Gepostet 14 März 2022

Saturn Card "Schwarz" verlängerte Umtauschfrist

Ich habe im Januar für einen technisch nicht so bewanderten Verwandten ein Smartphone bei Saturn gekauft. Er hat sich aber schlussendlich für ein anderes Gerät entschieden und ich hatte es bisher aufgrund von längerer Krankheit noch nicht zurückgeben können.
Da ich im letzten Jahr echt viel bei Saturn gekauft habe, habe ich dort deren "schwarze" Saturncard und dadurch eigentlich unbegrenztes Rückgaberecht auch nach 28 Tagen, die sie normal anbieten.
Das Handy ist ungenutzt, vollständig und die Originalverpackung auch unbeschädigt. Nur das Siegel an der Packung ist durchtrennt, weil das Handy eben einmal in die Hand genommen wurde.
Im Markt haben sich die Mitarbeiter nun geweigert das Gerät zurück zu nehmen, der Support online meinte die Rückgabe sei eigentlich kein Problem.
Saturn schreibt auch selbst:
Nach 28 Tagen (Schwarz):

Voraussetzung des freiwilligen Umtauschrechts ist, dass die Ware vollständig, ungenutzt und ohne durch Sie verursachte Beschädigung in der Originalverkaufsverpackung zurückgeschickt bzw. zurückgegeben wird. Vermittlungsgeschäfte, Finanzierungskäufe, personalisierte Waren (z. B. Fotos) und Softwareprodukte ausgeschlossen. Beschränkt auf für den Privatverkauf übliche Mengen. Bestehende gesetzliche Rechte (z. B. Widerrufsrecht, Gewährleistungsansprüche) bleiben hier von unberührt.

Hat jemand ähnlich Erfahrungen gemacht? Die Erklärung von Saturn lässt mMn beide Interpretationen von ungenutzt zu. Einmal wirklich komplett OVP und einmal eben das normale ungenutzt, man hat zwar die Verpackung mal aufgemacht, aber das Handy jetzt nicht Tage ausprobiert.
Zusätzliche Info
Sag was dazu

Kategorien

18 Kommentare

sortiert nach
's Profilbild
  1. Chriz's Profilbild
    Druck doch den Kontakt mit dem Online Support aus und lass im Laden einfach mal den Filialleiter kommen.
    Hilft hier wenig, wenn andere schreiben geht nicht, andere geht doch. Entscheidend ist das, was Du vor Ort draus machst.
  2. Dodgerone's Profilbild
    Ich les da "ungenutzt"... und ausgepackt ist halt schon benutzt... wie lange auch immer.
  3. Wetterfrosch48's Profilbild
    Ich lese da nur "in der Originalverpackung", da steht nix das die nicht geöffnet sein darf, der Karton mit Seriennummer/IMEI muss halt dabei sein. Und ich kann durchaus verstehen, daß man die 4 Wochen mal verpasst wenn man krank ist, nicht jeder hat Familie in der Nähe oder Zugang zum Gerät (wenn man z.b. im KH oder in der ReHa ist).
    Ich würde wie schon empfohlen den Filialleiter verlangen, sachlich die Situation schildern und wenn das Gerät sichtlich nicht benutzt wurde (ausser übliches betrachten / anfassen wie man es auch in der Filiale machen würde) denke ich wird man es auch zurück nehmen
  4. Tyler62's Profilbild
    Die Verpackung ist doch beschädigt wenn das Siegel durchtrennt ist.
  5. sicore's Profilbild
    „Und ohne durch die verursachte Beschädigung in der originalverkaufspackung“ - ganz klar das man bei dem zerstören des Siegels anders gehandelt hat
  6. jamann's Profilbild
    Du schreibst was von Rückgaberecht, hast aber ggf. Nur ein freiwilliges Umtauschrecht.

    Aber ganz ehrlich: wer es in 4 Wochen nicht schafft, seine gekaufte Ware zurückzugeben oder es durch jemand anderen zurückgeben lässt, ist wirklich selbst schuld. So krank wirst du wahrscheinlich nicht gewesen sein, dass du nicht mal jemanden aus deiner Familie hättest beauftragen können?
  7. RedChonk's Profilbild
    Gendo12315.03.2022 07:14

    Bei amazon hätte man das bestimmt auch nicht gekonnt.


    35634717-gySKE.jpg
    3 Monate, 1 Jahre, 2 Jahre, alles schon gehabt.

    Natürlich immer eine Frage wie man die Sache bei Amazon angeht.
  8. deru2le's Profilbild
    sicore14.03.2022 20:06

    „Und ohne durch die verursachte Beschädigung in der or …„Und ohne durch die verursachte Beschädigung in der originalverkaufspackung“ - ganz klar das man bei dem zerstören des Siegels anders gehandelt hat


    Bitte noch mal langsam und genau lesen. "Beschädigung" bezieht sich hier auf das Gerät und nicht auf die Originalverkaufsverpackung.
  9. _Grav1ty_'s Profilbild
    El_Pato16.03.2022 13:36

    Ich denke das Telefon kann zurückgehen. Die AGB sind so zu verstehen, dass …Ich denke das Telefon kann zurückgehen. Die AGB sind so zu verstehen, dass ovp da sein muss. Generell ist aber dem Kunden weniger zuzumuten als dem Ersteller der AGB. Von daher kann ich mir vorstellen das Prüfung (an schalten) durchgehen kann vor Gericht als unbenutzt. Dass die ovp da sein muss ist ja nunmal so beschrieben. Normalerweise gehört die ovp ja nicht zum Produkt. Dass diese unbeschädigt sein muss, ist in meinem Verständnis unhaltbar.Wie bekommt man die schwarze Karte? Umsatz?


    Ja, 25.000 Bits braucht man glaube ich. Also 2.500€ Umsatz.
  10. Cratter13's Profilbild
    Pech gehabt. Das Handy muss in der OVP sein. Den Fall hatte ich letztes Jahr, da konnte ich das Handy nur zurückgeben nach 28 Tagen da es noch Original versiegelt war.
  11. Phil09's Profilbild
    Da sieht man mal wieder, dass der Online-Handel Vorteile bietet, wenn es da auch nur 14 Tage Widerrufsfrist sind.
  12. flaver77's Profilbild
    Wäre auch mal interessant zu erfahren, wie es sich mit Artikeln verhält, welche weder ein Siegel haben, noch eingeschweisst sind. Welche man quasi schon offen kauft.
  13. Gendo123's Profilbild
    jamann15.03.2022 06:58

    Du schreibst was von Rückgaberecht, hast aber ggf. Nur ein freiwilliges …Du schreibst was von Rückgaberecht, hast aber ggf. Nur ein freiwilliges Umtauschrecht.Aber ganz ehrlich: wer es in 4 Wochen nicht schafft, seine gekaufte Ware zurückzugeben oder es durch jemand anderen zurückgeben lässt, ist wirklich selbst schuld. So krank wirst du wahrscheinlich nicht gewesen sein, dass du nicht mal jemanden aus deiner Familie hättest beauftragen können?


    Man muss halt auch den händler irgendwo verstehen. Die verdienen auch irgendwie ihr geld und sicherlich nicht dadurch, dass gebrauchte ware kostenfrei zurückgenommen wird nach der gesetzlichen frist..

    Bei amazon hätte man das bestimmt auch nicht gekonnt.

    Verkauf es doch auf ebay oder rebuy?
    Oder du legst es in den schrank und nutzt es selber wenn dein jetziges hinüber ist
  14. apfel-id's Profilbild
    Gab es da nicht mal eine höchstrichterliche Rechtsprechung, dass das Öffnen von Verpackungen weder eine Beschädigung darstelle noch die Ware deshalb nicht mehr neu und unbenutzt sei?
  15. flaver77's Profilbild
    apfel-id15.03.2022 07:30

    Gab es da nicht mal eine höchstrichterliche Rechtsprechung, dass das …Gab es da nicht mal eine höchstrichterliche Rechtsprechung, dass das Öffnen von Verpackungen weder eine Beschädigung darstelle noch die Ware deshalb nicht mehr neu und unbenutzt sei?


    Darin ging es aber um einen Händler der Ware als Neu verkaufte, weil die Verpackung beschädigt war, oder nicht mehr vorhanden.
  16. Gendo123's Profilbild
    RedChonk15.03.2022 07:37

    [Bild] 3 Monate, 1 Jahre, 2 Jahre, alles schon gehabt. Natürlich immer eine …[Bild] 3 Monate, 1 Jahre, 2 Jahre, alles schon gehabt. Natürlich immer eine Frage wie man die Sache bei Amazon angeht.


    Ja die lassen vieles durchgehen aber ich denke das kommt auch darauf an wieso.

    Weil es dir nicht mehr gefällt wohl eher nicht. Vermutlich hast du deine gewährleistungsrechte ausgeübt?
  17. El_Pato's Profilbild
    Ich denke das Telefon kann zurückgehen. Die AGB sind so zu verstehen, dass ovp da sein muss. Generell ist aber dem Kunden weniger zuzumuten als dem Ersteller der AGB. Von daher kann ich mir vorstellen das Prüfung (an schalten) durchgehen kann vor Gericht als unbenutzt. Dass die ovp da sein muss ist ja nunmal so beschrieben. Normalerweise gehört die ovp ja nicht zum Produkt. Dass diese unbeschädigt sein muss, ist in meinem Verständnis unhaltbar.

    Wie bekommt man die schwarze Karte? Umsatz? (bearbeitet)
  18. dgo's Profilbild
    Autor*in
    Um das abzuschließen:
    jamann15.03.2022 06:58

    Aber ganz ehrlich: wer es in 4 Wochen nicht schafft, seine gekaufte Ware …Aber ganz ehrlich: wer es in 4 Wochen nicht schafft, seine gekaufte Ware zurückzugeben oder es durch jemand anderen zurückgeben lässt, ist wirklich selbst schuld. So krank wirst du wahrscheinlich nicht gewesen sein, dass du nicht mal jemanden aus deiner Familie hättest beauftragen können?


    ich hatte mich eigentlich auch darauf verlassen, dass ich das Handy einfach noch zurückgeben kann. Und gibt einfach Situationen wo auch die Rückgabe durch Freunde und Familie schwierig ist.

    deru2le15.03.2022 15:46

    Bitte noch mal langsam und genau lesen. "Beschädigung" bezieht sich hier …Bitte noch mal langsam und genau lesen. "Beschädigung" bezieht sich hier auf das Gerät und nicht auf die Originalverkaufsverpackung.


    So sehe ich das eigentlich auch.

    Chriz14.03.2022 20:51

    Druck doch den Kontakt mit dem Online Support aus und lass im Laden …Druck doch den Kontakt mit dem Online Support aus und lass im Laden einfach mal den Filialleiter kommen.Hilft hier wenig, wenn andere schreiben geht nicht, andere geht doch. Entscheidend ist das, was Du vor Ort draus machst.


    Der Support meinte per Chat mehrfach sollte kein Problem sein, ginge aber nur vor Ort. Der Laden hat sich auf jeden Fall geweigert, das Gerät irgendwie zurück zu nehmen. Heißt für mich persönlich, dass ich dort fürs erste nur noch kaufe, wenn das Angebot super gut ist und doch wieder mehr bei Amazon über die virtuelle Ladentheke geht. Da gab es bisher deutlich weniger Probleme. Das Gerät selbst habe ich jetzt mit etwas Verlust verkauft.



    El_Pato16.03.2022 13:36

    Wie bekommt man die schwarze Karte? Umsatz?


    Genau, durch den Umsatz. Und wie im anderen Kommentar glaub 2500€. Das gebe ich dort zugegebenermaßen nicht jedes Jahr aus, aber doch recht viel und hätte dann zumindest auch eine gewisse Kulanz erwartet.
's Profilbild