eingestellt am 30. Okt 2022
An alle Balkonkraftwerker und Solaranlagenbetreiber und die die es werden wollen.
Ab 1. Januar 2023 gelten neue regeln.
genaues entnehmt bitte dem link hier:
--> agrarheute.com/politik/photovoltaikanlage-2023-maximale-foerderung-statt-steuer-chaos-599326
Ab 1. Januar 2023 gelten neue regeln.
- Ertrassteuerbefreiung bis 30kw peak
- Lieferung steuerfrei (Ust/MwSt)
- Installation steuerfrei (Ust/MwSt)
- Stromspeicher (Ust/MwSt)
genaues entnehmt bitte dem link hier:
--> agrarheute.com/politik/photovoltaikanlage-2023-maximale-foerderung-statt-steuer-chaos-599326
Zusätzliche Info
38 Kommentare
sortiert nachDie Solateure sind gerade in Goldgräberstimmung.
verbraucherzentrale.de/wis…401
D.h. für BKWs nicht zutreffend (leider)
die Info ist zu einer landwirtschaftlichen Informationsseite verlinkt (agrarheute).
Wenn man sich aber als Landwirt eine Anlage bis 30 kwp aufs Dach des landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäudes packen will, dann gelten Steuerbefreiung & Co. nicht.
Lieferdatum bzw Leistungsdatum für die Rechnung muss in 2023 liegen.
Für die in 2022 gekaufte Anlage ist Leistungsdatum in 2022 und damit 19%
Wann Inbetriebnahme ist, ist für die MwSt der Anschaffung nicht relevant...
Ist das Gesetz mittlerweile fest/auf Papier gebracht worden?
Ich lese überall immer nur „soll“.
In Shops steht ebenfalls immer dabei, dass die Mwst.-Rückerstattung gemäß dem gültigen Gesetz sein wird.
Ich finde aber noch nichts offizielles darüber.
Ich möchte gerne ein Balkonkraftwerk Komplett Set bestellen, welches laut Shop/Verkäufer erst im neuen Jahr versendet wird sowie anschließend eine Rückerstattung der Mwst erfolgt (Zitat: „Die erhaltene Mehrwertsteuer in Höhe von 19% wird auf das von Ihnen genannte Konto NACH MAẞGABE DER GÜLTIGEN STEUERGESETZE wieder erstattet.
Die Rücküberweisung erfolgt frühestens im Januar 2023.“).
Kann mich hier bitte einer aufklären? (bearbeitet)
pv-magazine.de/202…23/ (bearbeitet)