Rücksendung oder Abholung von den nicht bestellten Waren?

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eingestellt am 10. Nov 2017
Ich habe vom Verkäufer nach einer Bestellung zwei Pakete bekommen. Ein Paket war auf mich adressiert, aber nicht für mich gedacht (ein Lieferschein war dabei). Der Verkäufer weiß Bescheid, hat es als Fehler begründet und will sein Paket zurück.

Die Frage ist: muss ich das Paket zur einer Versandfiliale bringen oder muss der Verkäufer für die Abholung sorgen?

Der Verkäufer hat den Rücksendeschein mir geschickt und verlangt, dass ich es selbst zur Post bringe. Abholen will er nicht. In der Zwischenzeit hat er mir die Rechnung für die nicht-bestellte Ware ausgestellt und sogar schon eine Mahnung. Er droht mit dem Gericht, falls ich nicht über die Filiale verschicke.

Ich habe die Ware verpackt will aber nicht zur Post tragen. Behalten will ich auch nicht.

Habe ich da irgendeine Mitwirkungspflicht (zusätzlich zum Aufbewahren)? Hängt es von der Große des Artikel, ob ich es bringen muss?

In meinem Fall ist schon kein Päckchen (sogar Sperrgut aus der Sicht von DHL), aber zur Post bringen wäre für mich kein großer Aufwand. Ich will es nicht aus Prinzip, da die Kommunikation seitens Verkäufer sehr schlecht war und die bestellte Ware sah nicht neu aus.

Ich kenne BGB §241A, aber in wie weit ich mitwirken muss, steht dort nicht. :-)
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