So reagieren die Ankaufportale (ZOXS, Rebuy, Clevertronic, etc.) auf das Plattformen-Steuertransparenzgesetz

eingestellt am 12. Jan 2023
Update 1
Wirkaufens hat sich bei uns gemeldet und darauf hingewiesen, dass die Aussage weiter unten nicht zutreffend ist: "Der Sachverhalt befindet sich aktuell in der Prüfung, sodass derzeit keine abschließende Bewertung möglich ist."
//David
Nachdem es anscheinend nicht ganz eindeutig ist, ob auch Ankaufportale von dem neuen Gesetz betroffen sind, habe ich die Ankaufportale einfach direkt gefragt.
Ich werde weitere Antworten ergänzen, sobald ich sie bekomme.

  • Buchlando: "bisher ist nur bekannt, dass die großen Plattformen, wie Amazon und Ebay usw.. Verkäufe von Privatpersonen melden müssen. Wir melden nichts dem Finanzamt."

  • Buchmaxe: "Wir sind momentan selbst noch dabei, die gesamten Auswirkungen des PStTG in Erfahrung zu bringen. Grundsätzlich kann ich Ihnen aber mitteilen, dass sich die Anzahl auf die Verkäufe, nicht auf die Artikel bezieht. Sprich, ab dem 30. Auftrag innerhalb eines Jahres oder einem Gesamtwert der Aufträge unabhängig der Anzahl müssen die Verkäufe an das Finanzamt gemeldet werden."

  • Cleverbuy: "Nach Rechtsprüfung sehen wir uns gegenwärtig nicht von dem neuen Gesetz betroffen."

  • Clevertronic: "Diesem Gesetz unterstehen wir nicht."

  • eBay Kleinanzeigen - Statement auf der Webseite: "Die Zahl der von dir aufgegebenen Anzeigen spielt keine Rolle. In der Regel wissen wir nicht, ob ihr euch einig geworden seid, es also tatsächlich zu einem Verkauf gekommen ist. Wir übermitteln ausschließlich Informationen zu Transaktionen an die Finanzbehörden, bei denen wir mit Sicherheit wissen, dass es sich um eine erfolgreiche Transaktion handelt. Eine Übersicht deiner erfolgreichen Transaktionen findest du bei unserem Partner OPP."
  • (eBay Kleinanzeigen - aus einem STERN-Interview: "In der Regel erlangen wirkeine Kenntnis darüber, ob sich Anbieter und Interessent einig werden, es also tatsächlich zu einem Verkauf kommt", sagt Ebay-Kleinanzeigen-Sprecher Du Bois. Was Kleinanzeigennutzer via Paypal oder bar an der Haustür abwickeln, meldet die Plattform somit auchnicht. Daher seien viele Kleinanzeigen-Nutzer von dem Gesetz auch gar nicht betroffen. "Die Zahl der Anzeigen, die ein Nutzer aufgegeben hat, ist für die Beurteilung jedenfalls unerheblich.")

  • Momox - NEUE Antwort: "Ihr Anfrage ist in Arbeit. Bitte gedulden Sie sich etwas und fragen in ca. 14 Tagen erneut nach."
  • (Momox - alte Antwort: "Unsere Verkäufe werden von den Marktplätzen, wie im Artikel beschrieben, zum Abgleich ans Finanzamt gemeldet. Unsere Ankäufe unterliegen nichtdieser Regelung. Jedoch werden unsere Daten durch die Umsatzsteuerprüfung und die Betriebsprüfung regelmäßig analysiert. Was das Finanzamt mit ihren Analysen macht wissen wir nicht.")

  • mySWOOP: "Wir sind momentan noch in der Prüfung und können keine verbindliche Aussage geben. Es sieht bisher danach aus, dass wir davon nichtbetroffen sind.

  • Rebuy: "Da wir keine Plattform sind, gilt die neue Verordnungnicht für rebuy."
  • Rebuy - Ergänzung: "Gerne teile ich Ihnen mit, dass rebuy ein Online-Händler ist. Sie haben bei uns die Möglichkeit Medien- oder Elektroartikel an uns zu verkaufen oder anzukaufen."
  • Rebuy - Ergänzung: "Wir gehen derzeit davon aus, dass wir nicht unter den Geltungsbereich des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes fallen, da wir kein Plattformbetreiber im klassischen Sinne sind. [...] Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz gilt ausschließlich für Plattformen, die Nutzer (Käufer und Verkäufer) miteinander in Kontakt bringen, damit diese miteinander Geschäfte abschließen können. Die rebuy recommerce GmbH führt An- und Verkäufe jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durch und betreibt daher kein Vermittlungsgeschäft, wie es für Plattformen geradezu klassisch ist."

  • Seyobo: "Wir gehen davon aus, dass es sich um mehr als 30 Aufträge im Jahr handelt, die einer Meldepflicht unterliegen, oder du mehr als 2000,-€ bei deinen Verkäufen pro Jahr verdienst. [...] Solltest du mehr als 30 Aufträge haben oder 2000,-€ verdienen, dann müssen wir als Plattformbetreiber deine Daten an das Finanzamt weitergeben."

  • SMARTPHONE ONLY: "Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand sind alle Ankaufsportale davon betroffen und somit meldepflichtig."

  • Studiobuch: "Tatsächlich ist die Info auch für uns neu. [...] Wenn Du also nicht Deine Bücher in einzelne Verkäufe packst und damit auf mehr als 30 Verkäufe kommst, dann sollte es kein Problem darstellen alle Deine Bücher an uns zu verkaufen, solange Du nicht über die 2000€ Gesamtverkaufswert (Summe aus allen Verkäufen bei Studibuch) kommst. [...] Es empfiehlt sich für Dich trotzdem einen guten Überblick über Deine Verkäufe zu haben, damit Du nicht über die jeweiligen Grenzen hinauskommst."

  • Wirkaufens: "Wirmelden jedes Gerät, das an uns verkauft wurde, beim Finanzamt an."

  • ZOXS: "Unser ZOXS-Ankaufservice fällt unter die meldepflichtigen Plattformen und ist somit verpflichtet, private Verkäufe an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden."
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109 Kommentare

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    Falls noch nicht bekannt >> Bei Ebay Kleinanzeigen gibt eine offizielle Aussage auf deren Homepage.
    Link kann ich hierf nicht einfügen. Keine Ahnung warum nicht.
    Da steht, es wird nur das gemeldet, was über deren Zahlungsdienstleister "OPP" abgewicklet wird.
    Und hier kann man wohl die Summe irgendwo in seinem Profoil unter dem Punkt "OPP" finden.
    Leider finde ich hier nix. Vielleicht kann mir einer von Euch einen Tipp geben?

    Nachtrag: Man soll sich wohl bei onlinepaymentplatform direkt einloggen. Habe hier aber gar keine Zugangsdaten und die von Ebay Kleinanzeigen gehen nicht?!

    Nachtrag 2: Bei Ebay Kleinanzeigen in den Einstellungen auf "Auszahlungskonto ändern" klicken, dann kann man ein PW für OPP erstellen und sich dort einloggen.
    Ist aber eigentlich eh wurscht, da ich den Dienst eh fast nicht nutze und mein 2ter Account auch gar nicht verknüpft ist.
    Bisher sind insgesamt lediglich 3 Einträge bei OPP für das gesamte Jahr 2022 (bearbeitet)
  2. Avatar
    Buchmaxe.de

    vielen Dank für Ihre Nachfrage. Wir sind momentan selbst noch dabei, die gesamten Auswirkungen des PStTG in Erfahrung zu bringen. Grundsätzlich kann ich Ihnen aber mitteilen, dass sich die Anzahl auf die Verkäufe, nicht auf die Artikel bezieht. Sprich, ab dem 30. Auftrag innerhalb eines Jahres oder einem Gesamtwert der Aufträge unabhängig der Anzahl müssen die Verkäufe an das Finanzamt gemeldet werden. Die von Ihnen genannte Menge an Verkäufen sollte also gar kein Problem sein.

    Herzliche Grüße

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    Studiobuch

    vielen Dank für Deine Nachricht. Tatsächlich ist die Info auch für uns neu. Wir haben hier einen guten Artikel dazu gefunden: ruhrnachrichten.de/reg…31/
    Wenn Du also nicht Deine Bücher in einzelne Verkäufe packst und damit auf mehr als 30 Verkäufe kommst (Du meintest ja es werden um die 70 Bücher sein), dann sollte es kein Problem darstellen alle Deine Bücher an uns zu verkaufen, solange Du nicht über die 2000€ Gesamtverkaufswert (Summe aus allen Verkäufen bei Studibuch) kommst.

    In dem Abschnitt steht ja 30 Verkäufe und nicht 30 Artikel. Wenn nun ein Verkauf 30 Bücher enthält, ist es aus unserer Sicht immer noch nur ein einziger Verkauf und muss nicht gemeldet werden. Es empfiehlt sich für Dich trotzdem einen guten Überblick über Deine Verkäufe zu haben, damit Du nicht über die jeweiligen Grenzen hinauskommst. Über Dein Kundenkonto kannst Du die Gesamtzahl Deiner Verkäufe nachvollziehen und auch den jeweiligen Verkaufswert ermitteln.

    Wir hoffen wir konnten Dir weiterhelfen. Solltest Du weitere Fragen haben, so kannst Du uns gerne erneut kontaktieren.


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    Seyobo

    vielen Dank für deine Nachricht. Wir gehen davon aus, dass es sich um mehr als 30 Aufträge im Jahr handelt, die einer Meldepflicht unterliegen, oder du mehr als 2000,-€ bei deinen Verkäufen pro Jahr verdienst.
    Wenn Du einen Auftrag mit allen 70 Büchern anlegst und du dabei 200,-€ verdienst, wird das Finanzamt nicht auf dich zukommen. Solltest du mehr als 30 Aufträge haben oder 2000,-€ verdienen, dann müssen wir als Plattformbetreiber deine Daten an das Finanzamt weitergeben.

    Ich hoffe ich konnte dir schon ein bisschen weiterhelfen.


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    Buchlando

    bisher ist nur bekannt, dass die großen Plattformen, wie Amazon und Ebay usw.. Verkäufe von Privatpersonen melden müssen. Wir melden nichts dem Finanzamt.
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    Autor*in
    Danke, ergänzt
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    Aber schon krass, dass WK jedes angekaufte Gerät meldet.

    Jetzt wollen wir mal ein Setting konstruieren:
    Dein eigener Handyvertrag läuft aus und Du bist mit Deinem Gerät noch zufrieden, verlängerst den Vertrag also und nimmst ein neues Gerät dazu, schickst es zu WK. Gleiches gilt für den Datenvertrag nebst iPad.
    Und wenn dann noch die Veträge Deiner Eltern fällig sind, Du es für die alten Leute abwickelst, weil die da keine Lust drauf haben, hängst Du schon am Fliegenfänger des Finanzamts.
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    Das was Du beschreibst ist nicht das, was das Finanzamt sucht. Solche Verhaltensweisen sollen geduldet werden.
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    Ich frage mich wie das Finanzamt den Verkauf von subventionierten Geräten ansieht.

    Wenn man zbs. 50€/mon zahlt, zahlt man somit über die 2 Jahre 1200€. Die Gerätepreise sind i.d.r. aber 1€.
    Wenn man jetzt das Gerät für 1000€ verkauft, ist die Frage ob sie 1000€-1200€ = -200€ (Verlust) rechnen oder 1000€-1€ = 999€ (Gewinn) rechnen.

    Letzteres wäre dann ja steuerpflichtig. Ich kann mir gut vorstellen, dass die Pappnasen vom Finanzamt hier einfach sagen "ja aber da steht doch du hast 1€ fürs Gerät gezahlt, ist ja der Gerätepreis"
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    Wie beim Verkauf eines gewonnenen Autos!
    Wenn Du das gewonnene Auto für weniger verkaufst, als der Verlosende im Einkauf bezahlt hat, kannst Du einen Verlust anmelden, wenn innerhalb eines Jahres verkauft!
    Wenn der Beschaffungspreis unbekannt ist zählt u.U. der Listenpreis oder Großhandelspreis…..
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    Neue Antwort von Rebuy.

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    Wir gehen derzeit davon aus, dass wir nicht unter den Geltungsbereich des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes fallen, da wir kein Plattformbetreiber im klassischen Sinne sind und nehmen daher derzeit keine entsprechenden Meldungen vor.

    Für Sie ändert sich also nichts bei der Nutzung unserer Services, insbesondere beim Verkauf an uns. Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz gilt ausschließlich für Plattformen, die Nutzer (Käufer und Verkäufer) miteinander in Kontakt bringen, damit diese miteinander Geschäfte abschließen können.

    Die rebuy recommerce GmbH führt An- und Verkäufe jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durch und betreibt daher kein Vermittlungsgeschäft, wie es für Plattformen geradezu klassisch ist.

    Da es sich allerdings um eine neue gesetzliche Regelung handelt, kann die rechtliche Einordnung, ob rebuy unter die Regelung des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes fällt oder nicht, jederzeit ändern. In diesem Fall werden wir Sie selbstverständlich informieren.
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    Autor*in
    Danke, ergänzt
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    Clever von Clevertronic

    Clevertronic: "Diesem Gesetz unterstehen wir nicht."
    Finanzamt: Wir hassen diesen Trick
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    Bossmove von Clevertronic. Direkt sympathisch.
  7. Avatar
    Kleine Ergänzung zu Rebuy

    Frage:

    Mich würde jedoch interessieren, warum Rebuy keine Plattform ist.

    Anders gefragt, was ist Rebuy dann, wenn es keine Plattform ist?

    Antwort:

    gerne teile ich Ihnen mit, dass rebuy ein Online-Händler ist.

    Sie haben bei uns die Möglichkeit Medien- oder Elektroartikel an uns zu verkaufen oder anzukaufen
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    Autor*in
    Das Rechtsverständnis von rebuy ist wirklich einzigartig.
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    Das hat Momox mir geschrieben.

    Unsere Verkäufe werden von den Marktplätzen, wie im Artikel beschrieben, zum Abgleich ans Finanzamt gemeldet. Unsere Ankäufe unterliegen nicht dieser Regelung. Jedoch werden unsere Daten durch die Umsatzsteuerprüfung und die Betriebsprüfung regelmäßig analysiert. Was das Finanzamt mit ihren Analysen macht wissen wir nicht.
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    Geiles Geschwurbel.
    Die Frage wäre ja, was Momox konkret an relevanten Kundendaten ans FA weitergibt?
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    Autor*in
    Ich hab das neue Statement von eBay Kleinanzeigen ("Informationen zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG/DAC7)") ergänzt
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    Vielleicht auch mal "reagieren" im Titel korrigieren
  10. Avatar
    um das thema zu verstehen, solltest du grundsä
    tzlich sagen, um was es überhaupt geht........
    Avatar
    Das wundert mich nicht. Du bist die Art Mensch, die andere grundlos belehren möchte. Siehe:
    mydealz.de/com…726

    39643262-tT1Tg.jpg
  11. Avatar
    Wo soll Momox,Rebuy, etc überhaupt eine Plattform sein ?!

    § 3 Plattform; Plattformbetreiber

    Eine Plattform ist jedes auf digitalen Technologien beruhende System, das es Nutzern ermöglicht, über das Internet mittels einer Software miteinander in Kontakt zu treten und Rechtsgeschäfte abzuschließen, die gerichtet sind auf

    1.die Erbringung relevanter Tätigkeiten (§ 5) durch Anbieter für andere Nutzer oder

    2.die Erhebung und Zahlung einer mit einer relevanten Tätigkeit zusammenhängenden Vergütung.


    Eine Plattform liegt auch vor, wenn der Betreiber des Systems mit Anbietern oder anderen Nutzern Rechtsgeschäfte abschließt, die auf die Nummern 1 oder 2 in Satz 1 gerichtet sind.


    Momox etc kauft an und verkauft nicht für mich, auch bekommen sie keine Vergütung ..

    Der ganze Satz 1 gilt nicht und der zweite auch nicht, da Momox etc keinen Warenverkauf für den Anbieter sondern nur für sich selber durchführt. Auch vergütet der Anbieter die Plattform nicht für seine Tätigkeit.
    Avatar
    Die erklären den Bürgern den Krieg 😬
  12. Avatar
    Danke, gute Idee!
  13. Avatar
    Autor*in
    eBay Kleinanzeigen in einem Interview auf Stern.de:

    Bei Geschäften auf Ebay Kleinanzeigen nutzen hingegen nur die wenigsten Privatpersonen die eingebaute Bezahlfunktion "Direkt kaufen". "In der Regel erlangen wir keine Kenntnis darüber, ob sich Anbieter und Interessent einig werden, es also tatsächlich zu einem Verkauf kommt", sagt Ebay-Kleinanzeigen-Sprecher Du Bois. Was Kleinanzeigennutzer via Paypal oder bar an der Haustür abwickeln, meldet die Plattform somit auch nicht. Daher seien viele Kleinanzeigen-Nutzer von dem Gesetz auch gar nicht betroffen, sagt Du Bois. "Die Zahl der Anzeigen, die ein Nutzer aufgegeben hat, ist für die Beurteilung jedenfalls unerheblich."
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  14. Avatar
    Ebay-Kleinanzeigen hat ja von selbst aus schon sehr schnell darauf reagiert... wird sicher vielen schon aufgefallen sein, dass es jetzt keinen "Verkauft"-Button mehr gibt, sondern nur noch Anzeige löschen und auch im Profil gibt es nicht mehr die Badge für "besonders nachhaltiges" Verhalten, weil man soviel verkauft hat. Die haben das Problem also einfach damit umgangen, dass sie gar nicht mehr erheben, was verkauft wurde. Anzeige gelöscht kann auch heißen, Artikel behalten oder weggeschmissen
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    also ich hab den Badge noch^^
    dass man nur noch löschen kann ist schon einige Wochen so.
  15. Avatar
    Danke fürs Nachfragen. Dass Wirkaufens JEDES Gerät meldet, war mir echt nicht bewusst
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    Da die Antwort aber recht allgemein formuliert ist, könnte es ja einfsch eine Standardaussage sein: "Ja natürlich melden wir jedes Gerät beim Finanzamt, sind ja unsere Umsätze". Man kann ja da xbeliebige Daten eingeben und das Konto muss ja nicht mal das eigene sein.
  16. Avatar
    Autor*in
    Sollte von euch jemand noch bei einem anderen Portal nachgefragt haben oder eine andere Antwort erhalten haben, einfach in die Kommentare hier schreiben, dann ergänze ich das ebenfalls.
  17. Avatar
    Kurz zur Klarstellung, selbst wenn die Firmen angeben aktuell nichts zu melden, so soll die erste Meldung 2024 stattfinden. Die Finanzämter sind natürlich nicht ahnungslos in Ihrer Arbeit und wissen ganz genau wo Privatleute Ihr Zeug verkaufen. Bei CRS hieß es auch oft das es nicht gemeldet wird, bis die Zettel im Briefkasten lagen.

    Kurz:
    Selbst wenn aktuell nicht gemeldet wird, kann es rückwirkend (und wird es auch zu 99%) gemeldet werden.

    Daher Steuern zahlen wenn man Gewinn erwirtschaftet und wenn das einem nicht passt -> auswandern.
    Avatar
    Crs?
  18. Avatar
    Es geht wieder mal an den kleinen Mann und die richtig dicken Fische sitzen im Ausland und lachen sich kaputt
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    Du meinst in Berlin und Brüssel!!!
  19. Avatar
    Ich verkaufe da soviel „Schrott“ – also wirklich alles, was mir in die Hände fällt. Kleinkram, irgendwelche 1 EUR Dinger, alles gebraucht. Da komme ich locker über 30 Artikel, aber niemals an die 2000 EUR heran. Eventuell sollten sich die privaten Verkäufer abwenden, da dürften Millionen an Gebühren verloren gehen. Spätestens dann werden die Stimmen der Plattformen größer. (bearbeitet)
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    Die Regelung mit den 30 Artikeln pro Jahr ist auch wirklich bescheuert, die FA werden so viel unnötige Bürokratie bekommen. Und auch die privaten Verkäufer müssen ihre Zeit verschwenden, um denen zu erklären, dass man kein Gewerblicher Verkäufer ist. Aber auch die 2000€ Umsatzgrenze ist zu niedrig, da man diese sehr schnell erreicht, wenn man z.B höherpreisige Elektroartikel wieder verkauft.
  20. Avatar
    Hier wäre die neueste Antwort von Momox. Allzu Aufschlussreich ist diese leider auch nicht.

    --------

    vielen Dank, dass Sie sich bei uns melden.

    Verständlicherweise fragen Sie sich, inwieweit Sie von dem neuen Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) betroffen sind. Leider können wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt keine zufriedenstellende Antwort geben, da wir derzeit selbst noch untersuchen, ob das neue Gesetz auch uns betrifft.

    Wie häufig der Fall bei Gesetzen, die innerhalb eines sehr kurzen Zeitraums EU-Richtlinien verändern, gibt es bislang noch keine Anweisungen, wie diese neuen Vorgaben in der Praxis gehandhabt werden sollen.
    Auch das Bundeszentralamt für Steuern wird vermutlich noch das erste Halbjahr 2023 benötigen, um allen E-Commerce Unternehmen verlässliche Auskünfte zu erteilen.

    Wir sind zurzeit in engem Austausch mit den entsprechenden Expert:innen, um eindeutig zu klären, ob die momox SE von den neuen Regelungen des PStTG betroffen sein wird oder nicht.

    Bis dahin bleibt für Sie als Kund:in alles beim Alten! Sollten sich Änderungen ergeben, werden wir Sie selbstverständlich kontaktieren und Ihnen alle wichtigen Informationen zukommen lassen.

    Ihr momox Kundenservice
  21. Avatar
    Autor*in
    Momox hat geantwortet: "Ihre Anfrage ist in Arbeit. Bitte gedulden Sie sich etwas und fragen in ca. 14 Tagen erneut nach."
  22. Avatar
    Da ist ein A verloren gegangen.

    Gute Idee, Danke dafür.
  23. Avatar
    Vielen Dank für die Zusammenfassung Wenn man Däumchen oder Kudos verteilen könnte - hier wären unsere
  24. Avatar
    Discogs Antwort auf die Anfrage ob sie auch davon betroffen sind da der firmensitz in den USA ist :
    Hi there,

    Thank you for contacting us, and for your feedback!

    At the moment, there are no updates on this front, apologies.

    Your request has however been logged for our Product Development team to review via another channel. If you have any further questions, please let us know.

    Best wishes,
  25. Avatar
    Hoffentlich müssen alle melden. Wäre gut so.
    Avatar
    No way
  26. Avatar
    Oha, ich sehe da schon ein datenrechtliches Problem, dass es an FA gemeldet wird, sofern nichts in den AGB darin steht. Und ganz ehrlich: die meisten verkaufen nur 2-3 Stück pro Jahr. Warum dann gemeldet werden soll, ist schon komisch
    Avatar
    Geht um das neue Gesetz, bei dem auch ein privater Nutzer ab 30 Transaktionen oder mehr als 2000 Euro Umsatz pro Plattform gemeldet werden muss. Wenn teure Geräte mit Wert über 1000 Euro eingeschickt werden, kann das Limit recht schnell erreicht sein.

    Natürlich interessiert es das Finanzamt nicht, wenn du 2-3 Altgeräte oder einzelne Geräte, die du zu einem Vertrag dazubekommen hast, einschickst.

    Was aber wieder interessant werden könnte, wenn hier z.B. fünf mal das gleiche Gerät in einem Deal gekauft wird, weil der Ankaufspreis noch höher ist als der Dealpreis. Hier ist dann ganz klar eine Gewinnabsicht erkennbar. Aber auch hier haben sich die Ankaufportale meistens bisher schon abgesichert und solche Stückzahlen nicht angekauft oder Herkunftsnachweise gefordert, um Geldwäsche und andere Dinge auszuschließen.

    Hier die große Diskussion: mydealz.de/dis…560
    Und hier die Diskusson, ob auf Ankaufportale dazuzählen: mydealz.de/dis…800
  27. Avatar
    Autor*in
    Und schon die erste Ergänzung:
    • SMARTPHONE ONLY: "Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand sind alle Ankaufsportale davon betroffen und somit meldepflichtig."
  28. Avatar
    Mal bei MPB angefragt
  29. Avatar
  30. Avatar
    Kannst du ggf. noch die vollständigen Antworten der jeweiligen Anbieter ergänzen?
    Avatar
    Autor*in
    Das sind quasi die vollständigen Antworten. Mehr als einen Satz gab's selten.
  31. Avatar
    Perfekte Infos! 100Dank dafür
    Avatar
    Sind aber auch nur Bestandsaufnahmen wenn es heute verneint wird und die morgen Post vom Finanzamt bekommen das sie melden müssen können die auch nix machen…
  32. Avatar
    Mein Gott warum gönnt das deutsche Finanzamt nicht einfach? Als ob man nicht genug Steuern zahnt
    Avatar
    Es ist eine Eu Vorgabe keine deutsche…
  33. Avatar
    Hat jemand schon bei stock-x angefragt?
    Avatar
    Das würde mich auch interessieren.
  34. Avatar
    Gerade frisch reingekommen, nach sehr langer Wartezeit:

    "Unser ZOXS-Ankaufservice fällt unter die meldepflichtigen Plattformen und ist somit verpflichtet, private Verkäufe an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden."
    Avatar
    Autor*in
    Dankeschön, ergänze ich sofort
  35. Avatar
    viagogo?
  36. Avatar
    Hallo zusammen,
    das ist ja eine tolle Auflistung Bin gespannt was Momox antworten wird und, ob Rebuy nicht auch melden muss. Für mich zum Verständnis: kann man davon ausgehen, dass es sich bei allen Portalen um 30 Verkäufe/Aufträge pro Jahr und nicht 30 Artikel im Jahr handelt/ handeln wird?
    Hab nämlich Kleider- und Bücherschrank ausgemistet und komme auf über 30 Artikel für Momox

    Danke im Voraus🌻
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