Widerrufsrecht bei Reisegutschein-Kauf
Ich habe letzte Woche einen Gutschein für zwei Tage in einem "Überraschungshotel" in Düsseldorf auf reiseschein.de gekauft.
Direkt nach Kauf kam der Gutschein per Mail, auf dem Gutschein standen dann auch Name und Adresse des Hotels mit drauf.
Ich habe also in dem Hotel angerufen und verschiedene Termine angefragt, zu denen aber leider jeweils keine Buchung möglich war.
Also habe ich gestern, 8 Tage nach Kauf, per Email den Kauf widerrufen. Deren Antwort: "ein Widerruf ist bei diesem Angebot nicht möglich, da bereits die Hoteladresse herausgegeben wurde."
Ist das wirklich rechtlich ein Grund, mir das Widerrufsrecht zu verwehren? Weil die mir die Hoteladresse mitgeteilt haben? Kann doch nicht deren ernst sein!?
Direkt nach Kauf kam der Gutschein per Mail, auf dem Gutschein standen dann auch Name und Adresse des Hotels mit drauf.
Ich habe also in dem Hotel angerufen und verschiedene Termine angefragt, zu denen aber leider jeweils keine Buchung möglich war.
Also habe ich gestern, 8 Tage nach Kauf, per Email den Kauf widerrufen. Deren Antwort: "ein Widerruf ist bei diesem Angebot nicht möglich, da bereits die Hoteladresse herausgegeben wurde."
Ist das wirklich rechtlich ein Grund, mir das Widerrufsrecht zu verwehren? Weil die mir die Hoteladresse mitgeteilt haben? Kann doch nicht deren ernst sein!?
(falsche Vermutung meinerseits habe ich eben mal gelöscht)
Detaillierte Fassung: jurpc.de/jur…147
shop.trustedshops.com/de/…elt
Wieviele Termine wurden angefragt und haben die keine alternativen Angebote?
Ich vermute mal, das man das durchklagen wird müssen - Einsicht besteht da vermutlich nicht, egal wie viele Briefe man schreibt. Ohne genaue Kenntnis des Falls kann man die rechtlichen Hintergründe schlecht einschätzen.
Deswegen hasse ich solche Gutscheine langsam richtig: Man denkt erst man macht ein super Schnäppchen, beim Anfragen nach Terminen kommt dann die böse Ernüchterung...
Was steht zum Widerrufsrecht in den AGB?
§6 Widerrufsrecht
Bucht der Kunde über TravelBroker GmbH eine Dienstleistung in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, bei der bei Vertragsschluss bereits verbindlich der Zeitpunkt oder Zeitraum der tatsächlichen Erbringung der Dienstleistung feststeht, so besteht kein Widerrufsrecht.
Zu den Fällen, in denen ein Widerrufsrecht besteht, den zu wahrenden Fristen, dem Adressaten und den Folgen eines Widerrufs wird auf die ausführliche Widerrufsbelehrung verwiesen, die TravelBroker GmbH vorsorglich mit jeder Auftragsbestätigung versendet.
Danke erstmal für die bisherigen Antworten !
@beneschuetz: Doch, es wurden Alternativtermine vorgeschlagen. Ich wollte aber an ganz bestimmten Tagen nach Düsseldorf, an denen ich dort einen Termin habe. Ich möchte jetzt auch nicht mit der Begründung zurücktreten, dass es keine freien Termine gäbe, denn das wäre natürlich Quatsch. Der Gutschein gilt für volle 3 Jahre. Ich möchte ganz einfach den Kauf wiederrufen, wozu ich meiner Meinung nach innerhalb von 14 Tagen ein Recht habe. Unanhängig davon, ob die mir eine Hoteladresse mitgeteilt haben oder nicht.
Habe jetzt nochmal eine Mail geschrieben und darum gebeten, mir zu erklären warum ich nicht zurücktreten darf, obwohl von Gesetzeswegen und nach AGB nichts dagegenspricht. Bin auf die Antwort gespannt. Ansonsten versuche ich es über Trusted Shops.
Habe auch schlechte Erfahrungen mit solchen Hotelgutscheinen gemacht. Mehrere Termine angefragt und immer nix frei.
Habe Sie nachher über Ebay-Kleinanzeigen verkauft. Hilft Dir zwar nicht beim Widerruf, aber evtl. bekommst Du sie da wieder los.
Ist natürlich sinnvoll, solche Gutscheine zu kaufen und dann einen bestimmten Termin haben zu wollen, geht meistens schief
Ich wollte nicht einen bestimmten Termin haben, sondern einen von 5 über einen längeren Zeitraum verteilten Terminen...
Geht das so einfach bzw. ist das überhaupt erlaubt? Sind doch meistens personalisiert, oder?
Macht es wahrscheinlich nicht besser, weil (sehr wahrscheinlich) das extrem starke frequentierte Tage aufgrund von Terminen sein könnten (ich rate mal ins blaue )
Es sind ganz normale Tage, teils unter der Woche, teils am Wochenende, ohne Bezug zu irgendwelchen Großveranstaltungen, der mir bewusst wäre.
Ich habe dieses Thema aber auch nicht erstellt, um über den Sinn oder Unsinn meiner Kaufgewohnheiten zu diskutieren, sondern über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts.
Die Gutscheine, die ich hatte, waren nicht personalisiert. Sind die von Dir auf Dich ausgestellt? Was spricht dagegen, einen Gutschein weiterzuverkaufen?
der GS ist nicht personalisiert und ich könnte ihn sicherlich weiterverkaufen. aber dann werde ich wohl min. 20 euro verlust machen. und das seh ich nicht ein, wenn ich eigentlich noch ein widerrufsrecht habe.
Das kann man nachvollziehen. Allerdings wäre das für mich ein Plan B!
auf meine zweite mail hin hat reiseschein.de tatsächlich den widerruf akzeptiert
Habe ebenfalls nur schlechte Erfahrungen mit solchen Gutscheinen gemacht. So gut wie keine Termine zur Auswahl. Dann lieber kurzfristig günstig buchen oder beim Ort flexibel sein.