Gepostet 31 August 2022

Was tun bei: Eventim Veranstaltungsabsagen/ Rückerstattung (nur Teilbetrag erhalten, ohne Angabe von Gründen)

Hi zusammen.

Hier tummeln sich sicherlich einige Konzert- und Veranstaltungsgänger unter euch, die ihre Tickets bei Eventim gekauft haben. Für den Fall, dass eure Veranstaltung ersatzlos gestrichen wurde und ihr von Eventim eine Mail erhalten habt, die sich z. B. so liest:

Sehr geehrte/r xxxxx,   

zu Ihrem Event xx.xx.2022 xx:xx Uhr     Name Veranstaltung / Ort Veranstaltung und Ihrer Ordernummer XXXXXXXX haben wir wichtige Neuigkeiten:  

Der Veranstalter hat uns mitgeteilt, dass Ihr Event abgesagt wurde. Wir wurden als Ticketvermittler mit der Rückabwicklung der Tickets beauftragt.

Hierfür benötigen wir Ihre Tickets und Ihre Kontaktdaten. Bitte nutzen Sie dafür unbedingt unser Formular zur Rückabwicklung: (hier steht dann der Link zum Formular).

dann lest weiter, anderenfalls skippen .

Unsere Veranstaltung wurde nämlich zunächst verschoben und dann ersatzlos gestrichen - ohne Angabe von Gründen.
Das Formular zur Erstattung des Kaufpreises (€ 244 Euro) haben wir ausgefüllt und eingereicht. Tags drauf bekamen wir die Mitteilung, dass € 189,- erstattet werden. Die übrigen 55 Euro hat sich Eventim ohne Angabe von Gründen eingestrichen!

Es gibt ein Endurteil vom 09.06.2021 vom LG München I (openjur.de/u/2343589.html), dass Eventim dieses grundsätzlich zu unterlassen hat (willkürlich Gebühren einbehalten) unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von € 250.000,- bei Zuwiderhandlung pro Fall.

Da das Konzert, dass wir besuchen wollten ausverkauft war (schätzungsweise 10.000 Leute, eher mehr, da Lanxess Arena), haben die das mit größter Wahrscheinlichkeit bei dem einen oder anderen Besucher dieses Konzerts auch versucht/ gemacht und natürlich bei allen anderen Konzerten/ Veranstaltungen.

Solltet ihr also auch betroffen sein von der Willkür Eventim's, dann empfehle ich euch, wendet euch schriftlich, unter Bezugnahme auf das Aktenzeichen 37 O 5667/20, an das Landgericht München I z. Hd. der Vorsitzenden der
37. Zivilkammer. Dort erfuhr ich nämlich, dass die nur aktiv werden können, wenn die davon Kenntnis erlangen.

Und so bekommt ihr, bei hartnäckigem Nachfragen, per Musterbrief euer komplettes Geld zurück.
Ich habe mehrfach mit dem identischen Schreiben insistiert und habe in mehreren Teilbeträgen schlussendlich die volle Summe erstattet bekommen.

verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2021-06/Musterbrief_PI_Eventim_Rueckerstattung_wg_Corona_1.pdf

Gutes Gelingen.

UPDATE:
Ich hatte damals mit dem Landgericht München telefoniert. Mir wurde damals gesagt, dass nur der Klageführer, also die Verbraucherzentrale gegen die Fortführung der Praktiken von Eventim Vorgehen kann. Von daher kann ich nur jedem empfehlen, sich an die Verbraucherzentrale zu wenden und denen mitteilen, dass Eventim ungeachtet des Urteils an ihrer Praxis festhält und nicht unaufgefordert die gesamte Summe zurück bezahlt. Entsprechende Beweismittel liegen euch ja vor, da Eventim in der Regel antwortet.

Update 2:
Wichtig: informiert die Verbraucherzentrale deiner Region, mit Bitte um Weiterleitung an die damals klageführende Verbraucherzentrale, trotzdem, dass Eventim trotz Urteil (Aktenzeichen) weiterhin an der Praxis festhält. Denn nur der Klageführer kann weitere Schritte in die Wege leiten und dafür sorgen, dass das Gericht aktiv wird, um die angedrohte Geldstrafe durchzusetzen.
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70 Kommentare

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  1. admin's Profilbild
    Was Eventim für ein Verein ist, kann man hier ganz gut nachlesen. Leider halt alternativlos und als Fan kann man sich ja nicht den Veranstalter aussuchen:
    debuch.tumblr.com/pos…amp (bearbeitet)
    headhunter74's Profilbild
    Autor*in
    Bin mal gespannt, ob es eine Rückmeldung vom LG München I gibt oder man demnächst der Presse entnehmen kann, dass Eventim zu Zahlungen verdonnert wurden, weil sie gegen das Urteil verstoßen haben.
  2. N1c0_1's Profilbild
    Hallo zusammen,
    der Beitrag hier hat mir sehr weitergeholfen. Auch ich war aktuell mit exakt diesem Sachervehalt betroffen. Hatte die E-Mail mit dem entsprechenden o.g. Text an Eventim gesendet und habe heute tatsächlich nun den kompletten Betrag zurückerhalten.
    headhunter74's Profilbild
    Autor*in
    Glückwunsch.
  3. JoergGreeny's Profilbild
    Hat perfekt funktioniert mit dem Musterbrief, klappt auch per Mail. Von Eventim kam nur ein Standard Text:

    Guten Tag XXX,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Wir werden die erbetene Erstattung der von Ihnen gezahlten Vorverkaufsgebühr im Namen des Veranstalters aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht vornehmen. Die Rückzahlung erfolgt auf das beim Kauf verwendete Zahlungsmittel. Bitte beachten Sie, dass Sie im Fall mehrerer Ticketkäufe pro Bestellung eine Gutschrift erhalten.

    Wir bedanken uns für Ihre Geduld.

    Sollten Sie in Zukunft wieder eine Frage an uns haben, dann schauen Sie gern in unserem EVENTIM-Helpcenter unter eventim.de/hel…er/ vorbei. Dort finden Sie rund um die Uhr Antworten auf viele Fragen.

    Freundliche Grüße aus Bremen

    XXX
    eventim.de-Kundenservice
    headhunter74's Profilbild
    Autor*in
    Das freut mich für dich, dass du dein Geld zu 100% (?) zurück erhalten hast. Nur der Gläubiger, die Verbraucherzentrale, kann gegen Eventim vorgehen, unabhängig davon, ob man sein Geld wieder bekommen hat oder nicht. Dies können die jedoch nur tun, wenn sie davon Kenntnis haben, das Eventim, trotz Verurteilung, weiterhin an ihrer Praxis festhalten. Also vielleicht noch eine Mail an die Verbraucherzentrale deines Ortes/ deiner Region - mit Hinweis auf das Urteil Aktenzeichen 37 O 5667/20. (bearbeitet)
  4. Nils0990's Profilbild
    Danke, hat geklappt
    headhunter74's Profilbild
    Autor*in
    Komplett? Das ist super, wundert mich dennoch, weil ja die Musterfeststellungsklage läuft.
  5. tim.groskreutz's Profilbild
    An welche E-Mail Adresse habt ihr das Schreiben geschickt?
    headhunter74's Profilbild
    Autor*in
    An: kundenservice@eventim.de muss du die Mail schicken.

    Das war meine Email, worauf hin ich die gesamte Summe zurückbekommen habe.

    Sehr geehrte Frau xxx,

    am (Datum) haben wir Eintrittskarten für die Veranstaltung (Name Veranstaltung eintragen) in der (Veranstaltungsort eintragen) für den (Veranstaltungstag eintragen) gekauft.
    Am (Datum) haben Sie mir auf den Kaufpreis in Höhe von € xxx,xx einen Teilbetrag in Höhe von € xxx,xx erstattet.

    Ich beziehe mich auf das Urteil des Landgerichts München I vom 09.06.2021 (Az. 37 O 5667/20, n.rkr.). In meinem Fall handelt es sich um ein Kommissionsgeschäft, da Sie in eigenem Namen und auf fremde Rechnung gehandelt haben. Zudem haben Sie mir gegenüber am (Datum eintragen) angegeben, dass Sie vom Veranstalter mit der Rückabwicklung beauftragt worden sind.

    Ich fordere Sie daher auf, mir den ausstehenden Restbetrag des Kaufpreises von € xx,xx, auf gleichem Wege wie den Teilbetrag, zu erstatten.

    Die Rückzahlung erwarte ich bis zum (Datum mit angemessener Frist eintragen).

    Mit freundlichen Grüßen

    Solltest du dann immer noch nicht die gesamte Summe zurück erhalten haben, dann passt du die Eurozahlen an und schreibst den gleichen Text nochmal. Habe ich zweimal gemacht und hatte dann in drei Tranchen die gesamte Summe zurück.

    Halt uns mal auf dem Laufenden, was draus geworden ist. (bearbeitet)
  6. jannie911's Profilbild
    Du beantwortest dir deine Frage ja selbst - da muss ja gar nicht mehr ran!
    GelöschterUser2128684's Profilbild
    Ich vermisse sein berühmt-berüchtigtes „Aha“
  7. headhunter74's Profilbild
    Autor*in
    Hier mal ein interessanter Link zum Thema Eventim Abzocke:

  8. Tumnus's Profilbild
    Gilt das auch, wenn man die Tickets zurückgegeben hat, weil man an dem Ersatztermin nicht kann?
    headhunter74's Profilbild
    Autor*in
    Tippe, eher nein. Aber vielleicht steht ja was im Urteil drin dazu. (bearbeitet)
  9. shellshock's Profilbild
    Kann man sich schenken. Eventim reagiert auch nicht, wenn man sich auf das Urteil beruft. Die behalten Vorverkaufsgebühr und Porto ein.
    headhunter74's Profilbild
    Autor*in
    Nein, ich habe meine 244 Euro zurück bekommen. Wichtig ist, den Text aus dem Musterbrief aus der Beschreibung zu nutzen.
  10. Aentschel's Profilbild
    Hat jemand Erfahrung mit Erstattung von abgesagten Veranstaltungen, die (zum Teil) mit Gutscheinen (reguläre Geschenkkarte) bezahlt wurden? Ich ahne es schon, dass es Probleme geben wird, die volle Summe bzw. die Gutscheine von Eventim zurück zu bekommen. Das Ticket kostete ca. 86 € plus 5,90 Versand (ticketdirect war nicht möglich). Bezahlt mit 75 € Geschenkkarte, 4 € Fanbonus und. ca. 12 € PayPal. Nicht dass die mir nur 12 € erstatten und dann davon die 5,90 € Versand abziehen. Und das ungültige Ticket darf ich auch noch per Einschreiben auf eigene Kosten zurück schicken....
    headhunter74's Profilbild
    Autor*in
    Schließ dich in jedem Fall der Musterfeststellungsklage an. Vom Prinzip her kannst du meinen Text nehmen, musst es auf deinen Fall umformulieren und ab dafür. Halt uns mal auf dem Laufenden.
  11. steff_sgf's Profilbild
    Ich habe das nun auch mal versucht. Es geht um die Absage von Nightwish in Berlin. Eventim hat mir die Standartmail mit der Rückabwicklung geschickt. Ich habe alles befolgt und nun bekam ich das Geld abzüglich VVK Gebühr und Porto.
    Nun habe ich eine Mail mit dem Musterbrief geschickt und warte mal ab, ob und was passiert.
    headhunter74's Profilbild
    Autor*in
    Porto bekommst du nicht zurück, sofern du physische Karten zugeschickt bekommen hast. Anderenfalls müssen die "Portokosten" auch erstattet werden.
  12. Tolik's Profilbild
    Vielen Dank für den Beitrag! Habe auch erst per Mail auf mein Recht gepocht; ohne Erfolg. Mit dem Inhalt des Musterbriefes als Email habe ich direkt den restlichen Betrag zurückerstattet bekommen!
    headhunter74's Profilbild
    Autor*in
    Glückwunsch.
  13. Tornad0's Profilbild
    Hallo,

    ich hatte vor 1 Woche exakt das gleiche Problem mit eventim.
    Kaufpreis: 106,50€ Erstattet nach Konzertabsage: 89,50€
    E-Mail wie unten beschrieben gesendet: Jetzt habe ich 11,40€ zurück erhalten.

    Die Frage ist, es sind jetzt noch die 5,90€ Versandkosten offen. Lohnt es sich jetzt noch eine Mail hinterher zu schicken oder sind Versandkosten eben Versandkosten und nicht Erstattbar (Wäre für mich sogar Logisch und Nachvollziehbar)
    headhunter74's Profilbild
    Autor*in
    Die Versandkosten bekommst du nicht zurück, wenn du physische Karten per Post bekommen hast. Wenn es digitale waren bekommst du die auch zurück. Dafür musst du, deine erste Mail um die Beträge anpassen und erneut zusenden. Das Urteil nicht vergessen erneut zu erwähnen.
  14. Tornad0's Profilbild
    Danke. Dann hab ich ja tatsächlich das komplette Geld direkt beim ersten Versuch zurück erhalten und ich spare mir die erneute Reklamation.

    Danke nochmal an alle die ihr Wissen hier teilen. Das hilft enorm gegen solche "Machenschaften" vorzugehen.

    Hier zur Vollständigkeit die Antwort von eventim:


    Guten Tag xxx xxx,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Wir werden die erbetene Erstattung der von Ihnen gezahlten Vorverkaufsgebühr im Namen des Veranstalters aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht vornehmen. Die Rückzahlung erfolgt auf das beim Kauf verwendete Zahlungsmittel. Bitte beachten Sie, dass Sie im Fall mehrerer Ticketkäufe pro Bestellung eine Gutschrift erhalten.

    Wir bedanken uns für Ihre Geduld.

    Antworten auf viele Fragen rund um Ihr Event und Ihre Tickets finden Sie auch auf eventim.de/hilfe.

    Freundliche Grüße aus Bremen

    xxx xxx
    eventim.de-Kundenservice
  15. headhunter74's Profilbild
    Autor*in
    UPDATE:
    Ich hatte damals mit dem Landgericht München telefoniert. Mir wurde damals gesagt, dass nur der Klageführer, also die Verbraucherzentrale gegen die Fortführung der Praktiken von Eventim Vorgehen kann. Von daher kann ich nur jedem empfehlen, sich an die Verbraucherzentrale zu wenden und denen mitteilen, dass Eventim ungeachtet des Urteils an ihrer Praxis festhält und nicht unaufgefordert die gesamte Summe zurück bezahlt. Entsprechende Beweismittel liegen euch ja vor, da Eventim in der Regel antwortet.
    Tornad0's Profilbild
    Danke für den Hinweis,

    habe soeben eine entsprechende Beschwerde bei der Verbraucherzentrale eingereicht.
  16. hifocus's Profilbild
    Hab auch nach Absage die Mail an Eventim geschrieben. Zurück kam eben das:
    ...vielen Dank für Ihre Nachricht.

    Wir erstatten bei einer Veranstaltungsabsage oder Veranstaltungsverlegung gegenüber dem Ticketkäufer den Ticketpreis exklusive der Gebühren.
    Die Gebühren bilden Leistungen ab, die EVENTIM und der Veranstalter im Zuge des Verkaufs der Tickets bereits erbracht haben.

    Wir bitten um Ihr Verständnis!...

    Das kann ich nicht so stehen lassen was nun? Verbraucherzentrale kontaktieren? Nochmal die Mail an Eventim?
    headhunter74's Profilbild
    Autor*in
    Ja, du schreibst genau den gleichen Text nochmal und änderst nur die Beträge. Habe ich jedenfalls so gemacht und alles zurück bekommen.
  17. Duayne's Profilbild
    Ich komme gerade von einer Offline-Vorverkaufsstelle, wo man mir spannenderweise den kompletten Betrag inkl. VVK-Kosten erstattet hat.

    Die Mitarbeiterin wusste nicht so wirklich, was sie da macht, und es hat entsprechend gedauert.

    Ich habe jetzt wahrscheinlich einfach Glück gehabt, oder?
    headhunter74's Profilbild
    Autor*in
    Vorverkaufsstelle von Eventim?
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