eingestellt am 5. Okt 2022
Da ich unter einigen Beiträgen hier im Forum davon gelesenhabe das es sehr rentabel sein kann einen E-Roller mit 45 km/h zu kaufen und freiwilliganzumelden hätte ich diesbezüglich ein paar Fragen:
Wenn ich jetzt ein E-Roller kaufe und anmelde kriege ich dann die Prämie für2022 und dann gleich im Januar die für 2023 oder muss ich dann genau ein JahrWarten bis ich diese wiederbekomme?
Was sind denn die Voraussetzungen an den E-Roller damit ich Ihn anmelden kannund dafür die THG Prämie kassieren kann?
Was wäre denn der günstigste E-Roller der sich rentieren würde für die THGPrämie? Ich hätte da an den FORCA Evoking IV gedacht wäre dieser für die THG-Prämiezulässig?
Und gibt es da irgendeinen Haken?
Danke schon vorab für die Antworten
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7 Kommentare

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    Lese dich selber ein, anstatt andere die Arbeit machen zu lassen.


    Wenn ich jetzt ein E-Roller kaufe und anmelde kriege ich dann die Prämie für2022 und dann gleich im Januar die für 2023 oder muss ich dann genau ein JahrWarten bis ich diese wiederbekomme? Was sind denn die Voraussetzungen an den E-Roller damit ich Ihn anmelden kannund dafür die THG Prämie kassieren kann? Was wäre denn der günstigste E-Roller der sich rentieren würde für die THGPrämie? Ich hätte da an den FORCA Evoking IV gedacht wäre dieser für die THG-Prämiezulässig? Und gibt es da irgendeinen Haken?
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    Autor*in
    Das habe ich aber für die beiden fragen finde ich keine Antwort...
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    Wenn Du im Dezember 2022 (erstmalige Anmeldung) und dann im Januar 2023 Dich für die THG-Quote anmeldest, bekommst du auch 2x den betrag erstattet.
    Ich habe gerade freiwillig mein S-Pedelec zugelassen und mich bei geld-fuer-eauto.de von meinem Hamster werben lassen. Das macht dann 400€ + 50€.
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    Ist es nicht so das die Straßenverkehrsämter angewiesen wurden, genau aus solchen gründen die freiwillige Zulassung nicht mehr auszustellen? Weil da ja eben niemals die co² erspaniss erreicht wie die Autos.
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    bei meiner Zulassungstelle heißt es es geht nur noch bis Jahresende. Hat bei mir geklappt
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    Ist nicht Voraussetzung, dass das Fahrzeug eine „Zulassungsbescheinigung Teil I“ hat? Ist ja bei Rollern bis 50ccm nicht der Fall. Meine das letztens erst gelesen zu haben.
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    Deswegen ja die Freiwillige Zulassung, habe beides bekommen ZB1 und 2.
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