eingestellt am 31. Aug 2022
Hi zusammen.
Hier tummeln sich sicherlich einige Konzert- und Veranstaltungsgänger unter euch, die ihre Tickets bei Eventim gekauft haben. Für den Fall, dass eure Veranstaltung ersatzlos gestrichen wurde und ihr von Eventim eine Mail erhalten habt, die sich z. B. so liest:
Sehr geehrte/r xxxxx,
zu Ihrem Event xx.xx.2022 xx:xx Uhr Name Veranstaltung / Ort Veranstaltung und Ihrer Ordernummer XXXXXXXX haben wir wichtige Neuigkeiten:
Der Veranstalter hat uns mitgeteilt, dass Ihr Event abgesagt wurde. Wir wurden als Ticketvermittler mit der Rückabwicklung der Tickets beauftragt.
Hierfür benötigen wir Ihre Tickets und Ihre Kontaktdaten. Bitte nutzen Sie dafür unbedingt unser Formular zur Rückabwicklung: (hier steht dann der Link zum Formular).
dann lest weiter, anderenfalls skippen .
Unsere Veranstaltung wurde nämlich zunächst verschoben und dann ersatzlos gestrichen - ohne Angabe von Gründen.
Das Formular zur Erstattung des Kaufpreises (€ 244 Euro) haben wir ausgefüllt und eingereicht. Tags drauf bekamen wir die Mitteilung, dass € 189,- erstattet werden. Die übrigen 55 Euro hat sich Eventim ohne Angabe von Gründen eingestrichen!
Es gibt ein Endurteil vom 09.06.2021 vom LG München I (openjur.de/u/2343589.html), dass Eventim dieses grundsätzlich zu unterlassen hat (willkürlich Gebühren einbehalten) unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von € 250.000,- bei Zuwiderhandlung pro Fall.
Da das Konzert, dass wir besuchen wollten ausverkauft war (schätzungsweise 10.000 Leute, eher mehr, da Lanxess Arena), haben die das mit größter Wahrscheinlichkeit bei dem einen oder anderen Besucher dieses Konzerts auch versucht/ gemacht und natürlich bei allen anderen Konzerten/ Veranstaltungen.
Solltet ihr also auch betroffen sein von der Willkür Eventim's, dann empfehle ich euch, wendet euch schriftlich, unter Bezugnahme auf das Aktenzeichen 37 O 5667/20, an das Landgericht München I z. Hd. der Vorsitzenden der
37. Zivilkammer. Dort erfuhr ich nämlich, dass die nur aktiv werden können, wenn die davon Kenntnis erlangen.
Und so bekommt ihr, bei hartnäckigem Nachfragen, per Musterbrief euer komplettes Geld zurück.
Ich habe mehrfach mit dem identischen Schreiben insistiert und habe in mehreren Teilbeträgen schlussendlich die volle Summe erstattet bekommen.
verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2021-06/Musterbrief_PI_Eventim_Rueckerstattung_wg_Corona_1.pdf
Gutes Gelingen.
UPDATE:
Ich hatte damals mit dem Landgericht München telefoniert. Mir wurde damals gesagt, dass nur der Klageführer, also die Verbraucherzentrale gegen die Fortführung der Praktiken von Eventim Vorgehen kann. Von daher kann ich nur jedem empfehlen, sich an die Verbraucherzentrale zu wenden und denen mitteilen, dass Eventim ungeachtet des Urteils an ihrer Praxis festhält und nicht unaufgefordert die gesamte Summe zurück bezahlt. Entsprechende Beweismittel liegen euch ja vor, da Eventim in der Regel antwortet.
Hier tummeln sich sicherlich einige Konzert- und Veranstaltungsgänger unter euch, die ihre Tickets bei Eventim gekauft haben. Für den Fall, dass eure Veranstaltung ersatzlos gestrichen wurde und ihr von Eventim eine Mail erhalten habt, die sich z. B. so liest:
Sehr geehrte/r xxxxx,
zu Ihrem Event xx.xx.2022 xx:xx Uhr Name Veranstaltung / Ort Veranstaltung und Ihrer Ordernummer XXXXXXXX haben wir wichtige Neuigkeiten:
Der Veranstalter hat uns mitgeteilt, dass Ihr Event abgesagt wurde. Wir wurden als Ticketvermittler mit der Rückabwicklung der Tickets beauftragt.
Hierfür benötigen wir Ihre Tickets und Ihre Kontaktdaten. Bitte nutzen Sie dafür unbedingt unser Formular zur Rückabwicklung: (hier steht dann der Link zum Formular).
dann lest weiter, anderenfalls skippen .
Unsere Veranstaltung wurde nämlich zunächst verschoben und dann ersatzlos gestrichen - ohne Angabe von Gründen.
Das Formular zur Erstattung des Kaufpreises (€ 244 Euro) haben wir ausgefüllt und eingereicht. Tags drauf bekamen wir die Mitteilung, dass € 189,- erstattet werden. Die übrigen 55 Euro hat sich Eventim ohne Angabe von Gründen eingestrichen!
Es gibt ein Endurteil vom 09.06.2021 vom LG München I (openjur.de/u/2343589.html), dass Eventim dieses grundsätzlich zu unterlassen hat (willkürlich Gebühren einbehalten) unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von € 250.000,- bei Zuwiderhandlung pro Fall.
Da das Konzert, dass wir besuchen wollten ausverkauft war (schätzungsweise 10.000 Leute, eher mehr, da Lanxess Arena), haben die das mit größter Wahrscheinlichkeit bei dem einen oder anderen Besucher dieses Konzerts auch versucht/ gemacht und natürlich bei allen anderen Konzerten/ Veranstaltungen.
Solltet ihr also auch betroffen sein von der Willkür Eventim's, dann empfehle ich euch, wendet euch schriftlich, unter Bezugnahme auf das Aktenzeichen 37 O 5667/20, an das Landgericht München I z. Hd. der Vorsitzenden der
37. Zivilkammer. Dort erfuhr ich nämlich, dass die nur aktiv werden können, wenn die davon Kenntnis erlangen.
Und so bekommt ihr, bei hartnäckigem Nachfragen, per Musterbrief euer komplettes Geld zurück.
Ich habe mehrfach mit dem identischen Schreiben insistiert und habe in mehreren Teilbeträgen schlussendlich die volle Summe erstattet bekommen.
verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2021-06/Musterbrief_PI_Eventim_Rueckerstattung_wg_Corona_1.pdf
Gutes Gelingen.
UPDATE:
Ich hatte damals mit dem Landgericht München telefoniert. Mir wurde damals gesagt, dass nur der Klageführer, also die Verbraucherzentrale gegen die Fortführung der Praktiken von Eventim Vorgehen kann. Von daher kann ich nur jedem empfehlen, sich an die Verbraucherzentrale zu wenden und denen mitteilen, dass Eventim ungeachtet des Urteils an ihrer Praxis festhält und nicht unaufgefordert die gesamte Summe zurück bezahlt. Entsprechende Beweismittel liegen euch ja vor, da Eventim in der Regel antwortet.
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Diskussionen Beliebteste
58 Kommentare
sortiert nachdebuch.tumblr.com/pos…amp (bearbeitet)
der Beitrag hier hat mir sehr weitergeholfen. Auch ich war aktuell mit exakt diesem Sachervehalt betroffen. Hatte die E-Mail mit dem entsprechenden o.g. Text an Eventim gesendet und habe heute tatsächlich nun den kompletten Betrag zurückerhalten.
Guten Tag XXX,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir werden die erbetene Erstattung der von Ihnen gezahlten Vorverkaufsgebühr im Namen des Veranstalters aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht vornehmen. Die Rückzahlung erfolgt auf das beim Kauf verwendete Zahlungsmittel. Bitte beachten Sie, dass Sie im Fall mehrerer Ticketkäufe pro Bestellung eine Gutschrift erhalten.
Wir bedanken uns für Ihre Geduld.
Sollten Sie in Zukunft wieder eine Frage an uns haben, dann schauen Sie gern in unserem EVENTIM-Helpcenter unter eventim.de/hel…er/ vorbei. Dort finden Sie rund um die Uhr Antworten auf viele Fragen.
Freundliche Grüße aus Bremen
XXX
eventim.de-Kundenservice
Das war meine Email, worauf hin ich die gesamte Summe zurückbekommen habe.
Sehr geehrte Frau xxx,
am (Datum) haben wir Eintrittskarten für die Veranstaltung (Name Veranstaltung eintragen) in der (Veranstaltungsort eintragen) für den (Veranstaltungstag eintragen) gekauft.
Am (Datum) haben Sie mir auf den Kaufpreis in Höhe von € xxx,xx einen Teilbetrag in Höhe von € xxx,xx erstattet.
Ich beziehe mich auf das Urteil des Landgerichts München I vom 09.06.2021 (Az. 37 O 5667/20, n.rkr.). In meinem Fall handelt es sich um ein Kommissionsgeschäft, da Sie in eigenem Namen und auf fremde Rechnung gehandelt haben. Zudem haben Sie mir gegenüber am (Datum eintragen) angegeben, dass Sie vom Veranstalter mit der Rückabwicklung beauftragt worden sind.
Ich fordere Sie daher auf, mir den ausstehenden Restbetrag des Kaufpreises von € xx,xx, auf gleichem Wege wie den Teilbetrag, zu erstatten.
Die Rückzahlung erwarte ich bis zum (Datum mit angemessener Frist eintragen).
Mit freundlichen Grüßen
Solltest du dann immer noch nicht die gesamte Summe zurück erhalten haben, dann passt du die Eurozahlen an und schreibst den gleichen Text nochmal. Habe ich zweimal gemacht und hatte dann in drei Tranchen die gesamte Summe zurück.
Halt uns mal auf dem Laufenden, was draus geworden ist. (bearbeitet)
Nun habe ich eine Mail mit dem Musterbrief geschickt und warte mal ab, ob und was passiert.
ich hatte vor 1 Woche exakt das gleiche Problem mit eventim.
Kaufpreis: 106,50€ Erstattet nach Konzertabsage: 89,50€
E-Mail wie unten beschrieben gesendet: Jetzt habe ich 11,40€ zurück erhalten.
Die Frage ist, es sind jetzt noch die 5,90€ Versandkosten offen. Lohnt es sich jetzt noch eine Mail hinterher zu schicken oder sind Versandkosten eben Versandkosten und nicht Erstattbar (Wäre für mich sogar Logisch und Nachvollziehbar)
Danke nochmal an alle die ihr Wissen hier teilen. Das hilft enorm gegen solche "Machenschaften" vorzugehen.
Hier zur Vollständigkeit die Antwort von eventim:
Guten Tag xxx xxx,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir werden die erbetene Erstattung der von Ihnen gezahlten Vorverkaufsgebühr im Namen des Veranstalters aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht vornehmen. Die Rückzahlung erfolgt auf das beim Kauf verwendete Zahlungsmittel. Bitte beachten Sie, dass Sie im Fall mehrerer Ticketkäufe pro Bestellung eine Gutschrift erhalten.
Wir bedanken uns für Ihre Geduld.
Antworten auf viele Fragen rund um Ihr Event und Ihre Tickets finden Sie auch auf eventim.de/hilfe.
Freundliche Grüße aus Bremen
xxx xxx
eventim.de-Kundenservice
Ich hatte damals mit dem Landgericht München telefoniert. Mir wurde damals gesagt, dass nur der Klageführer, also die Verbraucherzentrale gegen die Fortführung der Praktiken von Eventim Vorgehen kann. Von daher kann ich nur jedem empfehlen, sich an die Verbraucherzentrale zu wenden und denen mitteilen, dass Eventim ungeachtet des Urteils an ihrer Praxis festhält und nicht unaufgefordert die gesamte Summe zurück bezahlt. Entsprechende Beweismittel liegen euch ja vor, da Eventim in der Regel antwortet.