beschwerden. Legos wurden alle zusammen im Keller gelagert. Jetzt gab es erstmalig eine Beschwerde wegen "Kellergeruch". Bin Privatverkäufer und habe die Gewährleistung entsprechend ausgeschlossen. Muss ich die Steine trotzdem zurücknehmen? Falls ja, wer trägt die Rücksendekosten? Kann ich die ursprünglichen Versandkosten einbehalten?

Wie ist fas Thema grundsätzlich zu behandeln?
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35 Kommentare

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    Kleinanzeigen? Steht drin, dass du von privat verkaufst? Dann gibt es für dich keine rechtlichen Pflichten, also alles Kulanz.
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    Falsch! Auch bei Privatverkäufen gibt es eine Rücknahmepflicht unter bestimmten Umständen. Diese kann auch nicht umgangen werden.
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    Um welche Summe geht es den hier? Lohnt sich der Aufwand sich damit zu beschäftigen?

    Eigentlich ist man mit dem Satz " Rücknahme ausgeschlossen , da Privatverkauf " doch abgesichert? Stand es so beim Verkauf? Dann hat sich das meiner Meinung nach erledigt.


    Und wenn man klötzchen Steine gebraucht kauft wo eindeutig beschrieben wurde " Lagerung im Keller" , der sollte sich über Kellergeruch auch nicht aufregen oder?

    Ich hab nen bisschen das Gefühl bei Ebay Kleinanzeigen sind zu viele ****** unterwegs. Wer kauf den gebraucht Legos und regt sich dann auf das sie stinken, mein Kind hätte besseres verdient. Naja Mahlzeit (bearbeitet)
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    Mit dem Satz ist man nicht "abgesichert".
    Man kann nicht einfach Mängel verschweigen (auch unbewusst) und sich dadurch rausreden.
    Sonst wäre Betrug sehr einfach.
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    Bei den vielen Kommentaren fehlt der Hinweis, wie man den Geruch mit einfachen Mitteln entfernen kann. Grundsätzlich gilt: Kellergeruch ist kein Mangel. Es liegt in der Natur der Sache, dass "alte Sachen" immer im Keller gelagert werden und daher bis zu einem gewissen Grade muffig riechen. Ein Gebrauchtwagenkäufer kann auch nicht später den Kauf rückgängig machen, nur weil ihm der muffige Garagengeruch stört. Schreib ihm folgendes:

    Es ist Weihnachten, das Fest der Liebe. Sie können mit sehr einfachen Mitteln den Geruch beseitigen (siehe unten). Der Käufer ist zur Mitwirkung verpflichtet, solange dies zumutbar ist. Aktuelle Gerichtsurteile belegen dies. Grundsätzlich ist ein Kellergeruch kein Mangel, wenn es sich um ein Produkt älteren Baujahrs handelt und der Käufer daher davon ausgehen konnte, dass solche Sachen i.d.R. längere Zeit im Keller oder Bühne gelagert wurden. Probieren Sie daher bitte folgendes:

    Man nimmt eine Doppelseite Zeitungspapier und befeuchtet sie (am besten mit etwas Backpulver) - nass soll sie nicht sein. Dann wird sie zusammengeknüllt und auf eine Plastiktüte in den Koffer oder Behälter gelegt, der dann geschlossen wird (darin die Legos). Das Zeitungspapier absorbiert Gerüche. Dieses Vorgehen wiederholt man eine Woche lang, immer mit frischen Zeitungen. Danach kann man noch folgendes tun: Legos in einer Tüte über Nacht im Gefrierschrank lagern. Spätestens dann sind alle Gerüche beseitigt.
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    Also wenn ein Verkäufer von mir verlangen würde doch eine Woche lang das gekaufte Produkt täglich in feuchte Zeitungen einzupacken damit alles wieder gut ist, würde ich ihm den Vogel zeigen, das hätte er selbst machen müssen.
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    Es kommt drauf an, was man unter "Kellergeruch" versteht.
    Wenn man darunter so einen feucht modrigen Geruch fasst, und man diesen nicht einfach entfernen kann (z.B. innen Eimer mit Spüli packen), ist das schon ein Mangel.

    Mal ehrlich, wer will mit so muffenden Steinen spielen und ggf. noch seine Kinder in die Nähe lassen? Niemand...
    Ist vergleichbar zu dem Geruch von Rauchern der Sachen anhaftet und ggf. vergilbt.

    Wenn es aber einfach nur ein etwas anderer Geruch ist, halb so wild und da kann man dann diskutieren.

    Wie Du damit umgehst, ist deine Sache.
    Ggf. macht es Sinn erstmal mit vergleichbaren Steinen zu prüfen, d.h. hol n Paket außem Keller und halt die Freunden unter die Nase
    Wenn die sagen "passt", dann gegenüber dem Käufer garnix machen oder wenn Du in Geberlaune bist paa Euro anbieten als Entschädigung fürs nicht vorgenommene Waschen...

    Wenn die Dinger aber wirklich stinken, dann würde ich versuchen mich irgendwie zu einigen, denn das wäre dann ein Mangel, den Du nicht angegeben hast und da hilft auch der Gewährleistungsausschluss nix.
    Bleibt er Käufer stur, dann wirst Du wohl oder Übel alles erstatten müssen, Kaufpreis, Versand hin und Versand zurück.
    Es handelt sich um einen Mangel, nicht einen Widerruf.
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    Ich wüsste ehrlich gesagt nicht wie Plastik Gerüche annehmen sollte?
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    Wenn der Geruch so stark ist, dass der Käufer die Legosteine zurückgeben will und du den Geruch gar nicht anzweifelst, dann nehme ich mal an dass sie wirklich massiv widerlich stinken. Nimm sie doch zurück, wasch und lüfte sie und verkauf sie wieder. 
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    So ein Blödsinn.
    Die Steine können gar nicht so stark Geruch angenommen haben.
    Die lagen im Keller und nicht in einer Leichenhalle.
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    Ich hoffe du hast die Seriennummer der Steine notiert...
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    Hast du erwähnt das sie im Keller gelagert wurden?

    Kellergeruch ist kein Problem denke ich, die Steine können im Netz in der Spülmaschine gewaschen werden

    Wenn du die Steine entsprechend beschrieben hast sehe ich keine Rücknahmepflicht. Sollte dem nicht so sein, könnte das passen. Versandkosten musst du nicht übernehmen.
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    Ich gehe sehr Stark davon aus, das der Käufer das nur Vorschiebt, um am ende einfach nur ein Rabatt raus zu schlagen, das ist eine Typische masche bei Ebay Klein.
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    Ich persönlich hatte noch nie Probleme mit Käufern bis auf einmal. Da ging es in meinen Augen allerdings mehr um subjektives empfinden ihm waren die Sachen dann „gebrauchter“ als angegeben. Habe Rücknahme angeboten dann gings aber schon los dass die Ware dann unvollständig zurückgeschickt wurde. Habs ihm dann gesagt dass ich das so nicht zurücknehmen werde und ihm nochmal senden werde und die Sache dann für mich durch ist. Grundsätzlich gilt die Sachen immer so genau wie möglich beschreiben und Fotos machen soviel wie geht. Wenns Seriennummern gibt natürlich auch die notieren und dann würde ich rein gar nichts mehr zurücknehmen wenn man dann belegen kann dass die Dinge die einem vorgeworfen werden nicht stimmen. Obendrein bei so einem Lego Set kanns natürlich auch sein dass der Käufer einfach nur den Preis drücken will oder vielleicht selber auf der Suche nach bestimmten seltenen Bausteinen ist und dann einfach seine kaputten austauscht einfach um gratis an intakte Bausteine zu kommen.
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    Schwieriges Thema. Du musst den Artikel nur zurücknehmen, wenn er defekt ist und Mängel aufweist, die vorher nicht erwähnt wurden. Kellergeruch ist meiner Meinung nach recht vergänglich.

    wie wurde denn gezahlt?

    die ursprünglichen Versandkosten kannst du behalten. Rücksendekosten trägt der Käufer! (bearbeitet)
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    Ich kann mir nicht vorstellen, dass üblicher Keller- oder Dachbodengeruch ein Grund für den Rücktritt vom Kauf sind. Bei Rauchern vielleicht, aber so.. eher nicht.
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    Gewährleistungsausschluss greift natürlich nicht, wenn du weißt, dass Mängel vorliegen und sie nicht offen legst, § 444 BGB. Aussagen ins Blaue hinein, die unrichtig sind, berechtigen außerdem zur Anfechtung.
    Daher wird es hier im Einzelfall davon abhängen, wie der Sachverhalt genau ist.
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    Waren das „normale“ legos von früher welchen einer Kiste gelagert wurden ? Also schüttware die gespielt wurde ? Dann soll er sie gefälligst waschen und fertig.
    waren das verpackte Modelle für ggf Sammler ? Dann würde ich das zurück nehmen .
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    Wenn es um die Steine und nicht in die Verpackung geht, ist eigentlich normal dass man als Käufer gebrauchte Legosteine zunächst einmal wäscht. Wenn die original Sammlerverpackung natürlich stark müffelt das ist schon ein Problem.
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    So sehe ich das auch.
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    Natürlich keine Rechtsberatung, aber hier meine Erkenntnisse:
    Eigentlich bist du raus. Zwar bist du natürlich auch als Privatverkäufer eigentlich zur Nacherfüllung iSv Nachbesserung nach § 439 I BGB verpflichtet. Bei stinkenden Steinen kann man von einer Abweichung von der üblichen Beschaffenheit von gebrauchten Steinen ausgehen (zumindest habe ich sowas noch nie gehört, dass Legosteine stinken).
    Aber wenn du einen wirksamen Gewährleistungsausschluss vereinbart hast, bist du grds. raus (wirksam meint, dass man v.a. Schadensersatz ausgenommen hast. Ab der (beabsichtigten) dreimaligen Verwendung der Floskel "Gewährleistung ist ausgenommen" liefe man in die AGB-Kontrolle und somit v.a. § 309 Nr. 7 hinein).

    Einzige, was wir jetzt nicht beurteilen können, ist ob die Steine wirklich erkennbar so gestunken haben. Sonst könnte arglistige Täuschung über den Mangel und somit § 444 BGB vorliegen. Dann wäre der Haftungsausschluss doch unwirksam. Aber immerhin haben die anderen sich nicht beschwert.
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    Das Widerrufsrecht ist am ende sowieso völlig Irrelevant, denn die Rückgabe kann man am ende nicht Ausschließen und wenn die Ware Verschwiegene, oder unhaltbare Mängel aufweist, so muss der Verkäufer den Artikel zurücknehmen.

    Einfach mal das BGH Boot Urteil Lesen, da hat er auch wirksam das Widerrufsrecht ausgeschlossen gehabt, musste aber wegen Fahruntüchtigkeit des Bootes das Boot Zurücknehmen, die Kosten der Rücknahme tragen sowie natürlich die Volle summe Rückzahlen.

    Damit hat das BGH bewusst eine Lücke offen gelassen, damit der Ausschluss des Widerrufsrechts nicht scharmlos ausgenutzt werden kann.

    Am ende um das aber umsetzten zu können, muss man das entsprechend Juristisch auch durchkauen, denn die Fälle sind sehr Unterschiedlich.
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    Autor*in
    Also erstmal danke für die vielen Rückmeldungen. In der Anzeige steht "kühl und dunkel gelagert". Und es waren einfache Grundbausteine. Also kein Sammlerset. Alle Legos wurden die letzten Jahrzehnte im gleichen Kellerraum gelagert. Bisher keine Reklamationen bezüglich Geruch.
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    würde es erst einmal so machen, wie jemand schrieb. Nett schreiben, dass dir nichts aufgefallen ist, andere sich auch nicht beschwert haben und er sie vieleicht einaml mitwäscht im Nezt oder Beutel. Dann mal schauen.
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    Viel wichtiger ist, wie viel Lego und in welchem Umfang in welchem Zeitraum verkauft wurde.

    Wenn das zu viel ist von Menge, Umfang, Zeitraum, dann würde ich die Steine zurücknehmen, bevor die Sache unangenehm wird.
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