eingestellt am 16. Feb 2023
Liebe Gemeinde,

es gibt sicher einige hier, die durch Konten-Boni, sichtlich erhöhtem Cashback, Kreditkarten-Cashback auf die Bitcoin Einzahlung etc. zu versteuerndes Einkommen erzeugt haben, und über der Freigrenze von 256 Euro lagen.

Hat jemals jemand hier, oder euch bekanntes eine Prüfung durch ein Finanzamt ins Haus flattern sehen?

Kennt jemand Fälle, die eindeutig zu versteuern wären, die auf Mydealz unter dem Steuer-Gesichtspunkt aber kaum diskutiert werden? Ich sehe gerade Deals mit "115 Euro Prämie bei Kontoeröffnung" etc.
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40 Kommentare

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    Einfach den Scholz machen.

    Woher soll man wissen, das man Geld bekommen hat?
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    Die Cashbackanbieter melden das ans Finanzamt, sofern du dich dort mit deinen echten Daten angemeldet hast.
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    Steuern sind Diebstahl, warum willst du dich freiwillig beklauen lassen?
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    Steuern sind Diebstahl, warum willst du dich freiwillig beklauen lassen?
    Lange nicht mehr so einen hirnlosen Kommentar gelesen.
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    Cashback ist ja eigentlich nur eine Teilrückzahlung deines eingesetzten Geldes - also keine Einnahme. Boni/Prämien sind eine andere Geschichte.
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    Diese Diskussion betrifft Letzteres
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    Was ist der Hintergrund der Frage? Wägst Du das Risiko ab, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, beim Steuerhinterziehen erwischt zu werden?
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    Autor*in
    Betrifft vielleicht bereits abgegebene Steuererklärungen. Und fehlende Übersicht desjenigen mydealzers.
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    Ja das wird gelegentlich geprüft. Wieso willst du es nicht angeben? Ab > 256 EUR ist der komplette Betrag zu versteuern.
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    Genauer gesagt ist ab 256€ der komplette Betrag zu versteuern.
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    Ja, das Finanzamt hat nachgefragt, was denn "Cashback" ist und ich soll eine detaillierte Aufstellung schicken. Habe der Mitarbeiterin dann erklärt, was das ist und eine Liste der Auszahlungen mit geschickt. Das hat ihr gereicht.
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    Du hast vermutlich sonstige Einnahmen angegeben?
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    interessant wäre der Cashback der Plutus-Karte. Der erfolgt ja in Crypto. Da man ja die nicht unbedingt sofort verkauft, sondern evtl eine Weile liegen lässt, ergeben sich Kursschwankungen und damit ggf Gewinn. Der ist IMHO bei einer Haltedauer <1 Jahr jenseits eines Freibetrag von 600€/Jahr zu versteuern. Verwendet man die Cryptos zum staking ergeben sich wieder andere Regeln.
    Und ja, bei Cryptowährungen schaut das Finanzamt inzwischen sehr genau hin.
    Aus persönlicher Erfahrung: Crypto-Steuersachen sauber dokumentieren. Wenn man das erst paar Jahre später macht, ist es viel Arbeit.
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    Cashback ist nicht steuerpflichtig. Hier geht es um Kontoeröffnungsprämien.
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    Unter was sollen denn Boni und Prämien fallen? 22 Abs, 3 ESTG setzt eine Leistung (an einen Dritten) voraus, für welche ein Entgelt gezahlt wird. Ich sehe bei Boni und Prämien keine Leistung, welche vergütet wird.
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    Im jüngsten Rundschreiben an die Banken hat die Finanzbehörde eindeutig klar gestellt, dass "wenn [...] ein Wertpapierdepot auf ein anderes Kreditinstitut übertragen [...] und dafür eine Geldprämie [ausgezahlt wird], [...] diese Geldprämie Einkünfte aus sonstigen Leistungen im Sinne des § 22 Nummer 3 EStG [darstellt], sofern sie nicht einer anderen Einkunftsart (§§ 13, 15, 18 oder 21 EStG) zugeordnet werden kann. Das übernehmende Kreditinstitut hat den Kunden bei Auszahlung der Geldprämie auf die Steuerpflicht hinzuweisen."
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    Ich habe bisher nie etwas erhalten, weil ich davon nichts wusste. Seit wann gibt es die Grenze?
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