eingestellt am 24. Mär 2021
Hallo zusammen,
kurz eine Frage, ob ich das richtig interpretiere oder SÜWAG recht hat:
Vertragsdaten sind natürlich rein fiktiv
Süwag sagt sinngemäß "Ihre Kündigung zu diesem Termin lehnen wir ab. Kündigung wird erst zum 31.07.2021 wirksam. Es besteht eine Erstvertragslaufzeit von einem Monat ab Lieferbeginn, welche einzuhalten ist. Zudem ist die Widerrufsfrist bereits abgelaufen."
So wie ich das verstehe ist mit Ablauf des 30.06.2021 23:59 Uhr die Mindestvertragslaufzeit abgelaufen. Da ich jetzt schon zum 30.06.2021 kündige, ist diese MVLZ ja dann mit Kündigung abgelaufen.
Bin ich im Unrecht?
kurz eine Frage, ob ich das richtig interpretiere oder SÜWAG recht hat:
Vertragsdaten sind natürlich rein fiktiv
- Vertragsbeginn 01.06.2021
- Tarif: Süwag Strom pur
- Erstvertragslaufzeit: 1 Monat
- Kündigungsfrist: 1 Monat zum Ende der Erstlaufzeit bzw. Vertragsverlängerung
- Kündigung zum 30.06.2021 (Kündigungseingang schon heute)
Süwag sagt sinngemäß "Ihre Kündigung zu diesem Termin lehnen wir ab. Kündigung wird erst zum 31.07.2021 wirksam. Es besteht eine Erstvertragslaufzeit von einem Monat ab Lieferbeginn, welche einzuhalten ist. Zudem ist die Widerrufsfrist bereits abgelaufen."
So wie ich das verstehe ist mit Ablauf des 30.06.2021 23:59 Uhr die Mindestvertragslaufzeit abgelaufen. Da ich jetzt schon zum 30.06.2021 kündige, ist diese MVLZ ja dann mit Kündigung abgelaufen.
Bin ich im Unrecht?
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