Nachdem es anscheinend nicht ganz eindeutig ist, ob auch Ankaufportale von dem neuen Gesetz betroffen sind, habe ich die Ankaufportale einfach direkt gefragt.
Ich werde weitere Antworten ergänzen, sobald ich sie bekomme.
- Buchlando: "bisher ist nur bekannt, dass die großen Plattformen, wie Amazon und Ebay usw.. Verkäufe von Privatpersonen melden müssen. Wir melden nichts dem Finanzamt."
- Buchmaxe: "Wir sind momentan selbst noch dabei, die gesamten Auswirkungen des PStTG in Erfahrung zu bringen. Grundsätzlich kann ich Ihnen aber mitteilen, dass sich die Anzahl auf die Verkäufe, nicht auf die Artikel bezieht. Sprich, ab dem 30. Auftrag innerhalb eines Jahres oder einem Gesamtwert der Aufträge unabhängig der Anzahl müssen die Verkäufe an das Finanzamt gemeldet werden."
- Cleverbuy: "Nach Rechtsprüfung sehen wir uns gegenwärtig nicht von dem neuen Gesetz betroffen."
- Clevertronic: "Diesem Gesetz unterstehen wir nicht."
- eBay Kleinanzeigen - Statement auf der Webseite: "Die Zahl der von dir aufgegebenen Anzeigen spielt keine Rolle. In der Regel wissen wir nicht, ob ihr euch einig geworden seid, es also tatsächlich zu einem Verkauf gekommen ist. Wir übermitteln ausschließlich Informationen zu Transaktionen an die Finanzbehörden, bei denen wir mit Sicherheit wissen, dass es sich um eine erfolgreiche Transaktion handelt. Eine Übersicht deiner erfolgreichen Transaktionen findest du bei unserem Partner OPP."
- (eBay Kleinanzeigen - aus einem STERN-Interview: "In der Regel erlangen wirkeine Kenntnis darüber, ob sich Anbieter und Interessent einig werden, es also tatsächlich zu einem Verkauf kommt", sagt Ebay-Kleinanzeigen-Sprecher Du Bois. Was Kleinanzeigennutzer via Paypal oder bar an der Haustür abwickeln, meldet die Plattform somit auchnicht. Daher seien viele Kleinanzeigen-Nutzer von dem Gesetz auch gar nicht betroffen. "Die Zahl der Anzeigen, die ein Nutzer aufgegeben hat, ist für die Beurteilung jedenfalls unerheblich.")
- Momox - NEUE Antwort: "Ihr Anfrage ist in Arbeit. Bitte gedulden Sie sich etwas und fragen in ca. 14 Tagen erneut nach."
- (Momox - alte Antwort: "Unsere Verkäufe werden von den Marktplätzen, wie im Artikel beschrieben, zum Abgleich ans Finanzamt gemeldet. Unsere Ankäufe unterliegen nichtdieser Regelung. Jedoch werden unsere Daten durch die Umsatzsteuerprüfung und die Betriebsprüfung regelmäßig analysiert. Was das Finanzamt mit ihren Analysen macht wissen wir nicht.")
- mySWOOP: "Wir sind momentan noch in der Prüfung und können keine verbindliche Aussage geben. Es sieht bisher danach aus, dass wir davon nichtbetroffen sind.
- Rebuy: "Da wir keine Plattform sind, gilt die neue Verordnungnicht für rebuy."
- Rebuy - Ergänzung: "Gerne teile ich Ihnen mit, dass rebuy ein Online-Händler ist. Sie haben bei uns die Möglichkeit Medien- oder Elektroartikel an uns zu verkaufen oder anzukaufen."
- Rebuy - Ergänzung: "Wir gehen derzeit davon aus, dass wir nicht unter den Geltungsbereich des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes fallen, da wir kein Plattformbetreiber im klassischen Sinne sind. [...] Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz gilt ausschließlich für Plattformen, die Nutzer (Käufer und Verkäufer) miteinander in Kontakt bringen, damit diese miteinander Geschäfte abschließen können. Die rebuy recommerce GmbH führt An- und Verkäufe jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durch und betreibt daher kein Vermittlungsgeschäft, wie es für Plattformen geradezu klassisch ist."
- Seyobo: "Wir gehen davon aus, dass es sich um mehr als 30 Aufträge im Jahr handelt, die einer Meldepflicht unterliegen, oder du mehr als 2000,-€ bei deinen Verkäufen pro Jahr verdienst. [...] Solltest du mehr als 30 Aufträge haben oder 2000,-€ verdienen, dann müssen wir als Plattformbetreiber deine Daten an das Finanzamt weitergeben."
- SMARTPHONE ONLY: "Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand sind alle Ankaufsportale davon betroffen und somit meldepflichtig."
- Studiobuch: "Tatsächlich ist die Info auch für uns neu. [...] Wenn Du also nicht Deine Bücher in einzelne Verkäufe packst und damit auf mehr als 30 Verkäufe kommst, dann sollte es kein Problem darstellen alle Deine Bücher an uns zu verkaufen, solange Du nicht über die 2000€ Gesamtverkaufswert (Summe aus allen Verkäufen bei Studibuch) kommst. [...] Es empfiehlt sich für Dich trotzdem einen guten Überblick über Deine Verkäufe zu haben, damit Du nicht über die jeweiligen Grenzen hinauskommst."
- Wirkaufens: "Wirmelden jedes Gerät, das an uns verkauft wurde, beim Finanzamt an."
- ZOXS: "Unser ZOXS-Ankaufservice fällt unter die meldepflichtigen Plattformen und ist somit verpflichtet, private Verkäufe an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden."
109 Kommentare
sortiert nachLink kann ich hierf nicht einfügen. Keine Ahnung warum nicht.
Da steht, es wird nur das gemeldet, was über deren Zahlungsdienstleister "OPP" abgewicklet wird.
Und hier kann man wohl die Summe irgendwo in seinem Profoil unter dem Punkt "OPP" finden.
Leider finde ich hier nix. Vielleicht kann mir einer von Euch einen Tipp geben?
Nachtrag: Man soll sich wohl bei onlinepaymentplatform direkt einloggen. Habe hier aber gar keine Zugangsdaten und die von Ebay Kleinanzeigen gehen nicht?!
Nachtrag 2: Bei Ebay Kleinanzeigen in den Einstellungen auf "Auszahlungskonto ändern" klicken, dann kann man ein PW für OPP erstellen und sich dort einloggen.
Ist aber eigentlich eh wurscht, da ich den Dienst eh fast nicht nutze und mein 2ter Account auch gar nicht verknüpft ist.
Bisher sind insgesamt lediglich 3 Einträge bei OPP für das gesamte Jahr 2022 (bearbeitet)
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Wir sind momentan selbst noch dabei, die gesamten Auswirkungen des PStTG in Erfahrung zu bringen. Grundsätzlich kann ich Ihnen aber mitteilen, dass sich die Anzahl auf die Verkäufe, nicht auf die Artikel bezieht. Sprich, ab dem 30. Auftrag innerhalb eines Jahres oder einem Gesamtwert der Aufträge unabhängig der Anzahl müssen die Verkäufe an das Finanzamt gemeldet werden. Die von Ihnen genannte Menge an Verkäufen sollte also gar kein Problem sein.
Herzliche Grüße
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Studiobuch
vielen Dank für Deine Nachricht. Tatsächlich ist die Info auch für uns neu. Wir haben hier einen guten Artikel dazu gefunden: ruhrnachrichten.de/reg…31/
Wenn Du also nicht Deine Bücher in einzelne Verkäufe packst und damit auf mehr als 30 Verkäufe kommst (Du meintest ja es werden um die 70 Bücher sein), dann sollte es kein Problem darstellen alle Deine Bücher an uns zu verkaufen, solange Du nicht über die 2000€ Gesamtverkaufswert (Summe aus allen Verkäufen bei Studibuch) kommst.
In dem Abschnitt steht ja 30 Verkäufe und nicht 30 Artikel. Wenn nun ein Verkauf 30 Bücher enthält, ist es aus unserer Sicht immer noch nur ein einziger Verkauf und muss nicht gemeldet werden. Es empfiehlt sich für Dich trotzdem einen guten Überblick über Deine Verkäufe zu haben, damit Du nicht über die jeweiligen Grenzen hinauskommst. Über Dein Kundenkonto kannst Du die Gesamtzahl Deiner Verkäufe nachvollziehen und auch den jeweiligen Verkaufswert ermitteln.
Wir hoffen wir konnten Dir weiterhelfen. Solltest Du weitere Fragen haben, so kannst Du uns gerne erneut kontaktieren.
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Seyobo
vielen Dank für deine Nachricht. Wir gehen davon aus, dass es sich um mehr als 30 Aufträge im Jahr handelt, die einer Meldepflicht unterliegen, oder du mehr als 2000,-€ bei deinen Verkäufen pro Jahr verdienst.
Wenn Du einen Auftrag mit allen 70 Büchern anlegst und du dabei 200,-€ verdienst, wird das Finanzamt nicht auf dich zukommen. Solltest du mehr als 30 Aufträge haben oder 2000,-€ verdienen, dann müssen wir als Plattformbetreiber deine Daten an das Finanzamt weitergeben.
Ich hoffe ich konnte dir schon ein bisschen weiterhelfen.
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Buchlando
bisher ist nur bekannt, dass die großen Plattformen, wie Amazon und Ebay usw.. Verkäufe von Privatpersonen melden müssen. Wir melden nichts dem Finanzamt.
Jetzt wollen wir mal ein Setting konstruieren:
Dein eigener Handyvertrag läuft aus und Du bist mit Deinem Gerät noch zufrieden, verlängerst den Vertrag also und nimmst ein neues Gerät dazu, schickst es zu WK. Gleiches gilt für den Datenvertrag nebst iPad.
Und wenn dann noch die Veträge Deiner Eltern fällig sind, Du es für die alten Leute abwickelst, weil die da keine Lust drauf haben, hängst Du schon am Fliegenfänger des Finanzamts.
Wenn man zbs. 50€/mon zahlt, zahlt man somit über die 2 Jahre 1200€. Die Gerätepreise sind i.d.r. aber 1€.
Wenn man jetzt das Gerät für 1000€ verkauft, ist die Frage ob sie 1000€-1200€ = -200€ (Verlust) rechnen oder 1000€-1€ = 999€ (Gewinn) rechnen.
Letzteres wäre dann ja steuerpflichtig. Ich kann mir gut vorstellen, dass die Pappnasen vom Finanzamt hier einfach sagen "ja aber da steht doch du hast 1€ fürs Gerät gezahlt, ist ja der Gerätepreis"
Wenn Du das gewonnene Auto für weniger verkaufst, als der Verlosende im Einkauf bezahlt hat, kannst Du einen Verlust anmelden, wenn innerhalb eines Jahres verkauft!
Wenn der Beschaffungspreis unbekannt ist zählt u.U. der Listenpreis oder Großhandelspreis…..
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Wir gehen derzeit davon aus, dass wir nicht unter den Geltungsbereich des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes fallen, da wir kein Plattformbetreiber im klassischen Sinne sind und nehmen daher derzeit keine entsprechenden Meldungen vor.
Für Sie ändert sich also nichts bei der Nutzung unserer Services, insbesondere beim Verkauf an uns. Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz gilt ausschließlich für Plattformen, die Nutzer (Käufer und Verkäufer) miteinander in Kontakt bringen, damit diese miteinander Geschäfte abschließen können.
Die rebuy recommerce GmbH führt An- und Verkäufe jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durch und betreibt daher kein Vermittlungsgeschäft, wie es für Plattformen geradezu klassisch ist.
Da es sich allerdings um eine neue gesetzliche Regelung handelt, kann die rechtliche Einordnung, ob rebuy unter die Regelung des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes fällt oder nicht, jederzeit ändern. In diesem Fall werden wir Sie selbstverständlich informieren.
Clevertronic: "Diesem Gesetz unterstehen wir nicht."
Finanzamt: Wir hassen diesen Trick
Frage:
Mich würde jedoch interessieren, warum Rebuy keine Plattform ist.
Anders gefragt, was ist Rebuy dann, wenn es keine Plattform ist?
Antwort:
gerne teile ich Ihnen mit, dass rebuy ein Online-Händler ist.
Sie haben bei uns die Möglichkeit Medien- oder Elektroartikel an uns zu verkaufen oder anzukaufen
Die Frage wäre ja, was Momox konkret an relevanten Kundendaten ans FA weitergibt?
tzlich sagen, um was es überhaupt geht........
mydealz.de/com…726
§ 3 Plattform; Plattformbetreiber
Eine Plattform ist jedes auf digitalen Technologien beruhende System, das es Nutzern ermöglicht, über das Internet mittels einer Software miteinander in Kontakt zu treten und Rechtsgeschäfte abzuschließen, die gerichtet sind auf
1.die Erbringung relevanter Tätigkeiten (§ 5) durch Anbieter für andere Nutzer oder
2.die Erhebung und Zahlung einer mit einer relevanten Tätigkeit zusammenhängenden Vergütung.
Eine Plattform liegt auch vor, wenn der Betreiber des Systems mit Anbietern oder anderen Nutzern Rechtsgeschäfte abschließt, die auf die Nummern 1 oder 2 in Satz 1 gerichtet sind.
Momox etc kauft an und verkauft nicht für mich, auch bekommen sie keine Vergütung ..
Der ganze Satz 1 gilt nicht und der zweite auch nicht, da Momox etc keinen Warenverkauf für den Anbieter sondern nur für sich selber durchführt. Auch vergütet der Anbieter die Plattform nicht für seine Tätigkeit.
Bei Geschäften auf Ebay Kleinanzeigen nutzen hingegen nur die wenigsten Privatpersonen die eingebaute Bezahlfunktion "Direkt kaufen". "In der Regel erlangen wir keine Kenntnis darüber, ob sich Anbieter und Interessent einig werden, es also tatsächlich zu einem Verkauf kommt", sagt Ebay-Kleinanzeigen-Sprecher Du Bois. Was Kleinanzeigennutzer via Paypal oder bar an der Haustür abwickeln, meldet die Plattform somit auch nicht. Daher seien viele Kleinanzeigen-Nutzer von dem Gesetz auch gar nicht betroffen, sagt Du Bois. "Die Zahl der Anzeigen, die ein Nutzer aufgegeben hat, ist für die Beurteilung jedenfalls unerheblich."
dass man nur noch löschen kann ist schon einige Wochen so.
Kurz:
Selbst wenn aktuell nicht gemeldet wird, kann es rückwirkend (und wird es auch zu 99%) gemeldet werden.
Daher Steuern zahlen wenn man Gewinn erwirtschaftet und wenn das einem nicht passt -> auswandern.
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vielen Dank, dass Sie sich bei uns melden.
Verständlicherweise fragen Sie sich, inwieweit Sie von dem neuen Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) betroffen sind. Leider können wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt keine zufriedenstellende Antwort geben, da wir derzeit selbst noch untersuchen, ob das neue Gesetz auch uns betrifft.
Wie häufig der Fall bei Gesetzen, die innerhalb eines sehr kurzen Zeitraums EU-Richtlinien verändern, gibt es bislang noch keine Anweisungen, wie diese neuen Vorgaben in der Praxis gehandhabt werden sollen.
Auch das Bundeszentralamt für Steuern wird vermutlich noch das erste Halbjahr 2023 benötigen, um allen E-Commerce Unternehmen verlässliche Auskünfte zu erteilen.
Wir sind zurzeit in engem Austausch mit den entsprechenden Expert:innen, um eindeutig zu klären, ob die momox SE von den neuen Regelungen des PStTG betroffen sein wird oder nicht.
Bis dahin bleibt für Sie als Kund:in alles beim Alten! Sollten sich Änderungen ergeben, werden wir Sie selbstverständlich kontaktieren und Ihnen alle wichtigen Informationen zukommen lassen.
Ihr momox Kundenservice
Gute Idee, Danke dafür.
Hi there,
Thank you for contacting us, and for your feedback!
At the moment, there are no updates on this front, apologies.
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Best wishes,
Natürlich interessiert es das Finanzamt nicht, wenn du 2-3 Altgeräte oder einzelne Geräte, die du zu einem Vertrag dazubekommen hast, einschickst.
Was aber wieder interessant werden könnte, wenn hier z.B. fünf mal das gleiche Gerät in einem Deal gekauft wird, weil der Ankaufspreis noch höher ist als der Dealpreis. Hier ist dann ganz klar eine Gewinnabsicht erkennbar. Aber auch hier haben sich die Ankaufportale meistens bisher schon abgesichert und solche Stückzahlen nicht angekauft oder Herkunftsnachweise gefordert, um Geldwäsche und andere Dinge auszuschließen.
Hier die große Diskussion: mydealz.de/dis…560
Und hier die Diskusson, ob auf Ankaufportale dazuzählen: mydealz.de/dis…800
"Unser ZOXS-Ankaufservice fällt unter die meldepflichtigen Plattformen und ist somit verpflichtet, private Verkäufe an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden."
das ist ja eine tolle Auflistung Bin gespannt was Momox antworten wird und, ob Rebuy nicht auch melden muss. Für mich zum Verständnis: kann man davon ausgehen, dass es sich bei allen Portalen um 30 Verkäufe/Aufträge pro Jahr und nicht 30 Artikel im Jahr handelt/ handeln wird?
Hab nämlich Kleider- und Bücherschrank ausgemistet und komme auf über 30 Artikel für Momox
Danke im Voraus🌻