Leider ist diese Diskussion mittlerweile abgelaufen
eingestellt am 3. Mär 2023 (eingestellt vor 9 h, 54 m)
Kurze Frage an die Community,

ich habe bereits im Herbst bei Media Markt einen Artikel vorbestellt, welcher final heute erscheint. Zahlungsmittel ist "Zahlung im Markt" und zum Zeitpunkt der Bestellung gab es eine MwSt Aktion. Während in der Zwischenzeit der Preis für den Artikel angepasst und reduziert wurde, habe ich bei den Bestelldetails weiterhin den alten Preis abzüglich der Mehrwertsteuer (45 Euro). Der aktuelle Onlinepreis liegt bei 47 Euro. Die tatsächliche Ersparnis ist also momentan nicht mehr so groß.

Wie sind Eurer Erfahrung oder Einschätzung nach die Erfolgsaussichten diesen Umstand bei der Abholung im Markt zu reklamieren und den aktuellen Preis abzüglich der MwSt-Aktion zu bekommen; gerade in Hinblick auf die Preisgarantie bei Vorbestellungen?
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14 Kommentare

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  1. quak1's Profilbild
    "zum Zeitpunkt der Bestellung gab es eine MwSt Aktion."

    Das beantwortet die Frage. Wenn sie freundlich sind, geben sie dor doe damalige Ersparnis auf den damalig zugesagten Preis. Es gab keine parallele "Preisgarantie" Aktion, die da versprach "wenn der Preis runter geht in der Zukunft, nehmen sie die MwSt Aktion einfach mit und wir ziehen die MwSt vom besten Preis ab - Hand drauf!!!"

    Anders: es gilt immer der Preis bei Bestellung. Stornierung und Neubestellung zum aktuellen Preis bleibt dir vorbehalten.
  2. Barney's Profilbild
    Die MwSt-Aktion greift doch gar nicht bei Vorbestellungen, oder?
    happykeppi's Profilbild
    Autor*in
    Doch hat in diesem Fall und bei meinem Artikel (Musik CD) gegriffen.
  3. マイデアルズ's Profilbild
    Ist schon wieder 47 Uhr? Da gönne ich mir erstmal einen Schnapps.
  4. dschamboumping's Profilbild
    Du willst 47€/1.19 bezahlen? Warum sollte MM sich darauf einlassen?
  5. killray's Profilbild
    Preisgarantie bei Vorbestellungen hießt doch nur, dass du nicht mehr bezahlen müsstest wenn der Artikel in der Zwischenzeit günstiger als der damalige Preis war. Das ist in dem Beispiel nicht da Fall, da 45<47 ist. Du wirst mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht noch igrendwelche Rabatte aus der Vergangenheit auf den aktuellen Preis einfordern können.
    happykeppi's Profilbild
    Autor*in
    Ja, aber wenn die MwSt Aktion nicht gewesen wäre, würde ich jetzt ja mehr zahlen, weil der Artikel damals 54,99 Euro gekostet hat und nun überall (also auch Amazon etc.) einheitlich seitens des Herstellers auf 46,99 Euro reduziert wurde. Den ursprünglichen Preis würde ja nun niemand freiwillig bezahlen (und eben zur Not stornieren und neu bestellen, aber das weiß ja Media Markt / Saturn).

    Mir ging es eben nur darum die Möglichkeiten ausloten, ob ich eigentlich Anspruch auf den aktuellen und handelsüblichen Marktpreis hätte, plus dann eben ggf. abzüglich der damals laufenden MwSt. Aktion. Aber ich schau einfach im Markt was passiert. Und nur nebenbei erwähnt: In den Bestelldetails steht übrigens auch nur ein einziger Betrag, es ist also im Nachhinein überhaupt nicht ersichtlich wie dieser einmal zustande gekommen ist.
  6. jens_kolle's Profilbild
    ich habe bis auf wenige ausnahmen nur gute erfahrungen mit dem mediamarkt gemacht....
  7. Bashing's Profilbild
    Als du bestellt hast, gab es eine Aktion mit 15,96% Rabatt.
    Jetzt gibt es keine Aktion mit 15,96% Rabatt.

    Wie kommst du auf die Idee, dass du jetzt auf den aktuellen Preis 15,96% Rabatt bekommst?
    KartoffFail's Profilbild
    Na, weil er nicht den Artikel sondern den Rabatt geklärt hat. Der ist nun beliebig übertrag und anwendbar!
  8. Turaluraluralu's Profilbild
    Den damaligen Rabatt auf den heutigen Preis bekommst du natürlich nicht. Das würde ja die damalige Aktion auf heute ausdehnen und zudem Missbrauchsmöglichkeiten eröffnen. Der Rabatt bezieht sich ausschließlich auf den damaligen Kauf.

    Einen generellen Anspruch auf den heutigen Preis hat man auch nicht. Falls man ein Recht zu Rückgabe oder Nichtabnahme hat, dann wird man den Preis natürlich meistens angepasst bekommen.

    P.S.: "MwSt-Aktion" ist lediglich Werbesprech. Man bekommt einen Rabatt in Höhe der MwSt des vorherigen Preises. MwSt fällt natürlich trotzdem an. Ansonsten verformuliert man sich wie oben: "alten Preis abzüglich der Mehrwertsteuer". (-;=
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