eingestellt am 8. Mär 2023 (eingestellt vor 17 h, 23 m)
Hallo,

ich habe mir gestern Wiso Steuer 2022 abgeschlossen, online auf der Homepage.

Ich habe eine Mail mit dem lizenskey erhalten. Ich habe weder den Key noch die Software genutzt.

So dann anschließend dem Support eine wiederrufs Mail geschrieben. Diese hat es abgelehnt, da es um eine digitale Lizenz handelt.

Gibt es Tipps oder Tricks wie ich trotzdem, das Geld zurückerhalten kann ? Ich meine der Key ist nachweislich nicht in Benutzung gewesen.
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39 Kommentare

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  1. flofree's Profilbild
    Du hast die AGB bei Kauf bestätigt.

    Downloads, Softwarefreischaltungen: Das Widerrufsrecht erlischt gemäß § 356 Abs. 5 BGB bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch dann, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.
  2. RS2019's Profilbild
    Autor*in
    Okay hab ich wohl Pech gehabt. Finde das fragwürdig, obwohl man den Key bzw die Software nicht genutzt hat geschwiege runtergeladen hat. Nicht wiederrufen kann
    Ray_of_Light's Profilbild
    Naja, was erwartest du. Man könnte den Key einfach kopieren, könnte widerrufen, würde sein Geld bekommen und dann löst man ihn dann später irgendwann ein oder verkauft ihn sogar einfach weiter? So wie es bei Keys per E-Mail geregelt ist, hat das schon seine Richtigkeit.
  3. RLYSSD's Profilbild
    Frag doch einfach den Händler wo es geregelt ist, dass der Widerruf nicht für digitales gilt.
  4. RS2019's Profilbild
    Autor*in
    buhl.de/sho…ruf

    Dort kann ich nichts von einem Ausschluss finden. Wie seht ihr das ?
  5. RS2019's Profilbild
    Autor*in
    Anbei original Mail

    vielen Dank für Ihr Schreiben.

    Obwohl wir sehr beda­uern, dass die Softw­are Ihren persönlich­en Erwartungen ansch­einend nicht gerecht wird, besteht bei Downloads und Softwar­efreischaltungen kein Widerrufsrecht. Wä­hrend Ihrer Bestellu­ng wurden Sie expliz­it auf diese Bestimm­ungen hingewiesen und aufgefordert, dies­en Passus zu bestäti­gen, um Ihre Bestell­ung fortführen zu kö­nnen. Den gleichen Hinweis entnehmen Sie bitte Ihrer Auftrag­sbestätigung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Stornierung Ihrer Bes­tellung aus diesem Grund nicht erfolgt.

    Der Steuer-Spar-Vert­rag zur Software WISO Steuer wurde zum Ablauf am 31.10.2023 beendet. Die Kündigu­ngsbestätigung erhal­ten Sie in einem sep­araten Schreiben
    fberndt's Profilbild
    Wä­hrend Ihrer Bestellu­ng wurden Sie expliz­it auf diese Bestimm­ungen hingewiesen und aufgefordert, dies­en Passus zu bestäti­gen, um Ihre Bestell­ung fortführen zu kö­nnen. Den gleichen Hinweis entnehmen Sie bitte Ihrer Auftrag­sbestätigung
    .

    Die Kernfrage ist doch, ob du explizit beim Bestellen das Häkchen gesetzt hast, dass du auf dein Widerrufsrecht verzichtest, damit du gleich mit der Software loslegen kannst?

    Dein Widerrufsrecht erlischt in diesem Fall wohl, wenn die 4 Bedingungen nach 356 Abs 5 Nr 2 BGB kumulativ gegeben sind. Da kann es dahingestellt bleiben, was in den AGBs steht, außer der Händler räumt dir darüber hinaus ein Widerrufsrecht ein.



  6. nocci.sl's Profilbild
    AGB

    schau mal hier

    buhl.de/bue…gb/

    H.
    3.

    Downloads, Softwarefreischaltungen: Das Widerrufsrecht erlischt gemäß § 356 Abs. 5 BGB bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch dann, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.


    ...

    Ich denke, dass sie sich darauf berufen.
  7. RLYSSD's Profilbild
    Ok, hat sich dann erledigt wenn es in den AGB steht. Lehrgeld - nächstes Mal vorher nachdenken. War hoffentlich keine Lifetime Lizenz für deine gesamte Nachbarschaft.
    Bklioo33's Profilbild
    Nur weil etwas in den AGB steht, ist dies nicht rechtsgültig.
  8. Das_Kruemelmonster's Profilbild
    Der Antwort nach wurde das jährliche Abo für die Software abgeschlossen, denn der Steuer-Spar-Vertrag verlängert sich ohne Kündigung jedes Jahr um die neue Version. Da ist es normal, dass man die erste Freischaltung so oder so bezahlen muss. Eigentlich waren sie sogar insofern kulant, dass Sie aus Deinem ungültigen Widerruf direkt eine Kündigung des Abos gemacht haben.
    RS2019's Profilbild
    Autor*in
    Ja ist so ein Vertrag.
    Aber kulant sind die nicht steht so in den faq


    Wie kann ich den Steuer-Spar-Vertrag kündigen?

    Du kannst den Steuer-Spar-Vertrag jederzeit mit Wirkung zum Ende einer Nutzungsperiode (Stichtag: 31. Oktober) kündigen. Die Kündigung kannst du formlos einreichen, ohne Angabe von Gründen telefonisch, per Brief, Fax, E-Mail oder über das Kundencenter unter dem Menüpunkt 'Meine Produkte und Verträge'.
  9. El_Pato's Profilbild
    Ich kenne mich hier konkret nicht aus. Aber agb können recht nicht aushebeln. Bei Verbrauchern zumindest. Kurze Recherche ergab man kann digitale Inhalte zurückgeben. Das Gesetz habe ich nicht gelesen. Bin mir richt sicher dass die sich einfach nur weigern weil an Anwalt mehr kosten als die Lizenz. Aber Amazon bietet Rücknahmen auch nicht an bei Keys. Die wären ja wohl schon abgemahnt worden.
    Das_Kruemelmonster's Profilbild
    Da hilft auch kein Anwalt, wenn man der Klausel (Beginn der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist) zustimmt, ist das Widerrufsrecht erloschen.
  10. boerse's Profilbild
    "... wie ich trotzdem, das Geld zurückerhalten kann."
    Den Key bei ebay verkaufen. (bearbeitet)
    RS2019's Profilbild
    Autor*in
    Ja, hab ich auch schon überlegt. Mir geht es tatsächlich nicht unbedingt um die 35€ sondern um die Gesetzeslage, bei nicht Nutzung der Software/Key
  11. LEZDUIT's Profilbild
    es gibt kein Widerruf auf digitale Ware. Gab es nie. Sollte man eigentlich wissen, wenn man im Internet was kauft.
    Das_Kruemelmonster's Profilbild
    Gab es schon und gibt es auch weiterhin, wird nur in der Regel ausgehebelt durch die Klausel, die Leistung unmittelbar zu erbringen, vor Ablauf der Widerrufsfrist. Und diese Klausel ist bis dato rechtsgültig und wird von Buhl auch verwendet.
  12. tomsan's Profilbild
    Warum möchtest Du denn das Produkt nicht nutzen?
    Das WISO Programm ist sehr gut und hattest Dich doch für einen Kauf entscheiden.


    Verstehe nicht so ganz, wie es dir "nicht unbedingt um die 35€ sondern um die Gesetzeslage" geht, es ein "komischen Vertrag" sei und für dich eine Kulanz erwartest.

    Vor allem dass es Dir nicht um das Geld geht sondern allgemein um die Gesetzeslage bei digitalen Gütern.
    Man kann übrigens auch ganze Urlaubsreisen mit einem falschen Klick buchen.... ohne Rücktrittsmöglichkeit.
  13. Pinchen's Profilbild
    Immerhin kannst du es für dieses Steuerjahr als Steuer mindernde Ausgabe angeben
  14. baumhaus32's Profilbild
    Klassischer Fall von Pech gehabt
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