eingestellt am 6. Apr 2021
Hallo zusammen,
wie in der Dealüberschrift schon erwähnt, gilt für die BahnCard eine verlängerte Widerrufsfrist, da eine Belehrung über das Recht des Widerrufes nicht in den Bestellprozess implementiert war. Somit beginnt die Frist erst mit der Zustellung des Widerrufes, ergo kann man eine 1 Jahr alte BahnCard noch 1 Jahr und 14 Tage nach Bestellung widerrufen. Diese Widerrufsbelehrung soll laut FB-Post ab dem
01.10.2020 in den Bestellprozess eingebaut worden sein. Dieser Widerruf ist bis 14 Tage nach der ersten automatischen Verlängerung der BahnCard möglich. Sprich, für alle Interessant, die eine Bahncard nach dem 24.03.2020 gekauft haben.
Als Ersparnis habe ich mal 229 € angesetzt, allerdings war es bei mir bei der BahnCard 50 höher, da ich die Karte im Dezember 2019 gekauft habe und dadurch auch im Dezember 2020 die "Aboverlängerung" in Form von der Zusendung einer neuen Bahncard bekam. Daraufhin habe ich mit Bezug auf das EuGH-Urteil vom 12.03.2020 (curia.europa.eu/jur…/18)die ursprüngliche BahnCard vom Dezember 2019 im Dezember 2020 widerrufen.
In meinem Fall waren es 255€ plus die obsolete BahnCard aus dem Jahr 2020 von 229€. Somit war der Wert des Widerrufes 484€ plus ein 15€ Gutschein für meinen Aufwand. Die verlängerte Widerrufsfrist hatte für mich somit einen Wert von 499€.
Somit ergibt sich für manche ein maximalwert des Widerrufes bei einer BahnCard 50 erste Klasse von 926€ (BahnCard aus dem Jahr 2020 und die Verlängerung 2021).
Wenn sich der BahnCard-Service wieder querstellt und man einen höheren Aufwand hat, kann man danach freundlich nach einem Entschuldigungsgutschein fragen und bekommt vielleicht noch einen 15€ Reisegutschein on top:
"vielenDank für Ihre E-Mail vom xx. März 2021.
Estut uns sehr leid, dass Sie mit unserer Bearbeitung Ihrer Anliegen in denvorausgegangenen E-Mails nicht zufrieden waren.
Alskleine Wiedergutmachung legen wir diesem Schreiben gerne einen Gutschein imWert von 15 Euro bei."
Aber aufgepasst!: Falls ihr die BahnCard wirklich genutzt habt (was im ersten Pandemie-Jahr auf die wenigsten zutrifft) und mehr damit gespart habe, als die Karte gekostet hat, solltet ihr auf den Widerruf verzichten, da diese Ersparniss von der Bahn abgezogen werden kann. Rein theoretisch können sogar zusätzliche Kosten entstehen, falls die Ersparniss größer als der BahnCard-Preis war. Allerdings wird es der Bahn nur sehr schwer möglich sein, diese Fälle zu analysieren und dann die angepassten Beträge auszuzahlen oder einzufordern. Daher rate ich jedem das Recht auf Widerruf in Anspruch zu nehmen, der die Karte moderat oder gar nicht genutzt hat.
Die Bahn hat das Urteil dann irgendwann auch akzeptiert:
verbraucherzentrale-berlin.de/pre…629
Werde den Deal später noch etwas weiter beschreiben, muss jetzt aber erstmal meine Bahn erwischen
facebook.com/DBP…639
wie in der Dealüberschrift schon erwähnt, gilt für die BahnCard eine verlängerte Widerrufsfrist, da eine Belehrung über das Recht des Widerrufes nicht in den Bestellprozess implementiert war. Somit beginnt die Frist erst mit der Zustellung des Widerrufes, ergo kann man eine 1 Jahr alte BahnCard noch 1 Jahr und 14 Tage nach Bestellung widerrufen. Diese Widerrufsbelehrung soll laut FB-Post ab dem
01.10.2020 in den Bestellprozess eingebaut worden sein. Dieser Widerruf ist bis 14 Tage nach der ersten automatischen Verlängerung der BahnCard möglich. Sprich, für alle Interessant, die eine Bahncard nach dem 24.03.2020 gekauft haben.
Als Ersparnis habe ich mal 229 € angesetzt, allerdings war es bei mir bei der BahnCard 50 höher, da ich die Karte im Dezember 2019 gekauft habe und dadurch auch im Dezember 2020 die "Aboverlängerung" in Form von der Zusendung einer neuen Bahncard bekam. Daraufhin habe ich mit Bezug auf das EuGH-Urteil vom 12.03.2020 (curia.europa.eu/jur…/18)die ursprüngliche BahnCard vom Dezember 2019 im Dezember 2020 widerrufen.
In meinem Fall waren es 255€ plus die obsolete BahnCard aus dem Jahr 2020 von 229€. Somit war der Wert des Widerrufes 484€ plus ein 15€ Gutschein für meinen Aufwand. Die verlängerte Widerrufsfrist hatte für mich somit einen Wert von 499€.
Somit ergibt sich für manche ein maximalwert des Widerrufes bei einer BahnCard 50 erste Klasse von 926€ (BahnCard aus dem Jahr 2020 und die Verlängerung 2021).
Wenn sich der BahnCard-Service wieder querstellt und man einen höheren Aufwand hat, kann man danach freundlich nach einem Entschuldigungsgutschein fragen und bekommt vielleicht noch einen 15€ Reisegutschein on top:
"vielenDank für Ihre E-Mail vom xx. März 2021.
Estut uns sehr leid, dass Sie mit unserer Bearbeitung Ihrer Anliegen in denvorausgegangenen E-Mails nicht zufrieden waren.
Alskleine Wiedergutmachung legen wir diesem Schreiben gerne einen Gutschein imWert von 15 Euro bei."
Aber aufgepasst!: Falls ihr die BahnCard wirklich genutzt habt (was im ersten Pandemie-Jahr auf die wenigsten zutrifft) und mehr damit gespart habe, als die Karte gekostet hat, solltet ihr auf den Widerruf verzichten, da diese Ersparniss von der Bahn abgezogen werden kann. Rein theoretisch können sogar zusätzliche Kosten entstehen, falls die Ersparniss größer als der BahnCard-Preis war. Allerdings wird es der Bahn nur sehr schwer möglich sein, diese Fälle zu analysieren und dann die angepassten Beträge auszuzahlen oder einzufordern. Daher rate ich jedem das Recht auf Widerruf in Anspruch zu nehmen, der die Karte moderat oder gar nicht genutzt hat.
Die Bahn hat das Urteil dann irgendwann auch akzeptiert:
verbraucherzentrale-berlin.de/pre…629
Werde den Deal später noch etwas weiter beschreiben, muss jetzt aber erstmal meine Bahn erwischen
facebook.com/DBP…639
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