Die Sparkasse KölnBonn möchte die unerlaubt zu viel kassierten Gebühren nicht zurückerstatten.
Da ich keine Lust auf einen Eiertanz mit denen habe, möchte ich die das Prozedere an ein Verbraucherinkasso / Legal Tech übergeben.
Die Stiftung Warentest listet dazu:
Conny.legal
Hellogetright.de
Justify.de
Spreefels.de
Finanztip empfiehlt davon Spreefels und Justify.
Lässt sich die Liste noch weiter ergänzen?
Hat schon jemand von euch ein Inkasso gestartet?
Update:
Eine vermutlich günstigere Alternative zu den oben genannten Legaltechs ist vermutlich eine Teilnahme an der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale.
Einfach das Formular ausfüllen: bundesjustizamt.de/DE/…tml
Unter "Angaben zu Gegenstand und Grund":
„Ich führe bei der Sparkasse KölnBonn seit vielen Jahren ein Girokonto. Es hat die Iban DE9337050198NNNNNNNNNN (nennen Sie statt der „N“ die zehn Ziffern Ihrer Kontonummer). Die Sparkasse hat mehrfach die Gebühren erhöht, ohne dass ich zugestimmt habe. Ich fordere Erstattung meiner auf die Gebührenerhöhungen entfallenden Zahlungen.“
Quelle des Mustertextes: test.de/FAQ…64/
Weitere Infos: musterfeststellungsklagen.de/spa…onn
Da ich keine Lust auf einen Eiertanz mit denen habe, möchte ich die das Prozedere an ein Verbraucherinkasso / Legal Tech übergeben.
Die Stiftung Warentest listet dazu:
Conny.legal
Hellogetright.de
Justify.de
Spreefels.de
Finanztip empfiehlt davon Spreefels und Justify.
Lässt sich die Liste noch weiter ergänzen?
Hat schon jemand von euch ein Inkasso gestartet?
Update:
Eine vermutlich günstigere Alternative zu den oben genannten Legaltechs ist vermutlich eine Teilnahme an der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale.
Einfach das Formular ausfüllen: bundesjustizamt.de/DE/…tml
Unter "Angaben zu Gegenstand und Grund":
„Ich führe bei der Sparkasse KölnBonn seit vielen Jahren ein Girokonto. Es hat die Iban DE9337050198NNNNNNNNNN (nennen Sie statt der „N“ die zehn Ziffern Ihrer Kontonummer). Die Sparkasse hat mehrfach die Gebühren erhöht, ohne dass ich zugestimmt habe. Ich fordere Erstattung meiner auf die Gebührenerhöhungen entfallenden Zahlungen.“
Quelle des Mustertextes: test.de/FAQ…64/
Weitere Infos: musterfeststellungsklagen.de/spa…onn
54 Kommentare
sortiert nachIch glaube du hast nicht einmal den Leitsatz gelesen und kapierst nicht, dass das Urteil sehr wohl auf sehr viele Verträge Anwendung findet.
Sofern die Sparkasse die Kontogebühren durch AGB Änderung im Rahmen einer Mitteilung erhöht/eingeführt hat, welche keiner aktiven Zustimmung bedurfte (neuen AGB gilt als zugestimmt sofern kein Widerspruch…), dann gilt das Urteil auch für diese Sparkasse.
Informiert euch doch zu dem Thema wenn ihr so gar keine Ahnung habt, anstatt Halb/Unwahrheiten hier in die Welt zu Tröten …
Das Ganze ist ein absoluter Homerun, quasi jedem Bankkunden steht Geld zu. Wie viel genau muss man selber rausfinden, ist aber grundsätzlich möglich.
Genau auf ein solch sinnloses Frage-Antwort-Spiel will ich mich eben nicht einlassen. BGH-Urteil XI ZR 26/20 + Begründung. Bittedanke.
Und wie stehen die Chancen vorm Amtsgericht mit dem BGH Urteil mein Freund?
Ich finde meine Bank grundsätzlich ok und würde das Konto sogar behalten, obwohl sie mir nicht proaktiv die Gebühren erstatten, wie es sich gehören würde.
Würde die Bank auf Grund der Tatsache, dass ich mein Recht einfordere, die Geschäftsbeziehung beenden will, würde ich ihr keine Träne nachweinen. (bearbeitet)
Wer sich darüber Gedanken macht, ob seine Bank darauf verschnupft reagiert, sollte sich vor Augen führen, dass Banken mit Ihren Schuldnern auch nicht anders umgehen. Forderungsschreiben sind deren täglich Brot.
Absoluten Bullshit:
Wie gesagt: ich habe jetzt keine Lust mit denen selbst zu streiten, wo es sich jetzt endlos "nein" - "doch" - "nein" - "doch" wiederholt.
Habe mir gerade mal die Onlinebeiträge zur Sparkasse Köln-Bonn reingezogen, die der TE ja als Beispiel anführt, weil ich von der sturen Linie überrascht war.
Dort hat es wohl mehrere Gebührenerhöhungen und Kontomodellumstellungen gegeben seit der Fusion. In einem Artikel steht, dass die Gebühren für das Kompakt-Konto von zunächst 3,95€ auf 4,95, dann auf 7,95€ erhöht wurden. Macht 4 Euro pro Monat, seit 2018 sind es 44 Monate, sind schon 176€. Dazu kommen noch die Zinsen und ggf. Einzelposten wie Scheckeinlösungen usw. die vorher kostenlos waren. So ist ein dreistelliger Betrag schnell erreicht.
Oh, so eine pauschale Weigerung hat wohl noch kein betroffenes Institut rausgehauen. Das Hin- und Her kannst du Dir aber auch sparen, indem Du vor dem Inkasso/Anwalt zumindest mal Dein Glück beim Ombudsmann versuchst (nach Weigerung bzw. Vertreichen der Frist direkt da einreichen, sind 2 Briefe zusammengenommen).
Ansonsten wird die von Dir begonnene Liste aber auch von der Stiftung Warentest regelmnäßig überprüft und ergänzt, die haben auch die Anwälte/Inkassos, die man beauftragen kann auf ihrer Webseite gelistet.
Genau dieses hartnäckige völlig aus der Luft gegriffene und unbewiesene Gerücht meine ich in meinem Kommentar nur vier Posts weiter oben
Es gibt die Ansicht, dass die Verjährung in solchen Fällen erst mit Kenntnis der Unwirksamkeit beginnt, sofern noch keine 10 Jahre vergangen sind.
Bevor ich gleich wieder zerrissen werde: Das ist die Meinung des EuGH (bearbeitet)
Starker Konter.
Vielleicht selber mal was direkt Auffindbares aus erster Hand lesen, bevor man die Einzelfallkeule schwingt? Auch du wirst ja nicht annehmen, daß all die anderen Banken, die das Urteil akzeptieren und umsetzen, alle naiv, gutmütig, hörig oder kundenorientiert sind? Der BGH betitelt es selbst als "Unwirksamkeit von Klauseln, die die Zustimmung des Kunden bei einer Änderung der AGB der Bank fingieren". Das ist kein Urteil gegen Bank X. Sie wird auch nichtmal genannt.
bundesgerichtshof.de/Sha…tml
LOL …. Und du hast beim Jura Studium wohl nur gepennt?
Es ist ein Urteil vom BGH, und wann „darf man zivilrechtlich vor dem BGH überhaupt (in der Regel) nur verhandeln?“ wenn es von grundsätzlicher Bedeutung ist … demzufolge auch auf andere anwendbar … oder meinst du, der BGH würde jede Klage einzeln von jedem Kläger verhandeln?
Ah stimmt … jetzt kommt die Sammelklage ne?
Also bitte, erzähl hier kein vom Pferd …
Meinen Fall habe ich an Spreefels abgegeben, die wiederum ihre kooperierenden Rechtsanwälte beauftragt haben, weil die Bank der Zahlungsaufforderung nicht innerhalb von zwei Wochen nachgekommen ist.
Man sollte sich auf gar keinen Fall einschüchtern lassen und nachgeben.
Immerhin haben sich die Banken mit ihrer üblichen Vorgehensweise laut Urteil ungerechtfertigt am Geld des Verbrauchers bereichert. (bearbeitet)
Der TE hat ne Frage bezüglich Inkasso gestellt, eventuell hat man ja Erfahrungen aber möchte vorher erstmal verstehen worum es genau geht.
Das er seinen Anspruch aus einem bestimmten BGH Urteil ableitet hatte er vor meiner Frage ja nirgends erwähnt.
Und schön, dass du meinst entscheiden zu können wer welche Fragen stellen darf und deine Kommentare hier alle so sinnvoll sind und die Frage des TE beantwortet haben... (bearbeitet)
Update: Ich habe unrechtmäßig erhobene Kontoentgelte seit 1.1.2015 (erste Erhöhung seit Kontoeröffnung) geltend gemacht und mich auf ein Urteil des EuGH diesen Jahres berufen, dass dem Sinn nach besagt, dass eine Verjährung nicht eintreten kann, solange der Kunde nicht weiß, dass er beschissen wurde.
Meine Sparkasse hat nun reagiert, möchte aber auf eine dreijährige Verjährungsfrist hinaus. Die angebotene Erstattung lohnt sich kaum im Vergleich zu dem dreistelligen Betrag, den ich fordere.
Nun hatte ich eigentlich gedacht, den Vorgang an ein Verbraucherinkasso zu geben, aber die scheinen alle nur die Beträge für drei Jahre einzufordern. Darum habe ich den Vorgang nun zur Schlichtungsstelle der Sparkassen (Ombudsmann) eskaliert. Der Aufwand dafür hielt sich in Grenzen.
Bei mir kam der Vorschlag des Ombudsmann heute an und war ernüchternd... bewegte sich im 20,- € Bereich und bei weitem nicht das was ich gefordert hatte. Erfahrungen wie man da am besten weiter vorgeht?
UPDATE:
Da mein Konto bei der Sparkasse ohnehin gekündigt ist habe ich nun mal die Kanzlei Gansel & Spreefels beauftragt. Halte Euch auf dem Laufenden... (bearbeitet)
Hi, wie es weitergeht hat mit die Kanzlei im Januar wie hier geschrieben geantwortet. Prozess läuft also noch…
Na, um die Beträge, sie zu Unrecht kassiert wurden.
Spaß beiseite: bei mir um einen dreistelligen Betrag.
@Tonschi2 hat ja schon eine passende Antwort gegeben.
Schreib der Sparkasse, das laut BGH-Urteil eine aktive Zustimmung erforderlich ist und das Urteil sich auch auf andere Banken auswirkt. Kommt dann nochmals eine Ablehnung, würde ich ein Schreiben an die Schlichtungsstelle anfertigen.
Geld kam mit Zinsen zurück.
Sparkasse meldet sich auf Schreiben bei mir aber gar nicht
Dass Gerücht, dass die Banken das aufgrund der rechtmäßigen Rückforderung von zuviel gezahlten Gebühren machen, hält sich hartnäckig, dabei dürfen gerade Sparkassen nicht so ohne weiteres Konten kündigen:
test.de/Bun…3-0
Ich will auch auf jeden Fall bei meiner Bank bleiben, ich bin sehr zufrieden da, abgesehen natürlich von den unrechtmäßig kassierten Gebühren.
Halbwissen, gar kein Wissen und noch eine Stufe runter.
Hey, ich bin für mein Girokonto auch gerade vor der Entscheidung Ombudsmann oder gleich Anwalt.
Gibts in deinem Fall neue Erkentnisse? Z.B. von der Kanzlei?
Wie hoch ist deine ursprüngliche Rückforderung gewesen?
HAst du für die letzen 10 Jahre zurückgefordert oder nur 3 Jahre? (bearbeitet)
Einfach das Formular ausfüllen: bundesjustizamt.de/DE/…tml
Unter "Angaben zu Gegenstand und Grund":
„Ich führe bei der Sparkasse KölnBonn seit vielen Jahren ein Girokonto. Es hat die Iban DE9337050198NNNNNNNNNN (nennen Sie statt der „N“ die zehn Ziffern Ihrer Kontonummer). Die Sparkasse hat mehrfach die Gebühren erhöht, ohne dass ich zugestimmt habe. Ich fordere Erstattung meiner auf die Gebührenerhöhungen entfallenden Zahlungen.“
Quelle des Mustertextes: test.de/FAQ…64/
Weitere Infos: musterfeststellungsklagen.de/spa…onn
Was hat Dir die Sparkasse Köln-Bonn denn geschrieben bzw. wie hat sie ihre Weigerung begründet?
ahso, ja Liste lässt sich ergänzen
selbst beauftragt:nein (bearbeitet)
OK und woher stammt die Gewissheit, dass die Beiträge zu Unrecht kassiert wurden? (bearbeitet)
Du bist bei einer Bank, die Bankgebühren erhebt. Diese sind nun auch kein Geheimnis/ Überraschung.
Und nun klagst Du dagegen?
Dann lohnt sich Tennis- und Golfclub ja noch mehr
nein, eben nicht , du hast von Jura keine Ahnung.
Urteile gelten nur zwischen Kläger und Beklagten.
habe ich eine Glaskugel um zu sehen wie die Chancen stehen ? Ein Richter sieht es so, der andere so.
Nur muß die Sparkasse gar nichts tun solange es kein Urteil gibt. (bearbeitet)
Und bei den vielen Buchungen und hohem Beträgen ist das schon als Schnäppchen zu betrachten. (bearbeitet)
5€ im Monat wohl eher; über 3+ jahre (bearbeitet)